Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.die Gewährung billiger Darlehen, Beschaffung von Kautionen, Versorgung der Mitglieder mit Lebensmitteln u. s. w. zu billigen Preisen (Konsumvereine, Ökonomate, Speiseanstalten u. s. w.), Versicherung der Mitglieder gegen Schäden an Mobilien durch Brand, Blitzschlag u. s. w., gegen Einbruch, die Herstellung billiger Wohnungen für ihre Mitglieder u. v. a. Derartige Vereine sind in der Regel von den Bediensteten einer Eisenbahnverwaltung gegründete, selbständig verwaltete, jedoch von der moralischen, häufig auch von der materiellen Unterstützung der Verwaltungen abhängige Vereine. Die B., die eine Förderung der Standes- und materiellen Interessen bezwecken, sind bestrebt, durch den Zusammenschluß der einer bestimmten Fachrichtung angehörigen Berufsgenossen eine Verbesserung ihrer Besoldungs- und sonstigen dienstlichen Verhältnisse herbeizuführen sowie ihre Stellung gegenüber anderen Fachrichtungen zu wahren. Daneben pflegen sie vielfach auch geistige Interessen durch Abhaltung von Vorträgen und Behandlung beruflich interessanter Fragen in ihren Fachzeitschriften, ferner bestimmte materielle Interessen durch Wohlfahrtseinrichtungen verschiedenster Art, durch Gewährung eines besonderen Rechtsschutzes auf Kosten des Vereins u. s. w. Die B. zum Schutze und zur Förderung der Standes- und materiellen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen vielfach sozialistische oder sonstige politische, nationale und konfessionelle Tendenzen, schließen sich wohl auch zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber den Verwaltungen in größerer Zahl (zu Syndikaten, Föderationen, Koalitionen, Unionen u. dgl.) zusammen und betrachten, soweit bei solchen Organisationen die radikalen Elemente Oberhand gewinnen - nach den Erfahrungen in verschiedenen Ländern - auch Ausstände und passive Resistenzbewegungen, als zulässiges Kampfmittel. Es kommt daher nicht selten vor, daß derartige Vereine wegen ihrer führenden Rolle bei derartigen Bewegungen unter den Bediensteten, von Staats wegen aufgelöst werden. Die deutschen Staatsbahnverwaltungen lassen die Teilnahme von Bediensteten an Vereinigungen, die den Streik als ein zulässiges Kampfmittel betrachten, in der Regel nicht zu und entlassen Bedienstete, die trotzdem an solchen Vereinen teilnehmen. Die Vergnügungsvereine bezwecken die Vereinigung der Fachgenossen außerhalb der Berufstätigkeit, die Förderung der kollegialen Zusammengehörigkeit und die Pflege kameradschaftlicher Beziehungen. Diese Vereine haben sich in vielfachen Formen eingebürgert, häufig allerdings unter gleichzeitiger Verschmelzung der Pflege des geselligen Verkehres mit fachwissenschaftlichen Tendenzen. Was insbesondere die wissenschaftlichen Vereine anlangt, so sind solche nur in vereinzelten Fällen ausschließlich für Eisenbahnbedienstete gegründet worden. In richtiger Erkenntnis der damit verknüpften Vorteile haben vielmehr, u. zw. vor allem die technischen Eisenbahnbeamten den Anschluß an bestehende technische Vereine angestrebt, wodurch eine Umgestaltung dieser Vereine auf breiterer Grundlage stattgefunden hat. In der Reihe der großen technischen Vereine, die die Fortbildung der technischen Zweige des Eisenbahnwesens bezwecken oder sie in den Kreis ihrer Tätigkeit einbeziehen, seien nachfolgend die bedeutendsten genannt: Der Verein Deutscher Maschineningenieure in Berlin (gegründet 1881, am 1. April 1911 725 Mitglieder); der Polytechnische Verein in München (gegründet 1815); der Sächsische Architektenverein in Dresden; der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein in Wien (gegründet 1848); der Ungarische Ingenieur- und Architektenverein in Budapest; der Deutsche Polytechnische Verein in Böhmen (Prag); der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein in Zürich; The Institution of Civil Engineers in London; The Royal Institute of British Architects in London (gegründet 1834); Societe des Ingenieurs civils in Paris (gegründet 1848); Societe centrale des Architectes in Paris (gegründet 1843); Collegio degli Ingeniere ed Architetti in Mailand (gegründet 1865); The Franklin Institute of the State of Pennsylvania in Philadelphia (gegründet 1824); American Society of Civil Engineers in New York (gegründet 1852) u. s. w. Eine ersprießliche Tätigkeit zu gleichem Zwecke entfalteten bisher auch zahlreiche kleinere technische Landesvereine sowie die gerade in neuester Zeit mehr und mehr zur Blüte gelangenden elektrotechnischen Vereine. I. In Preußen nimmt, was die wissenschaftliche Pflege des Eisenbahnwesens anlangt, der Verein für Eisenbahnkunde in Berlin, der allerdings auch nicht ausschließlich ein Verein von Eisenbahnfachmännern ist, einen hervorragenden Rang ein. Er wurde am 11. Oktober 1842 gegründet und erhielt durch Allerhöchsten Erlaß vom 18. Juli 1896 die Rechte einer juristischen Person verliehen. Der Zweck des Vereins ist, die Ausbildung des Eisenbahn- und des darauf bezüglichen Maschinen- sowie des Telegraphenwesens durch Schriftwechsel, mündliche und schriftliche Vorträge und durch Mitteilung, Besprechung und Sammlung von Erfahrungen, Ansichten, Versuchen und Erfindungen, die den Bau, den Betrieb und die Verwaltung der Eisenbahnen, ferner der Telegraphenwesen betreffen, zu fördern. Im Bereiche der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen kommen ferner die Eisenbahnbeamten- und die Gewährung billiger Darlehen, Beschaffung von Kautionen, Versorgung der Mitglieder mit Lebensmitteln u. s. w. zu billigen Preisen (Konsumvereine, Ökonomate, Speiseanstalten u. s. w.), Versicherung der Mitglieder gegen Schäden an Mobilien durch Brand, Blitzschlag u. s. w., gegen Einbruch, die Herstellung billiger Wohnungen für ihre Mitglieder u. v. a. Derartige Vereine sind in der Regel von den Bediensteten einer Eisenbahnverwaltung gegründete, selbständig verwaltete, jedoch von der moralischen, häufig auch von der materiellen Unterstützung der Verwaltungen abhängige Vereine. Die B., die eine Förderung der Standes- und materiellen Interessen bezwecken, sind bestrebt, durch den Zusammenschluß der einer bestimmten Fachrichtung angehörigen Berufsgenossen eine Verbesserung ihrer Besoldungs- und sonstigen dienstlichen Verhältnisse herbeizuführen sowie ihre Stellung gegenüber anderen Fachrichtungen zu wahren. Daneben pflegen sie vielfach auch geistige Interessen durch Abhaltung von Vorträgen und Behandlung beruflich interessanter Fragen in ihren Fachzeitschriften, ferner bestimmte materielle Interessen durch Wohlfahrtseinrichtungen verschiedenster Art, durch Gewährung eines besonderen Rechtsschutzes auf Kosten des Vereins u. s. w. Die B. zum Schutze und zur Förderung der Standes- und materiellen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen vielfach sozialistische oder sonstige politische, nationale und konfessionelle Tendenzen, schließen sich wohl auch zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber den Verwaltungen in größerer Zahl (zu Syndikaten, Föderationen, Koalitionen, Unionen u. dgl.) zusammen und betrachten, soweit bei solchen Organisationen die radikalen Elemente Oberhand gewinnen – nach den Erfahrungen in verschiedenen Ländern – auch Ausstände und passive Resistenzbewegungen, als zulässiges Kampfmittel. Es kommt daher nicht selten vor, daß derartige Vereine wegen ihrer führenden Rolle bei derartigen Bewegungen unter den Bediensteten, von Staats wegen aufgelöst werden. Die deutschen Staatsbahnverwaltungen lassen die Teilnahme von Bediensteten an Vereinigungen, die den Streik als ein zulässiges Kampfmittel betrachten, in der Regel nicht zu und entlassen Bedienstete, die trotzdem an solchen Vereinen teilnehmen. Die Vergnügungsvereine bezwecken die Vereinigung der Fachgenossen außerhalb der Berufstätigkeit, die Förderung der kollegialen Zusammengehörigkeit und die Pflege kameradschaftlicher Beziehungen. Diese Vereine haben sich in vielfachen Formen eingebürgert, häufig allerdings unter gleichzeitiger Verschmelzung der Pflege des geselligen Verkehres mit fachwissenschaftlichen Tendenzen. Was insbesondere die wissenschaftlichen Vereine anlangt, so sind solche nur in vereinzelten Fällen ausschließlich für Eisenbahnbedienstete gegründet worden. In richtiger Erkenntnis der damit verknüpften Vorteile haben vielmehr, u. zw. vor allem die technischen Eisenbahnbeamten den Anschluß an bestehende technische Vereine angestrebt, wodurch eine Umgestaltung dieser Vereine auf breiterer Grundlage stattgefunden hat. In der Reihe der großen technischen Vereine, die die Fortbildung der technischen Zweige des Eisenbahnwesens bezwecken oder sie in den Kreis ihrer Tätigkeit einbeziehen, seien nachfolgend die bedeutendsten genannt: Der Verein Deutscher Maschineningenieure in Berlin (gegründet 1881, am 1. April 1911 725 Mitglieder); der Polytechnische Verein in München (gegründet 1815); der Sächsische Architektenverein in Dresden; der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein in Wien (gegründet 1848); der Ungarische Ingenieur- und Architektenverein in Budapest; der Deutsche Polytechnische Verein in Böhmen (Prag); der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein in Zürich; The Institution of Civil Engineers in London; The Royal Institute of British Architects in London (gegründet 1834); Société des Ingénieurs civils in Paris (gegründet 1848); Société centrale des Architectes in Paris (gegründet 1843); Collegio degli Ingeniere ed Architetti in Mailand (gegründet 1865); The Franklin Institute of the State of Pennsylvania in Philadelphia (gegründet 1824); American Society of Civil Engineers in New York (gegründet 1852) u. s. w. Eine ersprießliche Tätigkeit zu gleichem Zwecke entfalteten bisher auch zahlreiche kleinere technische Landesvereine sowie die gerade in neuester Zeit mehr und mehr zur Blüte gelangenden elektrotechnischen Vereine. I. In Preußen nimmt, was die wissenschaftliche Pflege des Eisenbahnwesens anlangt, der Verein für Eisenbahnkunde in Berlin, der allerdings auch nicht ausschließlich ein Verein von Eisenbahnfachmännern ist, einen hervorragenden Rang ein. Er wurde am 11. Oktober 1842 gegründet und erhielt durch Allerhöchsten Erlaß vom 18. Juli 1896 die Rechte einer juristischen Person verliehen. Der Zweck des Vereins ist, die Ausbildung des Eisenbahn- und des darauf bezüglichen Maschinen- sowie des Telegraphenwesens durch Schriftwechsel, mündliche und schriftliche Vorträge und durch Mitteilung, Besprechung und Sammlung von Erfahrungen, Ansichten, Versuchen und Erfindungen, die den Bau, den Betrieb und die Verwaltung der Eisenbahnen, ferner der Telegraphenwesen betreffen, zu fördern. 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Es kommt daher nicht selten vor, daß derartige Vereine wegen ihrer führenden Rolle bei derartigen Bewegungen unter den Bediensteten, von Staats wegen aufgelöst werden. Die deutschen Staatsbahnverwaltungen lassen die Teilnahme von Bediensteten an Vereinigungen, die den Streik als ein zulässiges Kampfmittel betrachten, in der Regel nicht zu und entlassen Bedienstete, die trotzdem an solchen Vereinen teilnehmen.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Vergnügungsvereine</hi> bezwecken die Vereinigung der Fachgenossen außerhalb der Berufstätigkeit, die Förderung der kollegialen Zusammengehörigkeit und die Pflege kameradschaftlicher Beziehungen. 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die Gewährung billiger Darlehen, Beschaffung von Kautionen, Versorgung der Mitglieder mit Lebensmitteln u. s. w. zu billigen Preisen (Konsumvereine, Ökonomate, Speiseanstalten u. s. w.), Versicherung der Mitglieder gegen Schäden an Mobilien durch Brand, Blitzschlag u. s. w., gegen Einbruch, die Herstellung billiger Wohnungen für ihre Mitglieder u. v. a. Derartige Vereine sind in der Regel von den Bediensteten einer Eisenbahnverwaltung gegründete, selbständig verwaltete, jedoch von der moralischen, häufig auch von der materiellen Unterstützung der Verwaltungen abhängige Vereine.
Die B., die eine Förderung der Standes- und materiellen Interessen bezwecken, sind bestrebt, durch den Zusammenschluß der einer bestimmten Fachrichtung angehörigen Berufsgenossen eine Verbesserung ihrer Besoldungs- und sonstigen dienstlichen Verhältnisse herbeizuführen sowie ihre Stellung gegenüber anderen Fachrichtungen zu wahren. Daneben pflegen sie vielfach auch geistige Interessen durch Abhaltung von Vorträgen und Behandlung beruflich interessanter Fragen in ihren Fachzeitschriften, ferner bestimmte materielle Interessen durch Wohlfahrtseinrichtungen verschiedenster Art, durch Gewährung eines besonderen Rechtsschutzes auf Kosten des Vereins u. s. w.
Die B. zum Schutze und zur Förderung der Standes- und materiellen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen vielfach sozialistische oder sonstige politische, nationale und konfessionelle Tendenzen, schließen sich wohl auch zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber den Verwaltungen in größerer Zahl (zu Syndikaten, Föderationen, Koalitionen, Unionen u. dgl.) zusammen und betrachten, soweit bei solchen Organisationen die radikalen Elemente Oberhand gewinnen – nach den Erfahrungen in verschiedenen Ländern – auch Ausstände und passive Resistenzbewegungen, als zulässiges Kampfmittel. Es kommt daher nicht selten vor, daß derartige Vereine wegen ihrer führenden Rolle bei derartigen Bewegungen unter den Bediensteten, von Staats wegen aufgelöst werden. Die deutschen Staatsbahnverwaltungen lassen die Teilnahme von Bediensteten an Vereinigungen, die den Streik als ein zulässiges Kampfmittel betrachten, in der Regel nicht zu und entlassen Bedienstete, die trotzdem an solchen Vereinen teilnehmen.
Die Vergnügungsvereine bezwecken die Vereinigung der Fachgenossen außerhalb der Berufstätigkeit, die Förderung der kollegialen Zusammengehörigkeit und die Pflege kameradschaftlicher Beziehungen. Diese Vereine haben sich in vielfachen Formen eingebürgert, häufig allerdings unter gleichzeitiger Verschmelzung der Pflege des geselligen Verkehres mit fachwissenschaftlichen Tendenzen.
Was insbesondere die wissenschaftlichen Vereine anlangt, so sind solche nur in vereinzelten Fällen ausschließlich für Eisenbahnbedienstete gegründet worden. In richtiger Erkenntnis der damit verknüpften Vorteile haben vielmehr, u. zw. vor allem die technischen Eisenbahnbeamten den Anschluß an bestehende technische Vereine angestrebt, wodurch eine Umgestaltung dieser Vereine auf breiterer Grundlage stattgefunden hat.
In der Reihe der großen technischen Vereine, die die Fortbildung der technischen Zweige des Eisenbahnwesens bezwecken oder sie in den Kreis ihrer Tätigkeit einbeziehen, seien nachfolgend die bedeutendsten genannt:
Der Verein Deutscher Maschineningenieure in Berlin (gegründet 1881, am 1. April 1911 725 Mitglieder); der Polytechnische Verein in München (gegründet 1815); der Sächsische Architektenverein in Dresden; der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein in Wien (gegründet 1848); der Ungarische Ingenieur- und Architektenverein in Budapest; der Deutsche Polytechnische Verein in Böhmen (Prag); der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein in Zürich; The Institution of Civil Engineers in London; The Royal Institute of British Architects in London (gegründet 1834); Société des Ingénieurs civils in Paris (gegründet 1848); Société centrale des Architectes in Paris (gegründet 1843); Collegio degli Ingeniere ed Architetti in Mailand (gegründet 1865); The Franklin Institute of the State of Pennsylvania in Philadelphia (gegründet 1824); American Society of Civil Engineers in New York (gegründet 1852) u. s. w.
Eine ersprießliche Tätigkeit zu gleichem Zwecke entfalteten bisher auch zahlreiche kleinere technische Landesvereine sowie die gerade in neuester Zeit mehr und mehr zur Blüte gelangenden elektrotechnischen Vereine.
I. In Preußen nimmt, was die wissenschaftliche Pflege des Eisenbahnwesens anlangt, der Verein für Eisenbahnkunde in Berlin, der allerdings auch nicht ausschließlich ein Verein von Eisenbahnfachmännern ist, einen hervorragenden Rang ein. Er wurde am 11. Oktober 1842 gegründet und erhielt durch Allerhöchsten Erlaß vom 18. Juli 1896 die Rechte einer juristischen Person verliehen. Der Zweck des Vereins ist, die Ausbildung des Eisenbahn- und des darauf bezüglichen Maschinen- sowie des Telegraphenwesens durch Schriftwechsel, mündliche und schriftliche Vorträge und durch Mitteilung, Besprechung und Sammlung von Erfahrungen, Ansichten, Versuchen und Erfindungen, die den Bau, den Betrieb und die Verwaltung der Eisenbahnen, ferner der Telegraphenwesen betreffen, zu fördern.
Im Bereiche der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen kommen ferner die Eisenbahnbeamten- und
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