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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Ausgleich. Sie sind trotzdem gerechtfertigt aus allgemein wirtschaftlichen Rücksichten, da sie, wie die Erfahrung bestätigt hat, eine segensreiche Belebung des Gesamtverkehrs zur Folge haben.

Breusing.


Durchlässe (culverts, deep furrows; ringoles, ponceaux; tombini), Bauten in den Körpern der Land- oder Wasserstraßen (Eisenbahnen, Wege, Kanäle u. s. w.), die zur Durchführung von Tag- und Quellwasser, von kleinen ständigen Wasserläufen oder auch zum Durchgang von Personen und oft auch in Verbindung damit zur Ableitung des Wassers benutzt werden. Gewöhnlich dienen die D. zur Abführung des Wassers, zuweilen aber auch zu dessen Zuführung für Bewässerungszwecke oder für Trink- und Nutzwasserleitungen.

D. von ganz geringer Lichtweite werden auch Dohlen benannt, ohne daß eine scharfe Grenze zwischen beiden Bezeichnungen anerkannt, wäre.

Die Bezeichnung Rampenkanäle wird für solche D. angewendet, die in Wege oder Straßen eingebaut werden, die über das Bahngleis führen und sich zu diesem Zwecke über die natürliche Bodenfläche erheben.

In Deutschland werden (vgl. die Tabelle 5 der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der Eisenbahnen Deutschlands) nur Bauten bis einschließlich 2 m Lichtweite zu den D. gezählt, während die über 2 m weiten Bauwerke als Brücken bezeichnet werden. In der Schweiz zählt man noch Bauten mit 5 m Lichtweite zu den D., in Frankreich mit 8 m, in Österreich bis zu 12 m.

I. Lage der D. Naturgemäß legt man die D. in der Regel an die tiefsten Stellen der Bodenoberfläche, um eine gründliche Entwässerung zu bewirken. Dadurch werden sie aber meistens ziemlich lang, auch müssen sie der hohen Überschüttung wegen stark angelegt werden und verursachen infolgedessen bedeutende Herstellungskosten. Aus diesem Grund trachtet man, wo immer es zulässig ist, die D. anstatt an der tiefsten Stelle der Bodenfläche an einem Punkt anzulegen, wo die Dammhöhe geringer ist. Im Hügelland, woselbst die Dammböschungen nach der Talseite meist tiefer abfallen als nach der Bergseite, läßt sich durch zweckmäßige Richtung des D. häufig eine Verkürzung erzielen. Die Höhe des Durchlaßeinlaufs wird auch auf die übrige Länge des D. unter Berücksichtigung eines schwachen Gefälles festgehalten, und man gibt dem Bauwerk eine solche Richtung, daß seine Sohle fortwährend in gewachsenem Boden zu liegen kommt. Hierdurch wird oft eine zur Bahnrichtung schräge, zuweilen auch gebrochene Linie für die Durchlaßachse bedingt.

Von dem Durchlaßauslauf, der oft beträchtlich über die tiefste Bodeneinsenkung zu liegen kommt, wird das Wasser mittels eines offenen, in der Regel gepflasterten Gerinnes abwärts geleitet.

In sehr stark gewelltem Gelände kann man öfters Bodeneinsenkungen an der Bergseite des Bahn- oder Straßendamms vollständig auffüllen, das Wasser mittels eines in den gewachsenen Boden einzuschneidenden Grabens am Rand der Muldenauffüllung herumführen und ohne Gefährdung des regelmäßigen Abflusses an der Stelle, an der im Bahn- oder Straßenkörper Auf- und Abtrag wechseln, mit einem kurzen D. durchleiten. Manchmal läßt sich in solchen Fällen für eine einzelne Bodeneinbuchtung ein D. ganz ersparen, indem man das Wasser, wie eben beschrieben, um die Muldenauffüllung herum und durch den folgenden Einschnitt hindurch einem in der nächsten Bodenmulde ohnehin anzulegenden D. zuleitet. Bei solcher Verlegung bestehender Wasserläufe muß aber mit besonderer Vorsicht verfahren werden.

Die Durchlaßachse wird in der Regel rechtwinklig zur Richtung der Bahn oder Straße angeordnet; nur, wenn dies aus besonderen Gründen nicht möglich, oder wie in einem oben angeführten Fall nicht zweckmäßig ist, wendet man schiefe D. an, die aber wegen ihrer größeren Länge und der schwierigeren Ausführung der Ein- und Ausläufe (Durchlaßhäupter) in der Regel teurer zu stehen kommen als rechtwinklige D. Bach- und Grabenverlegungen, deren Kosten gegenüber jenen der D. meist nur wenig ins Gewicht fallen, brauchen nicht gescheut zu werden, wenn damit eine günstigere Lage des D. erzielt werden kann.

II. Lichter Querschnitt. Lichte Weite und lichte Höhe eines D. hängen von dem besonderen Zweck ab, für den er errichtet wird; bei Wasserläufen somit von der Menge des durchzuführenden Wassers und bei Personendurchgängen von der für Personen nötigen Höhe und Breite. Für letztere Abmessungen werden als Mindestmaß für 1 Person 1·8 m und 0·7 m anzunehmen sein, bei größerem Verkehr, wobei auch ein Ausweichen im D. in Rücksicht gezogen werden muß, 2·0-2·5 m und 1·2-1·5 m.

Ausschlaggebend für den lichten Querschnitt eines D. kann auch Rücksichtnahme auf die Möglichkeit entsprechender Reinigung sein.

Ausgleich. Sie sind trotzdem gerechtfertigt aus allgemein wirtschaftlichen Rücksichten, da sie, wie die Erfahrung bestätigt hat, eine segensreiche Belebung des Gesamtverkehrs zur Folge haben.

Breusing.


Durchlässe (culverts, deep furrows; ringoles, ponceaux; tombini), Bauten in den Körpern der Land- oder Wasserstraßen (Eisenbahnen, Wege, Kanäle u. s. w.), die zur Durchführung von Tag- und Quellwasser, von kleinen ständigen Wasserläufen oder auch zum Durchgang von Personen und oft auch in Verbindung damit zur Ableitung des Wassers benutzt werden. Gewöhnlich dienen die D. zur Abführung des Wassers, zuweilen aber auch zu dessen Zuführung für Bewässerungszwecke oder für Trink- und Nutzwasserleitungen.

D. von ganz geringer Lichtweite werden auch Dohlen benannt, ohne daß eine scharfe Grenze zwischen beiden Bezeichnungen anerkannt, wäre.

Die Bezeichnung Rampenkanäle wird für solche D. angewendet, die in Wege oder Straßen eingebaut werden, die über das Bahngleis führen und sich zu diesem Zwecke über die natürliche Bodenfläche erheben.

In Deutschland werden (vgl. die Tabelle 5 der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der Eisenbahnen Deutschlands) nur Bauten bis einschließlich 2 m Lichtweite zu den D. gezählt, während die über 2 m weiten Bauwerke als Brücken bezeichnet werden. In der Schweiz zählt man noch Bauten mit 5 m Lichtweite zu den D., in Frankreich mit 8 m, in Österreich bis zu 12 m.

I. Lage der D. Naturgemäß legt man die D. in der Regel an die tiefsten Stellen der Bodenoberfläche, um eine gründliche Entwässerung zu bewirken. Dadurch werden sie aber meistens ziemlich lang, auch müssen sie der hohen Überschüttung wegen stark angelegt werden und verursachen infolgedessen bedeutende Herstellungskosten. Aus diesem Grund trachtet man, wo immer es zulässig ist, die D. anstatt an der tiefsten Stelle der Bodenfläche an einem Punkt anzulegen, wo die Dammhöhe geringer ist. Im Hügelland, woselbst die Dammböschungen nach der Talseite meist tiefer abfallen als nach der Bergseite, läßt sich durch zweckmäßige Richtung des D. häufig eine Verkürzung erzielen. Die Höhe des Durchlaßeinlaufs wird auch auf die übrige Länge des D. unter Berücksichtigung eines schwachen Gefälles festgehalten, und man gibt dem Bauwerk eine solche Richtung, daß seine Sohle fortwährend in gewachsenem Boden zu liegen kommt. Hierdurch wird oft eine zur Bahnrichtung schräge, zuweilen auch gebrochene Linie für die Durchlaßachse bedingt.

Von dem Durchlaßauslauf, der oft beträchtlich über die tiefste Bodeneinsenkung zu liegen kommt, wird das Wasser mittels eines offenen, in der Regel gepflasterten Gerinnes abwärts geleitet.

In sehr stark gewelltem Gelände kann man öfters Bodeneinsenkungen an der Bergseite des Bahn- oder Straßendamms vollständig auffüllen, das Wasser mittels eines in den gewachsenen Boden einzuschneidenden Grabens am Rand der Muldenauffüllung herumführen und ohne Gefährdung des regelmäßigen Abflusses an der Stelle, an der im Bahn- oder Straßenkörper Auf- und Abtrag wechseln, mit einem kurzen D. durchleiten. Manchmal läßt sich in solchen Fällen für eine einzelne Bodeneinbuchtung ein D. ganz ersparen, indem man das Wasser, wie eben beschrieben, um die Muldenauffüllung herum und durch den folgenden Einschnitt hindurch einem in der nächsten Bodenmulde ohnehin anzulegenden D. zuleitet. Bei solcher Verlegung bestehender Wasserläufe muß aber mit besonderer Vorsicht verfahren werden.

Die Durchlaßachse wird in der Regel rechtwinklig zur Richtung der Bahn oder Straße angeordnet; nur, wenn dies aus besonderen Gründen nicht möglich, oder wie in einem oben angeführten Fall nicht zweckmäßig ist, wendet man schiefe D. an, die aber wegen ihrer größeren Länge und der schwierigeren Ausführung der Ein- und Ausläufe (Durchlaßhäupter) in der Regel teurer zu stehen kommen als rechtwinklige D. Bach- und Grabenverlegungen, deren Kosten gegenüber jenen der D. meist nur wenig ins Gewicht fallen, brauchen nicht gescheut zu werden, wenn damit eine günstigere Lage des D. erzielt werden kann.

II. Lichter Querschnitt. Lichte Weite und lichte Höhe eines D. hängen von dem besonderen Zweck ab, für den er errichtet wird; bei Wasserläufen somit von der Menge des durchzuführenden Wassers und bei Personendurchgängen von der für Personen nötigen Höhe und Breite. Für letztere Abmessungen werden als Mindestmaß für 1 Person 1·8 m und 0·7 m anzunehmen sein, bei größerem Verkehr, wobei auch ein Ausweichen im D. in Rücksicht gezogen werden muß, 2·0–2·5 m und 1·2–1·5 m.

Ausschlaggebend für den lichten Querschnitt eines D. kann auch Rücksichtnahme auf die Möglichkeit entsprechender Reinigung sein.

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[472/0490] Ausgleich. Sie sind trotzdem gerechtfertigt aus allgemein wirtschaftlichen Rücksichten, da sie, wie die Erfahrung bestätigt hat, eine segensreiche Belebung des Gesamtverkehrs zur Folge haben. Breusing. Durchlässe (culverts, deep furrows; ringoles, ponceaux; tombini), Bauten in den Körpern der Land- oder Wasserstraßen (Eisenbahnen, Wege, Kanäle u. s. w.), die zur Durchführung von Tag- und Quellwasser, von kleinen ständigen Wasserläufen oder auch zum Durchgang von Personen und oft auch in Verbindung damit zur Ableitung des Wassers benutzt werden. Gewöhnlich dienen die D. zur Abführung des Wassers, zuweilen aber auch zu dessen Zuführung für Bewässerungszwecke oder für Trink- und Nutzwasserleitungen. D. von ganz geringer Lichtweite werden auch Dohlen benannt, ohne daß eine scharfe Grenze zwischen beiden Bezeichnungen anerkannt, wäre. Die Bezeichnung Rampenkanäle wird für solche D. angewendet, die in Wege oder Straßen eingebaut werden, die über das Bahngleis führen und sich zu diesem Zwecke über die natürliche Bodenfläche erheben. In Deutschland werden (vgl. die Tabelle 5 der im Reichseisenbahnamt bearbeiteten Statistik der Eisenbahnen Deutschlands) nur Bauten bis einschließlich 2 m Lichtweite zu den D. gezählt, während die über 2 m weiten Bauwerke als Brücken bezeichnet werden. In der Schweiz zählt man noch Bauten mit 5 m Lichtweite zu den D., in Frankreich mit 8 m, in Österreich bis zu 12 m. I. Lage der D. Naturgemäß legt man die D. in der Regel an die tiefsten Stellen der Bodenoberfläche, um eine gründliche Entwässerung zu bewirken. Dadurch werden sie aber meistens ziemlich lang, auch müssen sie der hohen Überschüttung wegen stark angelegt werden und verursachen infolgedessen bedeutende Herstellungskosten. Aus diesem Grund trachtet man, wo immer es zulässig ist, die D. anstatt an der tiefsten Stelle der Bodenfläche an einem Punkt anzulegen, wo die Dammhöhe geringer ist. Im Hügelland, woselbst die Dammböschungen nach der Talseite meist tiefer abfallen als nach der Bergseite, läßt sich durch zweckmäßige Richtung des D. häufig eine Verkürzung erzielen. Die Höhe des Durchlaßeinlaufs wird auch auf die übrige Länge des D. unter Berücksichtigung eines schwachen Gefälles festgehalten, und man gibt dem Bauwerk eine solche Richtung, daß seine Sohle fortwährend in gewachsenem Boden zu liegen kommt. Hierdurch wird oft eine zur Bahnrichtung schräge, zuweilen auch gebrochene Linie für die Durchlaßachse bedingt. Von dem Durchlaßauslauf, der oft beträchtlich über die tiefste Bodeneinsenkung zu liegen kommt, wird das Wasser mittels eines offenen, in der Regel gepflasterten Gerinnes abwärts geleitet. In sehr stark gewelltem Gelände kann man öfters Bodeneinsenkungen an der Bergseite des Bahn- oder Straßendamms vollständig auffüllen, das Wasser mittels eines in den gewachsenen Boden einzuschneidenden Grabens am Rand der Muldenauffüllung herumführen und ohne Gefährdung des regelmäßigen Abflusses an der Stelle, an der im Bahn- oder Straßenkörper Auf- und Abtrag wechseln, mit einem kurzen D. durchleiten. Manchmal läßt sich in solchen Fällen für eine einzelne Bodeneinbuchtung ein D. ganz ersparen, indem man das Wasser, wie eben beschrieben, um die Muldenauffüllung herum und durch den folgenden Einschnitt hindurch einem in der nächsten Bodenmulde ohnehin anzulegenden D. zuleitet. Bei solcher Verlegung bestehender Wasserläufe muß aber mit besonderer Vorsicht verfahren werden. Die Durchlaßachse wird in der Regel rechtwinklig zur Richtung der Bahn oder Straße angeordnet; nur, wenn dies aus besonderen Gründen nicht möglich, oder wie in einem oben angeführten Fall nicht zweckmäßig ist, wendet man schiefe D. an, die aber wegen ihrer größeren Länge und der schwierigeren Ausführung der Ein- und Ausläufe (Durchlaßhäupter) in der Regel teurer zu stehen kommen als rechtwinklige D. Bach- und Grabenverlegungen, deren Kosten gegenüber jenen der D. meist nur wenig ins Gewicht fallen, brauchen nicht gescheut zu werden, wenn damit eine günstigere Lage des D. erzielt werden kann. II. Lichter Querschnitt. Lichte Weite und lichte Höhe eines D. hängen von dem besonderen Zweck ab, für den er errichtet wird; bei Wasserläufen somit von der Menge des durchzuführenden Wassers und bei Personendurchgängen von der für Personen nötigen Höhe und Breite. Für letztere Abmessungen werden als Mindestmaß für 1 Person 1·8 m und 0·7 m anzunehmen sein, bei größerem Verkehr, wobei auch ein Ausweichen im D. in Rücksicht gezogen werden muß, 2·0–2·5 m und 1·2–1·5 m. Ausschlaggebend für den lichten Querschnitt eines D. kann auch Rücksichtnahme auf die Möglichkeit entsprechender Reinigung sein.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 472. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/490>, abgerufen am 01.11.2024.