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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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kann, das für jenes Gleis gilt, auf dem der Zug tatsächlich eingefahren ist, bzw. auf dem er gekommen ist.

Obwohl das Blocksystem ein absolutes ist, so wird seitens der französischen Nordbahn doch für notwendig erachtet, auch wenn die Einrichtung funktioniert, Züge in Strecken einzulassen, die noch von einem Zuge besetzt sind. Zu diesem Zweck ist ein Zählwerk - Memento genannt - in Benützung (Abb. 163), durch das der Wärter die Anzahl der nacheinander in eine schon besetzte Strecke eingelassenen Züge kontrollieren kann.

Der Vorgang ist folgender: Der Lokomotivführer gibt dem Zugführer eine Marke, die dieser in die Öffnung o, bzw. M des Zählwerkes steckt und gleichzeitig an dem Knopfe J zieht. Hierbei erscheint an Stelle des Kreuzes im Fenster L die Nummer 1. Erfolgt nach Einwurf einer Marke die Freistellung des Blocksignals durch den nächsten Blockposten, so ertönt eine Glocke so lange, bis der Wärter das Signal wieder in die Haltstellung gebracht hat. Bei jedem neuen Einwurf einer Marke erscheint im Fensterchen die nächst höhere Nummer, hingegen bei jedesmaliger Freistellung des Blocksignales durch den vorgelegenen Blockwärter die nächst niedrigere. Erst wenn ein Kreuz im Zählwerk erscheint, darf der Wärter den Zug bei "Frei"-Signal weiterfahren lassen.

Das ursprünglich nur für zweigleisige Strecken gebaute Blocksystem Lartigue wurde auch für eingleisige Strecken umgebaut, wobei nicht nur die Folgezüge, sondern auch die Gegenzüge zu berücksichtigen sind. Die Blocksignale werden nur für jeden einzelnen Zug in die Freistellung gebracht. Der Vorgang ist folgender: Der Posten A schickt mittels eines Umschalters einen elektrischen Strom nach dem Posten B, wodurch dessen kleiner Anzeigearm sich horizontal stellt. Durch diese Horizontalstellung wird ein Strom nach A zurückgeschlossen, der die Auslösung des Blocksignals in A bewirkt, wodurch sich dieser auf "Frei" stellt. Sollte der kleine Arm in B sich bei Entsendung des Stromes von A schon in der horizontalen Lage befunden haben, was anzeigt, daß sich schon ein Zug in der Strecke befindet, so bleibt der Strom wirkungslos und die Auslösung des Signals erfolgt nicht. Nach Einfahrt des Zuges in die Blockstrecke stellt der Posten A sein Blocksignal auf "Halt", wobei gleichzeitig beim Posten B die Anzeige über die Annäherung des Zuges durch Ertönen einer Glocke und Erscheinen einer roten Scheibe im Kontrollfenster erfolgt. Wenn der Zug nach B gekommen ist, so stellt dieser Posten den kleinen Arm nach abwärts, stellt jedoch hierdurch nicht wie bei der zweigleisigen Strecke das rückliegende Blocksignal von A auf "Frei", sondern gibt nur die Möglichkeit, dieses Signal auf "Frei" zu stellen, und zeigt dies gleichzeitig durch Erscheinen einer weißen Scheibe im Kontrollfenster des Blockwerkes in A an. Um die gleichzeitige Einfahrt von Zügen entgegengesetzter Richtung in die Strecke zwischen zwei Kreuzungsstationen zu verhindern, wird durch Horizontalstellung des kleinen Armes das Blocksignal dieser Station für die Gegenrichtung in der Haltstellung mechanisch verriegelt und der Stromkreis des großen Signalarmes durch den kleinen Arm unterbrochen. Die gleichzeitige Anzeige von beiden Posten ist natürlich ausgeschlossen. Um die Zurücklegung des kleinen Armes durch Unberufene zu verhindern, ist dieser in der Horizontalstellung festgehalten und kann nur mittels eines besonderen Schlüssels gehoben werden.

Bestehen außer den beiden Endposten noch Zwischenposten in der Strecke, so darf erst dann ein Zug nachfolgen, wenn der vorangefahrene den ersten Zwischenposten passiert hat. Das Blocksystem wurde deshalb in der Weise vervollständigt, daß die Freistellung eines der Blocksignale nur mit Zustimmung des Postens an jenem Ende der Blockstrecke erfolgen kann, nach dem der Zug fährt.

Die französische Ostbahn hat das Blocksystem Lartigue für eingleisigen Betrieb in anderer Weise umgestaltet, indem die Einwirkung der Züge auf die Blockwerke benützt wird. Die Blocksignale stehen in Ruhestellung auf "Halt", und jedes kann vom Wärter des anderen Postens entblockt werden. Wenn das Signal A2 vom Posten B entblockt wurde, so kann das Signal B1 erst dann entblockt werden, wenn der Zug über einen Radkontakt gefahren ist, der beim Signal B1 angebracht ist, und wenn der Wärter des Postens B den kleinen Arm des Mastsignales nach abwärts gestellt hat, sobald der Zug bei ihm vorüberfährt.

Zu diesem Zwecke ist beim Blocksignal ein Unterbrecher in die Leitung eingeschaltet, der den großen Flügel von B mit dem kleinen Flügel von A2 verbindet. Im Moment, wo der Posten B den Posten A entblockt, wird die elektrische Verbindung, die dem Posten A die Freigabe des Signals B gestattet, mechanisch unterbrochen. Leitungsschluß erfolgt auf elektrischem Wege durch den Zug während der Fahrt über den Stromschließer (Radkontakt) unter der Voraussetzung, daß der Wärter den kleinen Arm seines Signales einzieht.


kann, das für jenes Gleis gilt, auf dem der Zug tatsächlich eingefahren ist, bzw. auf dem er gekommen ist.

Obwohl das Blocksystem ein absolutes ist, so wird seitens der französischen Nordbahn doch für notwendig erachtet, auch wenn die Einrichtung funktioniert, Züge in Strecken einzulassen, die noch von einem Zuge besetzt sind. Zu diesem Zweck ist ein Zählwerk – Memento genannt – in Benützung (Abb. 163), durch das der Wärter die Anzahl der nacheinander in eine schon besetzte Strecke eingelassenen Züge kontrollieren kann.

Der Vorgang ist folgender: Der Lokomotivführer gibt dem Zugführer eine Marke, die dieser in die Öffnung o, bzw. M des Zählwerkes steckt und gleichzeitig an dem Knopfe J zieht. Hierbei erscheint an Stelle des Kreuzes im Fenster L die Nummer 1. Erfolgt nach Einwurf einer Marke die Freistellung des Blocksignals durch den nächsten Blockposten, so ertönt eine Glocke so lange, bis der Wärter das Signal wieder in die Haltstellung gebracht hat. Bei jedem neuen Einwurf einer Marke erscheint im Fensterchen die nächst höhere Nummer, hingegen bei jedesmaliger Freistellung des Blocksignales durch den vorgelegenen Blockwärter die nächst niedrigere. Erst wenn ein Kreuz im Zählwerk erscheint, darf der Wärter den Zug bei „Frei“-Signal weiterfahren lassen.

Das ursprünglich nur für zweigleisige Strecken gebaute Blocksystem Lartigue wurde auch für eingleisige Strecken umgebaut, wobei nicht nur die Folgezüge, sondern auch die Gegenzüge zu berücksichtigen sind. Die Blocksignale werden nur für jeden einzelnen Zug in die Freistellung gebracht. Der Vorgang ist folgender: Der Posten A schickt mittels eines Umschalters einen elektrischen Strom nach dem Posten B, wodurch dessen kleiner Anzeigearm sich horizontal stellt. Durch diese Horizontalstellung wird ein Strom nach A zurückgeschlossen, der die Auslösung des Blocksignals in A bewirkt, wodurch sich dieser auf „Frei“ stellt. Sollte der kleine Arm in B sich bei Entsendung des Stromes von A schon in der horizontalen Lage befunden haben, was anzeigt, daß sich schon ein Zug in der Strecke befindet, so bleibt der Strom wirkungslos und die Auslösung des Signals erfolgt nicht. Nach Einfahrt des Zuges in die Blockstrecke stellt der Posten A sein Blocksignal auf „Halt“, wobei gleichzeitig beim Posten B die Anzeige über die Annäherung des Zuges durch Ertönen einer Glocke und Erscheinen einer roten Scheibe im Kontrollfenster erfolgt. Wenn der Zug nach B gekommen ist, so stellt dieser Posten den kleinen Arm nach abwärts, stellt jedoch hierdurch nicht wie bei der zweigleisigen Strecke das rückliegende Blocksignal von A auf „Frei“, sondern gibt nur die Möglichkeit, dieses Signal auf „Frei“ zu stellen, und zeigt dies gleichzeitig durch Erscheinen einer weißen Scheibe im Kontrollfenster des Blockwerkes in A an. Um die gleichzeitige Einfahrt von Zügen entgegengesetzter Richtung in die Strecke zwischen zwei Kreuzungsstationen zu verhindern, wird durch Horizontalstellung des kleinen Armes das Blocksignal dieser Station für die Gegenrichtung in der Haltstellung mechanisch verriegelt und der Stromkreis des großen Signalarmes durch den kleinen Arm unterbrochen. Die gleichzeitige Anzeige von beiden Posten ist natürlich ausgeschlossen. Um die Zurücklegung des kleinen Armes durch Unberufene zu verhindern, ist dieser in der Horizontalstellung festgehalten und kann nur mittels eines besonderen Schlüssels gehoben werden.

Bestehen außer den beiden Endposten noch Zwischenposten in der Strecke, so darf erst dann ein Zug nachfolgen, wenn der vorangefahrene den ersten Zwischenposten passiert hat. Das Blocksystem wurde deshalb in der Weise vervollständigt, daß die Freistellung eines der Blocksignale nur mit Zustimmung des Postens an jenem Ende der Blockstrecke erfolgen kann, nach dem der Zug fährt.

Die französische Ostbahn hat das Blocksystem Lartigue für eingleisigen Betrieb in anderer Weise umgestaltet, indem die Einwirkung der Züge auf die Blockwerke benützt wird. Die Blocksignale stehen in Ruhestellung auf „Halt“, und jedes kann vom Wärter des anderen Postens entblockt werden. Wenn das Signal A2 vom Posten B entblockt wurde, so kann das Signal B1 erst dann entblockt werden, wenn der Zug über einen Radkontakt gefahren ist, der beim Signal B1 angebracht ist, und wenn der Wärter des Postens B den kleinen Arm des Mastsignales nach abwärts gestellt hat, sobald der Zug bei ihm vorüberfährt.

Zu diesem Zwecke ist beim Blocksignal ein Unterbrecher in die Leitung eingeschaltet, der den großen Flügel von B mit dem kleinen Flügel von A2 verbindet. Im Moment, wo der Posten B den Posten A entblockt, wird die elektrische Verbindung, die dem Posten A die Freigabe des Signals B gestattet, mechanisch unterbrochen. Leitungsschluß erfolgt auf elektrischem Wege durch den Zug während der Fahrt über den Stromschließer (Radkontakt) unter der Voraussetzung, daß der Wärter den kleinen Arm seines Signales einzieht.


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[400/0411] kann, das für jenes Gleis gilt, auf dem der Zug tatsächlich eingefahren ist, bzw. auf dem er gekommen ist. Obwohl das Blocksystem ein absolutes ist, so wird seitens der französischen Nordbahn doch für notwendig erachtet, auch wenn die Einrichtung funktioniert, Züge in Strecken einzulassen, die noch von einem Zuge besetzt sind. Zu diesem Zweck ist ein Zählwerk – Memento genannt – in Benützung (Abb. 163), durch das der Wärter die Anzahl der nacheinander in eine schon besetzte Strecke eingelassenen Züge kontrollieren kann. Der Vorgang ist folgender: Der Lokomotivführer gibt dem Zugführer eine Marke, die dieser in die Öffnung o, bzw. M des Zählwerkes steckt und gleichzeitig an dem Knopfe J zieht. Hierbei erscheint an Stelle des Kreuzes im Fenster L die Nummer 1. Erfolgt nach Einwurf einer Marke die Freistellung des Blocksignals durch den nächsten Blockposten, so ertönt eine Glocke so lange, bis der Wärter das Signal wieder in die Haltstellung gebracht hat. Bei jedem neuen Einwurf einer Marke erscheint im Fensterchen die nächst höhere Nummer, hingegen bei jedesmaliger Freistellung des Blocksignales durch den vorgelegenen Blockwärter die nächst niedrigere. Erst wenn ein Kreuz im Zählwerk erscheint, darf der Wärter den Zug bei „Frei“-Signal weiterfahren lassen. Das ursprünglich nur für zweigleisige Strecken gebaute Blocksystem Lartigue wurde auch für eingleisige Strecken umgebaut, wobei nicht nur die Folgezüge, sondern auch die Gegenzüge zu berücksichtigen sind. Die Blocksignale werden nur für jeden einzelnen Zug in die Freistellung gebracht. Der Vorgang ist folgender: Der Posten A schickt mittels eines Umschalters einen elektrischen Strom nach dem Posten B, wodurch dessen kleiner Anzeigearm sich horizontal stellt. Durch diese Horizontalstellung wird ein Strom nach A zurückgeschlossen, der die Auslösung des Blocksignals in A bewirkt, wodurch sich dieser auf „Frei“ stellt. Sollte der kleine Arm in B sich bei Entsendung des Stromes von A schon in der horizontalen Lage befunden haben, was anzeigt, daß sich schon ein Zug in der Strecke befindet, so bleibt der Strom wirkungslos und die Auslösung des Signals erfolgt nicht. Nach Einfahrt des Zuges in die Blockstrecke stellt der Posten A sein Blocksignal auf „Halt“, wobei gleichzeitig beim Posten B die Anzeige über die Annäherung des Zuges durch Ertönen einer Glocke und Erscheinen einer roten Scheibe im Kontrollfenster erfolgt. Wenn der Zug nach B gekommen ist, so stellt dieser Posten den kleinen Arm nach abwärts, stellt jedoch hierdurch nicht wie bei der zweigleisigen Strecke das rückliegende Blocksignal von A auf „Frei“, sondern gibt nur die Möglichkeit, dieses Signal auf „Frei“ zu stellen, und zeigt dies gleichzeitig durch Erscheinen einer weißen Scheibe im Kontrollfenster des Blockwerkes in A an. Um die gleichzeitige Einfahrt von Zügen entgegengesetzter Richtung in die Strecke zwischen zwei Kreuzungsstationen zu verhindern, wird durch Horizontalstellung des kleinen Armes das Blocksignal dieser Station für die Gegenrichtung in der Haltstellung mechanisch verriegelt und der Stromkreis des großen Signalarmes durch den kleinen Arm unterbrochen. Die gleichzeitige Anzeige von beiden Posten ist natürlich ausgeschlossen. Um die Zurücklegung des kleinen Armes durch Unberufene zu verhindern, ist dieser in der Horizontalstellung festgehalten und kann nur mittels eines besonderen Schlüssels gehoben werden. Bestehen außer den beiden Endposten noch Zwischenposten in der Strecke, so darf erst dann ein Zug nachfolgen, wenn der vorangefahrene den ersten Zwischenposten passiert hat. Das Blocksystem wurde deshalb in der Weise vervollständigt, daß die Freistellung eines der Blocksignale nur mit Zustimmung des Postens an jenem Ende der Blockstrecke erfolgen kann, nach dem der Zug fährt. Die französische Ostbahn hat das Blocksystem Lartigue für eingleisigen Betrieb in anderer Weise umgestaltet, indem die Einwirkung der Züge auf die Blockwerke benützt wird. Die Blocksignale stehen in Ruhestellung auf „Halt“, und jedes kann vom Wärter des anderen Postens entblockt werden. Wenn das Signal A2 vom Posten B entblockt wurde, so kann das Signal B1 erst dann entblockt werden, wenn der Zug über einen Radkontakt gefahren ist, der beim Signal B1 angebracht ist, und wenn der Wärter des Postens B den kleinen Arm des Mastsignales nach abwärts gestellt hat, sobald der Zug bei ihm vorüberfährt. Zu diesem Zwecke ist beim Blocksignal ein Unterbrecher in die Leitung eingeschaltet, der den großen Flügel von B mit dem kleinen Flügel von A2 verbindet. Im Moment, wo der Posten B den Posten A entblockt, wird die elektrische Verbindung, die dem Posten A die Freigabe des Signals B gestattet, mechanisch unterbrochen. Leitungsschluß erfolgt auf elektrischem Wege durch den Zug während der Fahrt über den Stromschließer (Radkontakt) unter der Voraussetzung, daß der Wärter den kleinen Arm seines Signales einzieht.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/411>, abgerufen am 22.12.2024.