Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.nach denen das Eisenbahnwesen verwaltet wird - anderseits der organische Aufbau der Behörden und Dienststellen, denen die Verwaltung und Betriebsführung obliegt (s. Verwaltung). Administrativbeamte, als solche werden vielfach die nicht technisch vorgebildeten höheren Eisenbahnbeamten bezeichnet. Sie haben der Regel nach eine juristische, kameralistische oder kaufmännische Vorbildung genossen und bearbeiten insbesondere das allgemeine Verwaltungs-, Finanz-, Verkehrs-, Personalien- und Wohlfahrtswesen (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen). Adressenverzeichnisse der Eisenbahnverwaltungen werden vielfach als Behelf für die richtige Adressierung von Schriftstücken aufgelegt. Das A., herausgegeben von der geschäftsführenden Direktion des VDEV. (letzte Auflage Juni 1910), umfaßt die Adressen der Wagenverwaltungen und die Nachweisung der Eigentumsmerkmale der Eisenbahngüterwagen rücksichtlich der Vereinsbahnen, dann der belgischen, dänischen, französischen, italienischen, schweizerischen, serbischen, rumänischen, orientalischen und bulgarischen Eisenbahnen. Das A. enthält folgende Rubriken: 1. Laufende Nummer; 2. Namen der Eisenbahnen und Adressen der leitenden Behörden; 3., 4. Eigentumsmerkmale der Wagen an den Seitenwänden und Langträgern; 5., 6. Farbe der Wagen und Aufschriften; 7., 8. Einsendestelle für Monatsnachweise über Wagenmiete, dann für Anzeigen über in Reparatur genommene fremde Wagen und Wiederinbetriebsetzung derselben; 9., 10. Stelle, von der Ersatzstücke zu verlangen sind, sowie jene, an die brauchbare sowie unbrauchbar gewordene Wagenteile, die von der Wageneigentümerin verlangt werden, zurückzusenden sind; 11. Stelle für Einsendungen der Rechnungen über Kosten für Wiederherstellung von Wagen; 12. Stelle, an die Rechnungen über Deckenverzögerungsgebühren einzusenden sind; 13., 14. Stelle für Requisitionen betreffs Untersuchung über Verlust und Beschädigung von losen Wagenbestandteilen, Lademitteln etc. In dem A., das von den österr. Staatsbahnen verlegt wird, sind im I. Teile die Initialen, Firmen sowie der Sitz der Verwaltungen der Haupt-, Lokal-, Dampfstraßen-, Zahnrad- und elektrischen Bahnen für Österreich, der Haupt- und Lokalbahnen Ungarns sowie der Reichslande Bosnien und Hercegovina, ferner der österr.-ung. Schiffahrtsunternehmungen aufgenommen. In dieser tabellarischen Übersicht ist auch eine Spalte aufgenommen, in die bei jenen Gesellschaften, deren Linien von einer anderen Gesellschaft betrieben werden, die Initialen der den Betrieb führenden eingesetzt sind. In einem II. Teile dieser A. sind die Hauptbahnen der bedeutendsten europäischen Staaten in gleicher Weise angeführt. Der Anhang zu Dr. W. Kochs Eisenbahn-Stationsverzeichnis enthält gleichfalls ein A. der einzelnen Eisenbahnbehörden und Verwaltungen. Zu erwähnen wäre noch das "Adreßbuch sämtlicher Eisenbahnen, Straßenbahnen und Dampfschiffahrtsgesellschaften Deutschlands nebst Anhang: Ausland" (Verlag H. A. Degener Leipzig), das außer den Adressen auch noch Angaben über die Art des Betriebs, Linienlängen, Aktienkapital etc. enthält. In diesem A. sind auch Angaben über die Eisenbahnen und Verkehrsmittel der deutschen Kolonien und Schutzgebiete aufgenommen. Adreßseite des Frachtbriefs (side for the address of the bill of freight; dos d'une lettre de voiture; lato dell' indirizzo della lettera di porto) ist jene Seite des Frachtbriefs, auf der vom Absender die Adresse, d. i. Name und Wohnort des Empfängers, die Bestimmungsstation und die Bezeichnung der Sendung anzubringen ist (s. Frachtbrief). Adreßzettel (docket, ticket, label), die die Abgangs- und Bestimmungsstation der Ladung, häufig auch den Namen des Absenders und Empfängers enthalten, werden auf englischen und amerikanischen Bahnen in eisernen Rahmen an den beiden Langseiten der Wagen an den Langträgern angebracht. Im Bereiche des VDEV. können Plakate des Absenders für Wagenladungen nach dem Ermessen der Versandbahn zugelassen werden. Sie dürfen aber nur den Namen des Absenders, die Bezeichnung der Ware und der Bestimmungsstation enthalten, sie müssen auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck ausgefertigt sein und dürfen das Maß von 25 cm in der Höhe und Breite nicht überschreiten. Diese Plakate sind auf den an der Langseite der Wagen für die Beklebezettel bestimmten Stellen anzubringen. In Österreich-Ungarn müssen Gegenstände, die als Expreßgut oder als Eilgut unter Anwendung von Frankierungsmarken befördert werden sollen, nach Vorschrift der einschlägigen Tarife vom Absender mit der genauen und dauerhaft befestigten Adresse des Empfängers versehen werden. Für Reisegepäck besteht eine solche Vorschrift nicht; doch wurden in bereits wiederholt von den Bahn Verwaltungen veranlaßten Verlautbarungen der Tagespresse die nach denen das Eisenbahnwesen verwaltet wird – anderseits der organische Aufbau der Behörden und Dienststellen, denen die Verwaltung und Betriebsführung obliegt (s. Verwaltung). Administrativbeamte, als solche werden vielfach die nicht technisch vorgebildeten höheren Eisenbahnbeamten bezeichnet. Sie haben der Regel nach eine juristische, kameralistische oder kaufmännische Vorbildung genossen und bearbeiten insbesondere das allgemeine Verwaltungs-, Finanz-, Verkehrs-, Personalien- und Wohlfahrtswesen (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen). Adressenverzeichnisse der Eisenbahnverwaltungen werden vielfach als Behelf für die richtige Adressierung von Schriftstücken aufgelegt. Das A., herausgegeben von der geschäftsführenden Direktion des VDEV. (letzte Auflage Juni 1910), umfaßt die Adressen der Wagenverwaltungen und die Nachweisung der Eigentumsmerkmale der Eisenbahngüterwagen rücksichtlich der Vereinsbahnen, dann der belgischen, dänischen, französischen, italienischen, schweizerischen, serbischen, rumänischen, orientalischen und bulgarischen Eisenbahnen. Das A. enthält folgende Rubriken: 1. Laufende Nummer; 2. Namen der Eisenbahnen und Adressen der leitenden Behörden; 3., 4. Eigentumsmerkmale der Wagen an den Seitenwänden und Langträgern; 5., 6. Farbe der Wagen und Aufschriften; 7., 8. Einsendestelle für Monatsnachweise über Wagenmiete, dann für Anzeigen über in Reparatur genommene fremde Wagen und Wiederinbetriebsetzung derselben; 9., 10. Stelle, von der Ersatzstücke zu verlangen sind, sowie jene, an die brauchbare sowie unbrauchbar gewordene Wagenteile, die von der Wageneigentümerin verlangt werden, zurückzusenden sind; 11. Stelle für Einsendungen der Rechnungen über Kosten für Wiederherstellung von Wagen; 12. Stelle, an die Rechnungen über Deckenverzögerungsgebühren einzusenden sind; 13., 14. Stelle für Requisitionen betreffs Untersuchung über Verlust und Beschädigung von losen Wagenbestandteilen, Lademitteln etc. In dem A., das von den österr. Staatsbahnen verlegt wird, sind im I. Teile die Initialen, Firmen sowie der Sitz der Verwaltungen der Haupt-, Lokal-, Dampfstraßen-, Zahnrad- und elektrischen Bahnen für Österreich, der Haupt- und Lokalbahnen Ungarns sowie der Reichslande Bosnien und Hercegovina, ferner der österr.-ung. Schiffahrtsunternehmungen aufgenommen. In dieser tabellarischen Übersicht ist auch eine Spalte aufgenommen, in die bei jenen Gesellschaften, deren Linien von einer anderen Gesellschaft betrieben werden, die Initialen der den Betrieb führenden eingesetzt sind. In einem II. Teile dieser A. sind die Hauptbahnen der bedeutendsten europäischen Staaten in gleicher Weise angeführt. Der Anhang zu Dr. W. Kochs Eisenbahn-Stationsverzeichnis enthält gleichfalls ein A. der einzelnen Eisenbahnbehörden und Verwaltungen. Zu erwähnen wäre noch das „Adreßbuch sämtlicher Eisenbahnen, Straßenbahnen und Dampfschiffahrtsgesellschaften Deutschlands nebst Anhang: Ausland“ (Verlag H. A. Degener Leipzig), das außer den Adressen auch noch Angaben über die Art des Betriebs, Linienlängen, Aktienkapital etc. enthält. In diesem A. sind auch Angaben über die Eisenbahnen und Verkehrsmittel der deutschen Kolonien und Schutzgebiete aufgenommen. Adreßseite des Frachtbriefs (side for the address of the bill of freight; dos d'une lettre de voiture; lato dell' indirizzo della lettera di porto) ist jene Seite des Frachtbriefs, auf der vom Absender die Adresse, d. i. Name und Wohnort des Empfängers, die Bestimmungsstation und die Bezeichnung der Sendung anzubringen ist (s. Frachtbrief). Adreßzettel (docket, ticket, label), die die Abgangs- und Bestimmungsstation der Ladung, häufig auch den Namen des Absenders und Empfängers enthalten, werden auf englischen und amerikanischen Bahnen in eisernen Rahmen an den beiden Langseiten der Wagen an den Langträgern angebracht. Im Bereiche des VDEV. können Plakate des Absenders für Wagenladungen nach dem Ermessen der Versandbahn zugelassen werden. Sie dürfen aber nur den Namen des Absenders, die Bezeichnung der Ware und der Bestimmungsstation enthalten, sie müssen auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck ausgefertigt sein und dürfen das Maß von 25 cm in der Höhe und Breite nicht überschreiten. Diese Plakate sind auf den an der Langseite der Wagen für die Beklebezettel bestimmten Stellen anzubringen. In Österreich-Ungarn müssen Gegenstände, die als Expreßgut oder als Eilgut unter Anwendung von Frankierungsmarken befördert werden sollen, nach Vorschrift der einschlägigen Tarife vom Absender mit der genauen und dauerhaft befestigten Adresse des Empfängers versehen werden. Für Reisegepäck besteht eine solche Vorschrift nicht; doch wurden in bereits wiederholt von den Bahn Verwaltungen veranlaßten Verlautbarungen der Tagespresse die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0109" n="101"/> nach denen das Eisenbahnwesen verwaltet wird – anderseits der organische Aufbau der Behörden und Dienststellen, denen die Verwaltung und Betriebsführung obliegt (s. 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Administrativbeamte, als solche werden vielfach die nicht technisch vorgebildeten höheren Eisenbahnbeamten bezeichnet. Sie haben der Regel nach eine juristische, kameralistische oder kaufmännische Vorbildung genossen und bearbeiten insbesondere das allgemeine Verwaltungs-, Finanz-, Verkehrs-, Personalien- und Wohlfahrtswesen (s. Ausbildungs- und Prüfungswesen).
Adressenverzeichnisse der Eisenbahnverwaltungen werden vielfach als Behelf für die richtige Adressierung von Schriftstücken aufgelegt.
Das A., herausgegeben von der geschäftsführenden Direktion des VDEV. (letzte Auflage Juni 1910), umfaßt die Adressen der Wagenverwaltungen und die Nachweisung der Eigentumsmerkmale der Eisenbahngüterwagen rücksichtlich der Vereinsbahnen, dann der belgischen, dänischen, französischen, italienischen, schweizerischen, serbischen, rumänischen, orientalischen und bulgarischen Eisenbahnen.
Das A. enthält folgende Rubriken:
1. Laufende Nummer;
2. Namen der Eisenbahnen und Adressen der leitenden Behörden;
3., 4. Eigentumsmerkmale der Wagen an den Seitenwänden und Langträgern;
5., 6. Farbe der Wagen und Aufschriften;
7., 8. Einsendestelle für Monatsnachweise über Wagenmiete, dann für Anzeigen über in Reparatur genommene fremde Wagen und Wiederinbetriebsetzung derselben;
9., 10. Stelle, von der Ersatzstücke zu verlangen sind, sowie jene, an die brauchbare sowie unbrauchbar gewordene Wagenteile, die von der Wageneigentümerin verlangt werden, zurückzusenden sind;
11. Stelle für Einsendungen der Rechnungen über Kosten für Wiederherstellung von Wagen;
12. Stelle, an die Rechnungen über Deckenverzögerungsgebühren einzusenden sind;
13., 14. Stelle für Requisitionen betreffs Untersuchung über Verlust und Beschädigung von losen Wagenbestandteilen, Lademitteln etc.
In dem A., das von den österr. Staatsbahnen verlegt wird, sind im I. Teile die Initialen, Firmen sowie der Sitz der Verwaltungen der Haupt-, Lokal-, Dampfstraßen-, Zahnrad- und elektrischen Bahnen für Österreich, der Haupt- und Lokalbahnen Ungarns sowie der Reichslande Bosnien und Hercegovina, ferner der österr.-ung. Schiffahrtsunternehmungen aufgenommen. In dieser tabellarischen Übersicht ist auch eine Spalte aufgenommen, in die bei jenen Gesellschaften, deren Linien von einer anderen Gesellschaft betrieben werden, die Initialen der den Betrieb führenden eingesetzt sind.
In einem II. Teile dieser A. sind die Hauptbahnen der bedeutendsten europäischen Staaten in gleicher Weise angeführt.
Der Anhang zu Dr. W. Kochs Eisenbahn-Stationsverzeichnis enthält gleichfalls ein A. der einzelnen Eisenbahnbehörden und Verwaltungen.
Zu erwähnen wäre noch das „Adreßbuch sämtlicher Eisenbahnen, Straßenbahnen und Dampfschiffahrtsgesellschaften Deutschlands nebst Anhang: Ausland“ (Verlag H. A. Degener Leipzig), das außer den Adressen auch noch Angaben über die Art des Betriebs, Linienlängen, Aktienkapital etc. enthält. In diesem A. sind auch Angaben über die Eisenbahnen und Verkehrsmittel der deutschen Kolonien und Schutzgebiete aufgenommen.
Adreßseite des Frachtbriefs (side for the address of the bill of freight; dos d'une lettre de voiture; lato dell' indirizzo della lettera di porto) ist jene Seite des Frachtbriefs, auf der vom Absender die Adresse, d. i. Name und Wohnort des Empfängers, die Bestimmungsstation und die Bezeichnung der Sendung anzubringen ist (s. Frachtbrief).
Adreßzettel (docket, ticket, label), die die Abgangs- und Bestimmungsstation der Ladung, häufig auch den Namen des Absenders und Empfängers enthalten, werden auf englischen und amerikanischen Bahnen in eisernen Rahmen an den beiden Langseiten der Wagen an den Langträgern angebracht. Im Bereiche des VDEV. können Plakate des Absenders für Wagenladungen nach dem Ermessen der Versandbahn zugelassen werden. Sie dürfen aber nur den Namen des Absenders, die Bezeichnung der Ware und der Bestimmungsstation enthalten, sie müssen auf weißem Papier mit schwarzem Aufdruck ausgefertigt sein und dürfen das Maß von 25 cm in der Höhe und Breite nicht überschreiten. Diese Plakate sind auf den an der Langseite der Wagen für die Beklebezettel bestimmten Stellen anzubringen.
In Österreich-Ungarn müssen Gegenstände, die als Expreßgut oder als Eilgut unter Anwendung von Frankierungsmarken befördert werden sollen, nach Vorschrift der einschlägigen Tarife vom Absender mit der genauen und dauerhaft befestigten Adresse des Empfängers versehen werden. Für Reisegepäck besteht eine solche Vorschrift nicht; doch wurden in bereits wiederholt von den Bahn Verwaltungen veranlaßten Verlautbarungen der Tagespresse die
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