Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.Der Staat behält sich in der Regel das Recht vor, die Bahnen nach Ablauf von 25 Jahren zu übernehmen, u. zw. entweder gegen Erstattung des nachweislich verwendeten Anlagekapitals oder gegen Zahlung des zwanzigfachen Reingewinns, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten 3 bis 5 Betriebsjahre vor Beginn des Jahres, in dem die Absicht auf Verstaatlichung ausgesprochen wurde. Die Entscheidung darüber, welche Art der Übernahme er anwenden will, liegt allein in Händen des Staates, er ist auch berechtigt, wenn eine Einigung darüber nicht zu erzielen ist, ohne weiteres einen bestimmten Teil der Entschädigungssumme in Abzug zu bringen, wenn die Bahn bei der Übernahme sich nicht in einem angemessenen Zustand befindet. Anlage und Betrieb. Die Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenbahnen. Die Staatsbahnen sind überwiegend als Hauptbahnen gebaut und werden auch als solche betrieben. Nur einzelne Zweigbahnen sind nicht eingefriedigt und können als Nebenbahnen betrachtet werden. Dagegen sind die Privatbahnen in der Mehrzahl nach Bauart und Betrieb als Nebenbahnen zu bezeichnen. Dänemark ist eine Ebene. Die Oberfläche besteht aus Glacialkies und -lehm. Infolgedessen war es möglich, die Bahnen ohne besonders große Steigungen sowie unter Vermeidung scharfer Krümmungen und Tunnelanlagen zu bauen. Die größte Steigung auf den Staatsbahnen beträgt 1 : 80, auf den Privatbahnen 1 : 70. Die schärfsten Krümmungen haben einen Halbmesser von 400 und 200 m. Von der Gesamtlänge der Staatsbahnen haben 75% Steigungen von 1 : 200 und weniger, während nur 3% des Netzes Steigungen über 1 : 100 aufweisen; 94% der Gesamtlänge sind mit Krümmungen von mehr als 700 m Halbmesser gebaut. Der größte Teil der D. hat normale Spurweite; dagegen haben folgende Privatbahnen: Kolding-Egtvedbahn, Horsens-Juelsmindebahn, Horsens-Törringbahn, Frederikshavn-Skagenbahn und die Eisenbahnen auf Bornholm eine Spurweite von 1 m. Das Bahnplanum ist für die eingleisigen Staatsbahnen 5-5·6 m, für die doppelgleisigen 9·3-9·9 m breit. Bei den normalspurigen Privatbahnen ist das Planum 3·9-4·6 m, bei den Schmalspurbahnen 3·14-4·4 m breit. Sämtliche Privatbahnen sind eingleisig. Bei den Staatsbahnen sind die Schwellen im allgemeinen aus getränktem Kiefernholz hergestellt, nur auf der Zweigbahn Tommerup-Assens sind Eisenschwellen gelegt. Die Privatbahnen haben bisher nur nichtgetränkte Holzschwellen. Die Schienen sind mit schwebendem Stoß verlegt und auf den Staatsbahnen mit Unterlagsplatten versehen. Die Befestigung erfolgt da, wo Holzschwellen verwendet werden, stets mit Hakennägeln. Zur Beschotterung wird Kies verwendet. Die Höhe des Schotterbettes beträgt bei den Staatsbahnen 200 mm, bei den Privatbahnen 150-160 mm. Von bemerkenswerten Bauten sind zu erwähnen die Brücke über den Limfjord bei Aalborg und die Brücke über den Masnedsund zwischen Seeland und Masnedö. Beide Brücken sind eingleisig. Erstere hat eine Gesamtlänge von 352 m und ist in 6 Felder geteilt. Ihre Pfeiler sind auf Senkbrunnen (Caissons) mit Druckluft bis zu einer Tiefe von 34 m unter dem gewöhnlichen Wasserspiegel gegründet. Das eine der Mittelfelder, das eine Spannweite von 53·5 m hat, ist als Drehbrücke mit einem Drehpfeiler in der Mitte des Brückenfeldes ausgeführt. Die Träger sind Fachwerkträger mit parallelen Gurtungen. Die Brücke über den Limfjord ist im Jahre 1879 dem Betrieb übergeben worden. Die Masnedsundbrücke hat eine Länge von 183 m und ist in 3 Felder geteilt, von denen das mittlere (mit einer Spannweite von 50 m) drehbar ist. Die Träger des Drehfeldes sind parabolische Gitterträger. Die übrigen Felder haben Parallelträger. Verwaltung. Die dänischen Staatsbahnen werden nach dem Gesetze vom 15. Mai 1903 von einer dem Minister der öffentlichen Arbeiten unterstellten Generaldirektion verwaltet. Diese hat ihren Sitz in Kopenhagen. Sie besteht aus einem Generaldirektor als Chef und den Direktoren der Betriebs-, Bau-, Maschinen- und Rechnungsabteilung. Für den äußeren Dienst sind die Bahnen in 5 Bezirke eingeteilt mit Sitz in Kopenhagen (2), Fredericia, Aarhus und Struer. In jedem Bezirk sind 3 Leiter, u. zw. 1 für den Betriebs-, Verkehrs- und Rechnungsdienst, 1 für den Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst und 1 für den Maschinendienst. Eigenartig für die D. ist, daß der Generaldirektor, die Direktoren und die Oberbeamten am erzielten Gewinn beteiligt sind. Laut Gesetz vom 27. Mai 1908 erhalten die genannten Beamten, wenn der Überschuß des Betriebes in einem Betriebsjahr mehr als 2% des Anlagekapitals beträgt, außer ihrem Gehalte eine Tantieme, die, wie folgt, berechnet wird: Der Staat behält sich in der Regel das Recht vor, die Bahnen nach Ablauf von 25 Jahren zu übernehmen, u. zw. entweder gegen Erstattung des nachweislich verwendeten Anlagekapitals oder gegen Zahlung des zwanzigfachen Reingewinns, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten 3 bis 5 Betriebsjahre vor Beginn des Jahres, in dem die Absicht auf Verstaatlichung ausgesprochen wurde. Die Entscheidung darüber, welche Art der Übernahme er anwenden will, liegt allein in Händen des Staates, er ist auch berechtigt, wenn eine Einigung darüber nicht zu erzielen ist, ohne weiteres einen bestimmten Teil der Entschädigungssumme in Abzug zu bringen, wenn die Bahn bei der Übernahme sich nicht in einem angemessenen Zustand befindet. Anlage und Betrieb. Die Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenbahnen. Die Staatsbahnen sind überwiegend als Hauptbahnen gebaut und werden auch als solche betrieben. Nur einzelne Zweigbahnen sind nicht eingefriedigt und können als Nebenbahnen betrachtet werden. Dagegen sind die Privatbahnen in der Mehrzahl nach Bauart und Betrieb als Nebenbahnen zu bezeichnen. Dänemark ist eine Ebene. Die Oberfläche besteht aus Glacialkies und -lehm. Infolgedessen war es möglich, die Bahnen ohne besonders große Steigungen sowie unter Vermeidung scharfer Krümmungen und Tunnelanlagen zu bauen. Die größte Steigung auf den Staatsbahnen beträgt 1 : 80, auf den Privatbahnen 1 : 70. Die schärfsten Krümmungen haben einen Halbmesser von 400 und 200 m. Von der Gesamtlänge der Staatsbahnen haben 75% Steigungen von 1 : 200 und weniger, während nur 3% des Netzes Steigungen über 1 : 100 aufweisen; 94% der Gesamtlänge sind mit Krümmungen von mehr als 700 m Halbmesser gebaut. Der größte Teil der D. hat normale Spurweite; dagegen haben folgende Privatbahnen: Kolding-Egtvedbahn, Horsens-Juelsmindebahn, Horsens-Törringbahn, Frederikshavn-Skagenbahn und die Eisenbahnen auf Bornholm eine Spurweite von 1 m. Das Bahnplanum ist für die eingleisigen Staatsbahnen 5–5·6 m, für die doppelgleisigen 9·3–9·9 m breit. Bei den normalspurigen Privatbahnen ist das Planum 3·9–4·6 m, bei den Schmalspurbahnen 3·14–4·4 m breit. Sämtliche Privatbahnen sind eingleisig. Bei den Staatsbahnen sind die Schwellen im allgemeinen aus getränktem Kiefernholz hergestellt, nur auf der Zweigbahn Tommerup-Assens sind Eisenschwellen gelegt. Die Privatbahnen haben bisher nur nichtgetränkte Holzschwellen. Die Schienen sind mit schwebendem Stoß verlegt und auf den Staatsbahnen mit Unterlagsplatten versehen. Die Befestigung erfolgt da, wo Holzschwellen verwendet werden, stets mit Hakennägeln. Zur Beschotterung wird Kies verwendet. Die Höhe des Schotterbettes beträgt bei den Staatsbahnen 200 mm, bei den Privatbahnen 150–160 mm. Von bemerkenswerten Bauten sind zu erwähnen die Brücke über den Limfjord bei Aalborg und die Brücke über den Masnedsund zwischen Seeland und Masnedö. Beide Brücken sind eingleisig. Erstere hat eine Gesamtlänge von 352 m und ist in 6 Felder geteilt. Ihre Pfeiler sind auf Senkbrunnen (Caissons) mit Druckluft bis zu einer Tiefe von 34 m unter dem gewöhnlichen Wasserspiegel gegründet. Das eine der Mittelfelder, das eine Spannweite von 53·5 m hat, ist als Drehbrücke mit einem Drehpfeiler in der Mitte des Brückenfeldes ausgeführt. Die Träger sind Fachwerkträger mit parallelen Gurtungen. Die Brücke über den Limfjord ist im Jahre 1879 dem Betrieb übergeben worden. Die Masnedsundbrücke hat eine Länge von 183 m und ist in 3 Felder geteilt, von denen das mittlere (mit einer Spannweite von 50 m) drehbar ist. Die Träger des Drehfeldes sind parabolische Gitterträger. Die übrigen Felder haben Parallelträger. Verwaltung. Die dänischen Staatsbahnen werden nach dem Gesetze vom 15. Mai 1903 von einer dem Minister der öffentlichen Arbeiten unterstellten Generaldirektion verwaltet. Diese hat ihren Sitz in Kopenhagen. Sie besteht aus einem Generaldirektor als Chef und den Direktoren der Betriebs-, Bau-, Maschinen- und Rechnungsabteilung. Für den äußeren Dienst sind die Bahnen in 5 Bezirke eingeteilt mit Sitz in Kopenhagen (2), Fredericia, Aarhus und Struer. In jedem Bezirk sind 3 Leiter, u. zw. 1 für den Betriebs-, Verkehrs- und Rechnungsdienst, 1 für den Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst und 1 für den Maschinendienst. Eigenartig für die D. ist, daß der Generaldirektor, die Direktoren und die Oberbeamten am erzielten Gewinn beteiligt sind. Laut Gesetz vom 27. 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Die Entscheidung darüber, welche Art der Übernahme er anwenden will, liegt allein in Händen des Staates, er ist auch berechtigt, wenn eine Einigung darüber nicht zu erzielen ist, ohne weiteres einen bestimmten Teil der Entschädigungssumme in Abzug zu bringen, wenn die Bahn bei der Übernahme sich nicht in einem angemessenen Zustand befindet.</p><lb/> <p rendition="#c"><hi rendition="#g">Anlage und Betrieb</hi>.</p><lb/> <p>Die Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenbahnen. Die Staatsbahnen sind überwiegend als Hauptbahnen gebaut und werden auch als solche betrieben. Nur einzelne Zweigbahnen sind nicht eingefriedigt und können als Nebenbahnen betrachtet werden. Dagegen sind die Privatbahnen in der Mehrzahl nach Bauart und Betrieb als Nebenbahnen zu bezeichnen.</p><lb/> <p>Dänemark ist eine Ebene. Die Oberfläche besteht aus Glacialkies und -lehm. 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Der Staat behält sich in der Regel das Recht vor, die Bahnen nach Ablauf von 25 Jahren zu übernehmen, u. zw. entweder gegen Erstattung des nachweislich verwendeten Anlagekapitals oder gegen Zahlung des zwanzigfachen Reingewinns, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten 3 bis 5 Betriebsjahre vor Beginn des Jahres, in dem die Absicht auf Verstaatlichung ausgesprochen wurde. Die Entscheidung darüber, welche Art der Übernahme er anwenden will, liegt allein in Händen des Staates, er ist auch berechtigt, wenn eine Einigung darüber nicht zu erzielen ist, ohne weiteres einen bestimmten Teil der Entschädigungssumme in Abzug zu bringen, wenn die Bahn bei der Übernahme sich nicht in einem angemessenen Zustand befindet.
Anlage und Betrieb.
Die Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenbahnen. Die Staatsbahnen sind überwiegend als Hauptbahnen gebaut und werden auch als solche betrieben. Nur einzelne Zweigbahnen sind nicht eingefriedigt und können als Nebenbahnen betrachtet werden. Dagegen sind die Privatbahnen in der Mehrzahl nach Bauart und Betrieb als Nebenbahnen zu bezeichnen.
Dänemark ist eine Ebene. Die Oberfläche besteht aus Glacialkies und -lehm. Infolgedessen war es möglich, die Bahnen ohne besonders große Steigungen sowie unter Vermeidung scharfer Krümmungen und Tunnelanlagen zu bauen.
Die größte Steigung auf den Staatsbahnen beträgt 1 : 80, auf den Privatbahnen 1 : 70. Die schärfsten Krümmungen haben einen Halbmesser von 400 und 200 m. Von der Gesamtlänge der Staatsbahnen haben 75% Steigungen von 1 : 200 und weniger, während nur 3% des Netzes Steigungen über 1 : 100 aufweisen; 94% der Gesamtlänge sind mit Krümmungen von mehr als 700 m Halbmesser gebaut.
Der größte Teil der D. hat normale Spurweite; dagegen haben folgende Privatbahnen: Kolding-Egtvedbahn, Horsens-Juelsmindebahn, Horsens-Törringbahn, Frederikshavn-Skagenbahn und die Eisenbahnen auf Bornholm eine Spurweite von 1 m.
Das Bahnplanum ist für die eingleisigen Staatsbahnen 5–5·6 m, für die doppelgleisigen 9·3–9·9 m breit. Bei den normalspurigen Privatbahnen ist das Planum 3·9–4·6 m, bei den Schmalspurbahnen 3·14–4·4 m breit. Sämtliche Privatbahnen sind eingleisig.
Bei den Staatsbahnen sind die Schwellen im allgemeinen aus getränktem Kiefernholz hergestellt, nur auf der Zweigbahn Tommerup-Assens sind Eisenschwellen gelegt. Die Privatbahnen haben bisher nur nichtgetränkte Holzschwellen.
Die Schienen sind mit schwebendem Stoß verlegt und auf den Staatsbahnen mit Unterlagsplatten versehen. Die Befestigung erfolgt da, wo Holzschwellen verwendet werden, stets mit Hakennägeln.
Zur Beschotterung wird Kies verwendet. Die Höhe des Schotterbettes beträgt bei den Staatsbahnen 200 mm, bei den Privatbahnen 150–160 mm.
Von bemerkenswerten Bauten sind zu erwähnen die Brücke über den Limfjord bei Aalborg und die Brücke über den Masnedsund zwischen Seeland und Masnedö. Beide Brücken sind eingleisig. Erstere hat eine Gesamtlänge von 352 m und ist in 6 Felder geteilt. Ihre Pfeiler sind auf Senkbrunnen (Caissons) mit Druckluft bis zu einer Tiefe von 34 m unter dem gewöhnlichen Wasserspiegel gegründet. Das eine der Mittelfelder, das eine Spannweite von 53·5 m hat, ist als Drehbrücke mit einem Drehpfeiler in der Mitte des Brückenfeldes ausgeführt. Die Träger sind Fachwerkträger mit parallelen Gurtungen. Die Brücke über den Limfjord ist im Jahre 1879 dem Betrieb übergeben worden.
Die Masnedsundbrücke hat eine Länge von 183 m und ist in 3 Felder geteilt, von denen das mittlere (mit einer Spannweite von 50 m) drehbar ist. Die Träger des Drehfeldes sind parabolische Gitterträger. Die übrigen Felder haben Parallelträger.
Verwaltung.
Die dänischen Staatsbahnen werden nach dem Gesetze vom 15. Mai 1903 von einer dem Minister der öffentlichen Arbeiten unterstellten Generaldirektion verwaltet. Diese hat ihren Sitz in Kopenhagen. Sie besteht aus einem Generaldirektor als Chef und den Direktoren der Betriebs-, Bau-, Maschinen- und Rechnungsabteilung. Für den äußeren Dienst sind die Bahnen in 5 Bezirke eingeteilt mit Sitz in Kopenhagen (2), Fredericia, Aarhus und Struer. In jedem Bezirk sind 3 Leiter, u. zw. 1 für den Betriebs-, Verkehrs- und Rechnungsdienst, 1 für den Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst und 1 für den Maschinendienst.
Eigenartig für die D. ist, daß der Generaldirektor, die Direktoren und die Oberbeamten am erzielten Gewinn beteiligt sind. Laut Gesetz vom 27. Mai 1908 erhalten die genannten Beamten, wenn der Überschuß des Betriebes in einem Betriebsjahr mehr als 2% des Anlagekapitals beträgt, außer ihrem Gehalte eine Tantieme, die, wie folgt, berechnet wird:
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