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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Bei kurzen D., die mit Stangen gereinigt werden können, spielt dies keine Rolle; bei langen D. wird man aber die Abmessungen immer so groß machen, daß sie passierbar sind, weshalb man bei rohrförmigen D. nicht unter einen inneren Durchmesser von 60 cm, bei rechteckiger Querschnittsöffnung nicht unter 80 cm lichter Höhe und 60 cm lichter Weite gehen kann.

Bei jedem D. ist zu erwägen, ob die oben erwähnten Mindestabmessungen auch der größten für den Durchfluß zu erwartenden Wassermenge genügen, oder ob für diese größere Weiten und Höhen der D. erforderlich sind.

Zur richtigen Bestimmung dieser Maße hält man sich, wo möglich, an bereits bestehende, in der Nähe befindliche Bauwerke, von denen bekannt ist, daß ihre Durchflußflächen dem Bedürfnis genügt haben. So können bei Erbauung neuer Eisenbahnen die D. in der Nähe sich hinziehender Straßen, die den auch von der Bahn gekreuzten Wasserläufen dienen, meist für die Bahndurchlässe ein richtiges Maß der Durchflußweiten geben, wenn die bislang mit den Straßendurchlässen gemachten Erfahrungen entsprechend berücksichtigt werden.

Die wertvollsten Anhaltspunkte für die Bemessung der Durchlaßweiten größerer Wasserläufe bietet stets, soferne Zeit und Gelegenheit gegeben ist, die Beobachtung der Hochwasserstände. Wenn dies nicht tunlich ist und auch alle anderen Anhaltspunkte für die Bestimmung der Durchflußöffnung fehlen, empfiehlt es sich, auf das Niederschlagsgebiet zurückzugehen. Diese Niederschlagsgebiete lassen sich für jeden D., da es sich hier in der Regel um beschränkte Gebiete handelt, durch eine selbst ganz oberflächliche Geländeuntersuchung mit annähernder Richtigkeit leicht und rasch bestimmen und in die vorhandenen Lagepläne einzeichnen.

Ist die größte Abflußmenge M bestimmt, so wird der lichte Querschnitt F des D. bis auf Wasserhöhe mit Hilfe einer der bekannten Formeln für die Geschwindigkeit u des Wassers in Gerinnen (von Darcy und Bazin, Ganguillet und Kutter u. a.) berechnet und das Abflußprofil im D. gefunden aus F = M/mBulletu, worin m der Kontraktionskoeffizient (0·8 bis 0·5) ist und F so gewählt werden muß, daß n in keinem Fall, auch nicht infolge von Stauung des Wassers vor dem D. wesentlich größer wird als 3 m. Bei Überschreitung dieser Grenze sind Auskolkungen im D. selbst, namentlich an dessen Auslauf ohne besondere Vorsichtsmaßregeln schwer zu vermeiden. Für gewöhnliche Rohrdurchlässe wird die Bestimmung des Querschnitts ebenfalls wie bei offenen Gerinnen vorgenommen; nur für sehr lange und verhältnismäßig enge Rohre, deren Einflußöffnung bei Hochwasser ganz unter Wasser gesetzt sein kann, ist dieser Querschnitt nach den Formeln über die Bewegung des Wassers in geschlossenen Rohren zu berechnen.

III. Länge und Gesamthöhe. Die Länge eines D., zu dem auch dessen Abschlüsse gegen die Dammschüttung am Ein- und Auslauf (Flügel) gehören, ist abhängig von den Schnitten der Durchlaßsohle mit den beiderseitigen Dammböschungen.

Bei kleinen mit Platten gedeckten D. oder bei Rohrdurchlässen hängt die Höhe lediglich von dem für den Durchlaßzweck nötigen lichten Querprofil ab. Bei gewölbten D. kann es aber vorteilhaft erscheinen, dem D. eine größere als für den unmittelbaren Zweck erforderliche Höhe zu geben, da sich hierdurch das Durchlaßgewölbe verkürzt, die Kosten der Dammaufschüttung geringer ausfallen und wohl auch in manchen Fällen hiernach die Gewölbestärke abnehmen kann. Es wird dann eine bestimmte Höhe des D. geben, bei der sich die Vor- und Nachteile der einen oder anderen Anordnung ausgleichen und die kleinsten Gesamtherstellungskosten eintreten.

Man findet diese am besten durch Veranschlagung der ungefähren Gesamtkosten K1, K2 und K3 des D. für drei verschiedene Höhen, worunter sich auch die Kosten des mindest hohen D. befinden, der den sonst bestehenden Verhältnissen noch entspricht. Trägt man diese Kosten als Ordinaten über den zugehörigen Durchlaßhöhen als Abszissen auf, so kann man aus der dadurch bestimmten Kurve mit einer gewissen Annäherung jene Durchlaßhöhe ermitteln, für die sich die kleinsten Kosten ergeben.

IV. Einfall- oder Einlaufschächte. Wenn Straßen oder Eisenbahnen an steilen Lehnen liegen, so kann oft ein durch erstere gelegter D. seinen Einlauf nur mittels eines Schachtes (Fallkessels) erhalten. Dasselbe ist der Fall, wenn zwischen Ober- und Unterhaupt des D. noch das Wasser eines Seitengrabens aufgenommen werden muß, wie das häufig vorkommt, wenn neben einer Bahn eine durch einen Graben getrennte Straße hinführt und beide einen gemeinschaftlichen D. erhalten sollen. Dem Fallkessel gibt man dieselbe Breite wie dem D. und mindestens eine solche Länge, daß der Schacht für das Räumen bei Verstopfungen zugänglich ist. Alle Einfallschachte erfordern eine besonders solide Mauerung der Umfassungswände und eine sorgfältige Gründung und Pflasterung des Sturzbettes. Bei vorhandenem gesunden Fels kann der Fallkessel in diesen selbst eingebrochen werden.

V. Die einzelnen Arten der D. Die D. teilen sich nach dem Material, aus dem

Bei kurzen D., die mit Stangen gereinigt werden können, spielt dies keine Rolle; bei langen D. wird man aber die Abmessungen immer so groß machen, daß sie passierbar sind, weshalb man bei rohrförmigen D. nicht unter einen inneren Durchmesser von 60 cm, bei rechteckiger Querschnittsöffnung nicht unter 80 cm lichter Höhe und 60 cm lichter Weite gehen kann.

Bei jedem D. ist zu erwägen, ob die oben erwähnten Mindestabmessungen auch der größten für den Durchfluß zu erwartenden Wassermenge genügen, oder ob für diese größere Weiten und Höhen der D. erforderlich sind.

Zur richtigen Bestimmung dieser Maße hält man sich, wo möglich, an bereits bestehende, in der Nähe befindliche Bauwerke, von denen bekannt ist, daß ihre Durchflußflächen dem Bedürfnis genügt haben. So können bei Erbauung neuer Eisenbahnen die D. in der Nähe sich hinziehender Straßen, die den auch von der Bahn gekreuzten Wasserläufen dienen, meist für die Bahndurchlässe ein richtiges Maß der Durchflußweiten geben, wenn die bislang mit den Straßendurchlässen gemachten Erfahrungen entsprechend berücksichtigt werden.

Die wertvollsten Anhaltspunkte für die Bemessung der Durchlaßweiten größerer Wasserläufe bietet stets, soferne Zeit und Gelegenheit gegeben ist, die Beobachtung der Hochwasserstände. Wenn dies nicht tunlich ist und auch alle anderen Anhaltspunkte für die Bestimmung der Durchflußöffnung fehlen, empfiehlt es sich, auf das Niederschlagsgebiet zurückzugehen. Diese Niederschlagsgebiete lassen sich für jeden D., da es sich hier in der Regel um beschränkte Gebiete handelt, durch eine selbst ganz oberflächliche Geländeuntersuchung mit annähernder Richtigkeit leicht und rasch bestimmen und in die vorhandenen Lagepläne einzeichnen.

Ist die größte Abflußmenge M bestimmt, so wird der lichte Querschnitt F des D. bis auf Wasserhöhe mit Hilfe einer der bekannten Formeln für die Geschwindigkeit υ des Wassers in Gerinnen (von Darcy und Bazin, Ganguillet und Kutter u. a.) berechnet und das Abflußprofil im D. gefunden aus F = M/μ∙υ, worin μ der Kontraktionskoeffizient (0·8 bis 0·5) ist und F so gewählt werden muß, daß ν in keinem Fall, auch nicht infolge von Stauung des Wassers vor dem D. wesentlich größer wird als 3 m. Bei Überschreitung dieser Grenze sind Auskolkungen im D. selbst, namentlich an dessen Auslauf ohne besondere Vorsichtsmaßregeln schwer zu vermeiden. Für gewöhnliche Rohrdurchlässe wird die Bestimmung des Querschnitts ebenfalls wie bei offenen Gerinnen vorgenommen; nur für sehr lange und verhältnismäßig enge Rohre, deren Einflußöffnung bei Hochwasser ganz unter Wasser gesetzt sein kann, ist dieser Querschnitt nach den Formeln über die Bewegung des Wassers in geschlossenen Rohren zu berechnen.

III. Länge und Gesamthöhe. Die Länge eines D., zu dem auch dessen Abschlüsse gegen die Dammschüttung am Ein- und Auslauf (Flügel) gehören, ist abhängig von den Schnitten der Durchlaßsohle mit den beiderseitigen Dammböschungen.

Bei kleinen mit Platten gedeckten D. oder bei Rohrdurchlässen hängt die Höhe lediglich von dem für den Durchlaßzweck nötigen lichten Querprofil ab. Bei gewölbten D. kann es aber vorteilhaft erscheinen, dem D. eine größere als für den unmittelbaren Zweck erforderliche Höhe zu geben, da sich hierdurch das Durchlaßgewölbe verkürzt, die Kosten der Dammaufschüttung geringer ausfallen und wohl auch in manchen Fällen hiernach die Gewölbestärke abnehmen kann. Es wird dann eine bestimmte Höhe des D. geben, bei der sich die Vor- und Nachteile der einen oder anderen Anordnung ausgleichen und die kleinsten Gesamtherstellungskosten eintreten.

Man findet diese am besten durch Veranschlagung der ungefähren Gesamtkosten K1, K2 und K3 des D. für drei verschiedene Höhen, worunter sich auch die Kosten des mindest hohen D. befinden, der den sonst bestehenden Verhältnissen noch entspricht. Trägt man diese Kosten als Ordinaten über den zugehörigen Durchlaßhöhen als Abszissen auf, so kann man aus der dadurch bestimmten Kurve mit einer gewissen Annäherung jene Durchlaßhöhe ermitteln, für die sich die kleinsten Kosten ergeben.

IV. Einfall- oder Einlaufschächte. Wenn Straßen oder Eisenbahnen an steilen Lehnen liegen, so kann oft ein durch erstere gelegter D. seinen Einlauf nur mittels eines Schachtes (Fallkessels) erhalten. Dasselbe ist der Fall, wenn zwischen Ober- und Unterhaupt des D. noch das Wasser eines Seitengrabens aufgenommen werden muß, wie das häufig vorkommt, wenn neben einer Bahn eine durch einen Graben getrennte Straße hinführt und beide einen gemeinschaftlichen D. erhalten sollen. Dem Fallkessel gibt man dieselbe Breite wie dem D. und mindestens eine solche Länge, daß der Schacht für das Räumen bei Verstopfungen zugänglich ist. Alle Einfallschachte erfordern eine besonders solide Mauerung der Umfassungswände und eine sorgfältige Gründung und Pflasterung des Sturzbettes. Bei vorhandenem gesunden Fels kann der Fallkessel in diesen selbst eingebrochen werden.

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[473/0491] Bei kurzen D., die mit Stangen gereinigt werden können, spielt dies keine Rolle; bei langen D. wird man aber die Abmessungen immer so groß machen, daß sie passierbar sind, weshalb man bei rohrförmigen D. nicht unter einen inneren Durchmesser von 60 cm, bei rechteckiger Querschnittsöffnung nicht unter 80 cm lichter Höhe und 60 cm lichter Weite gehen kann. Bei jedem D. ist zu erwägen, ob die oben erwähnten Mindestabmessungen auch der größten für den Durchfluß zu erwartenden Wassermenge genügen, oder ob für diese größere Weiten und Höhen der D. erforderlich sind. Zur richtigen Bestimmung dieser Maße hält man sich, wo möglich, an bereits bestehende, in der Nähe befindliche Bauwerke, von denen bekannt ist, daß ihre Durchflußflächen dem Bedürfnis genügt haben. So können bei Erbauung neuer Eisenbahnen die D. in der Nähe sich hinziehender Straßen, die den auch von der Bahn gekreuzten Wasserläufen dienen, meist für die Bahndurchlässe ein richtiges Maß der Durchflußweiten geben, wenn die bislang mit den Straßendurchlässen gemachten Erfahrungen entsprechend berücksichtigt werden. Die wertvollsten Anhaltspunkte für die Bemessung der Durchlaßweiten größerer Wasserläufe bietet stets, soferne Zeit und Gelegenheit gegeben ist, die Beobachtung der Hochwasserstände. Wenn dies nicht tunlich ist und auch alle anderen Anhaltspunkte für die Bestimmung der Durchflußöffnung fehlen, empfiehlt es sich, auf das Niederschlagsgebiet zurückzugehen. Diese Niederschlagsgebiete lassen sich für jeden D., da es sich hier in der Regel um beschränkte Gebiete handelt, durch eine selbst ganz oberflächliche Geländeuntersuchung mit annähernder Richtigkeit leicht und rasch bestimmen und in die vorhandenen Lagepläne einzeichnen. Ist die größte Abflußmenge M bestimmt, so wird der lichte Querschnitt F des D. bis auf Wasserhöhe mit Hilfe einer der bekannten Formeln für die Geschwindigkeit υ des Wassers in Gerinnen (von Darcy und Bazin, Ganguillet und Kutter u. a.) berechnet und das Abflußprofil im D. gefunden aus F = M/μ∙υ, worin μ der Kontraktionskoeffizient (0·8 bis 0·5) ist und F so gewählt werden muß, daß ν in keinem Fall, auch nicht infolge von Stauung des Wassers vor dem D. wesentlich größer wird als 3 m. Bei Überschreitung dieser Grenze sind Auskolkungen im D. selbst, namentlich an dessen Auslauf ohne besondere Vorsichtsmaßregeln schwer zu vermeiden. Für gewöhnliche Rohrdurchlässe wird die Bestimmung des Querschnitts ebenfalls wie bei offenen Gerinnen vorgenommen; nur für sehr lange und verhältnismäßig enge Rohre, deren Einflußöffnung bei Hochwasser ganz unter Wasser gesetzt sein kann, ist dieser Querschnitt nach den Formeln über die Bewegung des Wassers in geschlossenen Rohren zu berechnen. III. Länge und Gesamthöhe. Die Länge eines D., zu dem auch dessen Abschlüsse gegen die Dammschüttung am Ein- und Auslauf (Flügel) gehören, ist abhängig von den Schnitten der Durchlaßsohle mit den beiderseitigen Dammböschungen. Bei kleinen mit Platten gedeckten D. oder bei Rohrdurchlässen hängt die Höhe lediglich von dem für den Durchlaßzweck nötigen lichten Querprofil ab. Bei gewölbten D. kann es aber vorteilhaft erscheinen, dem D. eine größere als für den unmittelbaren Zweck erforderliche Höhe zu geben, da sich hierdurch das Durchlaßgewölbe verkürzt, die Kosten der Dammaufschüttung geringer ausfallen und wohl auch in manchen Fällen hiernach die Gewölbestärke abnehmen kann. Es wird dann eine bestimmte Höhe des D. geben, bei der sich die Vor- und Nachteile der einen oder anderen Anordnung ausgleichen und die kleinsten Gesamtherstellungskosten eintreten. Man findet diese am besten durch Veranschlagung der ungefähren Gesamtkosten K1, K2 und K3 des D. für drei verschiedene Höhen, worunter sich auch die Kosten des mindest hohen D. befinden, der den sonst bestehenden Verhältnissen noch entspricht. Trägt man diese Kosten als Ordinaten über den zugehörigen Durchlaßhöhen als Abszissen auf, so kann man aus der dadurch bestimmten Kurve mit einer gewissen Annäherung jene Durchlaßhöhe ermitteln, für die sich die kleinsten Kosten ergeben. IV. Einfall- oder Einlaufschächte. Wenn Straßen oder Eisenbahnen an steilen Lehnen liegen, so kann oft ein durch erstere gelegter D. seinen Einlauf nur mittels eines Schachtes (Fallkessels) erhalten. Dasselbe ist der Fall, wenn zwischen Ober- und Unterhaupt des D. noch das Wasser eines Seitengrabens aufgenommen werden muß, wie das häufig vorkommt, wenn neben einer Bahn eine durch einen Graben getrennte Straße hinführt und beide einen gemeinschaftlichen D. erhalten sollen. Dem Fallkessel gibt man dieselbe Breite wie dem D. und mindestens eine solche Länge, daß der Schacht für das Räumen bei Verstopfungen zugänglich ist. Alle Einfallschachte erfordern eine besonders solide Mauerung der Umfassungswände und eine sorgfältige Gründung und Pflasterung des Sturzbettes. Bei vorhandenem gesunden Fels kann der Fallkessel in diesen selbst eingebrochen werden. V. Die einzelnen Arten der D. Die D. teilen sich nach dem Material, aus dem

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/491>, abgerufen am 22.11.2024.