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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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a) Stückgüterzüge (trains de messageries), die nur Stückgutwagen führen und täglich zwischen zwei bestimmten Punkten verkehren.

b) Sammelgüterzuge mit ausschließlicher Bestimmung zur Beförderung der Einzelgüter. Sie sind aus Wagen gebildet, die unterwegs beladen werden können. Stationen, die nicht in der Lage sind, einen Wagen Stückgüter im Gewicht von 1500 kg für den gleichen Bestimmungsort zu laden, haben ihre Stückgüter den durchfahrenden Sammelzügen beizuladen.

c) Stückgüter- und zugleich Sammelgüterzüge.

Nur ausnahmsweise und unter gewissen, von der Verwaltung genau festgesetzten Bedingungen können Züge der drei letztangeführten Arten auch zur Beförderung anderer Gegenstände herangezogen werden, wie lebender Tiere, Expreßgüter u. dgl.

Die Verteilung der Wagen geschieht nach Gruppen im Wege besonderer Verteilungsbureaus, die Tag und Nacht ununterbrochen tätig sind. Bei der Zentrale besteht für den Verteilungsdienst ein eigenes Kontrollbureau, das mit den Verteilungsstellen und Hauptdepotstationen aller Gruppen durch eine besondere Telegraphen- und Fernsprechleitung in unmittelbarer Verbindung steht.

Die Güterzüge werden von Maschinen bedient, die sechs gekuppelte Räder von 1·52 m Durchmesser haben; ihr Gewicht beträgt im ausgerüsteten Zustand ungefähr 51 t. Auf Linien mit starken Steigungen kommen ausnahmsweise Tenderlokomotiven mit acht gekuppelten Rädern von 1·26 m Durchmesser und einem mittleren Ausrüstungsgewicht von 66 t in Gebrauch.

Die Bremsung bei Güterzügen geschieht durch Spindelbremsen, doch werden derzeit Versuche mit der Westinghouse-Güterzugsbremse durchgeführt.

Der Betriebsdienst auf den Sekundärlinien des Netzes der Staatsbahnen ist sowohl was den Personen- als auch den Güterverkehr anlangt, besonders geregelt.

Im Personenverkehr bedient man sich leichter Züge (trains legers), bestehend aus einer Lokomotive, deren Gewicht für die Achse 9 t nicht überschreitet, und aus Personenwagen besonderer Konstruktion.

Die Fahrgeschwindigkeit dieser leichten Züge ist für den Personendienst in der Regel mit 30 km für die Stunde begrenzt, mit Ausnahme bestimmter Teilstrecken, in denen im Erfordernisfall die Züge mit einer Geschwindigkeit bis 55 km in der Stunde verkehren dürfen.

Die Wagen der "trains legers" sind nach dem Durchgangsystem mit Plattformen gebaut.

Da die Interkommunikation bis zu dem Motor reicht, ist es möglich, das Personal auf einen Maschinisten, einen Heizerlehrling und einen Zugführer zu beschränken.

Auch hinsichtlich des sonstigen Dienstes ist für diese Züge eine Reihe von auf die möglichste Ökonomie abzielenden Maßnahmen getroffen worden.

Für den Güterzugsdienst auf den Sekundärlinien werden Lokomotiven verwendet, deren Gewicht 12·5 t f. d. Achse nicht überschreitet; die gemischten Züge sind daselbst auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt.

Am Ende des Jahres 1910 besaßen die belgischen Bahnen folgenden Fahrpark:


StaatsbahnenPrivatbahnenZusammen
Lokomotiven und
Dampfwagen4.2132454.458
Tender2.9931553.148
Personenwagen7.9043268.230
Gepäckwagen1.5751651.740
Güterwagen85.6617.76493.425

VIII. Tarifwesen.

Das Tarifwesen der belgischen Bahnen hat im Lauf der Zeit zahlreiche Änderungen erfahren.

Zu Beginn der Betriebsführung der Staatsbahnen im Jahre 1835 bestanden für den Personenverkehr 4 Klassen, entsprechend den im Gebrauch stehenden Wagen: Berliner Wagen, Kutschen (I. Klasse), Bankwagen (II. Klasse) Waggons (III. Klasse).

Der normale Einheitstarif für die Meile (5 km) betrug: Berliner (berlines) 0·625 Fr., Kutschen (diligences) 0·375 Fr., Bankwagen (chars a bancs) 0·25 Fr., Waggon (wagons) 0·125 Fr.

Diese Grundpreise wurden wiederholt geändert.

Im Jahre 1903, wurden an Stelle der nach und nach aufgehobenen Tarife I. Klasse, solche für die Benützung von Salonwagen oder reservierte Abteile eingeführt. Seither beträgt der Einheitssatz für I. Klasse (Salonwagen und reservierte Abteile) f. d. km 0·0937 Fr.; II. Klasse 0·0637 Fr. und III. Klasse 0·0378 Fr.

Fahrpreisermäßigungen bestehen für Kinder, Militärs, Häftlinge und deren Begleiter, Wähler bei Wahlen, für Auswanderer, Gesellschaften, dann Zöglinge von Unterrichtsanstalten unter Führung ihres Lehrers, für Arbeiter und für Reisende in Vergnügungszügen u. s. w.

Endlich hat auch das Beförderungssystem im Abonnement Eingang und Verbreitung gefunden, u. zw. zunächst für Kinder und junge Leute, die öffentliche und Privatschulen besuchen (1868), für Arbeiter (1870), für gewöhnliche Reisende (1871). Die Zahl der Reisenden mit

a) Stückgüterzüge (trains de messageries), die nur Stückgutwagen führen und täglich zwischen zwei bestimmten Punkten verkehren.

b) Sammelgüterzuge mit ausschließlicher Bestimmung zur Beförderung der Einzelgüter. Sie sind aus Wagen gebildet, die unterwegs beladen werden können. Stationen, die nicht in der Lage sind, einen Wagen Stückgüter im Gewicht von 1500 kg für den gleichen Bestimmungsort zu laden, haben ihre Stückgüter den durchfahrenden Sammelzügen beizuladen.

c) Stückgüter- und zugleich Sammelgüterzüge.

Nur ausnahmsweise und unter gewissen, von der Verwaltung genau festgesetzten Bedingungen können Züge der drei letztangeführten Arten auch zur Beförderung anderer Gegenstände herangezogen werden, wie lebender Tiere, Expreßgüter u. dgl.

Die Verteilung der Wagen geschieht nach Gruppen im Wege besonderer Verteilungsbureaus, die Tag und Nacht ununterbrochen tätig sind. Bei der Zentrale besteht für den Verteilungsdienst ein eigenes Kontrollbureau, das mit den Verteilungsstellen und Hauptdepotstationen aller Gruppen durch eine besondere Telegraphen- und Fernsprechleitung in unmittelbarer Verbindung steht.

Die Güterzüge werden von Maschinen bedient, die sechs gekuppelte Räder von 1·52 m Durchmesser haben; ihr Gewicht beträgt im ausgerüsteten Zustand ungefähr 51 t. Auf Linien mit starken Steigungen kommen ausnahmsweise Tenderlokomotiven mit acht gekuppelten Rädern von 1·26 m Durchmesser und einem mittleren Ausrüstungsgewicht von 66 t in Gebrauch.

Die Bremsung bei Güterzügen geschieht durch Spindelbremsen, doch werden derzeit Versuche mit der Westinghouse-Güterzugsbremse durchgeführt.

Der Betriebsdienst auf den Sekundärlinien des Netzes der Staatsbahnen ist sowohl was den Personen- als auch den Güterverkehr anlangt, besonders geregelt.

Im Personenverkehr bedient man sich leichter Züge (trains legers), bestehend aus einer Lokomotive, deren Gewicht für die Achse 9 t nicht überschreitet, und aus Personenwagen besonderer Konstruktion.

Die Fahrgeschwindigkeit dieser leichten Züge ist für den Personendienst in der Regel mit 30 km für die Stunde begrenzt, mit Ausnahme bestimmter Teilstrecken, in denen im Erfordernisfall die Züge mit einer Geschwindigkeit bis 55 km in der Stunde verkehren dürfen.

Die Wagen der „trains legers“ sind nach dem Durchgangsystem mit Plattformen gebaut.

Da die Interkommunikation bis zu dem Motor reicht, ist es möglich, das Personal auf einen Maschinisten, einen Heizerlehrling und einen Zugführer zu beschränken.

Auch hinsichtlich des sonstigen Dienstes ist für diese Züge eine Reihe von auf die möglichste Ökonomie abzielenden Maßnahmen getroffen worden.

Für den Güterzugsdienst auf den Sekundärlinien werden Lokomotiven verwendet, deren Gewicht 12·5 t f. d. Achse nicht überschreitet; die gemischten Züge sind daselbst auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt.

Am Ende des Jahres 1910 besaßen die belgischen Bahnen folgenden Fahrpark:


StaatsbahnenPrivatbahnenZusammen
Lokomotiven und
Dampfwagen4.2132454.458
Tender2.9931553.148
Personenwagen7.9043268.230
Gepäckwagen1.5751651.740
Güterwagen85.6617.76493.425

VIII. Tarifwesen.

Das Tarifwesen der belgischen Bahnen hat im Lauf der Zeit zahlreiche Änderungen erfahren.

Zu Beginn der Betriebsführung der Staatsbahnen im Jahre 1835 bestanden für den Personenverkehr 4 Klassen, entsprechend den im Gebrauch stehenden Wagen: Berliner Wagen, Kutschen (I. Klasse), Bankwagen (II. Klasse) Waggons (III. Klasse).

Der normale Einheitstarif für die Meile (5 km) betrug: Berliner (berlines) 0·625 Fr., Kutschen (diligences) 0·375 Fr., Bankwagen (chars à bancs) 0·25 Fr., Waggon (wagons) 0·125 Fr.

Diese Grundpreise wurden wiederholt geändert.

Im Jahre 1903, wurden an Stelle der nach und nach aufgehobenen Tarife I. Klasse, solche für die Benützung von Salonwagen oder reservierte Abteile eingeführt. Seither beträgt der Einheitssatz für I. Klasse (Salonwagen und reservierte Abteile) f. d. km 0·0937 Fr.; II. Klasse 0·0637 Fr. und III. Klasse 0·0378 Fr.

Fahrpreisermäßigungen bestehen für Kinder, Militärs, Häftlinge und deren Begleiter, Wähler bei Wahlen, für Auswanderer, Gesellschaften, dann Zöglinge von Unterrichtsanstalten unter Führung ihres Lehrers, für Arbeiter und für Reisende in Vergnügungszügen u. s. w.

Endlich hat auch das Beförderungssystem im Abonnement Eingang und Verbreitung gefunden, u. zw. zunächst für Kinder und junge Leute, die öffentliche und Privatschulen besuchen (1868), für Arbeiter (1870), für gewöhnliche Reisende (1871). Die Zahl der Reisenden mit

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[188/0197] a) Stückgüterzüge (trains de messageries), die nur Stückgutwagen führen und täglich zwischen zwei bestimmten Punkten verkehren. b) Sammelgüterzuge mit ausschließlicher Bestimmung zur Beförderung der Einzelgüter. Sie sind aus Wagen gebildet, die unterwegs beladen werden können. Stationen, die nicht in der Lage sind, einen Wagen Stückgüter im Gewicht von 1500 kg für den gleichen Bestimmungsort zu laden, haben ihre Stückgüter den durchfahrenden Sammelzügen beizuladen. c) Stückgüter- und zugleich Sammelgüterzüge. Nur ausnahmsweise und unter gewissen, von der Verwaltung genau festgesetzten Bedingungen können Züge der drei letztangeführten Arten auch zur Beförderung anderer Gegenstände herangezogen werden, wie lebender Tiere, Expreßgüter u. dgl. Die Verteilung der Wagen geschieht nach Gruppen im Wege besonderer Verteilungsbureaus, die Tag und Nacht ununterbrochen tätig sind. Bei der Zentrale besteht für den Verteilungsdienst ein eigenes Kontrollbureau, das mit den Verteilungsstellen und Hauptdepotstationen aller Gruppen durch eine besondere Telegraphen- und Fernsprechleitung in unmittelbarer Verbindung steht. Die Güterzüge werden von Maschinen bedient, die sechs gekuppelte Räder von 1·52 m Durchmesser haben; ihr Gewicht beträgt im ausgerüsteten Zustand ungefähr 51 t. Auf Linien mit starken Steigungen kommen ausnahmsweise Tenderlokomotiven mit acht gekuppelten Rädern von 1·26 m Durchmesser und einem mittleren Ausrüstungsgewicht von 66 t in Gebrauch. Die Bremsung bei Güterzügen geschieht durch Spindelbremsen, doch werden derzeit Versuche mit der Westinghouse-Güterzugsbremse durchgeführt. Der Betriebsdienst auf den Sekundärlinien des Netzes der Staatsbahnen ist sowohl was den Personen- als auch den Güterverkehr anlangt, besonders geregelt. Im Personenverkehr bedient man sich leichter Züge (trains legers), bestehend aus einer Lokomotive, deren Gewicht für die Achse 9 t nicht überschreitet, und aus Personenwagen besonderer Konstruktion. Die Fahrgeschwindigkeit dieser leichten Züge ist für den Personendienst in der Regel mit 30 km für die Stunde begrenzt, mit Ausnahme bestimmter Teilstrecken, in denen im Erfordernisfall die Züge mit einer Geschwindigkeit bis 55 km in der Stunde verkehren dürfen. Die Wagen der „trains legers“ sind nach dem Durchgangsystem mit Plattformen gebaut. Da die Interkommunikation bis zu dem Motor reicht, ist es möglich, das Personal auf einen Maschinisten, einen Heizerlehrling und einen Zugführer zu beschränken. Auch hinsichtlich des sonstigen Dienstes ist für diese Züge eine Reihe von auf die möglichste Ökonomie abzielenden Maßnahmen getroffen worden. Für den Güterzugsdienst auf den Sekundärlinien werden Lokomotiven verwendet, deren Gewicht 12·5 t f. d. Achse nicht überschreitet; die gemischten Züge sind daselbst auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt. Am Ende des Jahres 1910 besaßen die belgischen Bahnen folgenden Fahrpark: Staatsbahnen Privatbahnen Zusammen Lokomotiven und Dampfwagen 4.213 245 4.458 Tender 2.993 155 3.148 Personenwagen 7.904 326 8.230 Gepäckwagen 1.575 165 1.740 Güterwagen 85.661 7.764 93.425 VIII. Tarifwesen. Das Tarifwesen der belgischen Bahnen hat im Lauf der Zeit zahlreiche Änderungen erfahren. Zu Beginn der Betriebsführung der Staatsbahnen im Jahre 1835 bestanden für den Personenverkehr 4 Klassen, entsprechend den im Gebrauch stehenden Wagen: Berliner Wagen, Kutschen (I. Klasse), Bankwagen (II. Klasse) Waggons (III. Klasse). Der normale Einheitstarif für die Meile (5 km) betrug: Berliner (berlines) 0·625 Fr., Kutschen (diligences) 0·375 Fr., Bankwagen (chars à bancs) 0·25 Fr., Waggon (wagons) 0·125 Fr. Diese Grundpreise wurden wiederholt geändert. Im Jahre 1903, wurden an Stelle der nach und nach aufgehobenen Tarife I. Klasse, solche für die Benützung von Salonwagen oder reservierte Abteile eingeführt. Seither beträgt der Einheitssatz für I. Klasse (Salonwagen und reservierte Abteile) f. d. km 0·0937 Fr.; II. Klasse 0·0637 Fr. und III. Klasse 0·0378 Fr. Fahrpreisermäßigungen bestehen für Kinder, Militärs, Häftlinge und deren Begleiter, Wähler bei Wahlen, für Auswanderer, Gesellschaften, dann Zöglinge von Unterrichtsanstalten unter Führung ihres Lehrers, für Arbeiter und für Reisende in Vergnügungszügen u. s. w. Endlich hat auch das Beförderungssystem im Abonnement Eingang und Verbreitung gefunden, u. zw. zunächst für Kinder und junge Leute, die öffentliche und Privatschulen besuchen (1868), für Arbeiter (1870), für gewöhnliche Reisende (1871). Die Zahl der Reisenden mit

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/197>, abgerufen am 22.12.2024.