Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.war der Einführung des D. von vornherein günstig. Heute ist der D. so weit durchgeführt, daß der Reisende auf den Hauptverkehrswegen überall Züge vorfindet, die ihn in durchgehenden Wagen (s. d.) ohne Rücksicht auf die Bahn- und Landesgrenzen dem Reiseziel zuführen. Die Fahrpläne dieser Züge werden auf den jährlich stattfindenden europäischen Fahrplankonferenzeri weiterentwickelt und die den Fahrplänen entsprechenden Wagenläufe sowie die Stellung der Wagen auf den europäischen Wagenbeistellungskonferenzen vereinbart. Die Einführung durchgehender Fahrkarten und durchgehender Gepäck- und Güterabfertigung wird zugleich mit der Fortbildung der Abfertigungs- und Beförderungsvorschriften durch Eisenbahnverbände gefördert, während die Wagenverbände über den Durchgang der Güterwagen die erforderlichen Abmachungen treffen. In Deutschland sind diese Aufgaben nach Durchführung der Verstaatlichung der großen Privatbahnen im wesentlichen auf den Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband (s. d.) und den Deutschen Staatsbahnwagenverband (s. d.) übergegangen, während die Tarifangelegenheiten des D. in den Eisenbahntarifverbänden bearbeitet werden. Personenverkehr: Güterverkehr: Für den internationalen D., jedoch vorläufig nur für den Frachtverkehr und den Wagenübergang gilt das internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr (s. d.) vom 14. Oktober 1890, sowie die technische Einheit im Eisenbahnwesen (s. d.). Das Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport (s. d.), ist auf Grund des Übereinkommens als Geschäftsstelle in diesen Angelegenheiten dauernd tätig. Für den Personen- und Gepäckverkehr ist neuerdings ebenfalls ein war der Einführung des D. von vornherein günstig. Heute ist der D. so weit durchgeführt, daß der Reisende auf den Hauptverkehrswegen überall Züge vorfindet, die ihn in durchgehenden Wagen (s. d.) ohne Rücksicht auf die Bahn- und Landesgrenzen dem Reiseziel zuführen. Die Fahrpläne dieser Züge werden auf den jährlich stattfindenden europäischen Fahrplankonferenzeri weiterentwickelt und die den Fahrplänen entsprechenden Wagenläufe sowie die Stellung der Wagen auf den europäischen Wagenbeistellungskonferenzen vereinbart. Die Einführung durchgehender Fahrkarten und durchgehender Gepäck- und Güterabfertigung wird zugleich mit der Fortbildung der Abfertigungs- und Beförderungsvorschriften durch Eisenbahnverbände gefördert, während die Wagenverbände über den Durchgang der Güterwagen die erforderlichen Abmachungen treffen. In Deutschland sind diese Aufgaben nach Durchführung der Verstaatlichung der großen Privatbahnen im wesentlichen auf den Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband (s. d.) und den Deutschen Staatsbahnwagenverband (s. d.) übergegangen, während die Tarifangelegenheiten des D. in den Eisenbahntarifverbänden bearbeitet werden. Personenverkehr: Güterverkehr: Für den internationalen D., jedoch vorläufig nur für den Frachtverkehr und den Wagenübergang gilt das internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr (s. d.) vom 14. Oktober 1890, sowie die technische Einheit im Eisenbahnwesen (s. d.). Das Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport (s. d.), ist auf Grund des Übereinkommens als Geschäftsstelle in diesen Angelegenheiten dauernd tätig. Für den Personen- und Gepäckverkehr ist neuerdings ebenfalls ein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0391" n="377"/> war der Einführung des D. von vornherein günstig. Heute ist der D. so weit durchgeführt, daß der Reisende auf den Hauptverkehrswegen überall Züge vorfindet, die ihn in <hi rendition="#g">durchgehenden Wagen</hi> (s. d.) ohne Rücksicht auf die Bahn- und Landesgrenzen dem Reiseziel zuführen. Die Fahrpläne dieser Züge werden auf den jährlich stattfindenden <hi rendition="#g">europäischen Fahrplankonferenzeri</hi> weiterentwickelt und die den Fahrplänen entsprechenden Wagenläufe sowie die Stellung der Wagen auf den <hi rendition="#g">europäischen Wagenbeistellungskonferenzen</hi> vereinbart. Die Einführung durchgehender Fahrkarten und durchgehender Gepäck- und Güterabfertigung wird zugleich mit der Fortbildung der Abfertigungs- und Beförderungsvorschriften durch <hi rendition="#g">Eisenbahnverbände</hi> gefördert, während die <hi rendition="#g">Wagenverbände</hi> über den Durchgang der Güterwagen die erforderlichen Abmachungen treffen. In Deutschland sind diese Aufgaben nach Durchführung der Verstaatlichung der großen Privatbahnen im wesentlichen auf den <hi rendition="#g">Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband</hi> (s. d.) und den <hi rendition="#g">Deutschen Staatsbahnwagenverband</hi> (s. d.) übergegangen, während die Tarifangelegenheiten des D. in den <hi rendition="#g">Eisenbahntarifverbänden</hi> bearbeitet werden.</p><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0360.jpg" rendition="#c"> <head><hi rendition="#g">Personenverkehr</hi>:</head><lb/> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <table facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0607.jpg" rendition="#c"> <head> <hi rendition="#g">Güterverkehr:</hi> </head><lb/> <row> <cell/> </row> </table><lb/> <p>Für den internationalen D., jedoch vorläufig nur für den Frachtverkehr und den Wagenübergang gilt das <hi rendition="#g">internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr</hi> (s. d.) vom 14. Oktober 1890, sowie die <hi rendition="#g">technische Einheit im Eisenbahnwesen</hi> (s. d.). Das <hi rendition="#g">Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport</hi> (s. d.), ist auf Grund des Übereinkommens als Geschäftsstelle in diesen Angelegenheiten dauernd tätig. Für den Personen- und Gepäckverkehr ist neuerdings ebenfalls ein </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [377/0391]
war der Einführung des D. von vornherein günstig. Heute ist der D. so weit durchgeführt, daß der Reisende auf den Hauptverkehrswegen überall Züge vorfindet, die ihn in durchgehenden Wagen (s. d.) ohne Rücksicht auf die Bahn- und Landesgrenzen dem Reiseziel zuführen. Die Fahrpläne dieser Züge werden auf den jährlich stattfindenden europäischen Fahrplankonferenzeri weiterentwickelt und die den Fahrplänen entsprechenden Wagenläufe sowie die Stellung der Wagen auf den europäischen Wagenbeistellungskonferenzen vereinbart. Die Einführung durchgehender Fahrkarten und durchgehender Gepäck- und Güterabfertigung wird zugleich mit der Fortbildung der Abfertigungs- und Beförderungsvorschriften durch Eisenbahnverbände gefördert, während die Wagenverbände über den Durchgang der Güterwagen die erforderlichen Abmachungen treffen. In Deutschland sind diese Aufgaben nach Durchführung der Verstaatlichung der großen Privatbahnen im wesentlichen auf den Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverband (s. d.) und den Deutschen Staatsbahnwagenverband (s. d.) übergegangen, während die Tarifangelegenheiten des D. in den Eisenbahntarifverbänden bearbeitet werden.
Personenverkehr:
Güterverkehr:
Für den internationalen D., jedoch vorläufig nur für den Frachtverkehr und den Wagenübergang gilt das internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr (s. d.) vom 14. Oktober 1890, sowie die technische Einheit im Eisenbahnwesen (s. d.). Das Berner Zentralamt für den internationalen Eisenbahntransport (s. d.), ist auf Grund des Übereinkommens als Geschäftsstelle in diesen Angelegenheiten dauernd tätig. Für den Personen- und Gepäckverkehr ist neuerdings ebenfalls ein
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:54Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |