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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Die Eingangstür wird als Schub- oder Flügeltür ausgeführt; dieselbe ist von außen mit Fallenschloß schließbar und von innen mittels Vorlegarbe oder Schubriegel sperrbar.

Die Umfassungswände und der Fußboden sind gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit sorgfältig zu schützen. Der Fußboden wird daher aus wasserdichtem Materiale hergestellt. Sehr gut bewährt sich ein Terrazzo aus Zement, ferner Asphalt oder Steinplatten in einer Zinkblechunterlage mit aufgebogenen Rändern.


Abb. 33.
In der Mitte des Fußbodens befindet sich ein Abflußrohr, gegen welches die Fußbodenfläche abfällt. Die Umfassungswände werden mindestens bis zur Fenstersockelhöhe mit emailliertem Zinkblech oder mit emaillierten Eisenplatten, oberhalb des Fenstersockels mit lackiertem Eisenblech oder lackiertem Linoleum verkleidet. Wände ohne Verkleidung müssen einen Lackanstrich erhalten. Die Decke wird ähnlich den Wänden ausgeführt.

Der Abortraum benötigt eine ausreichende Lüftung. Diese wird durch bewegliche Fenster in der Seitenwand oder durch besondere Ventilatoren am Dache besorgt.

Die Beleuchung des Abortes geschieht in ähnlicher Weise wie in den anderen Abteilen des Wagens. Die Aborträume der Dienstwagen, welche im Dienstraume eingebaut werden, erhalten gewöhnlich keine besondere Lampenbeleuchtung, sondern es werden die Abortwände mit Oberlichten aus mattem Glas versehen.

Die Aborteinrichtung selbst besteht aus einem emaillierten Gußeisengehäuse oder, in neuerer Zeit, aus einem Porzellantrichter; letztere werden freistehend (ohne Holzverschalung) angeordnet, mit aufklappbarer Brille und Deckel versehen und fast durchwegs für Wasserspülung eingerichtet. Die Höhe vom Fußboden bis zur oberen Fläche der Brille beträgt in der Regel 45 cm. Die Abortbrille wird, um Verunreinigungen derselben durch Urinieren zu vermeiden, durch Gegengewicht oder Federung für gewöhnlich in lotrechter Lage gehalten. Der Abortdeckel ist häufig durch Lenkstangen mit der Aborttüre derart in Verbindung gebracht, daß beim Schließen derselben der Deckel selbsttätig zuklappt. Zur Abführung der Fäkalien dient ein Abfallrohr aus emailliertem Gußeisen oder aus Zinkblech, das in einer Höhe von ca. 40 cm oberhalb der Schiene entweder frei ausmündet, oder es wird, wie dies zumeist der Fall ist, gegen den Luftzug in das Abfallrohr eine Klappe eingebaut, die durch einen Hebelmechanismus geöffnet

Die Eingangstür wird als Schub- oder Flügeltür ausgeführt; dieselbe ist von außen mit Fallenschloß schließbar und von innen mittels Vorlegarbe oder Schubriegel sperrbar.

Die Umfassungswände und der Fußboden sind gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit sorgfältig zu schützen. Der Fußboden wird daher aus wasserdichtem Materiale hergestellt. Sehr gut bewährt sich ein Terrazzo aus Zement, ferner Asphalt oder Steinplatten in einer Zinkblechunterlage mit aufgebogenen Rändern.


Abb. 33.
In der Mitte des Fußbodens befindet sich ein Abflußrohr, gegen welches die Fußbodenfläche abfällt. Die Umfassungswände werden mindestens bis zur Fenstersockelhöhe mit emailliertem Zinkblech oder mit emaillierten Eisenplatten, oberhalb des Fenstersockels mit lackiertem Eisenblech oder lackiertem Linoleum verkleidet. Wände ohne Verkleidung müssen einen Lackanstrich erhalten. Die Decke wird ähnlich den Wänden ausgeführt.

Der Abortraum benötigt eine ausreichende Lüftung. Diese wird durch bewegliche Fenster in der Seitenwand oder durch besondere Ventilatoren am Dache besorgt.

Die Beleuchung des Abortes geschieht in ähnlicher Weise wie in den anderen Abteilen des Wagens. Die Aborträume der Dienstwagen, welche im Dienstraume eingebaut werden, erhalten gewöhnlich keine besondere Lampenbeleuchtung, sondern es werden die Abortwände mit Oberlichten aus mattem Glas versehen.

Die Aborteinrichtung selbst besteht aus einem emaillierten Gußeisengehäuse oder, in neuerer Zeit, aus einem Porzellantrichter; letztere werden freistehend (ohne Holzverschalung) angeordnet, mit aufklappbarer Brille und Deckel versehen und fast durchwegs für Wasserspülung eingerichtet. Die Höhe vom Fußboden bis zur oberen Fläche der Brille beträgt in der Regel 45 cm. Die Abortbrille wird, um Verunreinigungen derselben durch Urinieren zu vermeiden, durch Gegengewicht oder Federung für gewöhnlich in lotrechter Lage gehalten. Der Abortdeckel ist häufig durch Lenkstangen mit der Aborttüre derart in Verbindung gebracht, daß beim Schließen derselben der Deckel selbsttätig zuklappt. Zur Abführung der Fäkalien dient ein Abfallrohr aus emailliertem Gußeisen oder aus Zinkblech, das in einer Höhe von ca. 40 cm oberhalb der Schiene entweder frei ausmündet, oder es wird, wie dies zumeist der Fall ist, gegen den Luftzug in das Abfallrohr eine Klappe eingebaut, die durch einen Hebelmechanismus geöffnet

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[29/0037] Die Eingangstür wird als Schub- oder Flügeltür ausgeführt; dieselbe ist von außen mit Fallenschloß schließbar und von innen mittels Vorlegarbe oder Schubriegel sperrbar. Die Umfassungswände und der Fußboden sind gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit sorgfältig zu schützen. Der Fußboden wird daher aus wasserdichtem Materiale hergestellt. Sehr gut bewährt sich ein Terrazzo aus Zement, ferner Asphalt oder Steinplatten in einer Zinkblechunterlage mit aufgebogenen Rändern. [Abbildung Abb. 33. ] In der Mitte des Fußbodens befindet sich ein Abflußrohr, gegen welches die Fußbodenfläche abfällt. Die Umfassungswände werden mindestens bis zur Fenstersockelhöhe mit emailliertem Zinkblech oder mit emaillierten Eisenplatten, oberhalb des Fenstersockels mit lackiertem Eisenblech oder lackiertem Linoleum verkleidet. Wände ohne Verkleidung müssen einen Lackanstrich erhalten. Die Decke wird ähnlich den Wänden ausgeführt. Der Abortraum benötigt eine ausreichende Lüftung. Diese wird durch bewegliche Fenster in der Seitenwand oder durch besondere Ventilatoren am Dache besorgt. Die Beleuchung des Abortes geschieht in ähnlicher Weise wie in den anderen Abteilen des Wagens. Die Aborträume der Dienstwagen, welche im Dienstraume eingebaut werden, erhalten gewöhnlich keine besondere Lampenbeleuchtung, sondern es werden die Abortwände mit Oberlichten aus mattem Glas versehen. Die Aborteinrichtung selbst besteht aus einem emaillierten Gußeisengehäuse oder, in neuerer Zeit, aus einem Porzellantrichter; letztere werden freistehend (ohne Holzverschalung) angeordnet, mit aufklappbarer Brille und Deckel versehen und fast durchwegs für Wasserspülung eingerichtet. Die Höhe vom Fußboden bis zur oberen Fläche der Brille beträgt in der Regel 45 cm. Die Abortbrille wird, um Verunreinigungen derselben durch Urinieren zu vermeiden, durch Gegengewicht oder Federung für gewöhnlich in lotrechter Lage gehalten. Der Abortdeckel ist häufig durch Lenkstangen mit der Aborttüre derart in Verbindung gebracht, daß beim Schließen derselben der Deckel selbsttätig zuklappt. Zur Abführung der Fäkalien dient ein Abfallrohr aus emailliertem Gußeisen oder aus Zinkblech, das in einer Höhe von ca. 40 cm oberhalb der Schiene entweder frei ausmündet, oder es wird, wie dies zumeist der Fall ist, gegen den Luftzug in das Abfallrohr eine Klappe eingebaut, die durch einen Hebelmechanismus geöffnet

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/37>, abgerufen am 31.10.2024.