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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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nicht möglich ist, die Kontrolle des Rechnungshofes in der vom Gesetz vorgeschriebenen Weise durchzuführen, wenn die kaufmännische B. ohne wesentliche Umgestaltungen beibehalten werden sollte. Die B. der italienischen Staatsbahnen ist deshalb derart umgestaltet worden, daß sie heute als eine B. auf der Grundlage des kaufmännischen Buchführungssystems bezeichnet werden kann, die den Bedürfnissen der staatlichen Rechnungskontrolle soweit angepaßt worden ist, wie dieses ohne Änderung der Grundlage des Systems überhaupt möglich ist.

Bei den italienischen Staatsbahnen sind B. und Kasse völlig voneinander getrennt. Die Buchungen finden nach Konten statt, deren Bezeichnung und Anwendungsbedingungen sich aus einer besonderen "Nomenclatura dei conti" ergibt. Es gibt drei Kontenreihen: Einnahmekonten, Ausgabekonten und "Conti fuori bilancio" (außeretatmäßige Konten). Nur die Konten der letztgenannten Reihe dürfen zweiseitig, sowohl im "Soll" als auch im "Haben", gebraucht werden. Zu diesen Konten gehören u. a. folgende: Konten der Fahrzeuge, der Gerätschaften, des Reservefonds, gewisser Spezialfonds, die Kassenkonten, die Restrechnung u. s. w. Die Einnahme- und Ausgabekonten sind nach der Reihenfolge der Budgetpositionen angeordnet.

Die erstmaligen Buchungen werden von etwa 40 Bezirksverwaltungsstellen (Divisioni, Uffici) in tabellenförmigen Listen (Riassunti) nach den verschiedenen Sachkonten geordnet vorgenommen. Die Listen werden allmonatlich an das zuständige Bezirksrechnungsamt (Ragioneria compartimentale) eingesandt. Dieses fertigt aus allen bei ihm eingehenden Listen und aus der Liste der von ihm selber angewiesenen Einnahmen und Ausgaben eine Zusammenstellung (Riepilogo) an, aus der ersichtlich ist, welche Beträge jede listenführende Stelle auf die einzelnen Konten, getrennt nach einzelnen Anweisungsarten angewiesen hat. Aus den gleichen Unterlagen fertigt das Bezirksrechnungsamt die sog. "Prima nota mensile", in der nachgewiesen wird, welche Beträge für jedes einzelne Konto seit Beginn des Rechnungsjahres angewiesen worden sind. Die Prima nota dient der Wirtschaftskontrolle als Unterlage.

Die Zentralstelle für die gesamte B. ist die Finanzabteilung der Generaldirektion (Ragioneria centrale). Bei ihr werden nur wenige Einzelkonten geführt (z. B. über das Anlagekapital, über Fahrzeuge, Reservefonds, eine Anzahl Spezialfonds u. s. w.). Von der Finanzabteilung werden allmonatlich die eingehenden Zusammenstellungen der Bezirksrechnungsämter zu einem "Bilancio di verificazione" vereinigt. Der Bilancio di verificazione des letzten Monats des Rechnungsjahres bildet dann zugleich die große Jahresrechnung der Staatsbahnverwaltung.

Die Kassen sind den Bezirksrechnungsämtern angegliedert; die Generaldirektion hat keine Kasse, sie haben eine besondere B. über Ein- und Ausgang von Kassenanweisungen und die Bewegung des Kassenbestandes. Ihre täglichen Rapporte an den Dirigenten des Bezirksrechnungsamtes geben die Grundlage ab für die Kontrolle darüber, daß sie die Kassenanweisungen richtig und pünktlich ausführen.

Die Kassenbuchführung liegt dem Kassenkontrolleur und dem Kassierer ob. Der Kontrolleur führt das Journal, das eine "Soll"- und eine "Haben"-Seite hat. Das Hauptbuch, das er führt, ist das Journal. Es ist im Stil der doppelten B. gehalten. Es zerfällt in eine "Soll"- (Dare) und eine "Haben"- (Avere) Seite.

Der Bestand der Kasse wird in zwei Titel zerlegt: "Danaro" (Geld) und "Corso di pagamento" (in Zahlung begriffen). Durch das Journal müssen alle Kassenvorgänge laufen. In ihm werden die Kassenoperationen aber nicht einzeln, sondern nur in den Abschlußzahlen der einzelnen Hauptarten von Einnahmen und Ausgaben aufgenommen. Erläuterung verdient der Titel "Corso di pagamento". Er weist alle die Summen nach, die von der Kasse gezahlt sind, über die aber noch keine entlastenden Beläge vorhanden sind. Solche Summen werden beim Titel "danaro" in Ausgang und gleichzeitig beim Titel "Corso di pagamento" in Eingang gebucht; den Gesamtbestand der Kasse ändern sie so lange nicht, bis sie endgültig abgerechnet werden können. Dann erscheinen sie beim "Corso di pagamento" in Ausgang und ändern nunmehr den Kassenbestand, indem sie auf der Habenseite des Journals erscheinen, wo sie neben den Beträgen des Conto danaro zur Entlastung der Kasse beitragen.

Gegenstand des Titels "Corso di pagamento" sind folgende Konten:

I. Konto der Auszahler (Conto generale dei pagatori);

II. Kassenanweisungen und Lohnlisten, die noch nicht völlig erledigt sind oder die noch keine Quittung haben;

III. Vorschüsse an die Stationen;

IV. Dringende vorläufige Zahlungsanweisungen;

V. Zahlungen für Rechnung der Wohlfahrtsinstitute;

VI. Zahlungen auf Ersuchen anderer Kassen.

nicht möglich ist, die Kontrolle des Rechnungshofes in der vom Gesetz vorgeschriebenen Weise durchzuführen, wenn die kaufmännische B. ohne wesentliche Umgestaltungen beibehalten werden sollte. Die B. der italienischen Staatsbahnen ist deshalb derart umgestaltet worden, daß sie heute als eine B. auf der Grundlage des kaufmännischen Buchführungssystems bezeichnet werden kann, die den Bedürfnissen der staatlichen Rechnungskontrolle soweit angepaßt worden ist, wie dieses ohne Änderung der Grundlage des Systems überhaupt möglich ist.

Bei den italienischen Staatsbahnen sind B. und Kasse völlig voneinander getrennt. Die Buchungen finden nach Konten statt, deren Bezeichnung und Anwendungsbedingungen sich aus einer besonderen „Nomenclatura dei conti“ ergibt. Es gibt drei Kontenreihen: Einnahmekonten, Ausgabekonten und „Conti fuori bilancio“ (außeretatmäßige Konten). Nur die Konten der letztgenannten Reihe dürfen zweiseitig, sowohl im „Soll“ als auch im „Haben“, gebraucht werden. Zu diesen Konten gehören u. a. folgende: Konten der Fahrzeuge, der Gerätschaften, des Reservefonds, gewisser Spezialfonds, die Kassenkonten, die Restrechnung u. s. w. Die Einnahme- und Ausgabekonten sind nach der Reihenfolge der Budgetpositionen angeordnet.

Die erstmaligen Buchungen werden von etwa 40 Bezirksverwaltungsstellen (Divisioni, Uffici) in tabellenförmigen Listen (Riassunti) nach den verschiedenen Sachkonten geordnet vorgenommen. Die Listen werden allmonatlich an das zuständige Bezirksrechnungsamt (Ragioneria compartimentale) eingesandt. Dieses fertigt aus allen bei ihm eingehenden Listen und aus der Liste der von ihm selber angewiesenen Einnahmen und Ausgaben eine Zusammenstellung (Riepilogo) an, aus der ersichtlich ist, welche Beträge jede listenführende Stelle auf die einzelnen Konten, getrennt nach einzelnen Anweisungsarten angewiesen hat. Aus den gleichen Unterlagen fertigt das Bezirksrechnungsamt die sog. „Prima nota mensile“, in der nachgewiesen wird, welche Beträge für jedes einzelne Konto seit Beginn des Rechnungsjahres angewiesen worden sind. Die Prima nota dient der Wirtschaftskontrolle als Unterlage.

Die Zentralstelle für die gesamte B. ist die Finanzabteilung der Generaldirektion (Ragioneria centrale). Bei ihr werden nur wenige Einzelkonten geführt (z. B. über das Anlagekapital, über Fahrzeuge, Reservefonds, eine Anzahl Spezialfonds u. s. w.). Von der Finanzabteilung werden allmonatlich die eingehenden Zusammenstellungen der Bezirksrechnungsämter zu einem „Bilancio di verificazione“ vereinigt. Der Bilancio di verificazione des letzten Monats des Rechnungsjahres bildet dann zugleich die große Jahresrechnung der Staatsbahnverwaltung.

Die Kassen sind den Bezirksrechnungsämtern angegliedert; die Generaldirektion hat keine Kasse, sie haben eine besondere B. über Ein- und Ausgang von Kassenanweisungen und die Bewegung des Kassenbestandes. Ihre täglichen Rapporte an den Dirigenten des Bezirksrechnungsamtes geben die Grundlage ab für die Kontrolle darüber, daß sie die Kassenanweisungen richtig und pünktlich ausführen.

Die Kassenbuchführung liegt dem Kassenkontrolleur und dem Kassierer ob. Der Kontrolleur führt das Journal, das eine „Soll“- und eine „Haben“-Seite hat. Das Hauptbuch, das er führt, ist das Journal. Es ist im Stil der doppelten B. gehalten. Es zerfällt in eine „Soll“- (Dare) und eine „Haben“- (Avere) Seite.

Der Bestand der Kasse wird in zwei Titel zerlegt: „Danaro“ (Geld) und „Corso di pagamento“ (in Zahlung begriffen). Durch das Journal müssen alle Kassenvorgänge laufen. In ihm werden die Kassenoperationen aber nicht einzeln, sondern nur in den Abschlußzahlen der einzelnen Hauptarten von Einnahmen und Ausgaben aufgenommen. Erläuterung verdient der Titel „Corso di pagamento“. Er weist alle die Summen nach, die von der Kasse gezahlt sind, über die aber noch keine entlastenden Beläge vorhanden sind. Solche Summen werden beim Titel „danaro“ in Ausgang und gleichzeitig beim Titel „Corso di pagamento“ in Eingang gebucht; den Gesamtbestand der Kasse ändern sie so lange nicht, bis sie endgültig abgerechnet werden können. Dann erscheinen sie beim „Corso di pagamento“ in Ausgang und ändern nunmehr den Kassenbestand, indem sie auf der Habenseite des Journals erscheinen, wo sie neben den Beträgen des Conto danaro zur Entlastung der Kasse beitragen.

Gegenstand des Titels „Corso di pagamento“ sind folgende Konten:

I. Konto der Auszahler (Conto generale dei pagatori);

II. Kassenanweisungen und Lohnlisten, die noch nicht völlig erledigt sind oder die noch keine Quittung haben;

III. Vorschüsse an die Stationen;

IV. Dringende vorläufige Zahlungsanweisungen;

V. Zahlungen für Rechnung der Wohlfahrtsinstitute;

VI. Zahlungen auf Ersuchen anderer Kassen.

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[126/0138] nicht möglich ist, die Kontrolle des Rechnungshofes in der vom Gesetz vorgeschriebenen Weise durchzuführen, wenn die kaufmännische B. ohne wesentliche Umgestaltungen beibehalten werden sollte. Die B. der italienischen Staatsbahnen ist deshalb derart umgestaltet worden, daß sie heute als eine B. auf der Grundlage des kaufmännischen Buchführungssystems bezeichnet werden kann, die den Bedürfnissen der staatlichen Rechnungskontrolle soweit angepaßt worden ist, wie dieses ohne Änderung der Grundlage des Systems überhaupt möglich ist. Bei den italienischen Staatsbahnen sind B. und Kasse völlig voneinander getrennt. Die Buchungen finden nach Konten statt, deren Bezeichnung und Anwendungsbedingungen sich aus einer besonderen „Nomenclatura dei conti“ ergibt. Es gibt drei Kontenreihen: Einnahmekonten, Ausgabekonten und „Conti fuori bilancio“ (außeretatmäßige Konten). Nur die Konten der letztgenannten Reihe dürfen zweiseitig, sowohl im „Soll“ als auch im „Haben“, gebraucht werden. Zu diesen Konten gehören u. a. folgende: Konten der Fahrzeuge, der Gerätschaften, des Reservefonds, gewisser Spezialfonds, die Kassenkonten, die Restrechnung u. s. w. Die Einnahme- und Ausgabekonten sind nach der Reihenfolge der Budgetpositionen angeordnet. Die erstmaligen Buchungen werden von etwa 40 Bezirksverwaltungsstellen (Divisioni, Uffici) in tabellenförmigen Listen (Riassunti) nach den verschiedenen Sachkonten geordnet vorgenommen. Die Listen werden allmonatlich an das zuständige Bezirksrechnungsamt (Ragioneria compartimentale) eingesandt. Dieses fertigt aus allen bei ihm eingehenden Listen und aus der Liste der von ihm selber angewiesenen Einnahmen und Ausgaben eine Zusammenstellung (Riepilogo) an, aus der ersichtlich ist, welche Beträge jede listenführende Stelle auf die einzelnen Konten, getrennt nach einzelnen Anweisungsarten angewiesen hat. Aus den gleichen Unterlagen fertigt das Bezirksrechnungsamt die sog. „Prima nota mensile“, in der nachgewiesen wird, welche Beträge für jedes einzelne Konto seit Beginn des Rechnungsjahres angewiesen worden sind. Die Prima nota dient der Wirtschaftskontrolle als Unterlage. Die Zentralstelle für die gesamte B. ist die Finanzabteilung der Generaldirektion (Ragioneria centrale). Bei ihr werden nur wenige Einzelkonten geführt (z. B. über das Anlagekapital, über Fahrzeuge, Reservefonds, eine Anzahl Spezialfonds u. s. w.). Von der Finanzabteilung werden allmonatlich die eingehenden Zusammenstellungen der Bezirksrechnungsämter zu einem „Bilancio di verificazione“ vereinigt. Der Bilancio di verificazione des letzten Monats des Rechnungsjahres bildet dann zugleich die große Jahresrechnung der Staatsbahnverwaltung. Die Kassen sind den Bezirksrechnungsämtern angegliedert; die Generaldirektion hat keine Kasse, sie haben eine besondere B. über Ein- und Ausgang von Kassenanweisungen und die Bewegung des Kassenbestandes. Ihre täglichen Rapporte an den Dirigenten des Bezirksrechnungsamtes geben die Grundlage ab für die Kontrolle darüber, daß sie die Kassenanweisungen richtig und pünktlich ausführen. Die Kassenbuchführung liegt dem Kassenkontrolleur und dem Kassierer ob. Der Kontrolleur führt das Journal, das eine „Soll“- und eine „Haben“-Seite hat. Das Hauptbuch, das er führt, ist das Journal. Es ist im Stil der doppelten B. gehalten. Es zerfällt in eine „Soll“- (Dare) und eine „Haben“- (Avere) Seite. Der Bestand der Kasse wird in zwei Titel zerlegt: „Danaro“ (Geld) und „Corso di pagamento“ (in Zahlung begriffen). Durch das Journal müssen alle Kassenvorgänge laufen. In ihm werden die Kassenoperationen aber nicht einzeln, sondern nur in den Abschlußzahlen der einzelnen Hauptarten von Einnahmen und Ausgaben aufgenommen. Erläuterung verdient der Titel „Corso di pagamento“. Er weist alle die Summen nach, die von der Kasse gezahlt sind, über die aber noch keine entlastenden Beläge vorhanden sind. Solche Summen werden beim Titel „danaro“ in Ausgang und gleichzeitig beim Titel „Corso di pagamento“ in Eingang gebucht; den Gesamtbestand der Kasse ändern sie so lange nicht, bis sie endgültig abgerechnet werden können. Dann erscheinen sie beim „Corso di pagamento“ in Ausgang und ändern nunmehr den Kassenbestand, indem sie auf der Habenseite des Journals erscheinen, wo sie neben den Beträgen des Conto danaro zur Entlastung der Kasse beitragen. Gegenstand des Titels „Corso di pagamento“ sind folgende Konten: I. Konto der Auszahler (Conto generale dei pagatori); II. Kassenanweisungen und Lohnlisten, die noch nicht völlig erledigt sind oder die noch keine Quittung haben; III. Vorschüsse an die Stationen; IV. Dringende vorläufige Zahlungsanweisungen; V. Zahlungen für Rechnung der Wohlfahrtsinstitute; VI. Zahlungen auf Ersuchen anderer Kassen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/138>, abgerufen am 02.11.2024.