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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Arbeiter-Fachvereine in Betracht, die in erster Linie die Förderung von Standesinteressen verfolgen.

Hierher gehört zunächst die Vereinigung von höheren technischen Beamten der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung, die im Januar 1909 gegründet ist und zurzeit gegen 1000 Mitglieder zählt. Für die mittleren und unteren Beamten sowie für Arbeiter bestanden am 1. Oktober 1910 53 derartige Vereine, von denen auf erstere 25, auf Unterbeamte 22 und auf Arbeiter 6 entfielen. Die bedeutendsten dieser Vereine sind der Verband der mittleren Staatseisenbahnbeamten des Verwaltungsdienstes (6000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahn-Supernumerar-Vereine (5000 Mitglieder), der Verein der mittleren Staatseisenbahnbeamten (9800 Mitglieder), der Eisenbahnassistentenverband der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft u. s. w. (10.000 Mitglieder), der Verband der königlich preußischen und großherzoglich hessischen Lokomotivführer (10.000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahnfahrbeamten Deutschlands (20.200 Mitglieder), der Verein der Schaffner und Schaffneranwärter der deutschen Staatseisenbahnen (4000 Mitglieder) u. a.

Einen außerordentlichen Aufschwung haben im letzten Jahrzehnt die B. genommen, die den engen Zusammenschluß sämtlicher Eisenbahnbediensteten zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken verfolgen. Während im Jahre 1905 bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und den Reichseisenbahnen 463 solcher Vereine mit 285.576 Mitgliedern bestanden, war ihre Zahl Ende März 1911 auf 770 mit 447.296 Mitgliedern gestiegen. Ihre vornehmste Aufgabe erblicken die B. in der Schaffung zahlreicher Wohlfahrtseinrichtungen. Zu diesen gehören vor allem die Entsendung kränklicher Kinder von bedürftigen Vereinsmitgliedern in Ferienkolonien, die Errichtung besonderer Eisenbahn-Frauenvereine, die in erster Linie darauf bedacht sind, für Krankheitsfälle, Wöchnerinnenpflege und Säuglingsfürsorge zuverlässige Pflegerinnen zu gewinnen und im Bedarfsfalle den Mitgliedern zuzuweisen, die Einsetzung von Vereinsbeiräten zur Beratung der Vereinsmitglieder in rechtlich oder wirtschaftlich schwierigen Fragen, die Erteilung von Fortbildungsunterricht an bildungsfähige Hilfsbeamte, Handwerker und Arbeiter, die Einrichtung von Haushaltungsschulen und Nähkursen für die Töchter bedürftiger Mitglieder, die Gewährung von Unterstützungen an schuldlos in Not geratene Mitglieder, Weihnachtsbescherungen armer Familien, Witwen und Waisen, das Feilhalten von Brausewasser, Limonade, Kaffee und sonstigen alkoholfreien Getränken an Vereinsmitglieder zu billigsten Preisen u. s. w. Auf wirtschaftlichem Gebiete werden den Mitgliedern wiederum nicht zu unterschätzende Vorteile gewährt durch die Errichtung von Konsumvereinen, Kohlenverkaufsstellen u. s. w., durch den gemeinsamen Bezug von Waren u. a. Des weiteren wird auch die Geselligkeit gepflegt und das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern gestärkt durch die Veranstaltung von Sommerausflügen unter Gewährung freier Fahrt an die Mitglieder und deren Angehörige, durch Abhaltung von Unterhaltungsabenden, festliche Begehung patriotischer Feiern, Sondervorstellungen in Theatern zu billigen Preisen u. s. w. An sonstigen im Interesse der Mitglieder geschaffenen Vereinseinrichtungen ist als wichtigste noch zu erwähnen die Errichtung von Vereinsbüchereien, die die Mitglieder mit gutem, sorgfältig ausgewähltem Lesestoff versorgen.

Eine erhöhte Bedeutung haben die B. noch dadurch gewonnen, daß sie sich im Jahre 1904 zu dem "Allgemeinen Verbände der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen" zusammengeschlossen haben. Dieser Verband hat die Aufgabe, die Zusammengehörigkeit der Eisenbahnvereine zu pflegen und die gemeinsamen Zwecke dieser Vereine in jeder Richtung zu wahren und zu fördern, insbesondere auch durch Schaffung gemeinsamer wirtschaftlicher Einrichtungen, deren Bedeutung über die Kräfte der einzelnen Vereine hinausgeht und die Zusammenfassung der Gesamtheit oder Mehrheit der Eisenbahnvereine erfordert. Die wichtigste Schöpfung des Verbandes ist die sog. Verbandskrankenkasse, die neben den Betriebskrankenkassen den Eisenbahnbediensteten Gelegenheit zu einer weiteren über, die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehenden Fürsorge in Krankheitsfällen bietet.

Sie umfaßt:

a) eine Krankengeldversicherung (Tarif I),

b) eine Arzneiversicherung (Tarif II).

Mit beiden Versicherungen ist eine Versicherung von Sterbegeld verbunden. An der Krankengeldversicherung können nur die nach dem Krankenversicherungsgesetz versicherungspflichtigen Bediensteten teilnehmen. Sie können sich zu dem von der Betriebskrankenkasse gewährten Krankengelde einen Krankengeldzuschuß in solcher Höhe versichern, daß sie während der Krankheit einen Ausfall an Verdienst nicht erleiden. Die Arzneiversicherung dagegen ist nur den nach dem Krankenversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtigen Eisenbahnbediensteten zugänglich. Durch sie soll diesen Bediensteten eine Erleichterung in der Bestreitung der Ausgaben für Arznei und Heilmittel geboten werden, indem sie solche während eines Kalenderjahres bis zum

Arbeiter-Fachvereine in Betracht, die in erster Linie die Förderung von Standesinteressen verfolgen.

Hierher gehört zunächst die Vereinigung von höheren technischen Beamten der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung, die im Januar 1909 gegründet ist und zurzeit gegen 1000 Mitglieder zählt. Für die mittleren und unteren Beamten sowie für Arbeiter bestanden am 1. Oktober 1910 53 derartige Vereine, von denen auf erstere 25, auf Unterbeamte 22 und auf Arbeiter 6 entfielen. Die bedeutendsten dieser Vereine sind der Verband der mittleren Staatseisenbahnbeamten des Verwaltungsdienstes (6000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahn-Supernumerar-Vereine (5000 Mitglieder), der Verein der mittleren Staatseisenbahnbeamten (9800 Mitglieder), der Eisenbahnassistentenverband der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft u. s. w. (10.000 Mitglieder), der Verband der königlich preußischen und großherzoglich hessischen Lokomotivführer (10.000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahnfahrbeamten Deutschlands (20.200 Mitglieder), der Verein der Schaffner und Schaffneranwärter der deutschen Staatseisenbahnen (4000 Mitglieder) u. a.

Einen außerordentlichen Aufschwung haben im letzten Jahrzehnt die B. genommen, die den engen Zusammenschluß sämtlicher Eisenbahnbediensteten zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken verfolgen. Während im Jahre 1905 bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und den Reichseisenbahnen 463 solcher Vereine mit 285.576 Mitgliedern bestanden, war ihre Zahl Ende März 1911 auf 770 mit 447.296 Mitgliedern gestiegen. Ihre vornehmste Aufgabe erblicken die B. in der Schaffung zahlreicher Wohlfahrtseinrichtungen. Zu diesen gehören vor allem die Entsendung kränklicher Kinder von bedürftigen Vereinsmitgliedern in Ferienkolonien, die Errichtung besonderer Eisenbahn-Frauenvereine, die in erster Linie darauf bedacht sind, für Krankheitsfälle, Wöchnerinnenpflege und Säuglingsfürsorge zuverlässige Pflegerinnen zu gewinnen und im Bedarfsfalle den Mitgliedern zuzuweisen, die Einsetzung von Vereinsbeiräten zur Beratung der Vereinsmitglieder in rechtlich oder wirtschaftlich schwierigen Fragen, die Erteilung von Fortbildungsunterricht an bildungsfähige Hilfsbeamte, Handwerker und Arbeiter, die Einrichtung von Haushaltungsschulen und Nähkursen für die Töchter bedürftiger Mitglieder, die Gewährung von Unterstützungen an schuldlos in Not geratene Mitglieder, Weihnachtsbescherungen armer Familien, Witwen und Waisen, das Feilhalten von Brausewasser, Limonade, Kaffee und sonstigen alkoholfreien Getränken an Vereinsmitglieder zu billigsten Preisen u. s. w. Auf wirtschaftlichem Gebiete werden den Mitgliedern wiederum nicht zu unterschätzende Vorteile gewährt durch die Errichtung von Konsumvereinen, Kohlenverkaufsstellen u. s. w., durch den gemeinsamen Bezug von Waren u. a. Des weiteren wird auch die Geselligkeit gepflegt und das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern gestärkt durch die Veranstaltung von Sommerausflügen unter Gewährung freier Fahrt an die Mitglieder und deren Angehörige, durch Abhaltung von Unterhaltungsabenden, festliche Begehung patriotischer Feiern, Sondervorstellungen in Theatern zu billigen Preisen u. s. w. An sonstigen im Interesse der Mitglieder geschaffenen Vereinseinrichtungen ist als wichtigste noch zu erwähnen die Errichtung von Vereinsbüchereien, die die Mitglieder mit gutem, sorgfältig ausgewähltem Lesestoff versorgen.

Eine erhöhte Bedeutung haben die B. noch dadurch gewonnen, daß sie sich im Jahre 1904 zu dem „Allgemeinen Verbände der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen“ zusammengeschlossen haben. Dieser Verband hat die Aufgabe, die Zusammengehörigkeit der Eisenbahnvereine zu pflegen und die gemeinsamen Zwecke dieser Vereine in jeder Richtung zu wahren und zu fördern, insbesondere auch durch Schaffung gemeinsamer wirtschaftlicher Einrichtungen, deren Bedeutung über die Kräfte der einzelnen Vereine hinausgeht und die Zusammenfassung der Gesamtheit oder Mehrheit der Eisenbahnvereine erfordert. Die wichtigste Schöpfung des Verbandes ist die sog. Verbandskrankenkasse, die neben den Betriebskrankenkassen den Eisenbahnbediensteten Gelegenheit zu einer weiteren über, die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehenden Fürsorge in Krankheitsfällen bietet.

Sie umfaßt:

a) eine Krankengeldversicherung (Tarif I),

b) eine Arzneiversicherung (Tarif II).

Mit beiden Versicherungen ist eine Versicherung von Sterbegeld verbunden. An der Krankengeldversicherung können nur die nach dem Krankenversicherungsgesetz versicherungspflichtigen Bediensteten teilnehmen. Sie können sich zu dem von der Betriebskrankenkasse gewährten Krankengelde einen Krankengeldzuschuß in solcher Höhe versichern, daß sie während der Krankheit einen Ausfall an Verdienst nicht erleiden. Die Arzneiversicherung dagegen ist nur den nach dem Krankenversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtigen Eisenbahnbediensteten zugänglich. Durch sie soll diesen Bediensteten eine Erleichterung in der Bestreitung der Ausgaben für Arznei und Heilmittel geboten werden, indem sie solche während eines Kalenderjahres bis zum

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[88/0097] Arbeiter-Fachvereine in Betracht, die in erster Linie die Förderung von Standesinteressen verfolgen. Hierher gehört zunächst die Vereinigung von höheren technischen Beamten der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung, die im Januar 1909 gegründet ist und zurzeit gegen 1000 Mitglieder zählt. Für die mittleren und unteren Beamten sowie für Arbeiter bestanden am 1. Oktober 1910 53 derartige Vereine, von denen auf erstere 25, auf Unterbeamte 22 und auf Arbeiter 6 entfielen. Die bedeutendsten dieser Vereine sind der Verband der mittleren Staatseisenbahnbeamten des Verwaltungsdienstes (6000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahn-Supernumerar-Vereine (5000 Mitglieder), der Verein der mittleren Staatseisenbahnbeamten (9800 Mitglieder), der Eisenbahnassistentenverband der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft u. s. w. (10.000 Mitglieder), der Verband der königlich preußischen und großherzoglich hessischen Lokomotivführer (10.000 Mitglieder), der Verband der Eisenbahnfahrbeamten Deutschlands (20.200 Mitglieder), der Verein der Schaffner und Schaffneranwärter der deutschen Staatseisenbahnen (4000 Mitglieder) u. a. Einen außerordentlichen Aufschwung haben im letzten Jahrzehnt die B. genommen, die den engen Zusammenschluß sämtlicher Eisenbahnbediensteten zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken verfolgen. Während im Jahre 1905 bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und den Reichseisenbahnen 463 solcher Vereine mit 285.576 Mitgliedern bestanden, war ihre Zahl Ende März 1911 auf 770 mit 447.296 Mitgliedern gestiegen. Ihre vornehmste Aufgabe erblicken die B. in der Schaffung zahlreicher Wohlfahrtseinrichtungen. Zu diesen gehören vor allem die Entsendung kränklicher Kinder von bedürftigen Vereinsmitgliedern in Ferienkolonien, die Errichtung besonderer Eisenbahn-Frauenvereine, die in erster Linie darauf bedacht sind, für Krankheitsfälle, Wöchnerinnenpflege und Säuglingsfürsorge zuverlässige Pflegerinnen zu gewinnen und im Bedarfsfalle den Mitgliedern zuzuweisen, die Einsetzung von Vereinsbeiräten zur Beratung der Vereinsmitglieder in rechtlich oder wirtschaftlich schwierigen Fragen, die Erteilung von Fortbildungsunterricht an bildungsfähige Hilfsbeamte, Handwerker und Arbeiter, die Einrichtung von Haushaltungsschulen und Nähkursen für die Töchter bedürftiger Mitglieder, die Gewährung von Unterstützungen an schuldlos in Not geratene Mitglieder, Weihnachtsbescherungen armer Familien, Witwen und Waisen, das Feilhalten von Brausewasser, Limonade, Kaffee und sonstigen alkoholfreien Getränken an Vereinsmitglieder zu billigsten Preisen u. s. w. Auf wirtschaftlichem Gebiete werden den Mitgliedern wiederum nicht zu unterschätzende Vorteile gewährt durch die Errichtung von Konsumvereinen, Kohlenverkaufsstellen u. s. w., durch den gemeinsamen Bezug von Waren u. a. Des weiteren wird auch die Geselligkeit gepflegt und das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern gestärkt durch die Veranstaltung von Sommerausflügen unter Gewährung freier Fahrt an die Mitglieder und deren Angehörige, durch Abhaltung von Unterhaltungsabenden, festliche Begehung patriotischer Feiern, Sondervorstellungen in Theatern zu billigen Preisen u. s. w. An sonstigen im Interesse der Mitglieder geschaffenen Vereinseinrichtungen ist als wichtigste noch zu erwähnen die Errichtung von Vereinsbüchereien, die die Mitglieder mit gutem, sorgfältig ausgewähltem Lesestoff versorgen. Eine erhöhte Bedeutung haben die B. noch dadurch gewonnen, daß sie sich im Jahre 1904 zu dem „Allgemeinen Verbände der Eisenbahnvereine der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen“ zusammengeschlossen haben. Dieser Verband hat die Aufgabe, die Zusammengehörigkeit der Eisenbahnvereine zu pflegen und die gemeinsamen Zwecke dieser Vereine in jeder Richtung zu wahren und zu fördern, insbesondere auch durch Schaffung gemeinsamer wirtschaftlicher Einrichtungen, deren Bedeutung über die Kräfte der einzelnen Vereine hinausgeht und die Zusammenfassung der Gesamtheit oder Mehrheit der Eisenbahnvereine erfordert. Die wichtigste Schöpfung des Verbandes ist die sog. Verbandskrankenkasse, die neben den Betriebskrankenkassen den Eisenbahnbediensteten Gelegenheit zu einer weiteren über, die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehenden Fürsorge in Krankheitsfällen bietet. Sie umfaßt: a) eine Krankengeldversicherung (Tarif I), b) eine Arzneiversicherung (Tarif II). Mit beiden Versicherungen ist eine Versicherung von Sterbegeld verbunden. An der Krankengeldversicherung können nur die nach dem Krankenversicherungsgesetz versicherungspflichtigen Bediensteten teilnehmen. Sie können sich zu dem von der Betriebskrankenkasse gewährten Krankengelde einen Krankengeldzuschuß in solcher Höhe versichern, daß sie während der Krankheit einen Ausfall an Verdienst nicht erleiden. Die Arzneiversicherung dagegen ist nur den nach dem Krankenversicherungsgesetz nicht versicherungspflichtigen Eisenbahnbediensteten zugänglich. Durch sie soll diesen Bediensteten eine Erleichterung in der Bestreitung der Ausgaben für Arznei und Heilmittel geboten werden, indem sie solche während eines Kalenderjahres bis zum

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/97>, abgerufen am 22.12.2024.