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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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daß durch Einschaltung einer schiefen Ebene unter dem Handgriff, vor Eintritt der Drehbewegung - sowohl beim Öffnen als auch beim Schließen - eine achsiale Bewegung des Hahnwirbels, d. h. ein Abheben des Hahnwirbels vom Hahngehäuse bewirkt wird; bei der folgenden Drehbewegung geben daher, weder beim Öffnen noch beim Schließen, die unvermeidlich zwischen Wirbel und Gehäuse eingedrungenen Schlemmteile zum Verreiben der abzudichtenden Flächen Anlaß. A. dieser Art sind am Kontinente selten, in Amerika aber fast als Regel, auch an Lokomotiven angebracht. Statt der Hähne finden auch Ventile Verwendung.


Ausfahrsignal (starting signal; signal de sortie; segnale d'uscita), ein feststehendes Signal, das anzeigt, ob die Ausfahrt aus einem Bahnhofe erlaubt ist. Es wird verwendet auf Bahnhöfen mit Ausweichgleisen, aber auch auf Bahnhöfen ohne solche Gleise bei Streckenblockung (s. d.) oder zur Festlegung fernbedienter Weichen, die von ausfahrenden Zügen gegen die Spitze befahren werden (s. Signalwesen).


Ausfuhrgüter nennt man die zur Ausfuhr über die Zollgrenze bestimmten Gütersendungen, hinsichtlich deren die zollgesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind (s. Zollwesen).


Ausfuhrtarife (export-tariff; tarif d'exportation; tariffa di esportazione) sind Tarife (lokale, bzw. direkte) mit ermäßigten Sätzen, die zur Begünstigung des Exports eines Staates für die Beförderung bestimmter Artikel nach dem Auslande erstellt werden.

A. werden häufig unter der allgemeinen Bezeichnung von Ausnahmetarifen eingeführt und charakterisieren sich öfters dadurch, daß sie in einer bestimmten Relation nur nach einer Richtung (also nicht in der Gegenrichtung) gewährt werden. Gewisse Ausfuhrgüter genießen schon laut Lokaltarif bei Aufgabe nach dem Ausland günstigere Transportbedingungen s. Auslandsverkehr.


Ausfuhrverbote (non-exportation; prohibition d'exportation; divieto di esportazione) (Ausfuhrbeschränkungen) verpflichten die Eisenbahnen des Landes, in dem bestimmte A. bestehen, die ihnen unterworfenen Gegenstände nach ausländischen Bestimmungsstationen nicht zu befördern. A. sind im allgemeinen nur zeitweise für einzelne Gegenstände beim Eintritte außerordentlicher Umstände oder aus sonstiger gesundheits- oder sicherheitspolizeilicher Rücksicht zulässig (vgl. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869). A. kommen öfters bei Mißernten für Getreide, Futtermittel u. dgl. vor, außerdem werden in Kriegszeiten auch A. für Kriegsbedürfnisse (Waffen, Munition u. dgl.) erlassen.


Ausgabenetat, ist der Voranschlag über die für eine bestimmte bevorstehende Finanzperiode in Aussicht genommenen Ausgaben; s. auch Betriebsetat, ferner bei Rechnungswesen unter "Budget".


Ausgabenkontrolle, jener Teil der Betriebskontrolle, der die ziffermäßige und sachliche Prüfung der einzelnen Betriebsausgaben zum Gegenstand hat.


Ausgleichbremse (compensation brake gear; timonerie compensee; aste di timoneria a compensazione) - richtiger Ausgleichbremsgestänge - bezeichnet jene konstruktive Durchbildung des Bremsgestänges (Bremsklotzgehänge, Traversen, Übersetzungs- und Zwischenhebel, Zug- und Druckstangen und Bremswelle), die ein gleichzeitiges und unter gleichem Druck vor sich gehendes Anpressen aller auf je ein Räderpaar wirkenden Bremsklötze gewährleistet (s. Bremsen).


Ausgleichbuffer (compensating buffer; appareil compensateur pour les tampons; respingente compensatore) bezeichnet eine solche Durchbildung der Stoßvorrichtung an der Wagenbrust, die, durch Verbindung der beiden Buffer mit Querausgleichhebel oder Winkelhebeln und Verbindungsstange, eine auch in den Bahnkrümmungen gleichbleibende Pressung zwischen den Bufferscheiben zweier zusammengekuppelter Wagen gewährleistet (s. Buffer und Wagen).


Ausgleichfonds. Die Aufgabe eines A. besteht im allgemeinen darin, Überschüsse guter Jahre anzusammeln, um in schlechten Jahren Mindererträgnisse zu ergänzen oder Fehlbeträge aus den angesammelten Beständen des Fonds decken zu können. Ein A. hat demnach den Vorteil, der Finanzgebarung größere Gleichmäßigkeit zu sichern. Diese Sicherheit ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn Entnahmen aus dem Fonds nur in jenen Notfällen stattfinden, die sich aus Schwankungen der wirtschaftlichen Lage ergeben, und wenn der durch Entnahmen geschwächte Fonds möglichst rasch wieder aufgefüllt wird.

Die A. von Staatseisenbahnen haben noch einen besonderen Zweck. Wo solche Fonds nicht vorhanden sind, können die schwankenden Erträgnisse der Staatseisenbahnen große Störungen im allgemeinen Staatshaushalt verursachen. Die Schwankungen in den Eisenbahnerträgnissen lassen sich nicht beseitigen; sie sind eine natürliche Folge des engen Zusammenhanges, der zwischen den Eisenbahnerträgnissen und den sich immer wiederholenden Schwankungen des Wirtschaftslebens besteht. Die Störungen des allgemeinen Staatshaushaltes können also nur dadurch vermieden werden, daß zwischen Staats- und Eisenbahnfinanzen ein A. eingeschaltet wird,

daß durch Einschaltung einer schiefen Ebene unter dem Handgriff, vor Eintritt der Drehbewegung – sowohl beim Öffnen als auch beim Schließen – eine achsiale Bewegung des Hahnwirbels, d. h. ein Abheben des Hahnwirbels vom Hahngehäuse bewirkt wird; bei der folgenden Drehbewegung geben daher, weder beim Öffnen noch beim Schließen, die unvermeidlich zwischen Wirbel und Gehäuse eingedrungenen Schlemmteile zum Verreiben der abzudichtenden Flächen Anlaß. A. dieser Art sind am Kontinente selten, in Amerika aber fast als Regel, auch an Lokomotiven angebracht. Statt der Hähne finden auch Ventile Verwendung.


Ausfahrsignal (starting signal; signal de sortie; segnale d'uscita), ein feststehendes Signal, das anzeigt, ob die Ausfahrt aus einem Bahnhofe erlaubt ist. Es wird verwendet auf Bahnhöfen mit Ausweichgleisen, aber auch auf Bahnhöfen ohne solche Gleise bei Streckenblockung (s. d.) oder zur Festlegung fernbedienter Weichen, die von ausfahrenden Zügen gegen die Spitze befahren werden (s. Signalwesen).


Ausfuhrgüter nennt man die zur Ausfuhr über die Zollgrenze bestimmten Gütersendungen, hinsichtlich deren die zollgesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind (s. Zollwesen).


Ausfuhrtarife (export-tariff; tarif d'exportation; tariffa di esportazione) sind Tarife (lokale, bzw. direkte) mit ermäßigten Sätzen, die zur Begünstigung des Exports eines Staates für die Beförderung bestimmter Artikel nach dem Auslande erstellt werden.

A. werden häufig unter der allgemeinen Bezeichnung von Ausnahmetarifen eingeführt und charakterisieren sich öfters dadurch, daß sie in einer bestimmten Relation nur nach einer Richtung (also nicht in der Gegenrichtung) gewährt werden. Gewisse Ausfuhrgüter genießen schon laut Lokaltarif bei Aufgabe nach dem Ausland günstigere Transportbedingungen s. Auslandsverkehr.


Ausfuhrverbote (non-exportation; prohibition d'exportation; divieto di esportazione) (Ausfuhrbeschränkungen) verpflichten die Eisenbahnen des Landes, in dem bestimmte A. bestehen, die ihnen unterworfenen Gegenstände nach ausländischen Bestimmungsstationen nicht zu befördern. A. sind im allgemeinen nur zeitweise für einzelne Gegenstände beim Eintritte außerordentlicher Umstände oder aus sonstiger gesundheits- oder sicherheitspolizeilicher Rücksicht zulässig (vgl. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869). A. kommen öfters bei Mißernten für Getreide, Futtermittel u. dgl. vor, außerdem werden in Kriegszeiten auch A. für Kriegsbedürfnisse (Waffen, Munition u. dgl.) erlassen.


Ausgabenetat, ist der Voranschlag über die für eine bestimmte bevorstehende Finanzperiode in Aussicht genommenen Ausgaben; s. auch Betriebsetat, ferner bei Rechnungswesen unter „Budget“.


Ausgabenkontrolle, jener Teil der Betriebskontrolle, der die ziffermäßige und sachliche Prüfung der einzelnen Betriebsausgaben zum Gegenstand hat.


Ausgleichbremse (compensation brake gear; timonerie compensée; aste di timoneria a compensazione) – richtiger Ausgleichbremsgestänge – bezeichnet jene konstruktive Durchbildung des Bremsgestänges (Bremsklotzgehänge, Traversen, Übersetzungs- und Zwischenhebel, Zug- und Druckstangen und Bremswelle), die ein gleichzeitiges und unter gleichem Druck vor sich gehendes Anpressen aller auf je ein Räderpaar wirkenden Bremsklötze gewährleistet (s. Bremsen).


Ausgleichbuffer (compensating buffer; appareil compensateur pour les tampons; respingente compensatore) bezeichnet eine solche Durchbildung der Stoßvorrichtung an der Wagenbrust, die, durch Verbindung der beiden Buffer mit Querausgleichhebel oder Winkelhebeln und Verbindungsstange, eine auch in den Bahnkrümmungen gleichbleibende Pressung zwischen den Bufferscheiben zweier zusammengekuppelter Wagen gewährleistet (s. Buffer und Wagen).


Ausgleichfonds. Die Aufgabe eines A. besteht im allgemeinen darin, Überschüsse guter Jahre anzusammeln, um in schlechten Jahren Mindererträgnisse zu ergänzen oder Fehlbeträge aus den angesammelten Beständen des Fonds decken zu können. Ein A. hat demnach den Vorteil, der Finanzgebarung größere Gleichmäßigkeit zu sichern. Diese Sicherheit ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn Entnahmen aus dem Fonds nur in jenen Notfällen stattfinden, die sich aus Schwankungen der wirtschaftlichen Lage ergeben, und wenn der durch Entnahmen geschwächte Fonds möglichst rasch wieder aufgefüllt wird.

Die A. von Staatseisenbahnen haben noch einen besonderen Zweck. Wo solche Fonds nicht vorhanden sind, können die schwankenden Erträgnisse der Staatseisenbahnen große Störungen im allgemeinen Staatshaushalt verursachen. Die Schwankungen in den Eisenbahnerträgnissen lassen sich nicht beseitigen; sie sind eine natürliche Folge des engen Zusammenhanges, der zwischen den Eisenbahnerträgnissen und den sich immer wiederholenden Schwankungen des Wirtschaftslebens besteht. Die Störungen des allgemeinen Staatshaushaltes können also nur dadurch vermieden werden, daß zwischen Staats- und Eisenbahnfinanzen ein A. eingeschaltet wird,

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[314/0324] daß durch Einschaltung einer schiefen Ebene unter dem Handgriff, vor Eintritt der Drehbewegung – sowohl beim Öffnen als auch beim Schließen – eine achsiale Bewegung des Hahnwirbels, d. h. ein Abheben des Hahnwirbels vom Hahngehäuse bewirkt wird; bei der folgenden Drehbewegung geben daher, weder beim Öffnen noch beim Schließen, die unvermeidlich zwischen Wirbel und Gehäuse eingedrungenen Schlemmteile zum Verreiben der abzudichtenden Flächen Anlaß. A. dieser Art sind am Kontinente selten, in Amerika aber fast als Regel, auch an Lokomotiven angebracht. Statt der Hähne finden auch Ventile Verwendung. Ausfahrsignal (starting signal; signal de sortie; segnale d'uscita), ein feststehendes Signal, das anzeigt, ob die Ausfahrt aus einem Bahnhofe erlaubt ist. Es wird verwendet auf Bahnhöfen mit Ausweichgleisen, aber auch auf Bahnhöfen ohne solche Gleise bei Streckenblockung (s. d.) oder zur Festlegung fernbedienter Weichen, die von ausfahrenden Zügen gegen die Spitze befahren werden (s. Signalwesen). Ausfuhrgüter nennt man die zur Ausfuhr über die Zollgrenze bestimmten Gütersendungen, hinsichtlich deren die zollgesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind (s. Zollwesen). Ausfuhrtarife (export-tariff; tarif d'exportation; tariffa di esportazione) sind Tarife (lokale, bzw. direkte) mit ermäßigten Sätzen, die zur Begünstigung des Exports eines Staates für die Beförderung bestimmter Artikel nach dem Auslande erstellt werden. A. werden häufig unter der allgemeinen Bezeichnung von Ausnahmetarifen eingeführt und charakterisieren sich öfters dadurch, daß sie in einer bestimmten Relation nur nach einer Richtung (also nicht in der Gegenrichtung) gewährt werden. Gewisse Ausfuhrgüter genießen schon laut Lokaltarif bei Aufgabe nach dem Ausland günstigere Transportbedingungen s. Auslandsverkehr. Ausfuhrverbote (non-exportation; prohibition d'exportation; divieto di esportazione) (Ausfuhrbeschränkungen) verpflichten die Eisenbahnen des Landes, in dem bestimmte A. bestehen, die ihnen unterworfenen Gegenstände nach ausländischen Bestimmungsstationen nicht zu befördern. A. sind im allgemeinen nur zeitweise für einzelne Gegenstände beim Eintritte außerordentlicher Umstände oder aus sonstiger gesundheits- oder sicherheitspolizeilicher Rücksicht zulässig (vgl. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869). A. kommen öfters bei Mißernten für Getreide, Futtermittel u. dgl. vor, außerdem werden in Kriegszeiten auch A. für Kriegsbedürfnisse (Waffen, Munition u. dgl.) erlassen. Ausgabenetat, ist der Voranschlag über die für eine bestimmte bevorstehende Finanzperiode in Aussicht genommenen Ausgaben; s. auch Betriebsetat, ferner bei Rechnungswesen unter „Budget“. Ausgabenkontrolle, jener Teil der Betriebskontrolle, der die ziffermäßige und sachliche Prüfung der einzelnen Betriebsausgaben zum Gegenstand hat. Ausgleichbremse (compensation brake gear; timonerie compensée; aste di timoneria a compensazione) – richtiger Ausgleichbremsgestänge – bezeichnet jene konstruktive Durchbildung des Bremsgestänges (Bremsklotzgehänge, Traversen, Übersetzungs- und Zwischenhebel, Zug- und Druckstangen und Bremswelle), die ein gleichzeitiges und unter gleichem Druck vor sich gehendes Anpressen aller auf je ein Räderpaar wirkenden Bremsklötze gewährleistet (s. Bremsen). Ausgleichbuffer (compensating buffer; appareil compensateur pour les tampons; respingente compensatore) bezeichnet eine solche Durchbildung der Stoßvorrichtung an der Wagenbrust, die, durch Verbindung der beiden Buffer mit Querausgleichhebel oder Winkelhebeln und Verbindungsstange, eine auch in den Bahnkrümmungen gleichbleibende Pressung zwischen den Bufferscheiben zweier zusammengekuppelter Wagen gewährleistet (s. Buffer und Wagen). Ausgleichfonds. Die Aufgabe eines A. besteht im allgemeinen darin, Überschüsse guter Jahre anzusammeln, um in schlechten Jahren Mindererträgnisse zu ergänzen oder Fehlbeträge aus den angesammelten Beständen des Fonds decken zu können. Ein A. hat demnach den Vorteil, der Finanzgebarung größere Gleichmäßigkeit zu sichern. Diese Sicherheit ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn Entnahmen aus dem Fonds nur in jenen Notfällen stattfinden, die sich aus Schwankungen der wirtschaftlichen Lage ergeben, und wenn der durch Entnahmen geschwächte Fonds möglichst rasch wieder aufgefüllt wird. Die A. von Staatseisenbahnen haben noch einen besonderen Zweck. Wo solche Fonds nicht vorhanden sind, können die schwankenden Erträgnisse der Staatseisenbahnen große Störungen im allgemeinen Staatshaushalt verursachen. Die Schwankungen in den Eisenbahnerträgnissen lassen sich nicht beseitigen; sie sind eine natürliche Folge des engen Zusammenhanges, der zwischen den Eisenbahnerträgnissen und den sich immer wiederholenden Schwankungen des Wirtschaftslebens besteht. Die Störungen des allgemeinen Staatshaushaltes können also nur dadurch vermieden werden, daß zwischen Staats- und Eisenbahnfinanzen ein A. eingeschaltet wird,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/324>, abgerufen am 22.11.2024.