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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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des Fernverkehrs. Vielfach sind sie die Vorläufer für Vollzüge, die an ihre Stelle treten, sobald der Umfang des Verkehrs dies rechtfertigt. - In dieser Weise finden im Betriebe einer Bahn die für den besonderen Fall geeigneten technischen B. gleichzeitig nebeneinander oder in wechselnder Folge Anwendung. Sie treten dabei aber nicht, als geschlossenes B., sondern als ein besonders ausgebildeter Teil der vielseitigen Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen in Erscheinung. Mit dieser Einschränkung kann man unterscheiden:

a) Das B. auf Grund eines starren Fahrplans. Alle Züge verkehren hier mit annähernd gleicher Fahrgeschwindigkeit in regelmäßigen Abständen, die je nach den Anforderungen des Verkehrs größer oder kleiner bemessen werden. Es findet Anwendung bei Stadt-, Vorort- und ähnlichen Bahnen, die nur dem Personenverkehr dienen, mit dem großen Fernverkehr keine oder nur unerhebliche Anschlußverbindungen unterhalten oder, soweit dies doch der Fall, für die beiden Verkehrsarten besondere Gleise zur Verfügung stellen können. Bei der meist sehr schnellen Zugfolge braucht der Reisende sich nicht nach dem Fahrplan zu richten. Er findet jederzeit Fahrgelegenheit. Der Betrieb vollzieht sich mit großer Regelmäßigkeit und der Pünktlichkeit eines Uhrwerks.

b) Das B. auf Grund des beweglichen Fahrplans ist das vorherrschende für die Regelung des Zugverkehrs. Die besonderen Anforderungen nach Art und Gattung des Verkehrs werden für jede einzelne Zugfahrt berücksichtigt und im Fahrplan mit seinen Zubehörstücken bekanntgegeben. Reichen die gewöhnlichen Zugfahrten für den Verkehr nicht aus, so werden Sonderzüge (s. d.) eingelegt und Fahrpläne hierfür vorrätig gehalten oder für den einzelnen Fall ausgegeben. Eine Ablassung von Zügen ohne Fahrplan findet nicht statt. Bei Zugverspätungen treffen die Fahrdienstleiter auf den Zugmeldestellen (s. d.) selbständig die Anordnungen über die geänderte Zugfolge (s. d.)

c) Das B. auf Grund besonderer Zugleitung von einer Stelle aus. Für die Personenzüge, soweit sie regelmäßig verkehren, werden Fahrpläne aufgestellt. Die Güterzüge werden durchweg ohne Fahrplan und ganz nach dem Bedarf des Verkehrs abgelassen. Sie rücken von Station zu Station (Kreuzungsstelle) auf Anweisung des Zugleiters (Train dispatcher) vor, der die Zugfolge auf der ihm zugeteilten Bahnstrecke durch Telegraph oder Fernsprecher regelt, wobei dem Lokomotivführer die Sorge dafür obliegt, daß der Zug die ihm bezeichnete nächste Kreuzungs- oder Überholungsstation rechtzeitig erreicht.

d) Das B. des Pendelbetriebes. Bei ihm wiederholen sich die Zugfahrten zwischen zwei Punkten der Bahn im Laufe des Tages. Dieses B. findet Anwendung auf Zweigbahnen, auf denen einer oder mehrere Wagenzüge zwischen den Endpunkten beständig hin- und herfahren - pendeln -, oder auf Stadt- und Vorortbahnen, deren Betrieb auf eine durch gehende Strecke beschränkt ist.

e) Das B. des Ring- oder Zirkelbetriebes, das B. einer Bahn, bei der die Möglichkeit besteht, die Züge so zu führen, daß ein geschlossener Kreislauf - Ring - gebildet wird. Alle Stationen können als Zwischenstationen durchfahren werden, das zeitraubende Wenden der Züge wird ver mieden. Die Berliner Stadtbahn wird zum Teil im Ringbetrieb, zum Teil im Pendelbetrieb befahren.

f) Das B. auf Grund von Linienbetrieb oder Richtungsbetrieb. Werden mehrere zweigleisige Bahnlinien in einen Bahnhof ein geführt oder wird eine Bahnstrecke mit einem zweiten Gleispaar versehen, so benützt man entweder die Gleise jeder Bahnlinie für sich wie die einer zweigleisigen Bahn - Linienbetrieb - wobei die nebeneinanderliegenden Gleise in entgegengesetzter Richtung befahren werden, oder man läßt die Züge der einen Fahrrichtung auf dem einen Gleispaar und die der anderen Fahrrichtung auf dem anderen Gleis paar verkehren, wobei je zwei nebeneinanderliegende Gleise in gleicher Richtung befahren werden - Richtungsbetrieb (s. Bahnhöfe).

Soll der Vorteil, den eine viergleisige Bahn zwei zweigleisigen Bahnen gegenüber bietet, für den Betrieb voll ausgenützt werden, so muß ein Gleispaar den schnell fahrenden Zügen des Personenverkehrs und das andere den langsamer fahrenden Zügen des Güterverkehrs zugewiesen werden. Hierdurch wird eine annähernd gleiche Geschwindigkeit der auf den einzelnen Gleisen sich bewegenden Züge und damit die größtmögliche Ausnützung der Bahn erreicht. Auch fallen Überholungen der Güterzüge durch Personenzüge fort. Die Überholungsaufenthalte werden erspart, der Wagenumlauf beschleunigt und die Betriebskosten vermindert.

Auch die beim Verschubdienst (s. d.) zur Anwendung kommenden B. sind für die bauliche Ausbildung der Bahnanlagen von maßgebender Bedeutung. Für das Ansammeln der Güterwagen zur Abfuhr nach den verschiedenen

des Fernverkehrs. Vielfach sind sie die Vorläufer für Vollzüge, die an ihre Stelle treten, sobald der Umfang des Verkehrs dies rechtfertigt. – In dieser Weise finden im Betriebe einer Bahn die für den besonderen Fall geeigneten technischen B. gleichzeitig nebeneinander oder in wechselnder Folge Anwendung. Sie treten dabei aber nicht, als geschlossenes B., sondern als ein besonders ausgebildeter Teil der vielseitigen Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen in Erscheinung. Mit dieser Einschränkung kann man unterscheiden:

a) Das B. auf Grund eines starren Fahrplans. Alle Züge verkehren hier mit annähernd gleicher Fahrgeschwindigkeit in regelmäßigen Abständen, die je nach den Anforderungen des Verkehrs größer oder kleiner bemessen werden. Es findet Anwendung bei Stadt-, Vorort- und ähnlichen Bahnen, die nur dem Personenverkehr dienen, mit dem großen Fernverkehr keine oder nur unerhebliche Anschlußverbindungen unterhalten oder, soweit dies doch der Fall, für die beiden Verkehrsarten besondere Gleise zur Verfügung stellen können. Bei der meist sehr schnellen Zugfolge braucht der Reisende sich nicht nach dem Fahrplan zu richten. Er findet jederzeit Fahrgelegenheit. Der Betrieb vollzieht sich mit großer Regelmäßigkeit und der Pünktlichkeit eines Uhrwerks.

b) Das B. auf Grund des beweglichen Fahrplans ist das vorherrschende für die Regelung des Zugverkehrs. Die besonderen Anforderungen nach Art und Gattung des Verkehrs werden für jede einzelne Zugfahrt berücksichtigt und im Fahrplan mit seinen Zubehörstücken bekanntgegeben. Reichen die gewöhnlichen Zugfahrten für den Verkehr nicht aus, so werden Sonderzüge (s. d.) eingelegt und Fahrpläne hierfür vorrätig gehalten oder für den einzelnen Fall ausgegeben. Eine Ablassung von Zügen ohne Fahrplan findet nicht statt. Bei Zugverspätungen treffen die Fahrdienstleiter auf den Zugmeldestellen (s. d.) selbständig die Anordnungen über die geänderte Zugfolge (s. d.)

c) Das B. auf Grund besonderer Zugleitung von einer Stelle aus. Für die Personenzüge, soweit sie regelmäßig verkehren, werden Fahrpläne aufgestellt. Die Güterzüge werden durchweg ohne Fahrplan und ganz nach dem Bedarf des Verkehrs abgelassen. Sie rücken von Station zu Station (Kreuzungsstelle) auf Anweisung des Zugleiters (Train dispatcher) vor, der die Zugfolge auf der ihm zugeteilten Bahnstrecke durch Telegraph oder Fernsprecher regelt, wobei dem Lokomotivführer die Sorge dafür obliegt, daß der Zug die ihm bezeichnete nächste Kreuzungs- oder Überholungsstation rechtzeitig erreicht.

d) Das B. des Pendelbetriebes. Bei ihm wiederholen sich die Zugfahrten zwischen zwei Punkten der Bahn im Laufe des Tages. Dieses B. findet Anwendung auf Zweigbahnen, auf denen einer oder mehrere Wagenzüge zwischen den Endpunkten beständig hin- und herfahren – pendeln –, oder auf Stadt- und Vorortbahnen, deren Betrieb auf eine durch gehende Strecke beschränkt ist.

e) Das B. des Ring- oder Zirkelbetriebes, das B. einer Bahn, bei der die Möglichkeit besteht, die Züge so zu führen, daß ein geschlossener Kreislauf – Ring – gebildet wird. Alle Stationen können als Zwischenstationen durchfahren werden, das zeitraubende Wenden der Züge wird ver mieden. Die Berliner Stadtbahn wird zum Teil im Ringbetrieb, zum Teil im Pendelbetrieb befahren.

f) Das B. auf Grund von Linienbetrieb oder Richtungsbetrieb. Werden mehrere zweigleisige Bahnlinien in einen Bahnhof ein geführt oder wird eine Bahnstrecke mit einem zweiten Gleispaar versehen, so benützt man entweder die Gleise jeder Bahnlinie für sich wie die einer zweigleisigen Bahn – Linienbetrieb – wobei die nebeneinanderliegenden Gleise in entgegengesetzter Richtung befahren werden, oder man läßt die Züge der einen Fahrrichtung auf dem einen Gleispaar und die der anderen Fahrrichtung auf dem anderen Gleis paar verkehren, wobei je zwei nebeneinanderliegende Gleise in gleicher Richtung befahren werden – Richtungsbetrieb (s. Bahnhöfe).

Soll der Vorteil, den eine viergleisige Bahn zwei zweigleisigen Bahnen gegenüber bietet, für den Betrieb voll ausgenützt werden, so muß ein Gleispaar den schnell fahrenden Zügen des Personenverkehrs und das andere den langsamer fahrenden Zügen des Güterverkehrs zugewiesen werden. Hierdurch wird eine annähernd gleiche Geschwindigkeit der auf den einzelnen Gleisen sich bewegenden Züge und damit die größtmögliche Ausnützung der Bahn erreicht. Auch fallen Überholungen der Güterzüge durch Personenzüge fort. Die Überholungsaufenthalte werden erspart, der Wagenumlauf beschleunigt und die Betriebskosten vermindert.

Auch die beim Verschubdienst (s. d.) zur Anwendung kommenden B. sind für die bauliche Ausbildung der Bahnanlagen von maßgebender Bedeutung. Für das Ansammeln der Güterwagen zur Abfuhr nach den verschiedenen

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[343/0353] des Fernverkehrs. Vielfach sind sie die Vorläufer für Vollzüge, die an ihre Stelle treten, sobald der Umfang des Verkehrs dies rechtfertigt. – In dieser Weise finden im Betriebe einer Bahn die für den besonderen Fall geeigneten technischen B. gleichzeitig nebeneinander oder in wechselnder Folge Anwendung. Sie treten dabei aber nicht, als geschlossenes B., sondern als ein besonders ausgebildeter Teil der vielseitigen Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen in Erscheinung. Mit dieser Einschränkung kann man unterscheiden: a) Das B. auf Grund eines starren Fahrplans. Alle Züge verkehren hier mit annähernd gleicher Fahrgeschwindigkeit in regelmäßigen Abständen, die je nach den Anforderungen des Verkehrs größer oder kleiner bemessen werden. Es findet Anwendung bei Stadt-, Vorort- und ähnlichen Bahnen, die nur dem Personenverkehr dienen, mit dem großen Fernverkehr keine oder nur unerhebliche Anschlußverbindungen unterhalten oder, soweit dies doch der Fall, für die beiden Verkehrsarten besondere Gleise zur Verfügung stellen können. Bei der meist sehr schnellen Zugfolge braucht der Reisende sich nicht nach dem Fahrplan zu richten. Er findet jederzeit Fahrgelegenheit. Der Betrieb vollzieht sich mit großer Regelmäßigkeit und der Pünktlichkeit eines Uhrwerks. b) Das B. auf Grund des beweglichen Fahrplans ist das vorherrschende für die Regelung des Zugverkehrs. Die besonderen Anforderungen nach Art und Gattung des Verkehrs werden für jede einzelne Zugfahrt berücksichtigt und im Fahrplan mit seinen Zubehörstücken bekanntgegeben. Reichen die gewöhnlichen Zugfahrten für den Verkehr nicht aus, so werden Sonderzüge (s. d.) eingelegt und Fahrpläne hierfür vorrätig gehalten oder für den einzelnen Fall ausgegeben. Eine Ablassung von Zügen ohne Fahrplan findet nicht statt. Bei Zugverspätungen treffen die Fahrdienstleiter auf den Zugmeldestellen (s. d.) selbständig die Anordnungen über die geänderte Zugfolge (s. d.) c) Das B. auf Grund besonderer Zugleitung von einer Stelle aus. Für die Personenzüge, soweit sie regelmäßig verkehren, werden Fahrpläne aufgestellt. Die Güterzüge werden durchweg ohne Fahrplan und ganz nach dem Bedarf des Verkehrs abgelassen. Sie rücken von Station zu Station (Kreuzungsstelle) auf Anweisung des Zugleiters (Train dispatcher) vor, der die Zugfolge auf der ihm zugeteilten Bahnstrecke durch Telegraph oder Fernsprecher regelt, wobei dem Lokomotivführer die Sorge dafür obliegt, daß der Zug die ihm bezeichnete nächste Kreuzungs- oder Überholungsstation rechtzeitig erreicht. d) Das B. des Pendelbetriebes. Bei ihm wiederholen sich die Zugfahrten zwischen zwei Punkten der Bahn im Laufe des Tages. Dieses B. findet Anwendung auf Zweigbahnen, auf denen einer oder mehrere Wagenzüge zwischen den Endpunkten beständig hin- und herfahren – pendeln –, oder auf Stadt- und Vorortbahnen, deren Betrieb auf eine durch gehende Strecke beschränkt ist. e) Das B. des Ring- oder Zirkelbetriebes, das B. einer Bahn, bei der die Möglichkeit besteht, die Züge so zu führen, daß ein geschlossener Kreislauf – Ring – gebildet wird. Alle Stationen können als Zwischenstationen durchfahren werden, das zeitraubende Wenden der Züge wird ver mieden. Die Berliner Stadtbahn wird zum Teil im Ringbetrieb, zum Teil im Pendelbetrieb befahren. f) Das B. auf Grund von Linienbetrieb oder Richtungsbetrieb. Werden mehrere zweigleisige Bahnlinien in einen Bahnhof ein geführt oder wird eine Bahnstrecke mit einem zweiten Gleispaar versehen, so benützt man entweder die Gleise jeder Bahnlinie für sich wie die einer zweigleisigen Bahn – Linienbetrieb – wobei die nebeneinanderliegenden Gleise in entgegengesetzter Richtung befahren werden, oder man läßt die Züge der einen Fahrrichtung auf dem einen Gleispaar und die der anderen Fahrrichtung auf dem anderen Gleis paar verkehren, wobei je zwei nebeneinanderliegende Gleise in gleicher Richtung befahren werden – Richtungsbetrieb (s. Bahnhöfe). Soll der Vorteil, den eine viergleisige Bahn zwei zweigleisigen Bahnen gegenüber bietet, für den Betrieb voll ausgenützt werden, so muß ein Gleispaar den schnell fahrenden Zügen des Personenverkehrs und das andere den langsamer fahrenden Zügen des Güterverkehrs zugewiesen werden. Hierdurch wird eine annähernd gleiche Geschwindigkeit der auf den einzelnen Gleisen sich bewegenden Züge und damit die größtmögliche Ausnützung der Bahn erreicht. Auch fallen Überholungen der Güterzüge durch Personenzüge fort. Die Überholungsaufenthalte werden erspart, der Wagenumlauf beschleunigt und die Betriebskosten vermindert. Auch die beim Verschubdienst (s. d.) zur Anwendung kommenden B. sind für die bauliche Ausbildung der Bahnanlagen von maßgebender Bedeutung. Für das Ansammeln der Güterwagen zur Abfuhr nach den verschiedenen

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/353>, abgerufen am 21.07.2024.