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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Jeder Wagen wird außer von dem Wagenführer noch von einem Schaffner begleitet. Auf den Endhaltestellen sind Wagenordner angestellt, die den Wagenverkehr überwachen und regeln.

Die Betriebsergebnisse der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn für die Jahre 1896, 1900 und 1905 bis 1911 gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor.

Das für den Bau und die Betriebseinrichtung der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn erforderliche Kapital wurde in der Konzessionsurkunde auf K 7,200.000 festgesetzt, aus welchem Kapital K 420.000 für die Beschaffung von Wagen und K 200.000 zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden mußten. Die tatsächlichen Baukosten haben 7,123.663 K betragen.

Betriebsergebnisse der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn in Budapest für die Jahre 1896 bis 1911.

Wie aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, wurde mit dem bewilligten Kapital auch das Auslangen gefunden, obwohl während des Baues erhebliche Mehrleistungen gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlage gefordert wurden, insbesondere eine bedeutende Vergrößerung und reichere Ausstattung der Haltestellen.

Die B. wurde für Rechnung der Budapester elektrischen Stadtbahn-Aktiengesellschaft und der Budapester Straßeneisenbahn-Gesellschaft nach dem Entwurf von Siemens & Halske durch diese Firma ausgeführt. Die Baukosten wurden von den beiden genannten Gesellschaften zu gleichen Teilen gedeckt. Die Aktien der neugebildeten Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn-Aktiengesellschaftbefinden sich je zur Hälfte im Besitz der beiden Gesellschaften. Die Konzessionsdauer beträgt 90 Jahre vom Tage der Inbetriebsetzung an gerechnet. Im Jahre 1940, bei dem Erlöschen der Konzession der Stadtbahn, hat die Hauptstadt Budapest das Recht, die B. gegen vorherige zweijährige Kündigung einzulösen.

Der höchste Fahrpreis für die ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer wurde mit 20 Heller für eine Person festgesetzt. Nach dem 15. Jahre hat die Stadtgemeinde das Recht, den Fahrpreis herabzusetzen. Der Fahrpreis wurde jedoch schon am 1. Juli 1899 in der Weise aus freien Stücken geändert, daß zwei Zonen: Giselaplatz-Oktogon und Oktogen-Artesisches Bad geschaffen wurden und der Fahrpreis für eine Zone mit 12 h festgestellt wurde, während der Fahrpreis für die ganze Linie 20 h beträgt.

Durch die gesetzgebenden Körper wurde der B. die Stempel-, Steuer- und Gebührenfreiheit auf die Dauer von 15 Jahren gewährt. Die in Ungarn eingeführte Fahrkartensteuer wurde in eine mäßige Pauschalabgabe umgewandelt. Die Stadtgemeinde erhält mit Beginn des 21. Jahres vom Tage der Inbetriebsetzung der Bahn jährlich eine Abgabe von der Bruttoeinnahme, u. zw. während der dem 20. Jahre folgenden ersten 10 Jahre 1%, während der zweiten 10 Jahre 2%, während der dritten 10 Jahre 3%, während der vierten 10 Jahre 4% und während der fünften 10 Jahre und darüber hinaus bis zum Schluß der Konzession 5%. Während der ersten 25 Jahre der Konzessionsdauer kann keine andere Straßenbahnlinie von der inneren Stadt nach dem Stadtwäldchen bewilligt werden.

Wörner.


Budget (Etat) ist die planmäßig, in bestimmter Form aufgestellte Übersicht, in der die Staatsverwaltung oder eine sonstige öffentliche Wirtschaft für einen bestimmten Zeitabschnitt die von ihr in Aussicht genommenen Aufwendungen den zu ihrer Deckung vorgesehenen Einnahmen gegenüberstellt.

Auch für einzelne in sich abgeschlossene Teile der Staatsgemeinschaft gebraucht man den Ausdruck B., und spricht in diesem Sinne auch von dem staatlichen Eisenbahnbudget.

Jeder Wagen wird außer von dem Wagenführer noch von einem Schaffner begleitet. Auf den Endhaltestellen sind Wagenordner angestellt, die den Wagenverkehr überwachen und regeln.

Die Betriebsergebnisse der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn für die Jahre 1896, 1900 und 1905 bis 1911 gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor.

Das für den Bau und die Betriebseinrichtung der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn erforderliche Kapital wurde in der Konzessionsurkunde auf K 7,200.000 festgesetzt, aus welchem Kapital K 420.000 für die Beschaffung von Wagen und K 200.000 zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden mußten. Die tatsächlichen Baukosten haben 7,123.663 K betragen.

Betriebsergebnisse der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn in Budapest für die Jahre 1896 bis 1911.

Wie aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, wurde mit dem bewilligten Kapital auch das Auslangen gefunden, obwohl während des Baues erhebliche Mehrleistungen gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlage gefordert wurden, insbesondere eine bedeutende Vergrößerung und reichere Ausstattung der Haltestellen.

Die B. wurde für Rechnung der Budapester elektrischen Stadtbahn-Aktiengesellschaft und der Budapester Straßeneisenbahn-Gesellschaft nach dem Entwurf von Siemens & Halske durch diese Firma ausgeführt. Die Baukosten wurden von den beiden genannten Gesellschaften zu gleichen Teilen gedeckt. Die Aktien der neugebildeten Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn-Aktiengesellschaftbefinden sich je zur Hälfte im Besitz der beiden Gesellschaften. Die Konzessionsdauer beträgt 90 Jahre vom Tage der Inbetriebsetzung an gerechnet. Im Jahre 1940, bei dem Erlöschen der Konzession der Stadtbahn, hat die Hauptstadt Budapest das Recht, die B. gegen vorherige zweijährige Kündigung einzulösen.

Der höchste Fahrpreis für die ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer wurde mit 20 Heller für eine Person festgesetzt. Nach dem 15. Jahre hat die Stadtgemeinde das Recht, den Fahrpreis herabzusetzen. Der Fahrpreis wurde jedoch schon am 1. Juli 1899 in der Weise aus freien Stücken geändert, daß zwei Zonen: Giselaplatz-Oktogon und Oktogen-Artesisches Bad geschaffen wurden und der Fahrpreis für eine Zone mit 12 h festgestellt wurde, während der Fahrpreis für die ganze Linie 20 h beträgt.

Durch die gesetzgebenden Körper wurde der B. die Stempel-, Steuer- und Gebührenfreiheit auf die Dauer von 15 Jahren gewährt. Die in Ungarn eingeführte Fahrkartensteuer wurde in eine mäßige Pauschalabgabe umgewandelt. Die Stadtgemeinde erhält mit Beginn des 21. Jahres vom Tage der Inbetriebsetzung der Bahn jährlich eine Abgabe von der Bruttoeinnahme, u. zw. während der dem 20. Jahre folgenden ersten 10 Jahre 1%, während der zweiten 10 Jahre 2%, während der dritten 10 Jahre 3%, während der vierten 10 Jahre 4% und während der fünften 10 Jahre und darüber hinaus bis zum Schluß der Konzession 5%. Während der ersten 25 Jahre der Konzessionsdauer kann keine andere Straßenbahnlinie von der inneren Stadt nach dem Stadtwäldchen bewilligt werden.

Wörner.


Budget (Etat) ist die planmäßig, in bestimmter Form aufgestellte Übersicht, in der die Staatsverwaltung oder eine sonstige öffentliche Wirtschaft für einen bestimmten Zeitabschnitt die von ihr in Aussicht genommenen Aufwendungen den zu ihrer Deckung vorgesehenen Einnahmen gegenüberstellt.

Auch für einzelne in sich abgeschlossene Teile der Staatsgemeinschaft gebraucht man den Ausdruck B., und spricht in diesem Sinne auch von dem staatlichen Eisenbahnbudget.

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[133/0145] Jeder Wagen wird außer von dem Wagenführer noch von einem Schaffner begleitet. Auf den Endhaltestellen sind Wagenordner angestellt, die den Wagenverkehr überwachen und regeln. Die Betriebsergebnisse der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn für die Jahre 1896, 1900 und 1905 bis 1911 gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor. Das für den Bau und die Betriebseinrichtung der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn erforderliche Kapital wurde in der Konzessionsurkunde auf K 7,200.000 festgesetzt, aus welchem Kapital K 420.000 für die Beschaffung von Wagen und K 200.000 zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden mußten. Die tatsächlichen Baukosten haben 7,123.663 K betragen. Betriebsergebnisse der Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn in Budapest für die Jahre 1896 bis 1911. Wie aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, wurde mit dem bewilligten Kapital auch das Auslangen gefunden, obwohl während des Baues erhebliche Mehrleistungen gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlage gefordert wurden, insbesondere eine bedeutende Vergrößerung und reichere Ausstattung der Haltestellen. Die B. wurde für Rechnung der Budapester elektrischen Stadtbahn-Aktiengesellschaft und der Budapester Straßeneisenbahn-Gesellschaft nach dem Entwurf von Siemens & Halske durch diese Firma ausgeführt. Die Baukosten wurden von den beiden genannten Gesellschaften zu gleichen Teilen gedeckt. Die Aktien der neugebildeten Franz-Josef-elektrischen Untergrundbahn-Aktiengesellschaftbefinden sich je zur Hälfte im Besitz der beiden Gesellschaften. Die Konzessionsdauer beträgt 90 Jahre vom Tage der Inbetriebsetzung an gerechnet. Im Jahre 1940, bei dem Erlöschen der Konzession der Stadtbahn, hat die Hauptstadt Budapest das Recht, die B. gegen vorherige zweijährige Kündigung einzulösen. Der höchste Fahrpreis für die ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer wurde mit 20 Heller für eine Person festgesetzt. Nach dem 15. Jahre hat die Stadtgemeinde das Recht, den Fahrpreis herabzusetzen. Der Fahrpreis wurde jedoch schon am 1. Juli 1899 in der Weise aus freien Stücken geändert, daß zwei Zonen: Giselaplatz-Oktogon und Oktogen-Artesisches Bad geschaffen wurden und der Fahrpreis für eine Zone mit 12 h festgestellt wurde, während der Fahrpreis für die ganze Linie 20 h beträgt. Durch die gesetzgebenden Körper wurde der B. die Stempel-, Steuer- und Gebührenfreiheit auf die Dauer von 15 Jahren gewährt. Die in Ungarn eingeführte Fahrkartensteuer wurde in eine mäßige Pauschalabgabe umgewandelt. Die Stadtgemeinde erhält mit Beginn des 21. Jahres vom Tage der Inbetriebsetzung der Bahn jährlich eine Abgabe von der Bruttoeinnahme, u. zw. während der dem 20. Jahre folgenden ersten 10 Jahre 1%, während der zweiten 10 Jahre 2%, während der dritten 10 Jahre 3%, während der vierten 10 Jahre 4% und während der fünften 10 Jahre und darüber hinaus bis zum Schluß der Konzession 5%. Während der ersten 25 Jahre der Konzessionsdauer kann keine andere Straßenbahnlinie von der inneren Stadt nach dem Stadtwäldchen bewilligt werden. Wörner. Budget (Etat) ist die planmäßig, in bestimmter Form aufgestellte Übersicht, in der die Staatsverwaltung oder eine sonstige öffentliche Wirtschaft für einen bestimmten Zeitabschnitt die von ihr in Aussicht genommenen Aufwendungen den zu ihrer Deckung vorgesehenen Einnahmen gegenüberstellt. Auch für einzelne in sich abgeschlossene Teile der Staatsgemeinschaft gebraucht man den Ausdruck B., und spricht in diesem Sinne auch von dem staatlichen Eisenbahnbudget.

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/145>, abgerufen am 23.11.2024.