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[Rochow, Friedrich Eberhard von]: Versuch eines Schulbuches. Berlin, 1772.

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den, und keiner sollte, bey Lebensstrafe ihnen
schaden dürfen.

Da entstanden die Richter, Obrigkeiten,
Fürsten und Könige.

Aber eine jede große Gesellschaft, oder
Volk hatte seine eigene Gesetze, und eigene
Gebräuche, oder Verfaßungen. Darnach woll-
ten sich denn die andern Gesellschaften oder
Völker nicht richten, wenn es ihnen Scha-
den brachte, noch weniger sich den Ausspruch
einer fremden Obrigkeit gefallen laßen.

Wenn denn nun einige Gesellschaften oder
Völker uneins wurden, und sich nicht, über
die streitige Sache vergleichen wollten oder
konnten, so handelten sie feindlich gegen ein-
ander, fielen ein, und raubten die Erndte,
Vieh und Menschen weg, und die Menschen
behielten sie, als Knechte, und sie mußten
ihnen umsonst dienen.

Das ist: Es war Krieg unter ihnen.

Weil aber ein jeder im Volk, gemeinschaft-
lich, das ist: gleich viel thun sollte, um zu
wachen, oder den Feind zu verfolgen, oder
den Feind abzuhalten, wenn er einfiele; so
konnte indeß keiner das Land bauen, und,
im Sommer, Vorrath für den Winter und
Frühling sammlen: Denn es durfte keiner
zurück bleiben, ohne beschimpft, und aus der

Ge-

den, und keiner ſollte, bey Lebensſtrafe ihnen
ſchaden duͤrfen.

Da entſtanden die Richter, Obrigkeiten,
Fuͤrſten und Koͤnige.

Aber eine jede große Geſellſchaft, oder
Volk hatte ſeine eigene Geſetze, und eigene
Gebraͤuche, oder Verfaßungen. Darnach woll-
ten ſich denn die andern Geſellſchaften oder
Voͤlker nicht richten, wenn es ihnen Scha-
den brachte, noch weniger ſich den Ausſpruch
einer fremden Obrigkeit gefallen laßen.

Wenn denn nun einige Geſellſchaften oder
Voͤlker uneins wurden, und ſich nicht, uͤber
die ſtreitige Sache vergleichen wollten oder
konnten, ſo handelten ſie feindlich gegen ein-
ander, fielen ein, und raubten die Erndte,
Vieh und Menſchen weg, und die Menſchen
behielten ſie, als Knechte, und ſie mußten
ihnen umſonſt dienen.

Das iſt: Es war Krieg unter ihnen.

Weil aber ein jeder im Volk, gemeinſchaft-
lich, das iſt: gleich viel thun ſollte, um zu
wachen, oder den Feind zu verfolgen, oder
den Feind abzuhalten, wenn er einfiele; ſo
konnte indeß keiner das Land bauen, und,
im Sommer, Vorrath fuͤr den Winter und
Fruͤhling ſammlen: Denn es durfte keiner
zuruͤck bleiben, ohne beſchimpft, und aus der

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[75/0097] den, und keiner ſollte, bey Lebensſtrafe ihnen ſchaden duͤrfen. Da entſtanden die Richter, Obrigkeiten, Fuͤrſten und Koͤnige. Aber eine jede große Geſellſchaft, oder Volk hatte ſeine eigene Geſetze, und eigene Gebraͤuche, oder Verfaßungen. Darnach woll- ten ſich denn die andern Geſellſchaften oder Voͤlker nicht richten, wenn es ihnen Scha- den brachte, noch weniger ſich den Ausſpruch einer fremden Obrigkeit gefallen laßen. Wenn denn nun einige Geſellſchaften oder Voͤlker uneins wurden, und ſich nicht, uͤber die ſtreitige Sache vergleichen wollten oder konnten, ſo handelten ſie feindlich gegen ein- ander, fielen ein, und raubten die Erndte, Vieh und Menſchen weg, und die Menſchen behielten ſie, als Knechte, und ſie mußten ihnen umſonſt dienen. Das iſt: Es war Krieg unter ihnen. Weil aber ein jeder im Volk, gemeinſchaft- lich, das iſt: gleich viel thun ſollte, um zu wachen, oder den Feind zu verfolgen, oder den Feind abzuhalten, wenn er einfiele; ſo konnte indeß keiner das Land bauen, und, im Sommer, Vorrath fuͤr den Winter und Fruͤhling ſammlen: Denn es durfte keiner zuruͤck bleiben, ohne beſchimpft, und aus der Ge-

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Zitationshilfe: [Rochow, Friedrich Eberhard von]: Versuch eines Schulbuches. Berlin, 1772, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rochow_versuch_1772/97>, abgerufen am 03.05.2024.