Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen. und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0147" n="135"/> und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0167.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen.</head><lb/></figure><lb/> einer Seitenlinie an den Endbahnhof der Südbahn an der Plaza Constitución anzuschließen. Die Westbahnlinie beansprucht neben der Überführung von Güterzügen nach dem Hafen nur eine untergeordnete Bedeutung für den Personenverkehr. Sie wird die weite Spur von 1·676 <hi rendition="#i">m</hi> erhalten, mit der außer den Westbahnlinien auch die Mehrzahl der übrigen in Buenos Aires einmündenden Hauptbahnen gebaut sind. Auch für die Frankesche Linie ist die Weitspur vorgesehen. Ausgesprochenen Stadtschnellbahn-Charakter hatte erst das am 20. Dezember 1909 genehmigte Schnellbahnnetz der Angloargentinischen Straßenbahngesellschaft, die jetzt im wesentlichen alle Straßenbahnunternehmungen der Bundeshauptstadt in sich aufgenommen hat. Die von ihr vorgeschlagenen Linien werden die Straßenbahnspur von 1·435 <hi rendition="#i">m</hi> erhalten Sie sind auf 80 Jahre konzessioniert. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer, die mit der der Straßenbahn ausläuft, geht das ganze Schnellbahnunternehmen mit allem Zubehör in betriebstüchtigem Zustande unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Buenos Aires über, die im übrigen für die Zustimmung zur Straßenbenutzung eine jährliche Abgabe von 6 v. H. der Roheinnahme erhält. Zunächst kommen drei Schnellbahnlinien zur Ausführung, und zwar (vgl. Lageplan Abb. 107): </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [135/0147]
und gleichzeitig dem Vororteverkehr dienen. Am 7. Oktober 1909 wurde dieser Plan genehmigt, gleichzeitig der Antrag eines Bewerbers Namens Franke, eine zwischen Buenos Aires und La Plata zu errichtende elektrische Schnellbahn unterirdisch durch Buenos Aires nach den Hauptbahnhöfen zu Retiro zu führen und mit
[Abbildung Abb. 107. Buenos Aires und seine Schnellbahnen.
]
einer Seitenlinie an den Endbahnhof der Südbahn an der Plaza Constitución anzuschließen. Die Westbahnlinie beansprucht neben der Überführung von Güterzügen nach dem Hafen nur eine untergeordnete Bedeutung für den Personenverkehr. Sie wird die weite Spur von 1·676 m erhalten, mit der außer den Westbahnlinien auch die Mehrzahl der übrigen in Buenos Aires einmündenden Hauptbahnen gebaut sind. Auch für die Frankesche Linie ist die Weitspur vorgesehen. Ausgesprochenen Stadtschnellbahn-Charakter hatte erst das am 20. Dezember 1909 genehmigte Schnellbahnnetz der Angloargentinischen Straßenbahngesellschaft, die jetzt im wesentlichen alle Straßenbahnunternehmungen der Bundeshauptstadt in sich aufgenommen hat. Die von ihr vorgeschlagenen Linien werden die Straßenbahnspur von 1·435 m erhalten Sie sind auf 80 Jahre konzessioniert. Nach Ablauf der Genehmigungsdauer, die mit der der Straßenbahn ausläuft, geht das ganze Schnellbahnunternehmen mit allem Zubehör in betriebstüchtigem Zustande unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Buenos Aires über, die im übrigen für die Zustimmung zur Straßenbenutzung eine jährliche Abgabe von 6 v. H. der Roheinnahme erhält. Zunächst kommen drei Schnellbahnlinien zur Ausführung, und zwar (vgl. Lageplan Abb. 107):
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