er nach eigner Willkühr und nach Befinden| der Umstände beibehalten, oder seinen Absichten ge- mäß abändern mag. Bei den liegenden Striegeln, merke man noch schlüßlich, ist die Schraube ohne Ende am vortheilhaftesten anzubringen.
§. 197. Etwas vom Kostenanschlage.
Wenn der Bauanschlag überhaupt, eine ge- naue und ausführliche Anzeige der Baumateria- lien und Kosten ist, die bei einem vorzunehmen- den Baue, zur Vollendung desselben statt haben, so leuchtet es gleich deutlich ein, daß man zu dem- selben, wenn man sicher gehn, und nicht aufs Gerathewohl verfahren will, Folgendes zu wissen nöthig habe:
1) Die richtige Größe sowohl des zu erbauenden ganzen Werkes, als auch seiner Theile;
2) Den Preis der erforderlichen Baumateria- lien;
3) Den Lohn der Arbeiter.
Bei jedem dieser Stücke setzt man voraus, daß man wisse, wie es richtig angewendet werde. Ist nun die Größe des zu errichtenden Werkes
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er nach eigner Willkuͤhr und nach Befinden| der Umſtaͤnde beibehalten, oder ſeinen Abſichten ge- maͤß abaͤndern mag. Bei den liegenden Striegeln, merke man noch ſchluͤßlich, iſt die Schraube ohne Ende am vortheilhafteſten anzubringen.
§. 197. Etwas vom Koſtenanſchlage.
Wenn der Bauanſchlag uͤberhaupt, eine ge- naue und ausfuͤhrliche Anzeige der Baumateria- lien und Koſten iſt, die bei einem vorzunehmen- den Baue, zur Vollendung deſſelben ſtatt haben, ſo leuchtet es gleich deutlich ein, daß man zu dem- ſelben, wenn man ſicher gehn, und nicht aufs Gerathewohl verfahren will, Folgendes zu wiſſen noͤthig habe:
1) Die richtige Groͤße ſowohl des zu erbauenden ganzen Werkes, als auch ſeiner Theile;
2) Den Preis der erforderlichen Baumateria- lien;
3) Den Lohn der Arbeiter.
Bei jedem dieſer Stuͤcke ſetzt man voraus, daß man wiſſe, wie es richtig angewendet werde. Iſt nun die Groͤße des zu errichtenden Werkes
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er nach eigner Willkuͤhr und nach Befinden| der
Umſtaͤnde beibehalten, oder ſeinen Abſichten ge-
maͤß abaͤndern mag. Bei den liegenden Striegeln,
merke man noch ſchluͤßlich, iſt die Schraube ohne
Ende am vortheilhafteſten anzubringen.
§. 197.
Etwas vom Koſtenanſchlage.
Wenn der Bauanſchlag uͤberhaupt, eine ge-
naue und ausfuͤhrliche Anzeige der Baumateria-
lien und Koſten iſt, die bei einem vorzunehmen-
den Baue, zur Vollendung deſſelben ſtatt haben,
ſo leuchtet es gleich deutlich ein, daß man zu dem-
ſelben, wenn man ſicher gehn, und nicht aufs
Gerathewohl verfahren will, Folgendes zu wiſſen
noͤthig habe:
1) Die richtige Groͤße ſowohl des zu erbauenden
ganzen Werkes, als auch ſeiner Theile;
2) Den Preis der erforderlichen Baumateria-
lien;
3) Den Lohn der Arbeiter.
Bei jedem dieſer Stuͤcke ſetzt man voraus, daß
man wiſſe, wie es richtig angewendet werde.
Iſt nun die Groͤße des zu errichtenden Werkes
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/441>, abgerufen am 21.11.2024.
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