Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.Nach diesen einzelnen Konten werden die Ein- und Ausgänge des Corso di pagamento im Journal nachgewiesen. Über jedes dieser einzelnen Konten werden besondere Bucher (partitari), den preußischen Manualen entsprechend, geführt, die täglich abgeschlossen werden und deren Endzahlen ins Journal übergehen. Unter der Bezeichnung "mandati e ruoli quitanzati" finden im Journal die Endzahlen des besonderen Tagesregisters über die Entlastungen und Belastungen der Kasse Aufnahme. In diesem Register, das der Kassierer führt, werden alle Anweisungen in der historischen Reihenfolge ihrer Erledigung durch die Kasse eingetragen. Das Register wird täglich abgeschlossen und vom Kontrolleur als richtig bescheinigt. Die Vorgänge, die in diesem Register aufgenommen werden, und zu einer späteren Entlastung der Kasse führen, ändern immer den Kassenbestand. Ähnlich wie der Kassierer sein Tagesregister, führt jeder Schalterbeamte ein Register für alle Einnahmen und Ausgaben seines Schalters; die Summen dieses Schalterregisters werden täglich in das Tagesregister übergeführt. Über große Ein- und Auszahlungen hat der Schalterbeamte noch vor ihrer Ausführung dem Kassierer sofort Mitteilung zu machen. In dem Journal ist für die Abschlüsse jedes Tages ein besonderes Blatt bestimmt. Die am Fuß jeder Journalseite vorzulegenden Abschlüsse müssen die Übereinstimmung des Inhalts der beiden Journalseiten und des Inhalts des Journals mit den Einzelbüchern, die von dem Kassierer zu führen sind, ergeben. Diese Einzelbücher werden an jedem Abend mit dem Journal abgestimmt, eine Abschrift des Tagesregisters und ein Kassenrapport allabendlich an das Bezirksrechnungsamt eingesandt. Einen kurzen Kassenrapport erhält auch alltäglich die Finanzabteilung der Generaldirektion. Diese ordnet täglich an, wieviel von dem jeweiligen Kassenbestand an andere Kassen, von denen größere Zahlungen zu leisten sind, zu überweisen ist und wieviel an die Banca d'Italia abgeliefert werden soll. Mit der Banca d'Italia steht die Staatsbahnverwaltung im Kontokorrentverkehr. Eine besondere Abteilung der Banca d'Italia ist zugleich Staatshauptkasse. Über alle Ausgabenanweisungen, die seit einem Monat bei der Kasse liegen, und nicht haben ausgeführt werden können, fertigt die Kasse ein Verzeichnis an, und sendet es am 28. jeden Monats an das Bezirksrechnungsamt. Dieses berichtigt nach ihm seine eigenen Register, insbesondere berichtigt es das Konto Ausgabenanweisungen, dem ja alle an die Kasse übergebenen Ausgabenanweisungen vorher gutgeschrieben waren und überträgt den Inhalt des von der Kasse kommenden Verzeichnisses auf das Konto "schwebende Zahlungen" (pagamenti in sospeso). Fallen nun später die Hinderungsgründe für die Leistung der Ausgaben fort, so werden die betreffenden Ausgabenanweisungen wieder zurückgebucht und gehen dann wieder an die Kasse. 35 Tage nach Monatsende schließt das Bezirksrechnungsamt seine Register über die Einnahme- und Ausgabeanweisungen und über die Gehalts- und Lohnlisten, 60 Tage nach Monatsende auch das Verzeichnis der Buchungsanweisungen. 5. Die Schweiz. Die Buchführung der schweizerischen Bundesbahnen wird nach dem System der konstanten Buchführung geführt. Die äußeren Formen dieser Buchführung entsprechen denen der kaufmännischen doppelten Buchführung insofern, als die Buchungen nach doppelseitigen Konten erfolgen und eine vollständige kaufmännische Bilanz am Jahresschluß aufgestellt wird. Buchungsstellen sind die Hauptbuchhaltung bei der Generaldirektion in Bern und die B. einer jeden Kreisdirektion. Sowohl Generaldirektion als auch jede Kreisdirektion haben ihre besondere Kasse, deren Kassierer ein Kassabuch führt. Sämtliche Buchungen, auch die der Kreise, laufen im Buche des Hauptbuchhalters in Bern zusammen. Der Hauptbuchhalter führt ein Hauptbuch und die Bilanztabelle. Das Hauptbuch zerfällt in acht Teile: fünf von ihnen dienen der Rechnung einer jeden der fünf Kreisdirektionen, der sechste den Rechnungen der Generaldirektion, der siebente den gemeinsamen Konten der Generaldirektion und der Kreisdirektionen, der achte für den Verkehr mit der Nationbank. Jeder Teil des Hauptbuchs zerfällt in die verschiedenen Konten, auf die die Geschäftsfälle zu buchen sind. Zahl und Art der Konten sind durch ein festes Kontenschema bestimmt. Jedes dieser Konten wird allmonatlich aufgerechnet und das Ergebnis wird in die sog. Bilanztabelle übertragen. Um die Konten für die Kreisdirektionen führen zu können, erhält der Hauptbuchhalter täglich von den Kreisdirektionen sog. Rekapitulationen, die, nach Konten eingeteilt, eine Abschrift der im Journal der Kreisdirektion gebuchten Einnahmen und Ausgaben enthalten. Die Zusammenfassung erfolgt bereits nach den Konten des Hauptbuchs der Hauptbuchhaltung in Bern. Diese Rekapitulationen dienen Nach diesen einzelnen Konten werden die Ein- und Ausgänge des Corso di pagamento im Journal nachgewiesen. Über jedes dieser einzelnen Konten werden besondere Bucher (partitari), den preußischen Manualen entsprechend, geführt, die täglich abgeschlossen werden und deren Endzahlen ins Journal übergehen. Unter der Bezeichnung „mandati e ruoli quitanzati“ finden im Journal die Endzahlen des besonderen Tagesregisters über die Entlastungen und Belastungen der Kasse Aufnahme. In diesem Register, das der Kassierer führt, werden alle Anweisungen in der historischen Reihenfolge ihrer Erledigung durch die Kasse eingetragen. Das Register wird täglich abgeschlossen und vom Kontrolleur als richtig bescheinigt. Die Vorgänge, die in diesem Register aufgenommen werden, und zu einer späteren Entlastung der Kasse führen, ändern immer den Kassenbestand. Ähnlich wie der Kassierer sein Tagesregister, führt jeder Schalterbeamte ein Register für alle Einnahmen und Ausgaben seines Schalters; die Summen dieses Schalterregisters werden täglich in das Tagesregister übergeführt. Über große Ein- und Auszahlungen hat der Schalterbeamte noch vor ihrer Ausführung dem Kassierer sofort Mitteilung zu machen. In dem Journal ist für die Abschlüsse jedes Tages ein besonderes Blatt bestimmt. Die am Fuß jeder Journalseite vorzulegenden Abschlüsse müssen die Übereinstimmung des Inhalts der beiden Journalseiten und des Inhalts des Journals mit den Einzelbüchern, die von dem Kassierer zu führen sind, ergeben. Diese Einzelbücher werden an jedem Abend mit dem Journal abgestimmt, eine Abschrift des Tagesregisters und ein Kassenrapport allabendlich an das Bezirksrechnungsamt eingesandt. Einen kurzen Kassenrapport erhält auch alltäglich die Finanzabteilung der Generaldirektion. Diese ordnet täglich an, wieviel von dem jeweiligen Kassenbestand an andere Kassen, von denen größere Zahlungen zu leisten sind, zu überweisen ist und wieviel an die Banca d'Italia abgeliefert werden soll. Mit der Banca d'Italia steht die Staatsbahnverwaltung im Kontokorrentverkehr. Eine besondere Abteilung der Banca d'Italia ist zugleich Staatshauptkasse. Über alle Ausgabenanweisungen, die seit einem Monat bei der Kasse liegen, und nicht haben ausgeführt werden können, fertigt die Kasse ein Verzeichnis an, und sendet es am 28. jeden Monats an das Bezirksrechnungsamt. Dieses berichtigt nach ihm seine eigenen Register, insbesondere berichtigt es das Konto Ausgabenanweisungen, dem ja alle an die Kasse übergebenen Ausgabenanweisungen vorher gutgeschrieben waren und überträgt den Inhalt des von der Kasse kommenden Verzeichnisses auf das Konto „schwebende Zahlungen“ (pagamenti in sospeso). Fallen nun später die Hinderungsgründe für die Leistung der Ausgaben fort, so werden die betreffenden Ausgabenanweisungen wieder zurückgebucht und gehen dann wieder an die Kasse. 35 Tage nach Monatsende schließt das Bezirksrechnungsamt seine Register über die Einnahme- und Ausgabeanweisungen und über die Gehalts- und Lohnlisten, 60 Tage nach Monatsende auch das Verzeichnis der Buchungsanweisungen. 5. Die Schweiz. Die Buchführung der schweizerischen Bundesbahnen wird nach dem System der konstanten Buchführung geführt. Die äußeren Formen dieser Buchführung entsprechen denen der kaufmännischen doppelten Buchführung insofern, als die Buchungen nach doppelseitigen Konten erfolgen und eine vollständige kaufmännische Bilanz am Jahresschluß aufgestellt wird. Buchungsstellen sind die Hauptbuchhaltung bei der Generaldirektion in Bern und die B. einer jeden Kreisdirektion. Sowohl Generaldirektion als auch jede Kreisdirektion haben ihre besondere Kasse, deren Kassierer ein Kassabuch führt. Sämtliche Buchungen, auch die der Kreise, laufen im Buche des Hauptbuchhalters in Bern zusammen. Der Hauptbuchhalter führt ein Hauptbuch und die Bilanztabelle. Das Hauptbuch zerfällt in acht Teile: fünf von ihnen dienen der Rechnung einer jeden der fünf Kreisdirektionen, der sechste den Rechnungen der Generaldirektion, der siebente den gemeinsamen Konten der Generaldirektion und der Kreisdirektionen, der achte für den Verkehr mit der Nationbank. Jeder Teil des Hauptbuchs zerfällt in die verschiedenen Konten, auf die die Geschäftsfälle zu buchen sind. Zahl und Art der Konten sind durch ein festes Kontenschema bestimmt. Jedes dieser Konten wird allmonatlich aufgerechnet und das Ergebnis wird in die sog. Bilanztabelle übertragen. Um die Konten für die Kreisdirektionen führen zu können, erhält der Hauptbuchhalter täglich von den Kreisdirektionen sog. Rekapitulationen, die, nach Konten eingeteilt, eine Abschrift der im Journal der Kreisdirektion gebuchten Einnahmen und Ausgaben enthalten. Die Zusammenfassung erfolgt bereits nach den Konten des Hauptbuchs der Hauptbuchhaltung in Bern. Diese Rekapitulationen dienen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0139" n="127"/> </p><lb/> <p>Nach diesen einzelnen Konten werden die Ein- und Ausgänge des Corso di pagamento im Journal nachgewiesen. Über jedes dieser einzelnen Konten werden besondere Bucher (partitari), den preußischen Manualen entsprechend, geführt, die täglich abgeschlossen werden und deren Endzahlen ins Journal übergehen.</p><lb/> <p>Unter der Bezeichnung „mandati e ruoli quitanzati“ finden im Journal die Endzahlen des besonderen Tagesregisters über die Entlastungen und Belastungen der Kasse Aufnahme. In diesem Register, das der Kassierer führt, werden alle Anweisungen in der historischen Reihenfolge ihrer Erledigung durch die Kasse eingetragen. Das Register wird täglich abgeschlossen und vom Kontrolleur als richtig bescheinigt. Die Vorgänge, die in diesem Register aufgenommen werden, und zu einer späteren Entlastung der Kasse führen, ändern immer den Kassenbestand.</p><lb/> <p>Ähnlich wie der Kassierer sein Tagesregister, führt jeder Schalterbeamte ein Register für alle Einnahmen und Ausgaben seines Schalters; die Summen dieses Schalterregisters werden täglich in das Tagesregister übergeführt. Über große Ein- und Auszahlungen hat der Schalterbeamte noch vor ihrer Ausführung dem Kassierer sofort Mitteilung zu machen.</p><lb/> <p>In dem Journal ist für die Abschlüsse jedes Tages ein besonderes Blatt bestimmt.</p><lb/> <p>Die am Fuß jeder Journalseite vorzulegenden Abschlüsse müssen die Übereinstimmung des Inhalts der beiden Journalseiten und des Inhalts des Journals mit den Einzelbüchern, die von dem Kassierer zu führen sind, ergeben. Diese Einzelbücher werden an jedem Abend mit dem Journal abgestimmt, eine Abschrift des Tagesregisters und ein Kassenrapport allabendlich an das Bezirksrechnungsamt eingesandt.</p><lb/> <p>Einen kurzen Kassenrapport erhält auch alltäglich die Finanzabteilung der Generaldirektion. Diese ordnet täglich an, wieviel von dem jeweiligen Kassenbestand an andere Kassen, von denen größere Zahlungen zu leisten sind, zu überweisen ist und wieviel an die Banca d'Italia abgeliefert werden soll. Mit der Banca d'Italia steht die Staatsbahnverwaltung im Kontokorrentverkehr. Eine besondere Abteilung der Banca d'Italia ist zugleich Staatshauptkasse.</p><lb/> <p>Über alle Ausgabenanweisungen, die seit einem Monat bei der Kasse liegen, und nicht haben ausgeführt werden können, fertigt die Kasse ein Verzeichnis an, und sendet es am 28. jeden Monats an das Bezirksrechnungsamt. Dieses berichtigt nach ihm seine eigenen Register, insbesondere berichtigt es das Konto Ausgabenanweisungen, dem ja alle an die Kasse übergebenen Ausgabenanweisungen vorher gutgeschrieben waren und überträgt den Inhalt des von der Kasse kommenden Verzeichnisses auf das Konto „schwebende Zahlungen“ (pagamenti in sospeso). Fallen nun später die Hinderungsgründe für die Leistung der Ausgaben fort, so werden die betreffenden Ausgabenanweisungen wieder zurückgebucht und gehen dann wieder an die Kasse.</p><lb/> <p>35 Tage nach Monatsende schließt das Bezirksrechnungsamt seine Register über die Einnahme- und Ausgabeanweisungen und über die Gehalts- und Lohnlisten, 60 Tage nach Monatsende auch das Verzeichnis der Buchungsanweisungen.</p><lb/> <p>5. <hi rendition="#g">Die Schweiz</hi>.</p><lb/> <p>Die Buchführung der schweizerischen Bundesbahnen wird nach dem System der konstanten Buchführung geführt. Die äußeren Formen dieser Buchführung entsprechen denen der kaufmännischen doppelten Buchführung insofern, als die Buchungen nach doppelseitigen Konten erfolgen und eine vollständige kaufmännische Bilanz am Jahresschluß aufgestellt wird.</p><lb/> <p>Buchungsstellen sind die Hauptbuchhaltung bei der Generaldirektion in Bern und die B. einer jeden Kreisdirektion. Sowohl Generaldirektion als auch jede Kreisdirektion haben ihre besondere Kasse, deren Kassierer ein Kassabuch führt. Sämtliche Buchungen, auch die der Kreise, laufen im Buche des Hauptbuchhalters in Bern zusammen. Der Hauptbuchhalter führt ein Hauptbuch und die Bilanztabelle. Das Hauptbuch zerfällt in acht Teile: fünf von ihnen dienen der Rechnung einer jeden der fünf Kreisdirektionen, der sechste den Rechnungen der Generaldirektion, der siebente den gemeinsamen Konten der Generaldirektion und der Kreisdirektionen, der achte für den Verkehr mit der Nationbank. Jeder Teil des Hauptbuchs zerfällt in die verschiedenen Konten, auf die die Geschäftsfälle zu buchen sind. Zahl und Art der Konten sind durch ein festes Kontenschema bestimmt. Jedes dieser Konten wird allmonatlich aufgerechnet und das Ergebnis wird in die sog. Bilanztabelle übertragen.</p><lb/> <p>Um die Konten für die Kreisdirektionen führen zu können, erhält der Hauptbuchhalter täglich von den Kreisdirektionen sog. Rekapitulationen, die, nach Konten eingeteilt, eine Abschrift der im Journal der Kreisdirektion gebuchten Einnahmen und Ausgaben enthalten. Die Zusammenfassung erfolgt bereits nach den Konten des Hauptbuchs der Hauptbuchhaltung in Bern. Diese Rekapitulationen dienen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [127/0139]
Nach diesen einzelnen Konten werden die Ein- und Ausgänge des Corso di pagamento im Journal nachgewiesen. Über jedes dieser einzelnen Konten werden besondere Bucher (partitari), den preußischen Manualen entsprechend, geführt, die täglich abgeschlossen werden und deren Endzahlen ins Journal übergehen.
Unter der Bezeichnung „mandati e ruoli quitanzati“ finden im Journal die Endzahlen des besonderen Tagesregisters über die Entlastungen und Belastungen der Kasse Aufnahme. In diesem Register, das der Kassierer führt, werden alle Anweisungen in der historischen Reihenfolge ihrer Erledigung durch die Kasse eingetragen. Das Register wird täglich abgeschlossen und vom Kontrolleur als richtig bescheinigt. Die Vorgänge, die in diesem Register aufgenommen werden, und zu einer späteren Entlastung der Kasse führen, ändern immer den Kassenbestand.
Ähnlich wie der Kassierer sein Tagesregister, führt jeder Schalterbeamte ein Register für alle Einnahmen und Ausgaben seines Schalters; die Summen dieses Schalterregisters werden täglich in das Tagesregister übergeführt. Über große Ein- und Auszahlungen hat der Schalterbeamte noch vor ihrer Ausführung dem Kassierer sofort Mitteilung zu machen.
In dem Journal ist für die Abschlüsse jedes Tages ein besonderes Blatt bestimmt.
Die am Fuß jeder Journalseite vorzulegenden Abschlüsse müssen die Übereinstimmung des Inhalts der beiden Journalseiten und des Inhalts des Journals mit den Einzelbüchern, die von dem Kassierer zu führen sind, ergeben. Diese Einzelbücher werden an jedem Abend mit dem Journal abgestimmt, eine Abschrift des Tagesregisters und ein Kassenrapport allabendlich an das Bezirksrechnungsamt eingesandt.
Einen kurzen Kassenrapport erhält auch alltäglich die Finanzabteilung der Generaldirektion. Diese ordnet täglich an, wieviel von dem jeweiligen Kassenbestand an andere Kassen, von denen größere Zahlungen zu leisten sind, zu überweisen ist und wieviel an die Banca d'Italia abgeliefert werden soll. Mit der Banca d'Italia steht die Staatsbahnverwaltung im Kontokorrentverkehr. Eine besondere Abteilung der Banca d'Italia ist zugleich Staatshauptkasse.
Über alle Ausgabenanweisungen, die seit einem Monat bei der Kasse liegen, und nicht haben ausgeführt werden können, fertigt die Kasse ein Verzeichnis an, und sendet es am 28. jeden Monats an das Bezirksrechnungsamt. Dieses berichtigt nach ihm seine eigenen Register, insbesondere berichtigt es das Konto Ausgabenanweisungen, dem ja alle an die Kasse übergebenen Ausgabenanweisungen vorher gutgeschrieben waren und überträgt den Inhalt des von der Kasse kommenden Verzeichnisses auf das Konto „schwebende Zahlungen“ (pagamenti in sospeso). Fallen nun später die Hinderungsgründe für die Leistung der Ausgaben fort, so werden die betreffenden Ausgabenanweisungen wieder zurückgebucht und gehen dann wieder an die Kasse.
35 Tage nach Monatsende schließt das Bezirksrechnungsamt seine Register über die Einnahme- und Ausgabeanweisungen und über die Gehalts- und Lohnlisten, 60 Tage nach Monatsende auch das Verzeichnis der Buchungsanweisungen.
5. Die Schweiz.
Die Buchführung der schweizerischen Bundesbahnen wird nach dem System der konstanten Buchführung geführt. Die äußeren Formen dieser Buchführung entsprechen denen der kaufmännischen doppelten Buchführung insofern, als die Buchungen nach doppelseitigen Konten erfolgen und eine vollständige kaufmännische Bilanz am Jahresschluß aufgestellt wird.
Buchungsstellen sind die Hauptbuchhaltung bei der Generaldirektion in Bern und die B. einer jeden Kreisdirektion. Sowohl Generaldirektion als auch jede Kreisdirektion haben ihre besondere Kasse, deren Kassierer ein Kassabuch führt. Sämtliche Buchungen, auch die der Kreise, laufen im Buche des Hauptbuchhalters in Bern zusammen. Der Hauptbuchhalter führt ein Hauptbuch und die Bilanztabelle. Das Hauptbuch zerfällt in acht Teile: fünf von ihnen dienen der Rechnung einer jeden der fünf Kreisdirektionen, der sechste den Rechnungen der Generaldirektion, der siebente den gemeinsamen Konten der Generaldirektion und der Kreisdirektionen, der achte für den Verkehr mit der Nationbank. Jeder Teil des Hauptbuchs zerfällt in die verschiedenen Konten, auf die die Geschäftsfälle zu buchen sind. Zahl und Art der Konten sind durch ein festes Kontenschema bestimmt. Jedes dieser Konten wird allmonatlich aufgerechnet und das Ergebnis wird in die sog. Bilanztabelle übertragen.
Um die Konten für die Kreisdirektionen führen zu können, erhält der Hauptbuchhalter täglich von den Kreisdirektionen sog. Rekapitulationen, die, nach Konten eingeteilt, eine Abschrift der im Journal der Kreisdirektion gebuchten Einnahmen und Ausgaben enthalten. Die Zusammenfassung erfolgt bereits nach den Konten des Hauptbuchs der Hauptbuchhaltung in Bern. Diese Rekapitulationen dienen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |