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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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getragen, daß den Bremsachsen je nach der Gattung oder dem Zustande des zugehörigen Fahrzeugs (leer oder beladen) eine gewisse Bewertung gegeben wird.

Diesbezüglich sind die belgischen Staatsbahnen am weitesten gegangen, indem sie für ihre Fahrzeuge je nach der Anzahl der Achsen, der Bauart, bzw. dem Gewichte, Gewichts- und Bremseinheiten festgesetzt haben und hiernach das Bremsausmaß in Form einer Verhältniszahl angeben.

Die für die Berechnung des B. geltenden nachstehenden Tabellen sind im Reglement general d'exploitation enthalten, u. zw.:

Es zählt je ein:


2achsiger Wagen
(Gepäck- oder Personenwagen)für 2 Bremseinheiten
3achsiger Wagen
(Gepäck- oder Personenwagen)für 3 Bremseinheiten
Drehgestellwagen
(Gepäck- oder Personenwagen)für jedes bremsbare
Drehgestell
21/2 Bremseinheiten
2achsiger Wagen für Güterzüge
(Gepäck- oder Personenwagen)für 3 Bremseinheiten
2achsiger Wagen für Güterzüge
System Bika (21 t Gewicht)für 4 Bremseinheiten
2achsiger Wagen für Güterzüge
System Bika (25 t Gewicht)für 4 Bremseinheiten

1 Bremswagen leer, teilweise beladen oder ein solcher, dessen Tara, bzw. Gesamtgewicht (Tara und Ladung) zusammen beträgt:


unter 7.500 kgzählt für1 Bremseinheit
von 7.500 kg - 9.999 kgzählt für1·5 Bremseinheiten
von 10.000 kg - 14.999 kgzählt für2 Bremseinheiten
von 15.000 kg - 19.999 kgzählt für3 Bremseinheiten
von 20.000 kg - 24.999 kgzählt für4 Bremseinheiten
von 25.000 kg und mehrzählt für5 Bremseinheiten

Die nach vorstehende Angaben berechneten abzubremsenden Gewichtseinheiten (Bremseinheiten) werden für die Neigungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der Zugsgeschwindigkeit (ob mehr oder weniger als 45 km Höchstgeschwindigkeit!) auf Grund der folgenden Angaben bestimmt:

Bremstafel für Züge unter 45 km Geschwindigkeit:



Für Güterzüge mit mehr als 45 km Geschwindigkeit (ohne durchgehende Bremse).



Hat die führende Lokomotive eine Westinghousebremse, so wird diese für 4 Bremseinheiten gerechnet; die Tenderbremse gilt jedoch als Reserve.

Personenzüge, die mit durchgehender Bremse geführt werden, müssen jedoch unbedingt die nachfolgenden Anteile an Bremseinheiten mit Handbremse enthalten:


Stärkste Neigung in %0An den gesamten Gewichts-
Einheiten vorgeschriebener
Mindestanteil an Handbremsen
0-4 ausschl. 1/17
4-8 ausschl. 1/14
8-12 ausschl. 1/11
12-15 ausschl. 1/8
15-18 ausschl. 1/6
18-21 ausschl. 1/5
21 und mehr ausschl. 1/4

Auf Linien mit Blocksystem können, im Falle die Verhältniszahl 1/17 oder 1/14 beträgt, hierfür ein 1/20, bzw. 1/14 gesetzt werden.

Hat die Lokomotive selbst keine Westinghousebremse, so ist bei Zügen bis zu 50 km das Bremsausmaß um 50%, bei höheren Geschwindigkeiten um 100% zu erhöhen und betragen daher diese Erhöhungen:


Brems-bei Erhöhungbei Erhöhung
anteilum 50 %um 100 %
1/20 1/13 1/10
1/17 1/11 1/9
1/14 1/9 1/7
1/11 1/7 1/6
1/8 1/5 1/4
1/6 1/4 1/3
1/5 1/3 1/3
1/4 1/3 1/2

Der Schlußwagen muß in diesem Falle eine Bremse besitzen.

Die auf das B. bezüglichen Vorschriften der dänischen Staatsbahnen sind im Art. 30 des Betriebsreglements enthalten, und wird das B. auf Wagenachsen bezogen; nachstehend die Tabelle:



Alle personenführenden Züge mit mehr als 60 km Geschwindigkeit müssen mit durchgehender Bremse geführt werden, doch muß die obiger Tabelle entsprechende Anzahl Handbremsen vorhanden sein.

Sowohl die französische Südbahn, als auch die Nordbahn, beziehen das B. auf das Verhältnis des gebremsten zum ganzen Zuggewicht.

Bei der französischen Südbahn gelten auf Grund einer Ministerialverfügung vom 4. Januar 1910 nachstehende Bremsbestimmungen:

getragen, daß den Bremsachsen je nach der Gattung oder dem Zustande des zugehörigen Fahrzeugs (leer oder beladen) eine gewisse Bewertung gegeben wird.

Diesbezüglich sind die belgischen Staatsbahnen am weitesten gegangen, indem sie für ihre Fahrzeuge je nach der Anzahl der Achsen, der Bauart, bzw. dem Gewichte, Gewichts- und Bremseinheiten festgesetzt haben und hiernach das Bremsausmaß in Form einer Verhältniszahl angeben.

Die für die Berechnung des B. geltenden nachstehenden Tabellen sind im Règlement général d'exploitation enthalten, u. zw.:

Es zählt je ein:


2achsiger Wagen
(Gepäck- oder Personenwagen)für 2 Bremseinheiten
3achsiger Wagen
(Gepäck- oder Personenwagen)für 3 Bremseinheiten
Drehgestellwagen
(Gepäck- oder Personenwagen)für jedes bremsbare
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2achsiger Wagen für Güterzüge
(Gepäck- oder Personenwagen)für 3 Bremseinheiten
2achsiger Wagen für Güterzüge
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2achsiger Wagen für Güterzüge
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1 Bremswagen leer, teilweise beladen oder ein solcher, dessen Tara, bzw. Gesamtgewicht (Tara und Ladung) zusammen beträgt:


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von 25.000 kg und mehrzählt für5 Bremseinheiten

Die nach vorstehende Angaben berechneten abzubremsenden Gewichtseinheiten (Bremseinheiten) werden für die Neigungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der Zugsgeschwindigkeit (ob mehr oder weniger als 45 km Höchstgeschwindigkeit!) auf Grund der folgenden Angaben bestimmt:

Bremstafel für Züge unter 45 km Geschwindigkeit:



Für Güterzüge mit mehr als 45 km Geschwindigkeit (ohne durchgehende Bremse).



Hat die führende Lokomotive eine Westinghousebremse, so wird diese für 4 Bremseinheiten gerechnet; die Tenderbremse gilt jedoch als Reserve.

Personenzüge, die mit durchgehender Bremse geführt werden, müssen jedoch unbedingt die nachfolgenden Anteile an Bremseinheiten mit Handbremse enthalten:


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Einheiten vorgeschriebener
Mindestanteil an Handbremsen
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Auf Linien mit Blocksystem können, im Falle die Verhältniszahl 1/17 oder 1/14 beträgt, hierfür ein 1/20, bzw. 1/14 gesetzt werden.

Hat die Lokomotive selbst keine Westinghousebremse, so ist bei Zügen bis zu 50 km das Bremsausmaß um 50%, bei höheren Geschwindigkeiten um 100% zu erhöhen und betragen daher diese Erhöhungen:


Brems-bei Erhöhungbei Erhöhung
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1/11 1/7 1/6
1/8 1/5 1/4
1/6 1/4 1/3
1/5 1/3 1/3
1/4 1/3 1/2

Der Schlußwagen muß in diesem Falle eine Bremse besitzen.

Die auf das B. bezüglichen Vorschriften der dänischen Staatsbahnen sind im Art. 30 des Betriebsreglements enthalten, und wird das B. auf Wagenachsen bezogen; nachstehend die Tabelle:



Alle personenführenden Züge mit mehr als 60 km Geschwindigkeit müssen mit durchgehender Bremse geführt werden, doch muß die obiger Tabelle entsprechende Anzahl Handbremsen vorhanden sein.

Sowohl die französische Südbahn, als auch die Nordbahn, beziehen das B. auf das Verhältnis des gebremsten zum ganzen Zuggewicht.

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[14/0023] getragen, daß den Bremsachsen je nach der Gattung oder dem Zustande des zugehörigen Fahrzeugs (leer oder beladen) eine gewisse Bewertung gegeben wird. Diesbezüglich sind die belgischen Staatsbahnen am weitesten gegangen, indem sie für ihre Fahrzeuge je nach der Anzahl der Achsen, der Bauart, bzw. dem Gewichte, Gewichts- und Bremseinheiten festgesetzt haben und hiernach das Bremsausmaß in Form einer Verhältniszahl angeben. Die für die Berechnung des B. geltenden nachstehenden Tabellen sind im Règlement général d'exploitation enthalten, u. zw.: Es zählt je ein: 2achsiger Wagen (Gepäck- oder Personenwagen) für 2 Bremseinheiten 3achsiger Wagen (Gepäck- oder Personenwagen) für 3 Bremseinheiten Drehgestellwagen (Gepäck- oder Personenwagen) für jedes bremsbare Drehgestell 21/2 Bremseinheiten 2achsiger Wagen für Güterzüge (Gepäck- oder Personenwagen) für 3 Bremseinheiten 2achsiger Wagen für Güterzüge System Bika (21 t Gewicht) für 4 Bremseinheiten 2achsiger Wagen für Güterzüge System Bika (25 t Gewicht) für 4 Bremseinheiten 1 Bremswagen leer, teilweise beladen oder ein solcher, dessen Tara, bzw. Gesamtgewicht (Tara und Ladung) zusammen beträgt: unter 7.500 kg zählt für 1 Bremseinheit von 7.500 kg – 9.999 kg zählt für 1·5 Bremseinheiten von 10.000 kg – 14.999 kg zählt für 2 Bremseinheiten von 15.000 kg – 19.999 kg zählt für 3 Bremseinheiten von 20.000 kg – 24.999 kg zählt für 4 Bremseinheiten von 25.000 kg und mehr zählt für 5 Bremseinheiten Die nach vorstehende Angaben berechneten abzubremsenden Gewichtseinheiten (Bremseinheiten) werden für die Neigungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der Zugsgeschwindigkeit (ob mehr oder weniger als 45 km Höchstgeschwindigkeit!) auf Grund der folgenden Angaben bestimmt: Bremstafel für Züge unter 45 km Geschwindigkeit: Für Güterzüge mit mehr als 45 km Geschwindigkeit (ohne durchgehende Bremse). Hat die führende Lokomotive eine Westinghousebremse, so wird diese für 4 Bremseinheiten gerechnet; die Tenderbremse gilt jedoch als Reserve. Personenzüge, die mit durchgehender Bremse geführt werden, müssen jedoch unbedingt die nachfolgenden Anteile an Bremseinheiten mit Handbremse enthalten: Stärkste Neigung in ‰ An den gesamten Gewichts- Einheiten vorgeschriebener Mindestanteil an Handbremsen 0–4 ausschl. 1/17 4–8 ausschl. 1/14 8–12 ausschl. 1/11 12–15 ausschl. 1/8 15–18 ausschl. 1/6 18–21 ausschl. 1/5 21 und mehr ausschl. 1/4 Auf Linien mit Blocksystem können, im Falle die Verhältniszahl 1/17 oder 1/14 beträgt, hierfür ein 1/20, bzw. 1/14 gesetzt werden. Hat die Lokomotive selbst keine Westinghousebremse, so ist bei Zügen bis zu 50 km das Bremsausmaß um 50%, bei höheren Geschwindigkeiten um 100% zu erhöhen und betragen daher diese Erhöhungen: Brems- bei Erhöhung bei Erhöhung anteil um 50 % um 100 % 1/20 1/13 1/10 1/17 1/11 1/9 1/14 1/9 1/7 1/11 1/7 1/6 1/8 1/5 1/4 1/6 1/4 1/3 1/5 1/3 1/3 1/4 1/3 1/2 Der Schlußwagen muß in diesem Falle eine Bremse besitzen. Die auf das B. bezüglichen Vorschriften der dänischen Staatsbahnen sind im Art. 30 des Betriebsreglements enthalten, und wird das B. auf Wagenachsen bezogen; nachstehend die Tabelle: Alle personenführenden Züge mit mehr als 60 km Geschwindigkeit müssen mit durchgehender Bremse geführt werden, doch muß die obiger Tabelle entsprechende Anzahl Handbremsen vorhanden sein. Sowohl die französische Südbahn, als auch die Nordbahn, beziehen das B. auf das Verhältnis des gebremsten zum ganzen Zuggewicht. Bei der französischen Südbahn gelten auf Grund einer Ministerialverfügung vom 4. Januar 1910 nachstehende Bremsbestimmungen:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/23>, abgerufen am 21.11.2024.