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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Derartige B. werden von Fall zu Fall durch besondere Kommissionen festgestellt, über deren Anträge die staatlichen Zentralbehörden entscheiden.

B. in einem anderen Sinn und im Gegensatz zu der nur noch in einigen Staaten Amerikas herrschenden Baufreiheit können auch jene Bestimmungen der Bauordnungen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, wonach Bauten überhaupt nicht ohne behördliche Genehmigung und nur unter Innehaltung gewisser Grundsätze durchgeführt werden dürfen (s. Baupolizei).


Baubeschreibung (detailed description of a building; memoire du batiment; descrizione del fabbricato), genaue Beschreibung der Ausführungsart einer ganzen Bahnanlage, eines einzelnen Bauwerkes oder seiner Bestandteile sowohl hinsichtlich der allgemeinen Anordnung als auch hinsichtlich der Art, Menge und Güte der zu verwendenden Baustoffe. Eingehende B. sind bei allen Arbeiten notwendig, deren Ausführung an Unternehmer übergeben wird, um diesen die Berechnung der zu fordernden Preise zu erleichtern und jedem nachträglichen Zweifel über Umfang und Güte der geforderten Leistung oder Lieferung im voraus zu begegnen. Besonders wichtig sind genaue B. bei Vergebung von Arbeiten zum Pauschalpreis oder, wie z. B. bei Hochbauten, nach dem Ausmaß der bebauten Fläche. Die B. wird, wenn es sich um Leistungen geringfügiger Natur oder solche handelt, bei denen Zweifel über die Ausführungsart nicht leicht entstehen können, in die Preisverzeichnisse eingefügt, in wichtigeren Fällen aber für einzelne Bauwerke oder Arbeitsgruppen (insbesondere Hochbauten) getrennt aufgestellt (s. Verdingungswesen).


Baubuch, Baujournal, (building or construction journal; carnet des travaux; libretto dei lavori), das Tagebuch des bauleitenden Ingenieurs (Losbauführers, Streckeningenieurs), in das in fortlaufender Reihenfolge alle Vorkommnisse während des Baues eingetragen werden, die für die spätere Abrechnung und Austragung des Baugeschäftes von Belang sein können.

Beim Bau neuer Bahnen insbesondere: Zeitpunkt der Übergabe der verpflockten Bahnachse, der Querprofile des Bahnkörpers und seiner Nebenanlagen, der Grundrisse und Einzelpläne für die verschiedenen Bauwerke, Übergabe der erforderlichen Grundflächen an den Unternehmer, alle dem Unternehmer erteilten Aufträge; Feststellung des Baubeginnes und der Bauvollendung jedes einzelnen Bauwerks und jeder einzelnen Teilstrecke, der verschiedenen Abschnitte der Bauausführung, der Beschaffenheit des Bodenaushubes und der Baugruben, der verwendeten Baustoffe, etwaiger Abweichungen vom Entwürfe; die jeweilig beschäftigte Arbeiterzahl, die gezahlten Löhne, überhaupt jedes wesentliche Vorkommnis, das später gar nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Sofern notwendig, sollen die Aufnahmen durch Handskizzen erläutert sein. Alle Eintragungen, die für die spätere Abrechnung und Austragung des Baugeschäftes von Belang sein können, müssen von dem zur Bauausführung Bestellten (dem Bauunternehmer oder dessen Bevollmächtigten) und dem bauleitenden Ingenieur durch Unterschrift anerkannt sein. Zuweilen werden auf Grund dieser Eintragungen einzelne Bauwerke und kleinere Nebenanlagen sogleich im B. abgerechnet; auch Vereinbarungen über Einheitspreise und kleinere Bauherstellungen, die im Bauvertrage nicht vorgesehen sind, sowie Abschlüsse von Handakkorden werden am einfachsten durch unterschriftliche Anmerkung im B. durchgeführt.

Im B. sind ferner die täglichen Witterungsverhältnisse und Temperaturstände, alle Ereignisse, die für die Ausführung des Baues von Bedeutung sind, Hochwässer und deren Stände, Schneewehen, Lawinenstürze, Bauunfälle, Rutschungen und sonstige Beschädigungen des Bahnkörpers während des Baues, Epidemien und deren Verlauf, Arbeiterausstände, und endlich alle während der Bauzeit gesammelten Erfahrungen und ziffermäßigen Angaben zu vermerken, die für die künftige Erhaltung und den Betrieb von Bedeutung sein können. Das B. stellt somit eine genaue Geschichte des ganzen Baues und einen sehr wichtigen Beleg für die Schlußrechnung dar. Auf die Führung ist daher besondere Sorgfalt zu verwenden (vgl. auch Baurechnung).


Baude, Alphonse, geb. 17. Oktober 1804 in Tournon, gest. 1885 in Paris. B. war Zögling der Ecole des ponts et chaussees und wurde 1840 als Chefingenieur mit der Kontrolle der von den konzessionierten Eisenbahngesellschaften in den Departements Seine und Seine et Oise ausgeführten Bauten betraut. Er veröffentlichte 1842 einen Bericht über die Eisenbahn Amsterdam-Rotterdam in den Annales des ponts et chaussees, 1844 Abhandlungen über den Dampfdruck bei den Lokomotiven, 1847 eine Abhandlung über graphische Fahrpläne, die zuerst Ibry, Betriebssouschef der Bahn von Paris nach Rouen, in unvollkommener Form aufstellte; 1846 wurde B. mit der polizeilichen Aufsicht und Überwachung der Eisenbahnen Paris-St. Germain, Paris-Versailles (rechtes und

Derartige B. werden von Fall zu Fall durch besondere Kommissionen festgestellt, über deren Anträge die staatlichen Zentralbehörden entscheiden.

B. in einem anderen Sinn und im Gegensatz zu der nur noch in einigen Staaten Amerikas herrschenden Baufreiheit können auch jene Bestimmungen der Bauordnungen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, wonach Bauten überhaupt nicht ohne behördliche Genehmigung und nur unter Innehaltung gewisser Grundsätze durchgeführt werden dürfen (s. Baupolizei).


Baubeschreibung (detailed description of a building; mémoire du bâtiment; descrizione del fabbricato), genaue Beschreibung der Ausführungsart einer ganzen Bahnanlage, eines einzelnen Bauwerkes oder seiner Bestandteile sowohl hinsichtlich der allgemeinen Anordnung als auch hinsichtlich der Art, Menge und Güte der zu verwendenden Baustoffe. Eingehende B. sind bei allen Arbeiten notwendig, deren Ausführung an Unternehmer übergeben wird, um diesen die Berechnung der zu fordernden Preise zu erleichtern und jedem nachträglichen Zweifel über Umfang und Güte der geforderten Leistung oder Lieferung im voraus zu begegnen. Besonders wichtig sind genaue B. bei Vergebung von Arbeiten zum Pauschalpreis oder, wie z. B. bei Hochbauten, nach dem Ausmaß der bebauten Fläche. Die B. wird, wenn es sich um Leistungen geringfügiger Natur oder solche handelt, bei denen Zweifel über die Ausführungsart nicht leicht entstehen können, in die Preisverzeichnisse eingefügt, in wichtigeren Fällen aber für einzelne Bauwerke oder Arbeitsgruppen (insbesondere Hochbauten) getrennt aufgestellt (s. Verdingungswesen).


Baubuch, Baujournal, (building or construction journal; carnet des travaux; libretto dei lavori), das Tagebuch des bauleitenden Ingenieurs (Losbauführers, Streckeningenieurs), in das in fortlaufender Reihenfolge alle Vorkommnisse während des Baues eingetragen werden, die für die spätere Abrechnung und Austragung des Baugeschäftes von Belang sein können.

Beim Bau neuer Bahnen insbesondere: Zeitpunkt der Übergabe der verpflockten Bahnachse, der Querprofile des Bahnkörpers und seiner Nebenanlagen, der Grundrisse und Einzelpläne für die verschiedenen Bauwerke, Übergabe der erforderlichen Grundflächen an den Unternehmer, alle dem Unternehmer erteilten Aufträge; Feststellung des Baubeginnes und der Bauvollendung jedes einzelnen Bauwerks und jeder einzelnen Teilstrecke, der verschiedenen Abschnitte der Bauausführung, der Beschaffenheit des Bodenaushubes und der Baugruben, der verwendeten Baustoffe, etwaiger Abweichungen vom Entwürfe; die jeweilig beschäftigte Arbeiterzahl, die gezahlten Löhne, überhaupt jedes wesentliche Vorkommnis, das später gar nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Sofern notwendig, sollen die Aufnahmen durch Handskizzen erläutert sein. Alle Eintragungen, die für die spätere Abrechnung und Austragung des Baugeschäftes von Belang sein können, müssen von dem zur Bauausführung Bestellten (dem Bauunternehmer oder dessen Bevollmächtigten) und dem bauleitenden Ingenieur durch Unterschrift anerkannt sein. Zuweilen werden auf Grund dieser Eintragungen einzelne Bauwerke und kleinere Nebenanlagen sogleich im B. abgerechnet; auch Vereinbarungen über Einheitspreise und kleinere Bauherstellungen, die im Bauvertrage nicht vorgesehen sind, sowie Abschlüsse von Handakkorden werden am einfachsten durch unterschriftliche Anmerkung im B. durchgeführt.

Im B. sind ferner die täglichen Witterungsverhältnisse und Temperaturstände, alle Ereignisse, die für die Ausführung des Baues von Bedeutung sind, Hochwässer und deren Stände, Schneewehen, Lawinenstürze, Bauunfälle, Rutschungen und sonstige Beschädigungen des Bahnkörpers während des Baues, Epidemien und deren Verlauf, Arbeiterausstände, und endlich alle während der Bauzeit gesammelten Erfahrungen und ziffermäßigen Angaben zu vermerken, die für die künftige Erhaltung und den Betrieb von Bedeutung sein können. Das B. stellt somit eine genaue Geschichte des ganzen Baues und einen sehr wichtigen Beleg für die Schlußrechnung dar. Auf die Führung ist daher besondere Sorgfalt zu verwenden (vgl. auch Baurechnung).


Baude, Alphonse, geb. 17. Oktober 1804 in Tournon, gest. 1885 in Paris. B. war Zögling der École des ponts et chaussées und wurde 1840 als Chefingenieur mit der Kontrolle der von den konzessionierten Eisenbahngesellschaften in den Departements Seine und Seine et Oise ausgeführten Bauten betraut. Er veröffentlichte 1842 einen Bericht über die Eisenbahn Amsterdam-Rotterdam in den Annales des ponts et chaussées, 1844 Abhandlungen über den Dampfdruck bei den Lokomotiven, 1847 eine Abhandlung über graphische Fahrpläne, die zuerst Ibry, Betriebssouschef der Bahn von Paris nach Rouen, in unvollkommener Form aufstellte; 1846 wurde B. mit der polizeilichen Aufsicht und Überwachung der Eisenbahnen Paris-St. Germain, Paris-Versailles (rechtes und

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[478/0493] Derartige B. werden von Fall zu Fall durch besondere Kommissionen festgestellt, über deren Anträge die staatlichen Zentralbehörden entscheiden. B. in einem anderen Sinn und im Gegensatz zu der nur noch in einigen Staaten Amerikas herrschenden Baufreiheit können auch jene Bestimmungen der Bauordnungen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, wonach Bauten überhaupt nicht ohne behördliche Genehmigung und nur unter Innehaltung gewisser Grundsätze durchgeführt werden dürfen (s. Baupolizei). Baubeschreibung (detailed description of a building; mémoire du bâtiment; descrizione del fabbricato), genaue Beschreibung der Ausführungsart einer ganzen Bahnanlage, eines einzelnen Bauwerkes oder seiner Bestandteile sowohl hinsichtlich der allgemeinen Anordnung als auch hinsichtlich der Art, Menge und Güte der zu verwendenden Baustoffe. Eingehende B. sind bei allen Arbeiten notwendig, deren Ausführung an Unternehmer übergeben wird, um diesen die Berechnung der zu fordernden Preise zu erleichtern und jedem nachträglichen Zweifel über Umfang und Güte der geforderten Leistung oder Lieferung im voraus zu begegnen. Besonders wichtig sind genaue B. bei Vergebung von Arbeiten zum Pauschalpreis oder, wie z. B. bei Hochbauten, nach dem Ausmaß der bebauten Fläche. Die B. wird, wenn es sich um Leistungen geringfügiger Natur oder solche handelt, bei denen Zweifel über die Ausführungsart nicht leicht entstehen können, in die Preisverzeichnisse eingefügt, in wichtigeren Fällen aber für einzelne Bauwerke oder Arbeitsgruppen (insbesondere Hochbauten) getrennt aufgestellt (s. Verdingungswesen). Baubuch, Baujournal, (building or construction journal; carnet des travaux; libretto dei lavori), das Tagebuch des bauleitenden Ingenieurs (Losbauführers, Streckeningenieurs), in das in fortlaufender Reihenfolge alle Vorkommnisse während des Baues eingetragen werden, die für die spätere Abrechnung und Austragung des Baugeschäftes von Belang sein können. Beim Bau neuer Bahnen insbesondere: Zeitpunkt der Übergabe der verpflockten Bahnachse, der Querprofile des Bahnkörpers und seiner Nebenanlagen, der Grundrisse und Einzelpläne für die verschiedenen Bauwerke, Übergabe der erforderlichen Grundflächen an den Unternehmer, alle dem Unternehmer erteilten Aufträge; Feststellung des Baubeginnes und der Bauvollendung jedes einzelnen Bauwerks und jeder einzelnen Teilstrecke, der verschiedenen Abschnitte der Bauausführung, der Beschaffenheit des Bodenaushubes und der Baugruben, der verwendeten Baustoffe, etwaiger Abweichungen vom Entwürfe; die jeweilig beschäftigte Arbeiterzahl, die gezahlten Löhne, überhaupt jedes wesentliche Vorkommnis, das später gar nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Sofern notwendig, sollen die Aufnahmen durch Handskizzen erläutert sein. Alle Eintragungen, die für die spätere Abrechnung und Austragung des Baugeschäftes von Belang sein können, müssen von dem zur Bauausführung Bestellten (dem Bauunternehmer oder dessen Bevollmächtigten) und dem bauleitenden Ingenieur durch Unterschrift anerkannt sein. Zuweilen werden auf Grund dieser Eintragungen einzelne Bauwerke und kleinere Nebenanlagen sogleich im B. abgerechnet; auch Vereinbarungen über Einheitspreise und kleinere Bauherstellungen, die im Bauvertrage nicht vorgesehen sind, sowie Abschlüsse von Handakkorden werden am einfachsten durch unterschriftliche Anmerkung im B. durchgeführt. Im B. sind ferner die täglichen Witterungsverhältnisse und Temperaturstände, alle Ereignisse, die für die Ausführung des Baues von Bedeutung sind, Hochwässer und deren Stände, Schneewehen, Lawinenstürze, Bauunfälle, Rutschungen und sonstige Beschädigungen des Bahnkörpers während des Baues, Epidemien und deren Verlauf, Arbeiterausstände, und endlich alle während der Bauzeit gesammelten Erfahrungen und ziffermäßigen Angaben zu vermerken, die für die künftige Erhaltung und den Betrieb von Bedeutung sein können. Das B. stellt somit eine genaue Geschichte des ganzen Baues und einen sehr wichtigen Beleg für die Schlußrechnung dar. Auf die Führung ist daher besondere Sorgfalt zu verwenden (vgl. auch Baurechnung). Baude, Alphonse, geb. 17. Oktober 1804 in Tournon, gest. 1885 in Paris. B. war Zögling der École des ponts et chaussées und wurde 1840 als Chefingenieur mit der Kontrolle der von den konzessionierten Eisenbahngesellschaften in den Departements Seine und Seine et Oise ausgeführten Bauten betraut. Er veröffentlichte 1842 einen Bericht über die Eisenbahn Amsterdam-Rotterdam in den Annales des ponts et chaussées, 1844 Abhandlungen über den Dampfdruck bei den Lokomotiven, 1847 eine Abhandlung über graphische Fahrpläne, die zuerst Ibry, Betriebssouschef der Bahn von Paris nach Rouen, in unvollkommener Form aufstellte; 1846 wurde B. mit der polizeilichen Aufsicht und Überwachung der Eisenbahnen Paris-St. Germain, Paris-Versailles (rechtes und

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 478. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/493>, abgerufen am 24.11.2024.