[Rochow, Friedrich Eberhard von]: Versuch eines Schulbuches. Berlin, 1772.schen wieder eins, daß etwas vestgesetzt wer- Nun kam es noch darauf an, daß auch Wer listig war, der sagte: "Das Gesetz den,
ſchen wieder eins, daß etwas veſtgeſetzt wer- Nun kam es noch darauf an, daß auch Wer liſtig war, der ſagte: „Das Geſetz den,
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0096" n="74"/> ſchen wieder eins, daß etwas veſtgeſetzt wer-<lb/> de, was in jedem Fall, gethan oder nicht<lb/> gethan werden ſollte, oder was Recht<lb/> und Unrecht waͤre, und ein jeder verſprach,<lb/> mit dem Veſtgeſetzten zufrieden, und ihm ge-<lb/> horſam zu ſeyn. Da entſtanden die Geſetze,<lb/> oder die Verordnungen im Staate.</p><lb/> <p>Nun kam es noch darauf an, daß auch<lb/> ein jeder den Ausſpruch der Geſetze, wenn<lb/> ſie ihm, etwas zu thun, auflegten, oder,<lb/> wegen eines Fehlers ſtraften, ſich gefallen<lb/> ließe.</p><lb/> <p>Wer liſtig war, der ſagte: „Das Geſetz<lb/> „geht mich nicht an; ich verſtehe das Geſetz<lb/> „ſo nicht, wie ihr andern, ſondern, wie es<lb/> „mir Vortheil bringt.‟ Wenn das aber die<lb/> Geſellſchaft litte, ſo war es eben ſo gut, als<lb/> wenn gar keine Geſetze geweſen waͤren, denn<lb/> ein jeder that, was er wollte. Sie wurden<lb/> alſo wieder eins, es ſollten gewiße Leute un-<lb/> ter ihnen ſeyn, die nach dem Geſetze urthei-<lb/> len, und einem jeden, bey ſeinen Streitig-<lb/> keiten, Recht ſprechen, oder richten ſollten.<lb/> Denen wollten ſie alle gehorchen, und ſich<lb/> von ihnen regieren laßen. Dieſe Leute ſoll-<lb/> ten, durch gewiße Abgaben, von einem jeden<lb/> der Geſellſchaft belohnet, und erhalten wer-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">den,</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [74/0096]
ſchen wieder eins, daß etwas veſtgeſetzt wer-
de, was in jedem Fall, gethan oder nicht
gethan werden ſollte, oder was Recht
und Unrecht waͤre, und ein jeder verſprach,
mit dem Veſtgeſetzten zufrieden, und ihm ge-
horſam zu ſeyn. Da entſtanden die Geſetze,
oder die Verordnungen im Staate.
Nun kam es noch darauf an, daß auch
ein jeder den Ausſpruch der Geſetze, wenn
ſie ihm, etwas zu thun, auflegten, oder,
wegen eines Fehlers ſtraften, ſich gefallen
ließe.
Wer liſtig war, der ſagte: „Das Geſetz
„geht mich nicht an; ich verſtehe das Geſetz
„ſo nicht, wie ihr andern, ſondern, wie es
„mir Vortheil bringt.‟ Wenn das aber die
Geſellſchaft litte, ſo war es eben ſo gut, als
wenn gar keine Geſetze geweſen waͤren, denn
ein jeder that, was er wollte. Sie wurden
alſo wieder eins, es ſollten gewiße Leute un-
ter ihnen ſeyn, die nach dem Geſetze urthei-
len, und einem jeden, bey ſeinen Streitig-
keiten, Recht ſprechen, oder richten ſollten.
Denen wollten ſie alle gehorchen, und ſich
von ihnen regieren laßen. Dieſe Leute ſoll-
ten, durch gewiße Abgaben, von einem jeden
der Geſellſchaft belohnet, und erhalten wer-
den,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |