Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.von den Fahrzeugen auf die Bettung abtropfende Schmieröl, durch Fäkalien aus den Wagenaborten, das abgeschliffene Eisen und den Rost der Schienen und Radreifen u. s. w. Haben ungünstige Verhältnisse beim Bahnbau zur Verwendung minderwertiger Bettungsstoffe genötigt, so ist es Aufgabe der B., für den Ersatz durch einwandfreies Material zunächst an den gefährdeteren Stellen (starken Krümmungen und Gefällen, Stellen mit Neigung zu Frosthebungen u. s. w.) zu sorgen, allmählich aber das Bettungsmaterial auf der ganzen Strecke zu erneuern. Hierbei kann auch eine Hebung des Gleises zur Verringerung der zu beseitigenden Bettung in Frage kommen. Ob Kies- oder Steinschlag - namentlich von sogenannten Hartsteinen, Basalt, Grauwacke, Grünstein u. s. w. - zu verwenden sind, ist nach der Art der Schwellen (hölzerner oder eiserner), der Größe des Raddruckes, der Geschwindigkeit der Züge, den Beschaffungskosten und den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entscheiden. Besteht die Bettung aus Sand oder sandigem Kies, so legt man zur Oberflächenentwässerung in angemessenen Abständen Mulden, zwischen je zwei Schwellen auf zweigleisigen Bahnen auch eine Längsmulde zwischen beiden Gleisen an. Ist eine Ausspülung solcher Bettung durch Wasseranstauung zu befürchten, so ist die Bettung hier durch groben Steinschlag zu ersetzen. Zuweilen kann es sich empfehlen, die Bettung wenigstens zwischen und neben den Stoßschwellen durch besseres Material zu ersetzen. Die Gleisregulierungsarbeiten werden sich um so mehr verringern, je größer die Auflagerfläche des Gleisstrangs und je größer seine Widerstandsfähigkeit gegen Verdrückung der Schienen auf und in ihren Unterlagen und gegen seitliche Verschiebungen des ganzen Gestänges ist. Bei der Anordnung und Ausführung des Oberbaues müssen daher folgende Grundsätze beachtet werden: 1. Die Bauart des Oberbaues, die Tragfähigkeit der Schiene, die Schwellenabstände sowie die Schienenbefestigungs- und Verbindungsmittel müssen der Beanspruchung durch den Raddruck und der Geschwindigkeit der Züge sowie den Krümmungs- und Neigungsverhältnissen der Strecke angepaßt sein. 2. Der Oberbau soll eine wasserdurchlässige Bettung aus scharfem, kantigem Material mit genügender Reibung erhalten. 3. Der äußere Schienenstrang der gekrümmten Gleise soll eine der Fliehkraft das Gleichgewicht haltende angemessene Überhöhung haben. Diese Überhöhung soll nicht steiler als mit 1 : 300 auslaufen. 4. Der Übergang von der Geraden in die Kreisbogen soll durch einen der Geschwindigkeit und Überhöhung angepaßten Übergangsbogen (kubische Parabel) vermittelt werden. 5. Alle Kurvenschienen sollen vor der Verwendung mit einer geeigneten Biegevorrichtung dem Halbmesser entsprechend gebogen werden. 6. Das Wandern der Schienen soll durch geeignete Vorrichtungen, wie Stemmlaschen oder die viel wirksameren Keilklemmen, möglichst verhindert werden. Daneben soll ferner dem Wandern durch eine feste Verbindung zwischen Schiene und Schwelle mittels Klemmplättchen, die in die Stoßlaschen eingreifen, vorgebeugt werden. 7. Der Abstand der Zwischenschwellen unter sich und von den Stoßschwellen muß mit dem Abstand der Stoßschwellen unter sich und der Stärke der Stoßanordnung in angemessenem Verhältnis stehen. Der Abstand der Zwischenschwellen sollte bei Hauptbahnen nicht größer als 0·75 m sein. 8. Es ist darauf zu achten, daß die Befestigungsmittel tunlichst nicht zugleich auf Schub und Druck, also nicht auf Drehung beansprucht werden und daß eine unmittelbare Berührung des Schienenfußes mit der Schwellenschraube oder dem Hakennagel möglichst vermieden wird. 9. Die Laschen dürfen auch bei Abnutzung der Anlageflächen mit den Backen nicht am Schienensteg anliegen. 10. Das Eindechseln der Holzschwellen (Anschneiden an den Auflagerflächen der Schienen) ist zu vermeiden; wo die Schienen eine Querneigung erhalten, sind daher keilförmige Unterlagplatten zu verwenden. 11. Schwellen von weichem Holz, ebenso Buchenschwellen sind - am besten mit kreosothaltigem Teeröl - zu tränken. Ferner ist noch folgendes zu beachten: Ein rascher Abfall oder Wechsel in der Überhöhung des gekrümmten äußeren Stranges kann zu Entgleisungen führen, ebenso eine Einsenkung innerhalb der Überhöhungsrampe, und ein nicht ausreichend (mit Halbmessern von weniger als 2000 m) ausgeglichener starker Neigungswechsel, zumal wenn er mit einer scharfen Krümmung oder der Überhöhungsrampe zusammenfällt, ebenso eine schärfere Krümmung oder steilere Überhöhungsrampe, an die sich eine spitzbefahrene Weiche unmittelbar anschließt. Beim Auswechseln einzelner Schienen sind gleich hohe, am Kopf gleich breite und seitlich gleich abgenutzte Schienen der gleichen Form einzulegen, die daher gegebenenfalls durch Umbau erst gewonnen werden müssen. Gefährlich ist es, von den Fahrzeugen auf die Bettung abtropfende Schmieröl, durch Fäkalien aus den Wagenaborten, das abgeschliffene Eisen und den Rost der Schienen und Radreifen u. s. w. Haben ungünstige Verhältnisse beim Bahnbau zur Verwendung minderwertiger Bettungsstoffe genötigt, so ist es Aufgabe der B., für den Ersatz durch einwandfreies Material zunächst an den gefährdeteren Stellen (starken Krümmungen und Gefällen, Stellen mit Neigung zu Frosthebungen u. s. w.) zu sorgen, allmählich aber das Bettungsmaterial auf der ganzen Strecke zu erneuern. Hierbei kann auch eine Hebung des Gleises zur Verringerung der zu beseitigenden Bettung in Frage kommen. Ob Kies- oder Steinschlag – namentlich von sogenannten Hartsteinen, Basalt, Grauwacke, Grünstein u. s. w. – zu verwenden sind, ist nach der Art der Schwellen (hölzerner oder eiserner), der Größe des Raddruckes, der Geschwindigkeit der Züge, den Beschaffungskosten und den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entscheiden. Besteht die Bettung aus Sand oder sandigem Kies, so legt man zur Oberflächenentwässerung in angemessenen Abständen Mulden, zwischen je zwei Schwellen auf zweigleisigen Bahnen auch eine Längsmulde zwischen beiden Gleisen an. Ist eine Ausspülung solcher Bettung durch Wasseranstauung zu befürchten, so ist die Bettung hier durch groben Steinschlag zu ersetzen. Zuweilen kann es sich empfehlen, die Bettung wenigstens zwischen und neben den Stoßschwellen durch besseres Material zu ersetzen. Die Gleisregulierungsarbeiten werden sich um so mehr verringern, je größer die Auflagerfläche des Gleisstrangs und je größer seine Widerstandsfähigkeit gegen Verdrückung der Schienen auf und in ihren Unterlagen und gegen seitliche Verschiebungen des ganzen Gestänges ist. Bei der Anordnung und Ausführung des Oberbaues müssen daher folgende Grundsätze beachtet werden: 1. Die Bauart des Oberbaues, die Tragfähigkeit der Schiene, die Schwellenabstände sowie die Schienenbefestigungs- und Verbindungsmittel müssen der Beanspruchung durch den Raddruck und der Geschwindigkeit der Züge sowie den Krümmungs- und Neigungsverhältnissen der Strecke angepaßt sein. 2. Der Oberbau soll eine wasserdurchlässige Bettung aus scharfem, kantigem Material mit genügender Reibung erhalten. 3. Der äußere Schienenstrang der gekrümmten Gleise soll eine der Fliehkraft das Gleichgewicht haltende angemessene Überhöhung haben. Diese Überhöhung soll nicht steiler als mit 1 : 300 auslaufen. 4. Der Übergang von der Geraden in die Kreisbogen soll durch einen der Geschwindigkeit und Überhöhung angepaßten Übergangsbogen (kubische Parabel) vermittelt werden. 5. Alle Kurvenschienen sollen vor der Verwendung mit einer geeigneten Biegevorrichtung dem Halbmesser entsprechend gebogen werden. 6. Das Wandern der Schienen soll durch geeignete Vorrichtungen, wie Stemmlaschen oder die viel wirksameren Keilklemmen, möglichst verhindert werden. Daneben soll ferner dem Wandern durch eine feste Verbindung zwischen Schiene und Schwelle mittels Klemmplättchen, die in die Stoßlaschen eingreifen, vorgebeugt werden. 7. Der Abstand der Zwischenschwellen unter sich und von den Stoßschwellen muß mit dem Abstand der Stoßschwellen unter sich und der Stärke der Stoßanordnung in angemessenem Verhältnis stehen. Der Abstand der Zwischenschwellen sollte bei Hauptbahnen nicht größer als 0·75 m sein. 8. Es ist darauf zu achten, daß die Befestigungsmittel tunlichst nicht zugleich auf Schub und Druck, also nicht auf Drehung beansprucht werden und daß eine unmittelbare Berührung des Schienenfußes mit der Schwellenschraube oder dem Hakennagel möglichst vermieden wird. 9. Die Laschen dürfen auch bei Abnutzung der Anlageflächen mit den Backen nicht am Schienensteg anliegen. 10. Das Eindechseln der Holzschwellen (Anschneiden an den Auflagerflächen der Schienen) ist zu vermeiden; wo die Schienen eine Querneigung erhalten, sind daher keilförmige Unterlagplatten zu verwenden. 11. Schwellen von weichem Holz, ebenso Buchenschwellen sind – am besten mit kreosothaltigem Teeröl – zu tränken. Ferner ist noch folgendes zu beachten: Ein rascher Abfall oder Wechsel in der Überhöhung des gekrümmten äußeren Stranges kann zu Entgleisungen führen, ebenso eine Einsenkung innerhalb der Überhöhungsrampe, und ein nicht ausreichend (mit Halbmessern von weniger als 2000 m) ausgeglichener starker Neigungswechsel, zumal wenn er mit einer scharfen Krümmung oder der Überhöhungsrampe zusammenfällt, ebenso eine schärfere Krümmung oder steilere Überhöhungsrampe, an die sich eine spitzbefahrene Weiche unmittelbar anschließt. 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Ob Kies- oder Steinschlag – namentlich von sogenannten Hartsteinen, Basalt, Grauwacke, Grünstein u. s. w. – zu verwenden sind, ist nach der Art der Schwellen (hölzerner oder eiserner), der Größe des Raddruckes, der Geschwindigkeit der Züge, den Beschaffungskosten und den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entscheiden. Besteht die Bettung aus Sand oder sandigem Kies, so legt man zur Oberflächenentwässerung in angemessenen Abständen Mulden, zwischen je zwei Schwellen auf zweigleisigen Bahnen auch eine Längsmulde zwischen beiden Gleisen an. Ist eine Ausspülung solcher Bettung durch Wasseranstauung zu befürchten, so ist die Bettung hier durch groben Steinschlag zu ersetzen. Zuweilen kann es sich empfehlen, die Bettung wenigstens zwischen und neben den Stoßschwellen durch besseres Material zu ersetzen.</p><lb/> <p>Die Gleisregulierungsarbeiten werden sich um so mehr verringern, je größer die Auflagerfläche des Gleisstrangs und je größer seine Widerstandsfähigkeit gegen Verdrückung der Schienen auf und in ihren Unterlagen und gegen seitliche Verschiebungen des ganzen Gestänges ist.</p><lb/> <p>Bei der Anordnung und Ausführung des <hi rendition="#g">Oberbaues</hi> müssen daher folgende Grundsätze beachtet werden:</p><lb/> <p>1. Die Bauart des Oberbaues, die Tragfähigkeit der Schiene, die Schwellenabstände sowie die Schienenbefestigungs- und Verbindungsmittel müssen der Beanspruchung durch den Raddruck und der Geschwindigkeit der Züge sowie den Krümmungs- und Neigungsverhältnissen der Strecke angepaßt sein.</p><lb/> <p>2. Der Oberbau soll eine wasserdurchlässige Bettung aus scharfem, kantigem Material mit genügender Reibung erhalten.</p><lb/> <p>3. 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von den Fahrzeugen auf die Bettung abtropfende Schmieröl, durch Fäkalien aus den Wagenaborten, das abgeschliffene Eisen und den Rost der Schienen und Radreifen u. s. w.
Haben ungünstige Verhältnisse beim Bahnbau zur Verwendung minderwertiger Bettungsstoffe genötigt, so ist es Aufgabe der B., für den Ersatz durch einwandfreies Material zunächst an den gefährdeteren Stellen (starken Krümmungen und Gefällen, Stellen mit Neigung zu Frosthebungen u. s. w.) zu sorgen, allmählich aber das Bettungsmaterial auf der ganzen Strecke zu erneuern. Hierbei kann auch eine Hebung des Gleises zur Verringerung der zu beseitigenden Bettung in Frage kommen. Ob Kies- oder Steinschlag – namentlich von sogenannten Hartsteinen, Basalt, Grauwacke, Grünstein u. s. w. – zu verwenden sind, ist nach der Art der Schwellen (hölzerner oder eiserner), der Größe des Raddruckes, der Geschwindigkeit der Züge, den Beschaffungskosten und den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entscheiden. Besteht die Bettung aus Sand oder sandigem Kies, so legt man zur Oberflächenentwässerung in angemessenen Abständen Mulden, zwischen je zwei Schwellen auf zweigleisigen Bahnen auch eine Längsmulde zwischen beiden Gleisen an. Ist eine Ausspülung solcher Bettung durch Wasseranstauung zu befürchten, so ist die Bettung hier durch groben Steinschlag zu ersetzen. Zuweilen kann es sich empfehlen, die Bettung wenigstens zwischen und neben den Stoßschwellen durch besseres Material zu ersetzen.
Die Gleisregulierungsarbeiten werden sich um so mehr verringern, je größer die Auflagerfläche des Gleisstrangs und je größer seine Widerstandsfähigkeit gegen Verdrückung der Schienen auf und in ihren Unterlagen und gegen seitliche Verschiebungen des ganzen Gestänges ist.
Bei der Anordnung und Ausführung des Oberbaues müssen daher folgende Grundsätze beachtet werden:
1. Die Bauart des Oberbaues, die Tragfähigkeit der Schiene, die Schwellenabstände sowie die Schienenbefestigungs- und Verbindungsmittel müssen der Beanspruchung durch den Raddruck und der Geschwindigkeit der Züge sowie den Krümmungs- und Neigungsverhältnissen der Strecke angepaßt sein.
2. Der Oberbau soll eine wasserdurchlässige Bettung aus scharfem, kantigem Material mit genügender Reibung erhalten.
3. Der äußere Schienenstrang der gekrümmten Gleise soll eine der Fliehkraft das Gleichgewicht haltende angemessene Überhöhung haben. Diese Überhöhung soll nicht steiler als mit 1 : 300 auslaufen.
4. Der Übergang von der Geraden in die Kreisbogen soll durch einen der Geschwindigkeit und Überhöhung angepaßten Übergangsbogen (kubische Parabel) vermittelt werden.
5. Alle Kurvenschienen sollen vor der Verwendung mit einer geeigneten Biegevorrichtung dem Halbmesser entsprechend gebogen werden.
6. Das Wandern der Schienen soll durch geeignete Vorrichtungen, wie Stemmlaschen oder die viel wirksameren Keilklemmen, möglichst verhindert werden. Daneben soll ferner dem Wandern durch eine feste Verbindung zwischen Schiene und Schwelle mittels Klemmplättchen, die in die Stoßlaschen eingreifen, vorgebeugt werden.
7. Der Abstand der Zwischenschwellen unter sich und von den Stoßschwellen muß mit dem Abstand der Stoßschwellen unter sich und der Stärke der Stoßanordnung in angemessenem Verhältnis stehen. Der Abstand der Zwischenschwellen sollte bei Hauptbahnen nicht größer als 0·75 m sein.
8. Es ist darauf zu achten, daß die Befestigungsmittel tunlichst nicht zugleich auf Schub und Druck, also nicht auf Drehung beansprucht werden und daß eine unmittelbare Berührung des Schienenfußes mit der Schwellenschraube oder dem Hakennagel möglichst vermieden wird.
9. Die Laschen dürfen auch bei Abnutzung der Anlageflächen mit den Backen nicht am Schienensteg anliegen.
10. Das Eindechseln der Holzschwellen (Anschneiden an den Auflagerflächen der Schienen) ist zu vermeiden; wo die Schienen eine Querneigung erhalten, sind daher keilförmige Unterlagplatten zu verwenden.
11. Schwellen von weichem Holz, ebenso Buchenschwellen sind – am besten mit kreosothaltigem Teeröl – zu tränken.
Ferner ist noch folgendes zu beachten: Ein rascher Abfall oder Wechsel in der Überhöhung des gekrümmten äußeren Stranges kann zu Entgleisungen führen, ebenso eine Einsenkung innerhalb der Überhöhungsrampe, und ein nicht ausreichend (mit Halbmessern von weniger als 2000 m) ausgeglichener starker Neigungswechsel, zumal wenn er mit einer scharfen Krümmung oder der Überhöhungsrampe zusammenfällt, ebenso eine schärfere Krümmung oder steilere Überhöhungsrampe, an die sich eine spitzbefahrene Weiche unmittelbar anschließt. Beim Auswechseln einzelner Schienen sind gleich hohe, am Kopf gleich breite und seitlich gleich abgenutzte Schienen der gleichen Form einzulegen, die daher gegebenenfalls durch Umbau erst gewonnen werden müssen. Gefährlich ist es,
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