Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.Abb. 374. Abb. 375. Abb. 376. Abb. 377. a) Die österreichischen besonderen Bestimmungen für die Berechnung und Ausführung von Betoneisen-Tragwerken für offene Durchlässe im Zuge von Eisenbahnlinien (Vollspurbahnen) von 1903, 1906, 1908 (giltig für die von der k. k. Eisenbahnbaudirektion ausgeführten Bahnlinien). b) Die vorläufigen Bestimmungen für das Entwerfen und die Ausführung von Ingenieurbauten in Eisenbeton im Bezirk der Eisenbahndirektion Berlin vom 21. Februar 1906. c) Die provisorischen Vorschriften über Bauten in armiertem Beton auf den schweizerischen Eisenbahnen vom 15. Oktober 1906. d) Die Vorschriften für die Vorbereitung, Ausführung und Prüfung von Eisenbetonbauten für die königl. württembergischen Staatsbahnen vom Februar 1909. Was die Ausbildung von Eisenbetondecken für D. anbelangt, so werden für kleinere Lichtweiten bis etwa 2 m stets nur Platten, für größere Lichtweiten Plattenbalken angewendet, da sich bei größeren Lichtweiten die Platten nicht mehr als wirtschaftlich erweisen. Von solchen Platten-D. haben die österreichischen Staatsbahnen (Eisenbahnbaudirektion), die bayerischen sowie italienischen Staatsbahnen Normalblätter ausgearbeitet. Die Abb. 374 zeigt einen Quer- und Längsschnitt der österreichischen, Abb. 375 jene der bayerischen Type. In Österreich lagern die Platten satt auf den in Stampfbeton 1 : 6 hergestellten Auflagermauerwerk auf und sind die Trageisen zur Abb. 374. Abb. 375. Abb. 376. Abb. 377. a) Die österreichischen besonderen Bestimmungen für die Berechnung und Ausführung von Betoneisen-Tragwerken für offene Durchlässe im Zuge von Eisenbahnlinien (Vollspurbahnen) von 1903, 1906, 1908 (giltig für die von der k. k. Eisenbahnbaudirektion ausgeführten Bahnlinien). b) Die vorläufigen Bestimmungen für das Entwerfen und die Ausführung von Ingenieurbauten in Eisenbeton im Bezirk der Eisenbahndirektion Berlin vom 21. Februar 1906. c) Die provisorischen Vorschriften über Bauten in armiertem Beton auf den schweizerischen Eisenbahnen vom 15. Oktober 1906. d) Die Vorschriften für die Vorbereitung, Ausführung und Prüfung von Eisenbetonbauten für die königl. württembergischen Staatsbahnen vom Februar 1909. Was die Ausbildung von Eisenbetondecken für D. anbelangt, so werden für kleinere Lichtweiten bis etwa 2 m stets nur Platten, für größere Lichtweiten Plattenbalken angewendet, da sich bei größeren Lichtweiten die Platten nicht mehr als wirtschaftlich erweisen. Von solchen Platten-D. haben die österreichischen Staatsbahnen (Eisenbahnbaudirektion), die bayerischen sowie italienischen Staatsbahnen Normalblätter ausgearbeitet. Die Abb. 374 zeigt einen Quer- und Längsschnitt der österreichischen, Abb. 375 jene der bayerischen Type. In Österreich lagern die Platten satt auf den in Stampfbeton 1 : 6 hergestellten Auflagermauerwerk auf und sind die Trageisen zur <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0504" n="486"/><lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen03_1912/figures/roell_eisenbahnwesen03_1912_figure-0585.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 374.</head><lb/></figure><lb/> dessen Anwendung insbesondere beim Bau neuer Bahnlinien dann zu empfehlen, wenn für die Berechnungen mit Rücksicht auf die stetig anwachsenden Verkehrslasten entweder nur kleinere Spannungen zulässig oder größere als in Gebrauch stehende Verkehrslasten vorgeschrieben werden. 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[Abbildung Abb. 374.
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dessen Anwendung insbesondere beim Bau neuer Bahnlinien dann zu empfehlen, wenn für die Berechnungen mit Rücksicht auf die stetig anwachsenden Verkehrslasten entweder nur kleinere Spannungen zulässig oder größere als in Gebrauch stehende Verkehrslasten vorgeschrieben werden. Ferner muß auch stets
[Abbildung Abb. 375.
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[Abbildung Abb. 376.
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[Abbildung Abb. 377.
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eine gute Entwässerung und Anordnung eines elastischen Zwischenmittels zwischen Schienen und Tragwerksoberkante vorgesehen werden. Alle diese Umstände finden mehr oder weniger Berücksichtigung in den bisher herausgegebenen einschlägigen Vorschriften der Eisenbahnverwaltungen. Es seien u. a. genannt:
a) Die österreichischen besonderen Bestimmungen für die Berechnung und Ausführung von Betoneisen-Tragwerken für offene Durchlässe im Zuge von Eisenbahnlinien (Vollspurbahnen) von 1903, 1906, 1908 (giltig für die von der k. k. Eisenbahnbaudirektion ausgeführten Bahnlinien).
b) Die vorläufigen Bestimmungen für das Entwerfen und die Ausführung von Ingenieurbauten in Eisenbeton im Bezirk der Eisenbahndirektion Berlin vom 21. Februar 1906.
c) Die provisorischen Vorschriften über Bauten in armiertem Beton auf den schweizerischen Eisenbahnen vom 15. Oktober 1906.
d) Die Vorschriften für die Vorbereitung, Ausführung und Prüfung von Eisenbetonbauten für die königl. württembergischen Staatsbahnen vom Februar 1909.
Was die Ausbildung von Eisenbetondecken für D. anbelangt, so werden für kleinere Lichtweiten bis etwa 2 m stets nur Platten, für größere Lichtweiten Plattenbalken angewendet, da sich bei größeren Lichtweiten die Platten nicht mehr als wirtschaftlich erweisen. Von solchen Platten-D. haben die österreichischen Staatsbahnen (Eisenbahnbaudirektion), die bayerischen sowie italienischen Staatsbahnen Normalblätter ausgearbeitet. Die Abb. 374 zeigt einen Quer- und Längsschnitt der österreichischen, Abb. 375 jene der bayerischen Type. In Österreich lagern die Platten satt auf den in Stampfbeton 1 : 6 hergestellten Auflagermauerwerk auf und sind die Trageisen zur
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