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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Verfahren der Gleisunterhaltung mittels sogenannter Hauptuntersuchungen angeblich mit gutem Erfolg in Hinsicht der Wirtschaftlichkeit und Fahrsicherheit durchgeführt worden. Dieses Verfahren besteht in dem Durcharbeiten des Gleises in voraus bestimmten Zeitabschnitten, deren Länge hauptsächlich von der Stärke des Verkehres abhängig gemacht wird. Zwischen den Hauptuntersuchungen werden die Unterhaltungsarbeiten tunlichst eingeschränkt. Das Verfahren, das Gleis in einzelnen Zeitabschnitten nach Freilegung und hierdurch ermöglichter eingehender Untersuchung völlig durchzuarbeiten und dabei alle schadhaften Oberbauteile auszuwechseln, dazwischen aber die Gleisregulierung auf das Notwendigste zu beschränken, beruht auf richtigem Grundsatz und ist wohl das übliche. Bei besonders stark belasteten Linien können sich jedoch die Zeitabschnitte auf zwei Jahre, ja auf ein Jahr verkürzen, bei untergeordneten Linien bis zu vier Jahren und darüber verlängern. Innerhalb dieser Grenzen ist eine Abstufung in der Wiederkehr der Hauptuntersuchungen im allgemeinen zulässig.

Die vielfach wechselnden, den Gleiszustand beeinflussenden - Verhältnisse eine Reihe trockener oder niederschlagreicher Jahre, Zunahme des Verkehrs, der Zuggeschwindigkeit und des Raddruckes, Einführung neuer Lokomotiv- und Wagentypen, beschleunigter Abgang der Holzschwellen, Verschleiß der Schienen u. s. w. - lassen es jedoch kaum zu, diese Zeitabschnitte für eine Reihe von Jahren vorauszubestimmen. Der Streckeningenieur wird vielmehr den tatsächlichen Zustand des Oberbaues aufmerksam beobachten und hiernach den Zeitpunkt der völligen Durcharbeitung jeweilig bestimmen müssen. Die zeitliche Festlegung der Hauptuntersuchungen könnte die Folge haben, daß diese zu früh, daher unwirtschaftlich, oder zu spät, daher unter Gefährdung der Sicherheit vorgenommen werden.

III. Aufwand für Materialersatz. Die Höhe dieses Aufwandes, bestehend in Kosten für Materialbeschaffung und Löhne für das Einbauen und wird gleich der für die Gleisregulierung beeinflußt durch Anzahl, Belastung und Geschwindigkeit der Züge, Richtungs- und Neigungsverhältnisse der Bahn, atmosphärische Einwirkungen, Art der Bettung und des Untergrundes, Stärke des Oberbaues und Güte des verwendeten Materials.

Zur Schienenherstellung wird heutzutage ausschließlich Flußstahl verwendet; Feinkorneisen, Puddel- und Gußstahl ist in der Schienenherstellung ganz verlassen, weil die Flußstahlerzeugnisse bei geringeren Anschaffungskosten eine weit größere Dauer haben.

Näheres über die Vorzüge der Flußstahlvor den Schweißeisenschienen, die hauptsächlich in der größeren Gleichartigkeit des Gefüges und der sehr regelmäßig und langsam verlaufenden Abnutzung bestehen, s. unter Schienenerzeugung, Schienenproben und Oberbau.

Der Lieferant haftet für die Güte der Schienen vom Tage der Übernahme ab entweder auf eine gewisse Reihe von Jahren oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Bruttolast über die in einer etwa 1 km langen Probestrecke verlegten Schienen gerollt ist. Wird eine Probestrecke nicht vereinbart, so haftet der Lieferant für jede einzelne Schienenabteilung, die zusammenhängend auf der Strecke verlegt worden ist. Nach dem Verhalten der Schienen in der Probestrecke oder jeder einzelnen Teilstrecke, während des Darüberrollens der festgesetzten Probelast, wird die Güte der gesamten Lieferung beurteilt.

Dem Ingenieur obliegt es daher, über die beförderten Bruttolasten und die dadurch verursachte Schienenabnutzung Buch zu führen und durch Vornahme von Zerreißproben an Ausschußschienen sich Anhaltspunkte für die Beurteilung der Güte des Materials bei der endgültigen Übernahme, wie auch für statistische Zwecke zu verschaffen.

Von den Schienenbefestigungsmitteln werden gegenwärtig Laschen, u. zw. sowohl einfache als auch Winkellaschen aus Flußstahl, die Unterlagplatten und Klemmplatten aus Flußeisen angefertigt, während für die Schrauben, wie früher, sehniges Eisen verwendet wird.

Bei der Übernahme hat sich die Untersuchung ebenfalls auf die Form, das Ausmaß und Gewicht der erzeugten Gegenstände sowie auf die Güte des verwendeten Materials zu erstrecken, wozu etwa 1% der Lieferung den üblichen Bruch- und Biegeproben unterzogen wird. Erfahrungsgemäß gelangen jährlich zur Auswechslung: Schienennägel 1-1·5%, Laschenbolzen 1·5-2%, Flachlaschen 0·10 bis 0·35%, Unterlagplatten 2-3% der in der Bahn liegenden Anzahl.

Die Güte des zu den Schwellen verwendeten Flußeisens wird lediglich durch Zerreißproben festgestellt.

Die zur Bahnunterhaltung verwendeten Holzschwellen müssen in Stapeln so gelagert werden, daß sie nicht mit der Erdoberfläche in Berührung kommen. Die oberste Schicht ist bei Lagerung in der Nähe der Gleise zur Verhinderung des Anbrennens durch Flugfeuer mit Kies, Wellblechplatten oder ähnlichem

Verfahren der Gleisunterhaltung mittels sogenannter Hauptuntersuchungen angeblich mit gutem Erfolg in Hinsicht der Wirtschaftlichkeit und Fahrsicherheit durchgeführt worden. Dieses Verfahren besteht in dem Durcharbeiten des Gleises in voraus bestimmten Zeitabschnitten, deren Länge hauptsächlich von der Stärke des Verkehres abhängig gemacht wird. Zwischen den Hauptuntersuchungen werden die Unterhaltungsarbeiten tunlichst eingeschränkt. Das Verfahren, das Gleis in einzelnen Zeitabschnitten nach Freilegung und hierdurch ermöglichter eingehender Untersuchung völlig durchzuarbeiten und dabei alle schadhaften Oberbauteile auszuwechseln, dazwischen aber die Gleisregulierung auf das Notwendigste zu beschränken, beruht auf richtigem Grundsatz und ist wohl das übliche. Bei besonders stark belasteten Linien können sich jedoch die Zeitabschnitte auf zwei Jahre, ja auf ein Jahr verkürzen, bei untergeordneten Linien bis zu vier Jahren und darüber verlängern. Innerhalb dieser Grenzen ist eine Abstufung in der Wiederkehr der Hauptuntersuchungen im allgemeinen zulässig.

Die vielfach wechselnden, den Gleiszustand beeinflussenden – Verhältnisse eine Reihe trockener oder niederschlagreicher Jahre, Zunahme des Verkehrs, der Zuggeschwindigkeit und des Raddruckes, Einführung neuer Lokomotiv- und Wagentypen, beschleunigter Abgang der Holzschwellen, Verschleiß der Schienen u. s. w. – lassen es jedoch kaum zu, diese Zeitabschnitte für eine Reihe von Jahren vorauszubestimmen. Der Streckeningenieur wird vielmehr den tatsächlichen Zustand des Oberbaues aufmerksam beobachten und hiernach den Zeitpunkt der völligen Durcharbeitung jeweilig bestimmen müssen. Die zeitliche Festlegung der Hauptuntersuchungen könnte die Folge haben, daß diese zu früh, daher unwirtschaftlich, oder zu spät, daher unter Gefährdung der Sicherheit vorgenommen werden.

III. Aufwand für Materialersatz. Die Höhe dieses Aufwandes, bestehend in Kosten für Materialbeschaffung und Löhne für das Einbauen und wird gleich der für die Gleisregulierung beeinflußt durch Anzahl, Belastung und Geschwindigkeit der Züge, Richtungs- und Neigungsverhältnisse der Bahn, atmosphärische Einwirkungen, Art der Bettung und des Untergrundes, Stärke des Oberbaues und Güte des verwendeten Materials.

Zur Schienenherstellung wird heutzutage ausschließlich Flußstahl verwendet; Feinkorneisen, Puddel- und Gußstahl ist in der Schienenherstellung ganz verlassen, weil die Flußstahlerzeugnisse bei geringeren Anschaffungskosten eine weit größere Dauer haben.

Näheres über die Vorzüge der Flußstahlvor den Schweißeisenschienen, die hauptsächlich in der größeren Gleichartigkeit des Gefüges und der sehr regelmäßig und langsam verlaufenden Abnutzung bestehen, s. unter Schienenerzeugung, Schienenproben und Oberbau.

Der Lieferant haftet für die Güte der Schienen vom Tage der Übernahme ab entweder auf eine gewisse Reihe von Jahren oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Bruttolast über die in einer etwa 1 km langen Probestrecke verlegten Schienen gerollt ist. Wird eine Probestrecke nicht vereinbart, so haftet der Lieferant für jede einzelne Schienenabteilung, die zusammenhängend auf der Strecke verlegt worden ist. Nach dem Verhalten der Schienen in der Probestrecke oder jeder einzelnen Teilstrecke, während des Darüberrollens der festgesetzten Probelast, wird die Güte der gesamten Lieferung beurteilt.

Dem Ingenieur obliegt es daher, über die beförderten Bruttolasten und die dadurch verursachte Schienenabnutzung Buch zu führen und durch Vornahme von Zerreißproben an Ausschußschienen sich Anhaltspunkte für die Beurteilung der Güte des Materials bei der endgültigen Übernahme, wie auch für statistische Zwecke zu verschaffen.

Von den Schienenbefestigungsmitteln werden gegenwärtig Laschen, u. zw. sowohl einfache als auch Winkellaschen aus Flußstahl, die Unterlagplatten und Klemmplatten aus Flußeisen angefertigt, während für die Schrauben, wie früher, sehniges Eisen verwendet wird.

Bei der Übernahme hat sich die Untersuchung ebenfalls auf die Form, das Ausmaß und Gewicht der erzeugten Gegenstände sowie auf die Güte des verwendeten Materials zu erstrecken, wozu etwa 1% der Lieferung den üblichen Bruch- und Biegeproben unterzogen wird. Erfahrungsgemäß gelangen jährlich zur Auswechslung: Schienennägel 1–1·5%, Laschenbolzen 1·5–2%, Flachlaschen 0·10 bis 0·35%, Unterlagplatten 2–3% der in der Bahn liegenden Anzahl.

Die Güte des zu den Schwellen verwendeten Flußeisens wird lediglich durch Zerreißproben festgestellt.

Die zur Bahnunterhaltung verwendeten Holzschwellen müssen in Stapeln so gelagert werden, daß sie nicht mit der Erdoberfläche in Berührung kommen. Die oberste Schicht ist bei Lagerung in der Nähe der Gleise zur Verhinderung des Anbrennens durch Flugfeuer mit Kies, Wellblechplatten oder ähnlichem

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[446/0461] Verfahren der Gleisunterhaltung mittels sogenannter Hauptuntersuchungen angeblich mit gutem Erfolg in Hinsicht der Wirtschaftlichkeit und Fahrsicherheit durchgeführt worden. Dieses Verfahren besteht in dem Durcharbeiten des Gleises in voraus bestimmten Zeitabschnitten, deren Länge hauptsächlich von der Stärke des Verkehres abhängig gemacht wird. Zwischen den Hauptuntersuchungen werden die Unterhaltungsarbeiten tunlichst eingeschränkt. Das Verfahren, das Gleis in einzelnen Zeitabschnitten nach Freilegung und hierdurch ermöglichter eingehender Untersuchung völlig durchzuarbeiten und dabei alle schadhaften Oberbauteile auszuwechseln, dazwischen aber die Gleisregulierung auf das Notwendigste zu beschränken, beruht auf richtigem Grundsatz und ist wohl das übliche. Bei besonders stark belasteten Linien können sich jedoch die Zeitabschnitte auf zwei Jahre, ja auf ein Jahr verkürzen, bei untergeordneten Linien bis zu vier Jahren und darüber verlängern. Innerhalb dieser Grenzen ist eine Abstufung in der Wiederkehr der Hauptuntersuchungen im allgemeinen zulässig. Die vielfach wechselnden, den Gleiszustand beeinflussenden – Verhältnisse eine Reihe trockener oder niederschlagreicher Jahre, Zunahme des Verkehrs, der Zuggeschwindigkeit und des Raddruckes, Einführung neuer Lokomotiv- und Wagentypen, beschleunigter Abgang der Holzschwellen, Verschleiß der Schienen u. s. w. – lassen es jedoch kaum zu, diese Zeitabschnitte für eine Reihe von Jahren vorauszubestimmen. Der Streckeningenieur wird vielmehr den tatsächlichen Zustand des Oberbaues aufmerksam beobachten und hiernach den Zeitpunkt der völligen Durcharbeitung jeweilig bestimmen müssen. Die zeitliche Festlegung der Hauptuntersuchungen könnte die Folge haben, daß diese zu früh, daher unwirtschaftlich, oder zu spät, daher unter Gefährdung der Sicherheit vorgenommen werden. III. Aufwand für Materialersatz. Die Höhe dieses Aufwandes, bestehend in Kosten für Materialbeschaffung und Löhne für das Einbauen und wird gleich der für die Gleisregulierung beeinflußt durch Anzahl, Belastung und Geschwindigkeit der Züge, Richtungs- und Neigungsverhältnisse der Bahn, atmosphärische Einwirkungen, Art der Bettung und des Untergrundes, Stärke des Oberbaues und Güte des verwendeten Materials. Zur Schienenherstellung wird heutzutage ausschließlich Flußstahl verwendet; Feinkorneisen, Puddel- und Gußstahl ist in der Schienenherstellung ganz verlassen, weil die Flußstahlerzeugnisse bei geringeren Anschaffungskosten eine weit größere Dauer haben. Näheres über die Vorzüge der Flußstahlvor den Schweißeisenschienen, die hauptsächlich in der größeren Gleichartigkeit des Gefüges und der sehr regelmäßig und langsam verlaufenden Abnutzung bestehen, s. unter Schienenerzeugung, Schienenproben und Oberbau. Der Lieferant haftet für die Güte der Schienen vom Tage der Übernahme ab entweder auf eine gewisse Reihe von Jahren oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Bruttolast über die in einer etwa 1 km langen Probestrecke verlegten Schienen gerollt ist. Wird eine Probestrecke nicht vereinbart, so haftet der Lieferant für jede einzelne Schienenabteilung, die zusammenhängend auf der Strecke verlegt worden ist. Nach dem Verhalten der Schienen in der Probestrecke oder jeder einzelnen Teilstrecke, während des Darüberrollens der festgesetzten Probelast, wird die Güte der gesamten Lieferung beurteilt. Dem Ingenieur obliegt es daher, über die beförderten Bruttolasten und die dadurch verursachte Schienenabnutzung Buch zu führen und durch Vornahme von Zerreißproben an Ausschußschienen sich Anhaltspunkte für die Beurteilung der Güte des Materials bei der endgültigen Übernahme, wie auch für statistische Zwecke zu verschaffen. Von den Schienenbefestigungsmitteln werden gegenwärtig Laschen, u. zw. sowohl einfache als auch Winkellaschen aus Flußstahl, die Unterlagplatten und Klemmplatten aus Flußeisen angefertigt, während für die Schrauben, wie früher, sehniges Eisen verwendet wird. Bei der Übernahme hat sich die Untersuchung ebenfalls auf die Form, das Ausmaß und Gewicht der erzeugten Gegenstände sowie auf die Güte des verwendeten Materials zu erstrecken, wozu etwa 1% der Lieferung den üblichen Bruch- und Biegeproben unterzogen wird. Erfahrungsgemäß gelangen jährlich zur Auswechslung: Schienennägel 1–1·5%, Laschenbolzen 1·5–2%, Flachlaschen 0·10 bis 0·35%, Unterlagplatten 2–3% der in der Bahn liegenden Anzahl. Die Güte des zu den Schwellen verwendeten Flußeisens wird lediglich durch Zerreißproben festgestellt. Die zur Bahnunterhaltung verwendeten Holzschwellen müssen in Stapeln so gelagert werden, daß sie nicht mit der Erdoberfläche in Berührung kommen. Die oberste Schicht ist bei Lagerung in der Nähe der Gleise zur Verhinderung des Anbrennens durch Flugfeuer mit Kies, Wellblechplatten oder ähnlichem

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/461>, abgerufen am 17.07.2024.