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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Die älteren, schmalspurigen Strecken der Denver- und Rio Grande-Bahn durchziehen Gebiete, die zu den landschaftlich großartigsten der Vereinigten Staaten gehören. Das berühmte Bad Colorado Springs liegt auf der Strecke zwischen Denver und Pueblo. Die Bahn wird daher von Vergnügungs- und Erholungsreisenden sehr stark benutzt. Bei den Überlandreisen wird häufig für die Hin- oder Rückreise die Denver- und Rio Grande-Bahn gewählt.

Die Herstellungskosten der Bahn betrugen am 1. Januar 1910 rund 161 Millionen $. Das Anlagekapital besteht aus 38 Millionen $ Aktien, 50 Millionen $ Vorzugsaktien, auf die in den letzten Jahren regelmäßig 5% Dividende gezahlt wurden, und 1151/2 Millionen $ Obligationen (Bonds).

v. der Leyen.


Depotstationen, Stationen, die bestimmte Inventar- oder Verbrauchsgegenstände für den Bedarfsfall in Vorrat halten. D. werden von den Bahnverwaltungen bestimmt für Schienen, Schwellen, Brennstoffe und andere Materialien, soweit solche nicht in besonderen Materialmagazinen verwahrt werden; ferner für einzelne Inventargegenstände (Reserve- und Hilfswagen, Schneepflüge, Krane, Rettungskasten, Wagenersatz- und Einrichtungsstücke, Lademittel). Stationen, die derlei Gegenstände benötigen, haben sie von den nächstgelegenen D. anzusprechen; nach erfolgter Benutzung werden die Inventargegenstände wieder an die D. zurückgeleitet. Parteiwagen, die im Fahrpark einer Verwaltung eingestellt sind, werden ebenfalls bestimmten D. zugewiesen.


Desinfektion, Entseuchung (desinfection; desinfection; disinfezione), das Verfahren zur Zerstörung von der Gesundheit schädlichen Stoffen, besonders der als Ansteckungsstoffe erkannten mikroskopischen Organismen (Bakterien). Im weiteren Sinn gehören zur D. auch jene Maßregeln, die vorbeugend gegen die Entstehung oder Ausbreitung der Krankheitsstoffe getroffen werden.

I. Allgemeines. Die Ansteckungsstoffe, gegen die sich die D. richtet, können vor allem, soweit der Eisenbahnverkehr in Betracht kommt, den zur Tierbeförderung verwendeten Wagen, den hierbei zum Füttern, Tränken u. s. w. benutzten Gerätschaften, insbesondere infolge Verunreinigung durch die tierischen Auswurfstoffe, anhaften. Bei der Beförderung von Personen können Ansteckungsstoffe in den Personenwagen zurückbleiben, oder durch die von den Reisenden mitgeführten Gebrauchsgegenstände u. dgl. übertragen werden.

Die für den Eisenbahnverkehr bestehenden Vorschriften über D. sind meist vorbeugender Natur; das gilt insbesondere von den Bestimmungen, die die ständige D. von Viehwagen vorschreiben, sowie von den Vorschriften über die während der Dauer von Epidemien vorzunehmende D. von Aborten, Gepäcksgegenständen, dann von gewissen, Ansteckungsstoffe leicht verschleppenden Sendungen (Hadern, gebrauchte Kleider u. s. w.), die aus verseuchten Ländern eingeführt werden. Außerdem bestehen gewöhnlich verschärfte Vorschriften über die Vornahme der D. bei einer wirklichen Infektion oder einem Infektionsverdachte, insbesondere hinsichtlich der D. der Wagen, in denen infizierte oder seuchenverdächtige Tiere befördert wurden, des Düngers und Streumateriales. Ebenso bestehen strenge Vorschriften in bezug auf die D. von Personenwagen (Abteile, Gänge, Klosette), in denen mit Infektionskrankheiten behaftete Personen befördert worden sind, der Kleider und sonstigen Effekten der letzteren, der Gegenstände, die mit den Kranken in unmittelbare Berührung kommen u. s. w.

A. Hintanhaltung der Verschleppung von ansteckenden Tierkrankheiten (Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Lungenseuche der Rinder, Rotz, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde und Bläschenausschlag der Pferde und Rinder, Räude der Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Schafe und Ziegenwutkrankheit, Schweinepest [Schweineseuche], Rotlauf der Schweine, Geflügelcholera und Hühnerpest, äußerlich erkennbare Tuberkulose der Rinder). In Europa ist zurzeit beinahe überall eine ständige D. der zur Viehbeförderung verwendeten Eisenbahnwagen u. s. w. eingeführt, u. zw. in erster Linie mit Rücksicht auf die großen wirtschaftlichen Verluste, die Rinderpesteinschleppungen wiederholt zur Folge hatten.

Die in der Zeit vom 16. März bis 6. April 1872 unter Teilnahme von Abgeordneten aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, der Schweiz, Serbien und der Türkei in Wien abgehaltene, internationale Konferenz zur Erzielung eines gleichförmigen Vorgehens gegen die Rinderpest hat in dem von ihr entworfenen internationalen Regulativ zur Tilgung der Rinderpest nachstehenden Grundsatz aufgenommen:

"Die Staaten vereinigen sich dahin, daß alle Gegenstände, die für die Beförderung von Wiederkäuern, Pferden und Schweinen gedient haben, unter allen Verhältnissen vor ihrer Wiederbenutzung desinfiziert werden; in gleicher Weise sind alle Gegenstände zu desinfizieren, die zur Beförderung solcher Produkte

Die älteren, schmalspurigen Strecken der Denver- und Rio Grande-Bahn durchziehen Gebiete, die zu den landschaftlich großartigsten der Vereinigten Staaten gehören. Das berühmte Bad Colorado Springs liegt auf der Strecke zwischen Denver und Pueblo. Die Bahn wird daher von Vergnügungs- und Erholungsreisenden sehr stark benutzt. Bei den Überlandreisen wird häufig für die Hin- oder Rückreise die Denver- und Rio Grande-Bahn gewählt.

Die Herstellungskosten der Bahn betrugen am 1. Januar 1910 rund 161 Millionen $. Das Anlagekapital besteht aus 38 Millionen $ Aktien, 50 Millionen $ Vorzugsaktien, auf die in den letzten Jahren regelmäßig 5% Dividende gezahlt wurden, und 1151/2 Millionen $ Obligationen (Bonds).

v. der Leyen.


Depotstationen, Stationen, die bestimmte Inventar- oder Verbrauchsgegenstände für den Bedarfsfall in Vorrat halten. D. werden von den Bahnverwaltungen bestimmt für Schienen, Schwellen, Brennstoffe und andere Materialien, soweit solche nicht in besonderen Materialmagazinen verwahrt werden; ferner für einzelne Inventargegenstände (Reserve- und Hilfswagen, Schneepflüge, Krane, Rettungskasten, Wagenersatz- und Einrichtungsstücke, Lademittel). Stationen, die derlei Gegenstände benötigen, haben sie von den nächstgelegenen D. anzusprechen; nach erfolgter Benutzung werden die Inventargegenstände wieder an die D. zurückgeleitet. Parteiwagen, die im Fahrpark einer Verwaltung eingestellt sind, werden ebenfalls bestimmten D. zugewiesen.


Desinfektion, Entseuchung (desinfection; désinféction; disinfezione), das Verfahren zur Zerstörung von der Gesundheit schädlichen Stoffen, besonders der als Ansteckungsstoffe erkannten mikroskopischen Organismen (Bakterien). Im weiteren Sinn gehören zur D. auch jene Maßregeln, die vorbeugend gegen die Entstehung oder Ausbreitung der Krankheitsstoffe getroffen werden.

I. Allgemeines. Die Ansteckungsstoffe, gegen die sich die D. richtet, können vor allem, soweit der Eisenbahnverkehr in Betracht kommt, den zur Tierbeförderung verwendeten Wagen, den hierbei zum Füttern, Tränken u. s. w. benutzten Gerätschaften, insbesondere infolge Verunreinigung durch die tierischen Auswurfstoffe, anhaften. Bei der Beförderung von Personen können Ansteckungsstoffe in den Personenwagen zurückbleiben, oder durch die von den Reisenden mitgeführten Gebrauchsgegenstände u. dgl. übertragen werden.

Die für den Eisenbahnverkehr bestehenden Vorschriften über D. sind meist vorbeugender Natur; das gilt insbesondere von den Bestimmungen, die die ständige D. von Viehwagen vorschreiben, sowie von den Vorschriften über die während der Dauer von Epidemien vorzunehmende D. von Aborten, Gepäcksgegenständen, dann von gewissen, Ansteckungsstoffe leicht verschleppenden Sendungen (Hadern, gebrauchte Kleider u. s. w.), die aus verseuchten Ländern eingeführt werden. Außerdem bestehen gewöhnlich verschärfte Vorschriften über die Vornahme der D. bei einer wirklichen Infektion oder einem Infektionsverdachte, insbesondere hinsichtlich der D. der Wagen, in denen infizierte oder seuchenverdächtige Tiere befördert wurden, des Düngers und Streumateriales. Ebenso bestehen strenge Vorschriften in bezug auf die D. von Personenwagen (Abteile, Gänge, Klosette), in denen mit Infektionskrankheiten behaftete Personen befördert worden sind, der Kleider und sonstigen Effekten der letzteren, der Gegenstände, die mit den Kranken in unmittelbare Berührung kommen u. s. w.

A. Hintanhaltung der Verschleppung von ansteckenden Tierkrankheiten (Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Lungenseuche der Rinder, Rotz, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde und Bläschenausschlag der Pferde und Rinder, Räude der Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Schafe und Ziegenwutkrankheit, Schweinepest [Schweineseuche], Rotlauf der Schweine, Geflügelcholera und Hühnerpest, äußerlich erkennbare Tuberkulose der Rinder). In Europa ist zurzeit beinahe überall eine ständige D. der zur Viehbeförderung verwendeten Eisenbahnwagen u. s. w. eingeführt, u. zw. in erster Linie mit Rücksicht auf die großen wirtschaftlichen Verluste, die Rinderpesteinschleppungen wiederholt zur Folge hatten.

Die in der Zeit vom 16. März bis 6. April 1872 unter Teilnahme von Abgeordneten aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, der Schweiz, Serbien und der Türkei in Wien abgehaltene, internationale Konferenz zur Erzielung eines gleichförmigen Vorgehens gegen die Rinderpest hat in dem von ihr entworfenen internationalen Regulativ zur Tilgung der Rinderpest nachstehenden Grundsatz aufgenommen:

„Die Staaten vereinigen sich dahin, daß alle Gegenstände, die für die Beförderung von Wiederkäuern, Pferden und Schweinen gedient haben, unter allen Verhältnissen vor ihrer Wiederbenutzung desinfiziert werden; in gleicher Weise sind alle Gegenstände zu desinfizieren, die zur Beförderung solcher Produkte

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[272/0286] Die älteren, schmalspurigen Strecken der Denver- und Rio Grande-Bahn durchziehen Gebiete, die zu den landschaftlich großartigsten der Vereinigten Staaten gehören. Das berühmte Bad Colorado Springs liegt auf der Strecke zwischen Denver und Pueblo. Die Bahn wird daher von Vergnügungs- und Erholungsreisenden sehr stark benutzt. Bei den Überlandreisen wird häufig für die Hin- oder Rückreise die Denver- und Rio Grande-Bahn gewählt. Die Herstellungskosten der Bahn betrugen am 1. Januar 1910 rund 161 Millionen $. Das Anlagekapital besteht aus 38 Millionen $ Aktien, 50 Millionen $ Vorzugsaktien, auf die in den letzten Jahren regelmäßig 5% Dividende gezahlt wurden, und 1151/2 Millionen $ Obligationen (Bonds). v. der Leyen. Depotstationen, Stationen, die bestimmte Inventar- oder Verbrauchsgegenstände für den Bedarfsfall in Vorrat halten. D. werden von den Bahnverwaltungen bestimmt für Schienen, Schwellen, Brennstoffe und andere Materialien, soweit solche nicht in besonderen Materialmagazinen verwahrt werden; ferner für einzelne Inventargegenstände (Reserve- und Hilfswagen, Schneepflüge, Krane, Rettungskasten, Wagenersatz- und Einrichtungsstücke, Lademittel). Stationen, die derlei Gegenstände benötigen, haben sie von den nächstgelegenen D. anzusprechen; nach erfolgter Benutzung werden die Inventargegenstände wieder an die D. zurückgeleitet. Parteiwagen, die im Fahrpark einer Verwaltung eingestellt sind, werden ebenfalls bestimmten D. zugewiesen. Desinfektion, Entseuchung (desinfection; désinféction; disinfezione), das Verfahren zur Zerstörung von der Gesundheit schädlichen Stoffen, besonders der als Ansteckungsstoffe erkannten mikroskopischen Organismen (Bakterien). Im weiteren Sinn gehören zur D. auch jene Maßregeln, die vorbeugend gegen die Entstehung oder Ausbreitung der Krankheitsstoffe getroffen werden. I. Allgemeines. Die Ansteckungsstoffe, gegen die sich die D. richtet, können vor allem, soweit der Eisenbahnverkehr in Betracht kommt, den zur Tierbeförderung verwendeten Wagen, den hierbei zum Füttern, Tränken u. s. w. benutzten Gerätschaften, insbesondere infolge Verunreinigung durch die tierischen Auswurfstoffe, anhaften. Bei der Beförderung von Personen können Ansteckungsstoffe in den Personenwagen zurückbleiben, oder durch die von den Reisenden mitgeführten Gebrauchsgegenstände u. dgl. übertragen werden. Die für den Eisenbahnverkehr bestehenden Vorschriften über D. sind meist vorbeugender Natur; das gilt insbesondere von den Bestimmungen, die die ständige D. von Viehwagen vorschreiben, sowie von den Vorschriften über die während der Dauer von Epidemien vorzunehmende D. von Aborten, Gepäcksgegenständen, dann von gewissen, Ansteckungsstoffe leicht verschleppenden Sendungen (Hadern, gebrauchte Kleider u. s. w.), die aus verseuchten Ländern eingeführt werden. Außerdem bestehen gewöhnlich verschärfte Vorschriften über die Vornahme der D. bei einer wirklichen Infektion oder einem Infektionsverdachte, insbesondere hinsichtlich der D. der Wagen, in denen infizierte oder seuchenverdächtige Tiere befördert wurden, des Düngers und Streumateriales. Ebenso bestehen strenge Vorschriften in bezug auf die D. von Personenwagen (Abteile, Gänge, Klosette), in denen mit Infektionskrankheiten behaftete Personen befördert worden sind, der Kleider und sonstigen Effekten der letzteren, der Gegenstände, die mit den Kranken in unmittelbare Berührung kommen u. s. w. A. Hintanhaltung der Verschleppung von ansteckenden Tierkrankheiten (Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Lungenseuche der Rinder, Rotz, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde und Bläschenausschlag der Pferde und Rinder, Räude der Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Schafe und Ziegenwutkrankheit, Schweinepest [Schweineseuche], Rotlauf der Schweine, Geflügelcholera und Hühnerpest, äußerlich erkennbare Tuberkulose der Rinder). In Europa ist zurzeit beinahe überall eine ständige D. der zur Viehbeförderung verwendeten Eisenbahnwagen u. s. w. eingeführt, u. zw. in erster Linie mit Rücksicht auf die großen wirtschaftlichen Verluste, die Rinderpesteinschleppungen wiederholt zur Folge hatten. Die in der Zeit vom 16. März bis 6. April 1872 unter Teilnahme von Abgeordneten aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, der Schweiz, Serbien und der Türkei in Wien abgehaltene, internationale Konferenz zur Erzielung eines gleichförmigen Vorgehens gegen die Rinderpest hat in dem von ihr entworfenen internationalen Regulativ zur Tilgung der Rinderpest nachstehenden Grundsatz aufgenommen: „Die Staaten vereinigen sich dahin, daß alle Gegenstände, die für die Beförderung von Wiederkäuern, Pferden und Schweinen gedient haben, unter allen Verhältnissen vor ihrer Wiederbenutzung desinfiziert werden; in gleicher Weise sind alle Gegenstände zu desinfizieren, die zur Beförderung solcher Produkte

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/286>, abgerufen am 01.11.2024.