Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.getragen, daß den Bremsachsen je nach der Gattung oder dem Zustande des zugehörigen Fahrzeugs (leer oder beladen) eine gewisse Bewertung gegeben wird. Diesbezüglich sind die belgischen Staatsbahnen am weitesten gegangen, indem sie für ihre Fahrzeuge je nach der Anzahl der Achsen, der Bauart, bzw. dem Gewichte, Gewichts- und Bremseinheiten festgesetzt haben und hiernach das Bremsausmaß in Form einer Verhältniszahl angeben. Die für die Berechnung des B. geltenden nachstehenden Tabellen sind im Reglement general d'exploitation enthalten, u. zw.: Es zählt je ein:
1 Bremswagen leer, teilweise beladen oder ein solcher, dessen Tara, bzw. Gesamtgewicht (Tara und Ladung) zusammen beträgt:
Die nach vorstehende Angaben berechneten abzubremsenden Gewichtseinheiten (Bremseinheiten) werden für die Neigungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der Zugsgeschwindigkeit (ob mehr oder weniger als 45 km Höchstgeschwindigkeit!) auf Grund der folgenden Angaben bestimmt: Bremstafel für Züge unter 45 km Geschwindigkeit: Für Güterzüge mit mehr als 45 km Geschwindigkeit (ohne durchgehende Bremse). Hat die führende Lokomotive eine Westinghousebremse, so wird diese für 4 Bremseinheiten gerechnet; die Tenderbremse gilt jedoch als Reserve. Personenzüge, die mit durchgehender Bremse geführt werden, müssen jedoch unbedingt die nachfolgenden Anteile an Bremseinheiten mit Handbremse enthalten:
Auf Linien mit Blocksystem können, im Falle die Verhältniszahl 1/17 oder 1/14 beträgt, hierfür ein 1/20, bzw. 1/14 gesetzt werden. Hat die Lokomotive selbst keine Westinghousebremse, so ist bei Zügen bis zu 50 km das Bremsausmaß um 50%, bei höheren Geschwindigkeiten um 100% zu erhöhen und betragen daher diese Erhöhungen:
Der Schlußwagen muß in diesem Falle eine Bremse besitzen. Die auf das B. bezüglichen Vorschriften der dänischen Staatsbahnen sind im Art. 30 des Betriebsreglements enthalten, und wird das B. auf Wagenachsen bezogen; nachstehend die Tabelle: Alle personenführenden Züge mit mehr als 60 km Geschwindigkeit müssen mit durchgehender Bremse geführt werden, doch muß die obiger Tabelle entsprechende Anzahl Handbremsen vorhanden sein. Sowohl die französische Südbahn, als auch die Nordbahn, beziehen das B. auf das Verhältnis des gebremsten zum ganzen Zuggewicht. Bei der französischen Südbahn gelten auf Grund einer Ministerialverfügung vom 4. Januar 1910 nachstehende Bremsbestimmungen: getragen, daß den Bremsachsen je nach der Gattung oder dem Zustande des zugehörigen Fahrzeugs (leer oder beladen) eine gewisse Bewertung gegeben wird. Diesbezüglich sind die belgischen Staatsbahnen am weitesten gegangen, indem sie für ihre Fahrzeuge je nach der Anzahl der Achsen, der Bauart, bzw. dem Gewichte, Gewichts- und Bremseinheiten festgesetzt haben und hiernach das Bremsausmaß in Form einer Verhältniszahl angeben. Die für die Berechnung des B. geltenden nachstehenden Tabellen sind im Règlement général d'exploitation enthalten, u. zw.: Es zählt je ein:
1 Bremswagen leer, teilweise beladen oder ein solcher, dessen Tara, bzw. Gesamtgewicht (Tara und Ladung) zusammen beträgt:
Die nach vorstehende Angaben berechneten abzubremsenden Gewichtseinheiten (Bremseinheiten) werden für die Neigungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der Zugsgeschwindigkeit (ob mehr oder weniger als 45 km Höchstgeschwindigkeit!) auf Grund der folgenden Angaben bestimmt: Bremstafel für Züge unter 45 km Geschwindigkeit: Für Güterzüge mit mehr als 45 km Geschwindigkeit (ohne durchgehende Bremse). Hat die führende Lokomotive eine Westinghousebremse, so wird diese für 4 Bremseinheiten gerechnet; die Tenderbremse gilt jedoch als Reserve. Personenzüge, die mit durchgehender Bremse geführt werden, müssen jedoch unbedingt die nachfolgenden Anteile an Bremseinheiten mit Handbremse enthalten:
Auf Linien mit Blocksystem können, im Falle die Verhältniszahl 1/17 oder 1/14 beträgt, hierfür ein 1/20, bzw. 1/14 gesetzt werden. Hat die Lokomotive selbst keine Westinghousebremse, so ist bei Zügen bis zu 50 km das Bremsausmaß um 50%, bei höheren Geschwindigkeiten um 100% zu erhöhen und betragen daher diese Erhöhungen:
Der Schlußwagen muß in diesem Falle eine Bremse besitzen. Die auf das B. bezüglichen Vorschriften der dänischen Staatsbahnen sind im Art. 30 des Betriebsreglements enthalten, und wird das B. auf Wagenachsen bezogen; nachstehend die Tabelle: Alle personenführenden Züge mit mehr als 60 km Geschwindigkeit müssen mit durchgehender Bremse geführt werden, doch muß die obiger Tabelle entsprechende Anzahl Handbremsen vorhanden sein. Sowohl die französische Südbahn, als auch die Nordbahn, beziehen das B. auf das Verhältnis des gebremsten zum ganzen Zuggewicht. Bei der französischen Südbahn gelten auf Grund einer Ministerialverfügung vom 4. Januar 1910 nachstehende Bremsbestimmungen: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0023" n="14"/> getragen, daß den Bremsachsen je nach der Gattung oder dem Zustande des zugehörigen Fahrzeugs (leer oder beladen) eine gewisse Bewertung gegeben wird.</p><lb/> <p>Diesbezüglich sind die <hi rendition="#g">belgischen Staatsbahnen</hi> am weitesten gegangen, indem sie für ihre Fahrzeuge je nach der Anzahl der Achsen, der Bauart, bzw. dem Gewichte, Gewichts- und Bremseinheiten festgesetzt haben und hiernach das Bremsausmaß in Form einer Verhältniszahl angeben.</p><lb/> <p>Die für die Berechnung des B. geltenden nachstehenden Tabellen sind im Règlement général d'exploitation enthalten, u. zw.:</p><lb/> <p>Es zählt je ein:</p><lb/> <table> <row> <cell>2achsiger Wagen</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>(Gepäck- oder Personenwagen)</cell> <cell>für 2 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>3achsiger Wagen</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>(Gepäck- oder Personenwagen)</cell> <cell>für 3 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>Drehgestellwagen</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>(Gepäck- oder Personenwagen)</cell> <cell>für jedes bremsbare</cell> </row><lb/> <row> <cell/> <cell>Drehgestell</cell> </row><lb/> <row> <cell/> <cell>2<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>2achsiger Wagen für Güterzüge</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>(Gepäck- oder Personenwagen)</cell> <cell>für 3 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>2achsiger Wagen für Güterzüge</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>System Bika (21 <hi rendition="#i">t</hi> Gewicht)</cell> <cell>für 4 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>2achsiger Wagen für Güterzüge</cell> <cell/> </row><lb/> <row> <cell>System Bika (25 <hi rendition="#i">t</hi> Gewicht)</cell> <cell>für 4 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> </table> <p>1 Bremswagen leer, teilweise beladen oder ein solcher, dessen Tara, bzw. Gesamtgewicht (Tara und Ladung) zusammen beträgt:</p><lb/> <table> <row> <cell>unter 7.500 <hi rendition="#i">kg</hi></cell> <cell>zählt für</cell> <cell>1 Bremseinheit</cell> </row><lb/> <row> <cell>von 7.500 <hi rendition="#i">kg</hi> – 9.999 <hi rendition="#i">kg</hi></cell> <cell>zählt für</cell> <cell>1·5 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>von 10.000 <hi rendition="#i">kg</hi> – 14.999 <hi rendition="#i">kg</hi></cell> <cell>zählt für</cell> <cell>2 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>von 15.000 <hi rendition="#i">kg</hi> – 19.999 <hi rendition="#i">kg</hi></cell> <cell>zählt für</cell> <cell>3 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>von 20.000 <hi rendition="#i">kg</hi> – 24.999 <hi rendition="#i">kg</hi></cell> <cell>zählt für</cell> <cell>4 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> <row> <cell>von 25.000 <hi rendition="#i">kg</hi> und mehr</cell> <cell>zählt für</cell> <cell>5 Bremseinheiten</cell> </row><lb/> </table> <p>Die nach vorstehende Angaben berechneten abzubremsenden Gewichtseinheiten (Bremseinheiten) werden für die Neigungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der Zugsgeschwindigkeit (ob mehr oder weniger als 45 <hi rendition="#i">km</hi> Höchstgeschwindigkeit!) auf Grund der folgenden Angaben bestimmt:</p><lb/> <p>Bremstafel für Züge unter 45 <hi rendition="#i">km</hi> Geschwindigkeit:</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0037.jpg" rendition="#c"> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>Für Güterzüge mit mehr als 45 <hi rendition="#i">km</hi> Geschwindigkeit (ohne durchgehende Bremse).</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0038.jpg" rendition="#c"> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>Hat die führende Lokomotive eine Westinghousebremse, so wird diese für 4 Bremseinheiten gerechnet; die Tenderbremse gilt jedoch als Reserve.</p><lb/> <p>Personenzüge, die mit durchgehender Bremse geführt werden, müssen jedoch unbedingt die nachfolgenden Anteile an Bremseinheiten mit Handbremse enthalten:</p><lb/> <table> <row> <cell>Stärkste Neigung in <hi rendition="#i">‰</hi></cell> <cell>An den gesamten Gewichts-</cell> </row><lb/> <row> <cell/> <cell>Einheiten vorgeschriebener</cell> </row><lb/> <row> <cell/> <cell>Mindestanteil an Handbremsen</cell> </row><lb/> <row> <cell>0–4 ausschl.</cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">17</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>4–8 ausschl.</cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">14</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>8–12 ausschl.</cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">11</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>12–15 ausschl.</cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">8</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>15–18 ausschl.</cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">6</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>18–21 ausschl.</cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">5</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell>21 und mehr ausschl.</cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi></cell> </row><lb/> </table> <p>Auf Linien mit Blocksystem können, im Falle die Verhältniszahl <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">17</hi> oder <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">14</hi> beträgt, hierfür ein <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">20</hi>, bzw. <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">14</hi> gesetzt werden.</p><lb/> <p>Hat die Lokomotive selbst keine Westinghousebremse, so ist bei Zügen bis zu 50 <hi rendition="#i">km</hi> das Bremsausmaß um 50<hi rendition="#i">%</hi>, bei höheren Geschwindigkeiten um 100<hi rendition="#i">%</hi> zu erhöhen und betragen daher diese Erhöhungen:</p><lb/> <table> <row> <cell>Brems-</cell> <cell>bei Erhöhung</cell> <cell>bei Erhöhung</cell> </row><lb/> <row> <cell>anteil</cell> <cell>um 50 <hi rendition="#i">%</hi></cell> <cell>um 100 <hi rendition="#i">%</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">20</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">13</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">10</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">17</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">11</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">9</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">14</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">9</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">7</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">11</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">7</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">6</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">8</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">5</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">6</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">3</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">5</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">3</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">3</hi></cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">3</hi></cell> <cell><hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi></cell> </row><lb/> </table> <p>Der Schlußwagen muß in diesem Falle eine Bremse besitzen.</p><lb/> <p>Die auf das B. bezüglichen Vorschriften der <hi rendition="#g">dänischen Staatsbahnen</hi> sind im Art. 30 des Betriebsreglements enthalten, und wird das B. auf Wagenachsen bezogen; nachstehend die Tabelle:</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0039.jpg" rendition="#c"> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>Alle personenführenden Züge mit mehr als 60 <hi rendition="#i">km</hi> Geschwindigkeit müssen mit durchgehender Bremse geführt werden, doch muß die obiger Tabelle entsprechende Anzahl Handbremsen vorhanden sein.</p><lb/> <p>Sowohl die <hi rendition="#g">französische Südbahn</hi>, als auch die <hi rendition="#g">Nordbahn</hi>, beziehen das B. auf das Verhältnis des gebremsten zum ganzen Zuggewicht.</p><lb/> <p>Bei der französischen Südbahn gelten auf Grund einer Ministerialverfügung vom 4. Januar 1910 nachstehende Bremsbestimmungen: </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [14/0023]
getragen, daß den Bremsachsen je nach der Gattung oder dem Zustande des zugehörigen Fahrzeugs (leer oder beladen) eine gewisse Bewertung gegeben wird.
Diesbezüglich sind die belgischen Staatsbahnen am weitesten gegangen, indem sie für ihre Fahrzeuge je nach der Anzahl der Achsen, der Bauart, bzw. dem Gewichte, Gewichts- und Bremseinheiten festgesetzt haben und hiernach das Bremsausmaß in Form einer Verhältniszahl angeben.
Die für die Berechnung des B. geltenden nachstehenden Tabellen sind im Règlement général d'exploitation enthalten, u. zw.:
Es zählt je ein:
2achsiger Wagen
(Gepäck- oder Personenwagen) für 2 Bremseinheiten
3achsiger Wagen
(Gepäck- oder Personenwagen) für 3 Bremseinheiten
Drehgestellwagen
(Gepäck- oder Personenwagen) für jedes bremsbare
Drehgestell
21/2 Bremseinheiten
2achsiger Wagen für Güterzüge
(Gepäck- oder Personenwagen) für 3 Bremseinheiten
2achsiger Wagen für Güterzüge
System Bika (21 t Gewicht) für 4 Bremseinheiten
2achsiger Wagen für Güterzüge
System Bika (25 t Gewicht) für 4 Bremseinheiten
1 Bremswagen leer, teilweise beladen oder ein solcher, dessen Tara, bzw. Gesamtgewicht (Tara und Ladung) zusammen beträgt:
unter 7.500 kg zählt für 1 Bremseinheit
von 7.500 kg – 9.999 kg zählt für 1·5 Bremseinheiten
von 10.000 kg – 14.999 kg zählt für 2 Bremseinheiten
von 15.000 kg – 19.999 kg zählt für 3 Bremseinheiten
von 20.000 kg – 24.999 kg zählt für 4 Bremseinheiten
von 25.000 kg und mehr zählt für 5 Bremseinheiten
Die nach vorstehende Angaben berechneten abzubremsenden Gewichtseinheiten (Bremseinheiten) werden für die Neigungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der Zugsgeschwindigkeit (ob mehr oder weniger als 45 km Höchstgeschwindigkeit!) auf Grund der folgenden Angaben bestimmt:
Bremstafel für Züge unter 45 km Geschwindigkeit:
Für Güterzüge mit mehr als 45 km Geschwindigkeit (ohne durchgehende Bremse).
Hat die führende Lokomotive eine Westinghousebremse, so wird diese für 4 Bremseinheiten gerechnet; die Tenderbremse gilt jedoch als Reserve.
Personenzüge, die mit durchgehender Bremse geführt werden, müssen jedoch unbedingt die nachfolgenden Anteile an Bremseinheiten mit Handbremse enthalten:
Stärkste Neigung in ‰ An den gesamten Gewichts-
Einheiten vorgeschriebener
Mindestanteil an Handbremsen
0–4 ausschl. 1/17
4–8 ausschl. 1/14
8–12 ausschl. 1/11
12–15 ausschl. 1/8
15–18 ausschl. 1/6
18–21 ausschl. 1/5
21 und mehr ausschl. 1/4
Auf Linien mit Blocksystem können, im Falle die Verhältniszahl 1/17 oder 1/14 beträgt, hierfür ein 1/20, bzw. 1/14 gesetzt werden.
Hat die Lokomotive selbst keine Westinghousebremse, so ist bei Zügen bis zu 50 km das Bremsausmaß um 50%, bei höheren Geschwindigkeiten um 100% zu erhöhen und betragen daher diese Erhöhungen:
Brems- bei Erhöhung bei Erhöhung
anteil um 50 % um 100 %
1/20 1/13 1/10
1/17 1/11 1/9
1/14 1/9 1/7
1/11 1/7 1/6
1/8 1/5 1/4
1/6 1/4 1/3
1/5 1/3 1/3
1/4 1/3 1/2
Der Schlußwagen muß in diesem Falle eine Bremse besitzen.
Die auf das B. bezüglichen Vorschriften der dänischen Staatsbahnen sind im Art. 30 des Betriebsreglements enthalten, und wird das B. auf Wagenachsen bezogen; nachstehend die Tabelle:
Alle personenführenden Züge mit mehr als 60 km Geschwindigkeit müssen mit durchgehender Bremse geführt werden, doch muß die obiger Tabelle entsprechende Anzahl Handbremsen vorhanden sein.
Sowohl die französische Südbahn, als auch die Nordbahn, beziehen das B. auf das Verhältnis des gebremsten zum ganzen Zuggewicht.
Bei der französischen Südbahn gelten auf Grund einer Ministerialverfügung vom 4. Januar 1910 nachstehende Bremsbestimmungen:
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |