die schon oben §. 11. Nr. 4. gegebene Regel nicht als unwichtig angesehn werden.
Zu mehrerer Erläuterung dieses und der zwei vorhergehenden § §, merke man noch folgendes.
Man taxirt die Gewalt der Wellen auch wol auf nachstehende Art. Die Wellen, die ein Sturm- wind erregt, wirken gegen eine senkrechte Fläche, also z. E. gegen einen Damm ohne Böschung an der Brustseite, mit einer doppelten Kraft, einmal mit einer anprallenden, zweitens mit einer sinkenden. Wenn man bei entstandenem Win- de das Sinken und Steigen der Wellen beobachtet, so wird man gewahr, daß bei dem Sinken des Wassers, nicht blos eine halbe Welle allein, son- dern von dieser noch eine halbe, und von dieser halben abermahls eine halbe Welle, und so ins Unendliche fort, entsteht. Die niedersinkenden Wellen machen daher eine unendliche abnehmende Progression. Hat man also nöthig die sinkende Kraft einer Welle zu wissen, so muß man die Summe von einer unendlich abnehmen- den Progression suchen, hiebei aber noch folgendes in Betracht ziehen. Nach den Gesetzen der Hydrostatik ist die Kraft, wodurch eine Welle bis auf eine gewisse Höhe gehoben wird, gleich einem Wasserkörper, der einerlei Grundlinie und Höhe mit ihr hat. Diesen findet man, wenn man den Flächeninhalt mit der Höhe multiplicirt. Kraft und Gegenwirkung sind sich aber gleich, dem- nach muß die Kraft, welche eine Welle bis auf
eine
die ſchon oben §. 11. Nr. 4. gegebene Regel nicht als unwichtig angeſehn werden.
Zu mehrerer Erlaͤuterung dieſes und der zwei vorhergehenden § §, merke man noch folgendes.
Man taxirt die Gewalt der Wellen auch wol auf nachſtehende Art. Die Wellen, die ein Sturm- wind erregt, wirken gegen eine ſenkrechte Flaͤche, alſo z. E. gegen einen Damm ohne Boͤſchung an der Bruſtſeite, mit einer doppelten Kraft, einmal mit einer anprallenden, zweitens mit einer ſinkenden. Wenn man bei entſtandenem Win- de das Sinken und Steigen der Wellen beobachtet, ſo wird man gewahr, daß bei dem Sinken des Waſſers, nicht blos eine halbe Welle allein, ſon- dern von dieſer noch eine halbe, und von dieſer halben abermahls eine halbe Welle, und ſo ins Unendliche fort, entſteht. Die niederſinkenden Wellen machen daher eine unendliche abnehmende Progreſſion. Hat man alſo noͤthig die ſinkende Kraft einer Welle zu wiſſen, ſo muß man die Summe von einer unendlich abnehmen- den Progreſſion ſuchen, hiebei aber noch folgendes in Betracht ziehen. Nach den Geſetzen der Hydroſtatik iſt die Kraft, wodurch eine Welle bis auf eine gewiſſe Hoͤhe gehoben wird, gleich einem Waſſerkoͤrper, der einerlei Grundlinie und Hoͤhe mit ihr hat. Dieſen findet man, wenn man den Flaͤcheninhalt mit der Hoͤhe multiplicirt. Kraft und Gegenwirkung ſind ſich aber gleich, dem- nach muß die Kraft, welche eine Welle bis auf
eine
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die ſchon oben §. 11. Nr. 4. gegebene Regel nicht
als unwichtig angeſehn werden.
Zu mehrerer Erlaͤuterung dieſes und der zwei
vorhergehenden § §, merke man noch folgendes.
Man taxirt die Gewalt der Wellen auch wol
auf nachſtehende Art. Die Wellen, die ein Sturm-
wind erregt, wirken gegen eine ſenkrechte Flaͤche,
alſo z. E. gegen einen Damm ohne Boͤſchung an
der Bruſtſeite, mit einer doppelten Kraft, einmal
mit einer anprallenden, zweitens mit einer
ſinkenden. Wenn man bei entſtandenem Win-
de das Sinken und Steigen der Wellen beobachtet,
ſo wird man gewahr, daß bei dem Sinken des
Waſſers, nicht blos eine halbe Welle allein, ſon-
dern von dieſer noch eine halbe, und von dieſer
halben abermahls eine halbe Welle, und ſo ins
Unendliche fort, entſteht. Die niederſinkenden
Wellen machen daher eine unendliche abnehmende
Progreſſion. Hat man alſo noͤthig die ſinkende
Kraft einer Welle zu wiſſen, ſo muß man die
Summe von einer unendlich abnehmen-
den Progreſſion ſuchen, hiebei aber noch
folgendes in Betracht ziehen. Nach den Geſetzen
der Hydroſtatik iſt die Kraft, wodurch eine Welle
bis auf eine gewiſſe Hoͤhe gehoben wird, gleich
einem Waſſerkoͤrper, der einerlei Grundlinie und
Hoͤhe mit ihr hat. Dieſen findet man, wenn man
den Flaͤcheninhalt mit der Hoͤhe multiplicirt.
Kraft und Gegenwirkung ſind ſich aber gleich, dem-
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/66>, abgerufen am 24.11.2024.
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