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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Ausnahmetarife, Spezialtarife, auch wohl D. im engeren Sinn genannt werden. Näheres s. Güter- und Personentarife.

v. Bardas.


Dircksen, Ernst, geb. 31. Mai 1830 zu Danzig, gest. 11. Mai 1899 als Oberbaurat und Geh. Regierungsrat bei der königl. Eisenbahndirektion Erfurt, war als Baumeister zunächst bei der Oberschlesischen Eisenbahn tätig und wurde 1867 zur Leitung des Baues der Berliner Ringbahn berufen. Im Jahre 1870 kam er als Mitglied zur Eisenbahndirektion Elberfeld. Im Feldzug 1870/71 führte er als Chef der 1. Feldeisenbahnabteilung den Bau der 37 km langen Bahn von Remilly nach Pont a Mousson in 33 Arbeitstagen durch. Im Jahre 1874 wurde er zum Vorsitzenden der für den Bau der Berliner Stadtbahn eingesetzten königlichen Eisenbahndirektion berufen und blieb bis zum 1. April 1883 in dieser Stellung, in der er das wichtigste Werk seines Lebens, die Berliner Stadtbahn schuf. Dann übernahm er die Umgestaltung der Bahnanlagen in Köln, die er fast bis zur Vollendung durchführte. Seit November 1890 wirkte er als Neubaudezernent bei der Eisenbahndirektion Erfurt. D. hat außer den bereits genannten noch zahlreiche andere umfangreiche Bauwerke geschaffen. Zu erwähnen sind noch: die obere und untere Ruhrtalbahn, die Hohevennbahn, zahlreiche Strecken in der Eifel, im Hunsrück, im Hochwald und in Thüringen. Die von D. geschaffenen Bauwerke tragen alle das Gepräge seines Geistes und zeigen selbst in den Einzelheiten überall eigenartige Lösungen, da er die Verwendung von Regelentwürfen nicht liebte. Seine zahlreichen Schüler ehrten sein Andenken durch Errichtung eines Denkmals am Bahnhof Friedrichstraße der Berliner Stadtbahn.

Literatur: Zentralbl. d. Bauverw. 1899. S. 230. - Ztschr. f. Bw. 1903. S. 1.


Direkte, durchgehende Fahrkarten (throughtickets; billets directs; biglietti diretti), Fahrkarten, die im direkten Verkehr zwischen Stationen verschiedener Eisenbahn- oder sonstiger Verkehrsunternehmungen (Dampfschifffahrten, Posten u. dgl.) ausgegeben werden. Sie gelangen als Karton- (Edmonsonsche) Fahrkarten oder als feste Buchfahrkarten zur Auflage; im gewöhnlichen Sprachgebrauch werden zusammenstellbare Fahrscheinhefte nicht dazu gerechnet.

Sie bieten dem Reisenden vor allem die Bequemlichkeit, eine wiederholte Lösung von Fahrkarten zu vermeiden und in der Regel auch das Reisegepäck direkt zur Aufgabe zu bringen, Vorteile, die um so höher zu veranschlagen sind, als bei den weitläufigen Anlagen der neueren Hauptbahnhöfe die Lösung von neuen Fahrkarten und die Neuaufgabe von Gepäck vielfach umständlich ist.

In durchlaufenden Wagen haben Reisende mit durchgehenden Fahrkarten Vorzug vor anderen Reisenden, wie sie auch bei Zugwechsel den Vorrang vor neu hinzutretenden Reisenden hinsichtlich der Unterbringung genießen.

D. werden auf Grund von Abmachungen zwischen den beteiligten Verwaltungen von und nach Stationen ausgegeben, zwischen denen erfahrungsgemäß ein regerer Verkehr stattfindet.

Insoweit das Rechtsverhältnis nicht in den auf Grund der Abmachungen erstellten direkten Tarifen selbst geregelt ist, gelten auf jedem der berührten Staatsgebiete die dort in Kraft stehenden Betriebsreglements und sonstigen Vorschriften. Für den VDEV. ist im VBR. eine allgemeine Regelung getroffen. Gegenwärtig ist die Schaffung eines internationalen Übereinkommens für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Zuge, durch die die Hauptfragen für den ganzen internationalen Verkehr im kontinentalen Europa eine einheitliche Ordnung finden werden.

Als ziemlich übereinstimmend können schon heute folgende Grundsätze bezeichnet werden:

In den Fahrausweisen sollen angegeben sein: die Abgangs- und Bestimmungsstation, die zulässigen Beförderungswege, Zuggestaltung und Wagenklasse, der Fahrpreis, der erste Geltungstag, die Geltungsdauer.

Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, für die kein besonderer Platz beansprucht wird, werden kostenlos befördert. Kinder vom vierten bis zum zehnten Lebensjahr und jüngere Kinder, für die ein besonderer Platz beansprucht wird, genießen eine Fahrpreisermäßigung um mindestens die Hälfte der Preise für Erwachsene.

Die Geltungsdauer ist zum Teil nach der Entfernung bemessen, zum Teil von ihr unabhängig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Tage der Abstempelung und endet um Mitternacht des letzten Gültigkeitstages.

Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarten kann die Fahrt zum mindesten einmal, bei Hin- und Rückfahrkarten je einmal auf der Hin- und Rückfahrt unterbrochen werden, mit oder ohne Förmlichkeit, je nachdem die innerstaatlichen Bestimmungen dies vorschreiben.

Der Übergang in eine höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zugsgattung ist gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlages gestattet.

Ausnahmetarife, Spezialtarife, auch wohl D. im engeren Sinn genannt werden. Näheres s. Güter- und Personentarife.

v. Bardas.


Dircksen, Ernst, geb. 31. Mai 1830 zu Danzig, gest. 11. Mai 1899 als Oberbaurat und Geh. Regierungsrat bei der königl. Eisenbahndirektion Erfurt, war als Baumeister zunächst bei der Oberschlesischen Eisenbahn tätig und wurde 1867 zur Leitung des Baues der Berliner Ringbahn berufen. Im Jahre 1870 kam er als Mitglied zur Eisenbahndirektion Elberfeld. Im Feldzug 1870/71 führte er als Chef der 1. Feldeisenbahnabteilung den Bau der 37 km langen Bahn von Remilly nach Pont à Mousson in 33 Arbeitstagen durch. Im Jahre 1874 wurde er zum Vorsitzenden der für den Bau der Berliner Stadtbahn eingesetzten königlichen Eisenbahndirektion berufen und blieb bis zum 1. April 1883 in dieser Stellung, in der er das wichtigste Werk seines Lebens, die Berliner Stadtbahn schuf. Dann übernahm er die Umgestaltung der Bahnanlagen in Köln, die er fast bis zur Vollendung durchführte. Seit November 1890 wirkte er als Neubaudezernent bei der Eisenbahndirektion Erfurt. D. hat außer den bereits genannten noch zahlreiche andere umfangreiche Bauwerke geschaffen. Zu erwähnen sind noch: die obere und untere Ruhrtalbahn, die Hohevennbahn, zahlreiche Strecken in der Eifel, im Hunsrück, im Hochwald und in Thüringen. Die von D. geschaffenen Bauwerke tragen alle das Gepräge seines Geistes und zeigen selbst in den Einzelheiten überall eigenartige Lösungen, da er die Verwendung von Regelentwürfen nicht liebte. Seine zahlreichen Schüler ehrten sein Andenken durch Errichtung eines Denkmals am Bahnhof Friedrichstraße der Berliner Stadtbahn.

Literatur: Zentralbl. d. Bauverw. 1899. S. 230. – Ztschr. f. Bw. 1903. S. 1.


Direkte, durchgehende Fahrkarten (throughtickets; billets directs; biglietti diretti), Fahrkarten, die im direkten Verkehr zwischen Stationen verschiedener Eisenbahn- oder sonstiger Verkehrsunternehmungen (Dampfschifffahrten, Posten u. dgl.) ausgegeben werden. Sie gelangen als Karton- (Edmonsonsche) Fahrkarten oder als feste Buchfahrkarten zur Auflage; im gewöhnlichen Sprachgebrauch werden zusammenstellbare Fahrscheinhefte nicht dazu gerechnet.

Sie bieten dem Reisenden vor allem die Bequemlichkeit, eine wiederholte Lösung von Fahrkarten zu vermeiden und in der Regel auch das Reisegepäck direkt zur Aufgabe zu bringen, Vorteile, die um so höher zu veranschlagen sind, als bei den weitläufigen Anlagen der neueren Hauptbahnhöfe die Lösung von neuen Fahrkarten und die Neuaufgabe von Gepäck vielfach umständlich ist.

In durchlaufenden Wagen haben Reisende mit durchgehenden Fahrkarten Vorzug vor anderen Reisenden, wie sie auch bei Zugwechsel den Vorrang vor neu hinzutretenden Reisenden hinsichtlich der Unterbringung genießen.

D. werden auf Grund von Abmachungen zwischen den beteiligten Verwaltungen von und nach Stationen ausgegeben, zwischen denen erfahrungsgemäß ein regerer Verkehr stattfindet.

Insoweit das Rechtsverhältnis nicht in den auf Grund der Abmachungen erstellten direkten Tarifen selbst geregelt ist, gelten auf jedem der berührten Staatsgebiete die dort in Kraft stehenden Betriebsreglements und sonstigen Vorschriften. Für den VDEV. ist im VBR. eine allgemeine Regelung getroffen. Gegenwärtig ist die Schaffung eines internationalen Übereinkommens für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Zuge, durch die die Hauptfragen für den ganzen internationalen Verkehr im kontinentalen Europa eine einheitliche Ordnung finden werden.

Als ziemlich übereinstimmend können schon heute folgende Grundsätze bezeichnet werden:

In den Fahrausweisen sollen angegeben sein: die Abgangs- und Bestimmungsstation, die zulässigen Beförderungswege, Zuggestaltung und Wagenklasse, der Fahrpreis, der erste Geltungstag, die Geltungsdauer.

Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, für die kein besonderer Platz beansprucht wird, werden kostenlos befördert. Kinder vom vierten bis zum zehnten Lebensjahr und jüngere Kinder, für die ein besonderer Platz beansprucht wird, genießen eine Fahrpreisermäßigung um mindestens die Hälfte der Preise für Erwachsene.

Die Geltungsdauer ist zum Teil nach der Entfernung bemessen, zum Teil von ihr unabhängig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Tage der Abstempelung und endet um Mitternacht des letzten Gültigkeitstages.

Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarten kann die Fahrt zum mindesten einmal, bei Hin- und Rückfahrkarten je einmal auf der Hin- und Rückfahrt unterbrochen werden, mit oder ohne Förmlichkeit, je nachdem die innerstaatlichen Bestimmungen dies vorschreiben.

Der Übergang in eine höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zugsgattung ist gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlages gestattet.

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[372/0386] Ausnahmetarife, Spezialtarife, auch wohl D. im engeren Sinn genannt werden. Näheres s. Güter- und Personentarife. v. Bardas. Dircksen, Ernst, geb. 31. Mai 1830 zu Danzig, gest. 11. Mai 1899 als Oberbaurat und Geh. Regierungsrat bei der königl. Eisenbahndirektion Erfurt, war als Baumeister zunächst bei der Oberschlesischen Eisenbahn tätig und wurde 1867 zur Leitung des Baues der Berliner Ringbahn berufen. Im Jahre 1870 kam er als Mitglied zur Eisenbahndirektion Elberfeld. Im Feldzug 1870/71 führte er als Chef der 1. Feldeisenbahnabteilung den Bau der 37 km langen Bahn von Remilly nach Pont à Mousson in 33 Arbeitstagen durch. Im Jahre 1874 wurde er zum Vorsitzenden der für den Bau der Berliner Stadtbahn eingesetzten königlichen Eisenbahndirektion berufen und blieb bis zum 1. April 1883 in dieser Stellung, in der er das wichtigste Werk seines Lebens, die Berliner Stadtbahn schuf. Dann übernahm er die Umgestaltung der Bahnanlagen in Köln, die er fast bis zur Vollendung durchführte. Seit November 1890 wirkte er als Neubaudezernent bei der Eisenbahndirektion Erfurt. D. hat außer den bereits genannten noch zahlreiche andere umfangreiche Bauwerke geschaffen. Zu erwähnen sind noch: die obere und untere Ruhrtalbahn, die Hohevennbahn, zahlreiche Strecken in der Eifel, im Hunsrück, im Hochwald und in Thüringen. Die von D. geschaffenen Bauwerke tragen alle das Gepräge seines Geistes und zeigen selbst in den Einzelheiten überall eigenartige Lösungen, da er die Verwendung von Regelentwürfen nicht liebte. Seine zahlreichen Schüler ehrten sein Andenken durch Errichtung eines Denkmals am Bahnhof Friedrichstraße der Berliner Stadtbahn. Literatur: Zentralbl. d. Bauverw. 1899. S. 230. – Ztschr. f. Bw. 1903. S. 1. Direkte, durchgehende Fahrkarten (throughtickets; billets directs; biglietti diretti), Fahrkarten, die im direkten Verkehr zwischen Stationen verschiedener Eisenbahn- oder sonstiger Verkehrsunternehmungen (Dampfschifffahrten, Posten u. dgl.) ausgegeben werden. Sie gelangen als Karton- (Edmonsonsche) Fahrkarten oder als feste Buchfahrkarten zur Auflage; im gewöhnlichen Sprachgebrauch werden zusammenstellbare Fahrscheinhefte nicht dazu gerechnet. Sie bieten dem Reisenden vor allem die Bequemlichkeit, eine wiederholte Lösung von Fahrkarten zu vermeiden und in der Regel auch das Reisegepäck direkt zur Aufgabe zu bringen, Vorteile, die um so höher zu veranschlagen sind, als bei den weitläufigen Anlagen der neueren Hauptbahnhöfe die Lösung von neuen Fahrkarten und die Neuaufgabe von Gepäck vielfach umständlich ist. In durchlaufenden Wagen haben Reisende mit durchgehenden Fahrkarten Vorzug vor anderen Reisenden, wie sie auch bei Zugwechsel den Vorrang vor neu hinzutretenden Reisenden hinsichtlich der Unterbringung genießen. D. werden auf Grund von Abmachungen zwischen den beteiligten Verwaltungen von und nach Stationen ausgegeben, zwischen denen erfahrungsgemäß ein regerer Verkehr stattfindet. Insoweit das Rechtsverhältnis nicht in den auf Grund der Abmachungen erstellten direkten Tarifen selbst geregelt ist, gelten auf jedem der berührten Staatsgebiete die dort in Kraft stehenden Betriebsreglements und sonstigen Vorschriften. Für den VDEV. ist im VBR. eine allgemeine Regelung getroffen. Gegenwärtig ist die Schaffung eines internationalen Übereinkommens für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Zuge, durch die die Hauptfragen für den ganzen internationalen Verkehr im kontinentalen Europa eine einheitliche Ordnung finden werden. Als ziemlich übereinstimmend können schon heute folgende Grundsätze bezeichnet werden: In den Fahrausweisen sollen angegeben sein: die Abgangs- und Bestimmungsstation, die zulässigen Beförderungswege, Zuggestaltung und Wagenklasse, der Fahrpreis, der erste Geltungstag, die Geltungsdauer. Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, für die kein besonderer Platz beansprucht wird, werden kostenlos befördert. Kinder vom vierten bis zum zehnten Lebensjahr und jüngere Kinder, für die ein besonderer Platz beansprucht wird, genießen eine Fahrpreisermäßigung um mindestens die Hälfte der Preise für Erwachsene. Die Geltungsdauer ist zum Teil nach der Entfernung bemessen, zum Teil von ihr unabhängig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Tage der Abstempelung und endet um Mitternacht des letzten Gültigkeitstages. Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarten kann die Fahrt zum mindesten einmal, bei Hin- und Rückfahrkarten je einmal auf der Hin- und Rückfahrt unterbrochen werden, mit oder ohne Förmlichkeit, je nachdem die innerstaatlichen Bestimmungen dies vorschreiben. Der Übergang in eine höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zugsgattung ist gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlages gestattet.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/386>, abgerufen am 01.11.2024.