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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Aus den vorstehenden Zahlen ergibt sich, daß das Hauptbahnnetz Belgiens außerordentlich dicht und wohl an der Grenze seiner Entwicklung angelangt ist.

Es ist daher wahrscheinlich, daß nach Fertigstellung der jetzt im Bau befindlichen Hauptbahnen in absehbarer Zeit kaum noch neue zur Ausführung gelangen werden; dagegen ist zu gewärtigen, daß den Neben- und Kleinbahnen, die sich in Belgien tatsächlich in außerordentlicher Entwicklung befinden, noch eine weitere Ausgestaltung vorbehalten ist.

II. Staatsbahnen.

Die erste auf Grund des Gesetzes vom 1. Mai 1834 erbaute Staatsbahn war, wie erwähnt, die Linie Brüssel-Malines, die am 5. Mai 1835 eröffnet wurde und die erste Teilstrecke des durch dieses Gesetz genehmigten Netzes bildete. Bis zum 1. Januar 1840 waren die Linien Brüssel-Antwerpen, Malines-Ostende, Malines-Ans (Lüttich), Gent-Courtrai und Landen-St. Trond, zusammen 309 km vom Staat erbaut und betrieben.

In der zehnjährigen Periode vom 1. Januar 1840 bis zum 1. Januar 1850 wurden folgende Linien eröffnet: von Brüssel zur französischen Grenze über Braine le Comte, Mons und Quievrain, von Ans an die preußische Grenze über Lüttich und Verviers, von Courtrai an die französische Grenze gegen Lille und Mouscron-Tournai; Braine le Comte-Namur über Charleroi samt Flügelbahnen; hierdurch erhöhte sich die Länge der vom Staat erbauten Linien auf 559·4 km. Der Staat führte außerdem den Betrieb der Linien Tournai-Surbise und Landen-Hasselt auf halbe Rechnung mit der Eisenbahngesellschaft dieses Namens.

Im Jahre 1850 hatten die im Staatsbetrieb stehenden Bahnen eine mittlere Betriebslänge von 624·6 km.

1850-1860. In dieser Zeit baute der Staat nur die Linie von Contich nach Lierre (1857) nebst Flügelbahnen. Außerdem übernahm der Staat den Betrieb der Eisenbahn Dendre-Waes gegen Pachtzahlung und jener von Mons nach Manage, die am 1. August 1858 angekauft wurde. Dagegen trat der Staat an die Aktiengesellschaft der Aachen-Maastrichter Bahn die Linie Landen-Hasselt ab.

Im Jahre 1860 führte der Staat den Betrieb eines Netzes von 747·2 km mittlerer Betriebslänge, wovon 556·8 km von ihm selbst gebaut, 32·8 km angekauft und der Rest von Gesellschaften hergestellt waren.

1860-1870. Während dieses Jahrzehnts baute der Staat nur die Linie Brüssel-Löwen (Louvain) über Cortenberg (1867) nebst einer Zweigbahn; der Staatsbetrieb erstreckte sich seit 1865/66 auf die Linien von Hal nach Ath und Tournai zur französischen Grenze, die Eisenbahn Brüssel-Lille-Calais, sowie (1867) auf die Linie Braine-le-Comte-Gand; der Staat übernahm den Betrieb gegen Auszahlung von 50% des Rohertrags an die Gesellschaften.

Bis 1870 erhöhte sich die mittlere Betriebslänge auf 868·7 km, wovon 578·9 km vom Staat gebaut, 32·8 km angekauft und der Rest von Gesellschaften hergestellt waren.

1870-1880. Während dieser Periode nahm der Staatseisenbahnbetrieb eine sehr große Ausdehnung infolge Ankaufs und Inbetriebnahme konzessionierter oder auf Rechnung des Staats von Gesellschaften gebauter Linien an.

Der Bahnbau durch den Staat beschränkte sich auf die Linien von Brüssel nach Luttre (1873-1874), von Blaton nach Ath (1876 bis 1877), von Vieux-Dieu nach Anvers sud (Antwerpen-Süden) (1878), dann auf Ring-, Zweig- und Verbindungsbahnen, in der Gesamtlänge von 113 km.

Die Übernahme der einzelnen Bahnen in den Staatsbetrieb wurde unter folgenden Bedingungen bewirkt:

1. Betriebsübernahme der Linien der Aktiengesellschaft der Kohlenwerksbahnen. Hierüber wurde am 25. April 1870 zwischen dem belgischen Staat einerseits und der Aktiengesellschaft der Kohlenwerksbahnen (Societe anonyme des chemins de fer des Bassins Houillers) sowie der Societe generale d'Exploitation de chemins de fer anderseits ein Vertrag abgeschlossen.

Nach diesem Vertrag übernahm der Staat:

vom 1. Juni 1871 die Betriebführung auf den Linien: Denderleeuw-Courtrai (Ouest-Belge), Renaix-Courtrai (Eisenbahngesellschaft Braine-le-Comte-Courtrai; der Bahn Hainaut-Flandres, der Chemins de fer du Centre, der Bahn Haut et Bas Flenu, Jonction de l'Est, Tamines-Landen, Frameries-Chimay, Ceinture de Charleroi sowie auf allen Zweigbahnen, die mit 1. Januar 1871 dem Betrieb übergeben waren.

Der Staat übernahm ferner alle Rechte der Kohlenwerksbahngesellschaft in bezug auf spezielle Bahnen (Verbindung von Fabriken, Zweiglinien, Industriebahnen u. s. w.);

die Fahrbetriebsmittel, Materialvorräte, Mobilien u. s. w.;

endlich das Recht der Betriebführung der von der Kohlenwerksbahngesellschaft noch herzustellenden Linien nach Maßgabe der Fertigstellung.

Aus den vorstehenden Zahlen ergibt sich, daß das Hauptbahnnetz Belgiens außerordentlich dicht und wohl an der Grenze seiner Entwicklung angelangt ist.

Es ist daher wahrscheinlich, daß nach Fertigstellung der jetzt im Bau befindlichen Hauptbahnen in absehbarer Zeit kaum noch neue zur Ausführung gelangen werden; dagegen ist zu gewärtigen, daß den Neben- und Kleinbahnen, die sich in Belgien tatsächlich in außerordentlicher Entwicklung befinden, noch eine weitere Ausgestaltung vorbehalten ist.

II. Staatsbahnen.

Die erste auf Grund des Gesetzes vom 1. Mai 1834 erbaute Staatsbahn war, wie erwähnt, die Linie Brüssel-Malines, die am 5. Mai 1835 eröffnet wurde und die erste Teilstrecke des durch dieses Gesetz genehmigten Netzes bildete. Bis zum 1. Januar 1840 waren die Linien Brüssel-Antwerpen, Malines-Ostende, Malines-Ans (Lüttich), Gent-Courtrai und Landen-St. Trond, zusammen 309 km vom Staat erbaut und betrieben.

In der zehnjährigen Periode vom 1. Januar 1840 bis zum 1. Januar 1850 wurden folgende Linien eröffnet: von Brüssel zur französischen Grenze über Braine le Comte, Mons und Quiévrain, von Ans an die preußische Grenze über Lüttich und Verviers, von Courtrai an die französische Grenze gegen Lille und Mouscron-Tournai; Braine le Comte-Namur über Charleroi samt Flügelbahnen; hierdurch erhöhte sich die Länge der vom Staat erbauten Linien auf 559·4 km. Der Staat führte außerdem den Betrieb der Linien Tournai-Surbise und Landen-Hasselt auf halbe Rechnung mit der Eisenbahngesellschaft dieses Namens.

Im Jahre 1850 hatten die im Staatsbetrieb stehenden Bahnen eine mittlere Betriebslänge von 624·6 km.

1850–1860. In dieser Zeit baute der Staat nur die Linie von Contich nach Lierre (1857) nebst Flügelbahnen. Außerdem übernahm der Staat den Betrieb der Eisenbahn Dendre-Waes gegen Pachtzahlung und jener von Mons nach Manage, die am 1. August 1858 angekauft wurde. Dagegen trat der Staat an die Aktiengesellschaft der Aachen-Maastrichter Bahn die Linie Landen-Hasselt ab.

Im Jahre 1860 führte der Staat den Betrieb eines Netzes von 747·2 km mittlerer Betriebslänge, wovon 556·8 km von ihm selbst gebaut, 32·8 km angekauft und der Rest von Gesellschaften hergestellt waren.

1860–1870. Während dieses Jahrzehnts baute der Staat nur die Linie Brüssel-Löwen (Louvain) über Cortenberg (1867) nebst einer Zweigbahn; der Staatsbetrieb erstreckte sich seit 1865/66 auf die Linien von Hal nach Ath und Tournai zur französischen Grenze, die Eisenbahn Brüssel-Lille-Calais, sowie (1867) auf die Linie Braine-le-Comte-Gand; der Staat übernahm den Betrieb gegen Auszahlung von 50% des Rohertrags an die Gesellschaften.

Bis 1870 erhöhte sich die mittlere Betriebslänge auf 868·7 km, wovon 578·9 km vom Staat gebaut, 32·8 km angekauft und der Rest von Gesellschaften hergestellt waren.

1870–1880. Während dieser Periode nahm der Staatseisenbahnbetrieb eine sehr große Ausdehnung infolge Ankaufs und Inbetriebnahme konzessionierter oder auf Rechnung des Staats von Gesellschaften gebauter Linien an.

Der Bahnbau durch den Staat beschränkte sich auf die Linien von Brüssel nach Luttre (1873–1874), von Blaton nach Ath (1876 bis 1877), von Vieux-Dieu nach Anvers sud (Antwerpen-Süden) (1878), dann auf Ring-, Zweig- und Verbindungsbahnen, in der Gesamtlänge von 113 km.

Die Übernahme der einzelnen Bahnen in den Staatsbetrieb wurde unter folgenden Bedingungen bewirkt:

1. Betriebsübernahme der Linien der Aktiengesellschaft der Kohlenwerksbahnen. Hierüber wurde am 25. April 1870 zwischen dem belgischen Staat einerseits und der Aktiengesellschaft der Kohlenwerksbahnen (Société anonyme des chemins de fer des Bassins Houillers) sowie der Société générale d'Exploitation de chemins de fer anderseits ein Vertrag abgeschlossen.

Nach diesem Vertrag übernahm der Staat:

vom 1. Juni 1871 die Betriebführung auf den Linien: Denderleeuw-Courtrai (Ouest-Belge), Renaix-Courtrai (Eisenbahngesellschaft Braine-le-Comte-Courtrai; der Bahn Hainaut-Flandres, der Chemins de fer du Centre, der Bahn Haut et Bas Flénu, Jonction de l'Est, Tamines-Landen, Frameries-Chimay, Ceinture de Charleroi sowie auf allen Zweigbahnen, die mit 1. Januar 1871 dem Betrieb übergeben waren.

Der Staat übernahm ferner alle Rechte der Kohlenwerksbahngesellschaft in bezug auf spezielle Bahnen (Verbindung von Fabriken, Zweiglinien, Industriebahnen u. s. w.);

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endlich das Recht der Betriebführung der von der Kohlenwerksbahngesellschaft noch herzustellenden Linien nach Maßgabe der Fertigstellung.

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[178/0187] Aus den vorstehenden Zahlen ergibt sich, daß das Hauptbahnnetz Belgiens außerordentlich dicht und wohl an der Grenze seiner Entwicklung angelangt ist. Es ist daher wahrscheinlich, daß nach Fertigstellung der jetzt im Bau befindlichen Hauptbahnen in absehbarer Zeit kaum noch neue zur Ausführung gelangen werden; dagegen ist zu gewärtigen, daß den Neben- und Kleinbahnen, die sich in Belgien tatsächlich in außerordentlicher Entwicklung befinden, noch eine weitere Ausgestaltung vorbehalten ist. II. Staatsbahnen. Die erste auf Grund des Gesetzes vom 1. Mai 1834 erbaute Staatsbahn war, wie erwähnt, die Linie Brüssel-Malines, die am 5. Mai 1835 eröffnet wurde und die erste Teilstrecke des durch dieses Gesetz genehmigten Netzes bildete. Bis zum 1. Januar 1840 waren die Linien Brüssel-Antwerpen, Malines-Ostende, Malines-Ans (Lüttich), Gent-Courtrai und Landen-St. Trond, zusammen 309 km vom Staat erbaut und betrieben. In der zehnjährigen Periode vom 1. Januar 1840 bis zum 1. Januar 1850 wurden folgende Linien eröffnet: von Brüssel zur französischen Grenze über Braine le Comte, Mons und Quiévrain, von Ans an die preußische Grenze über Lüttich und Verviers, von Courtrai an die französische Grenze gegen Lille und Mouscron-Tournai; Braine le Comte-Namur über Charleroi samt Flügelbahnen; hierdurch erhöhte sich die Länge der vom Staat erbauten Linien auf 559·4 km. Der Staat führte außerdem den Betrieb der Linien Tournai-Surbise und Landen-Hasselt auf halbe Rechnung mit der Eisenbahngesellschaft dieses Namens. Im Jahre 1850 hatten die im Staatsbetrieb stehenden Bahnen eine mittlere Betriebslänge von 624·6 km. 1850–1860. In dieser Zeit baute der Staat nur die Linie von Contich nach Lierre (1857) nebst Flügelbahnen. Außerdem übernahm der Staat den Betrieb der Eisenbahn Dendre-Waes gegen Pachtzahlung und jener von Mons nach Manage, die am 1. August 1858 angekauft wurde. Dagegen trat der Staat an die Aktiengesellschaft der Aachen-Maastrichter Bahn die Linie Landen-Hasselt ab. Im Jahre 1860 führte der Staat den Betrieb eines Netzes von 747·2 km mittlerer Betriebslänge, wovon 556·8 km von ihm selbst gebaut, 32·8 km angekauft und der Rest von Gesellschaften hergestellt waren. 1860–1870. Während dieses Jahrzehnts baute der Staat nur die Linie Brüssel-Löwen (Louvain) über Cortenberg (1867) nebst einer Zweigbahn; der Staatsbetrieb erstreckte sich seit 1865/66 auf die Linien von Hal nach Ath und Tournai zur französischen Grenze, die Eisenbahn Brüssel-Lille-Calais, sowie (1867) auf die Linie Braine-le-Comte-Gand; der Staat übernahm den Betrieb gegen Auszahlung von 50% des Rohertrags an die Gesellschaften. Bis 1870 erhöhte sich die mittlere Betriebslänge auf 868·7 km, wovon 578·9 km vom Staat gebaut, 32·8 km angekauft und der Rest von Gesellschaften hergestellt waren. 1870–1880. Während dieser Periode nahm der Staatseisenbahnbetrieb eine sehr große Ausdehnung infolge Ankaufs und Inbetriebnahme konzessionierter oder auf Rechnung des Staats von Gesellschaften gebauter Linien an. Der Bahnbau durch den Staat beschränkte sich auf die Linien von Brüssel nach Luttre (1873–1874), von Blaton nach Ath (1876 bis 1877), von Vieux-Dieu nach Anvers sud (Antwerpen-Süden) (1878), dann auf Ring-, Zweig- und Verbindungsbahnen, in der Gesamtlänge von 113 km. Die Übernahme der einzelnen Bahnen in den Staatsbetrieb wurde unter folgenden Bedingungen bewirkt: 1. Betriebsübernahme der Linien der Aktiengesellschaft der Kohlenwerksbahnen. Hierüber wurde am 25. April 1870 zwischen dem belgischen Staat einerseits und der Aktiengesellschaft der Kohlenwerksbahnen (Société anonyme des chemins de fer des Bassins Houillers) sowie der Société générale d'Exploitation de chemins de fer anderseits ein Vertrag abgeschlossen. Nach diesem Vertrag übernahm der Staat: vom 1. Juni 1871 die Betriebführung auf den Linien: Denderleeuw-Courtrai (Ouest-Belge), Renaix-Courtrai (Eisenbahngesellschaft Braine-le-Comte-Courtrai; der Bahn Hainaut-Flandres, der Chemins de fer du Centre, der Bahn Haut et Bas Flénu, Jonction de l'Est, Tamines-Landen, Frameries-Chimay, Ceinture de Charleroi sowie auf allen Zweigbahnen, die mit 1. Januar 1871 dem Betrieb übergeben waren. Der Staat übernahm ferner alle Rechte der Kohlenwerksbahngesellschaft in bezug auf spezielle Bahnen (Verbindung von Fabriken, Zweiglinien, Industriebahnen u. s. w.); die Fahrbetriebsmittel, Materialvorräte, Mobilien u. s. w.; endlich das Recht der Betriebführung der von der Kohlenwerksbahngesellschaft noch herzustellenden Linien nach Maßgabe der Fertigstellung.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/187>, abgerufen am 22.12.2024.