Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.Streckenarbeiter von den Putzern und die Putzer der Betriebswerkmeistereien von denen der Wagenwerkmeistereien. Auch die A. für Frauen, z. B. für die Wagenputzerinnen, sind von den übrigen zu sondern. An Flächenbedarf rechnet man in den A. 1·2-1·4 m2 für den einzelnen, wenn die Kleiderschränke Abb. 155. Aufenthaltsgebäude. Kleiner als 8-10 m2 wird im allgemeinen kein Raum angelegt, auch wenn sich nach den vorstehenden Angaben geringere Flächen ergeben sollten, weil sonst die Aufstellung der Möbel auf Schwierigkeiten stößt. Der Eingang zum A. ist durch einen Windfangraum gegen Zugluft zu schützen. Die A. sind möglichst behaglich mit Tischen, Bänken mit Lehnen, Papierkörben, Sonnenvorhängen, Speinäpfen, Karten, Büchern und Zeitschriften auszustatten, stets sauber zu halten und mit frischem Trinkwasser zu versehen. Bei A. für weniger als etwa 10 Bedienstete genügt die Aufstellung eines Gas- oder Spirituskochers zum Wärmen mitgebrachter Speisen und eines Waschtisches im Raum selbst. Darüber hinaus sieht man besondere Koch- und Waschräume vor, ferner Trockenräume für durchnäßte Kleidungsstücke und wohl auch Baderäume. Bei den Waschräumen genügt im allgemeinen ein Stand von 80 cm Breite und 1·20 m Tiefe mit festen Waschbecken für je 5 Mannschaften. Erwünscht ist die Zuleitung warmen Wassers zu den Waschständen. In den Kochräumen rechnet man 0·5 m2 Grundfläche für den Einzelnen; man versieht sie ebenfalls mit Zufluß heißen Wassers zur Kaffeebereitung. An Trockenräumen ist 0·3-0·5 m2 für den Einzelnen erforderlich. Über Baderäume s. Badeeinrichtungen. Größere Gebäude werden zur Unterbringung der Kohlen für die Feuerung ganz oder teilweise unterkellert, wohl auch mit Sammelheizung versehen. Gelegentlich finden sich auch besondere Räume für die Aufbewahrung der Arbeitsgeräte, besonders bei Räumen, die für Streckenarbeiter bestimmt sind; es genügt dafür ein kleiner Raum, etwa von 10 m2 Größe. Beispiele von Aufenthaltsgebäuden zeigt die Abb. 155. Auf großen Bahnhöfen oder Werkstätten kann für die Verpflegung der Bediensteten die Errichtung von Speise- und Erfrischungsanstalten notwendig werden, s. Speiseanstalten. Die A. für die Zugbegleitungs- und Lokomotivmannschaften werden meist mit den für sie bestimmten Übernachtungsräumen vereinigt; (s. Übernachtungsgebäude). In der Nähe der Aufenthaltsgebäude ist für ausreichend bemessene Abortanlagen Sorge zu tragen. Cornelius. Auflager der Brückenträger (bearings, bed plates; supports, appuis; appoggi), jene Konstruktionen, die zwischen die Hauptträger einer Brücke und die Pfeiler oder Widerlager eingeschaltet werden, um den Druck in bestimmter Weise zu übertragen und allenfalls auch Bewegungen der Tragkonstruktion infolge Belastung und Temperaturänderungen zu ermöglichen. Sie spielen insbesondere bei eisernen Tragwerken eine Rolle und haben die Aufgabe: 1. den Druck auf Streckenarbeiter von den Putzern und die Putzer der Betriebswerkmeistereien von denen der Wagenwerkmeistereien. Auch die A. für Frauen, z. B. für die Wagenputzerinnen, sind von den übrigen zu sondern. An Flächenbedarf rechnet man in den A. 1·2–1·4 m2 für den einzelnen, wenn die Kleiderschränke Abb. 155. Aufenthaltsgebäude. Kleiner als 8–10 m2 wird im allgemeinen kein Raum angelegt, auch wenn sich nach den vorstehenden Angaben geringere Flächen ergeben sollten, weil sonst die Aufstellung der Möbel auf Schwierigkeiten stößt. Der Eingang zum A. ist durch einen Windfangraum gegen Zugluft zu schützen. Die A. sind möglichst behaglich mit Tischen, Bänken mit Lehnen, Papierkörben, Sonnenvorhängen, Speinäpfen, Karten, Büchern und Zeitschriften auszustatten, stets sauber zu halten und mit frischem Trinkwasser zu versehen. Bei A. für weniger als etwa 10 Bedienstete genügt die Aufstellung eines Gas- oder Spirituskochers zum Wärmen mitgebrachter Speisen und eines Waschtisches im Raum selbst. Darüber hinaus sieht man besondere Koch- und Waschräume vor, ferner Trockenräume für durchnäßte Kleidungsstücke und wohl auch Baderäume. Bei den Waschräumen genügt im allgemeinen ein Stand von 80 cm Breite und 1·20 m Tiefe mit festen Waschbecken für je 5 Mannschaften. Erwünscht ist die Zuleitung warmen Wassers zu den Waschständen. In den Kochräumen rechnet man 0·5 m2 Grundfläche für den Einzelnen; man versieht sie ebenfalls mit Zufluß heißen Wassers zur Kaffeebereitung. An Trockenräumen ist 0·3–0·5 m2 für den Einzelnen erforderlich. Über Baderäume s. Badeeinrichtungen. Größere Gebäude werden zur Unterbringung der Kohlen für die Feuerung ganz oder teilweise unterkellert, wohl auch mit Sammelheizung versehen. Gelegentlich finden sich auch besondere Räume für die Aufbewahrung der Arbeitsgeräte, besonders bei Räumen, die für Streckenarbeiter bestimmt sind; es genügt dafür ein kleiner Raum, etwa von 10 m2 Größe. Beispiele von Aufenthaltsgebäuden zeigt die Abb. 155. Auf großen Bahnhöfen oder Werkstätten kann für die Verpflegung der Bediensteten die Errichtung von Speise- und Erfrischungsanstalten notwendig werden, s. Speiseanstalten. Die A. für die Zugbegleitungs- und Lokomotivmannschaften werden meist mit den für sie bestimmten Übernachtungsräumen vereinigt; (s. Übernachtungsgebäude). In der Nähe der Aufenthaltsgebäude ist für ausreichend bemessene Abortanlagen Sorge zu tragen. Cornelius. 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Streckenarbeiter von den Putzern und die Putzer der Betriebswerkmeistereien von denen der Wagenwerkmeistereien. Auch die A. für Frauen, z. B. für die Wagenputzerinnen, sind von den übrigen zu sondern.
An Flächenbedarf rechnet man in den A. 1·2–1·4 m2 für den einzelnen, wenn die Kleiderschränke
[Abbildung Abb. 155. Aufenthaltsgebäude.
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in den Räumen mit untergebracht werden. Werden sie in besonderen Schrankräumen untergebracht, so sind für das Spind einschließlich Gang etwa 0·60 m2 und für den Einzelnen im A. 0·8–1·0 m2 als erforderliche Fläche zu rechnen.
Kleiner als 8–10 m2 wird im allgemeinen kein Raum angelegt, auch wenn sich nach den vorstehenden Angaben geringere Flächen ergeben sollten, weil sonst die Aufstellung der Möbel auf Schwierigkeiten stößt.
Der Eingang zum A. ist durch einen Windfangraum gegen Zugluft zu schützen.
Die A. sind möglichst behaglich mit Tischen, Bänken mit Lehnen, Papierkörben, Sonnenvorhängen, Speinäpfen, Karten, Büchern und Zeitschriften auszustatten, stets sauber zu halten und mit frischem Trinkwasser zu versehen.
Bei A. für weniger als etwa 10 Bedienstete genügt die Aufstellung eines Gas- oder Spirituskochers zum Wärmen mitgebrachter Speisen und eines Waschtisches im Raum selbst. Darüber hinaus sieht man besondere Koch- und Waschräume vor, ferner Trockenräume für durchnäßte Kleidungsstücke und wohl auch Baderäume. Bei den Waschräumen genügt im allgemeinen ein Stand von 80 cm Breite und 1·20 m Tiefe mit festen Waschbecken für je 5 Mannschaften. Erwünscht ist die Zuleitung warmen Wassers zu den Waschständen. In den Kochräumen rechnet man 0·5 m2 Grundfläche für den Einzelnen; man versieht sie ebenfalls mit Zufluß heißen Wassers zur Kaffeebereitung. An Trockenräumen ist 0·3–0·5 m2 für den Einzelnen erforderlich. Über Baderäume s. Badeeinrichtungen.
Größere Gebäude werden zur Unterbringung der Kohlen für die Feuerung ganz oder teilweise unterkellert, wohl auch mit Sammelheizung versehen. Gelegentlich finden sich auch besondere Räume für die Aufbewahrung der Arbeitsgeräte, besonders bei Räumen, die für Streckenarbeiter bestimmt sind; es genügt dafür ein kleiner Raum, etwa von 10 m2 Größe.
Beispiele von Aufenthaltsgebäuden zeigt die Abb. 155.
Auf großen Bahnhöfen oder Werkstätten kann für die Verpflegung der Bediensteten die Errichtung von Speise- und Erfrischungsanstalten notwendig werden, s. Speiseanstalten.
Die A. für die Zugbegleitungs- und Lokomotivmannschaften werden meist mit den für sie bestimmten Übernachtungsräumen vereinigt; (s. Übernachtungsgebäude).
In der Nähe der Aufenthaltsgebäude ist für ausreichend bemessene Abortanlagen Sorge zu tragen.
Cornelius.
Auflager der Brückenträger (bearings, bed plates; supports, appuis; appoggi), jene Konstruktionen, die zwischen die Hauptträger einer Brücke und die Pfeiler oder Widerlager eingeschaltet werden, um den Druck in bestimmter Weise zu übertragen und allenfalls auch Bewegungen der Tragkonstruktion infolge Belastung und Temperaturänderungen zu ermöglichen. Sie spielen insbesondere bei eisernen Tragwerken eine Rolle und haben die Aufgabe: 1. den Druck auf
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