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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Ziele haben. Im weiteren Sinne können zu den E. auch die Kurse gerechnet werden, die an Lehranstalten allgemeiner Art (Hochschulen, Handelsschulen u. s. w.) und innerhalb der Eisenbahnverwaltungen zur Ausbildung im Eisenbahnberuf eingerichtet sind.

Mit der zunehmenden Entwicklung des Eisenbahnwesens wird die Frage der Ausbildung des Eisenbahnpersonals immer wichtiger und zugleich schwieriger. Es ist daher erklärlich, daß man dieser Frage seit einigen Jahrzehnten fast in allen Ländern ein lebhaftes Interesse entgegenbringt. Eine sehr eingehende Erörterung auf dem internationalen Eisenbahnkongreß in Paris im Jahre 1900 hat ergeben, daß die einzelnen Eisenbahnverwaltungen sehr ungleich vorgegangen sind, und daß auch die Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung besonderer Schulen und Kurse weit auseinandergehen. In einigen Ländern wird noch immer an der früher fast allgemein üblichen Art der Ausbildung lediglich im Dienst und durch den Dienst festgehalten, während in anderen Staaten die Verwaltungen der Ansicht sind, daß die auf dem Wege der Praxis zu erlangenden Kenntnisse des Eisenbahnwesens nicht mehr genügen und ein völliges Erfassen der einschlägigen Materien nur dann möglich ist, wenn zu der empirischen Schulung ein umfassendes theoretisches Fachstudium, wenigstens für die höheren und mittleren Beamten, hinzutritt.

1. E. für den höheren Dienst. Für höhere Eisenbahnbeamte wird fast überall als Bedingung für ihre Anstellung ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften oder der Jurisprudenz auf technischen Hochschulen oder Universitäten gefordert. Die Vielseitigkeit des Eisenbahndienstes bringt es aber mit sich, daß der höhere Beamte daneben auch Einblick in diejenigen Gebiete des Eisenbahnwesens gewinnen muß, die nicht seinem eigentlichen Fache angehören. Je höher die Dienststellung ist, desto mehr ist eine gründliche Kenntnis aller zum Eisenbahnwesen gehörenden Materien nötig, weil die meisten Aufgaben, die zu erledigen sind, sich nicht bloß auf technischem oder auf juristischem Gebiete bewegen, sondern verschiedene Gebiete zugleich berühren. Die Beamten werden sich diese Vielseitigkeit zwar zum großen Teile durch die Praxis und durch Selbststudium aneignen müssen; es ist aber von großem Wert, daß sie die Grundlagen durch eine theoretische Anleitung gewinnen.

Die vollkommenste Lösung dieser Aufgabe würde die Einrichtung besonderer Hochschulen für Eisenbahnwesen (Eisenbahnakademien) sein, für die einzelne Fachmänner eingetreten sind. Sie ist aber bisher noch nirgends verwirklicht worden.

Höchstens könnte man dazu die beiden aus älterer Zeit (1823 und 1896) stammenden russischen Ingenieurschulen rechnen, nämlich das Institut der Ingenieure der Verkehrswege Alexanders I. und die kaiserliche Ingenieurschule in Moskau, die beide (vor allem letztere) vorwiegend zur Ausbildung von höheren Eisenbahningenieuren bestimmt sind. Allerdings verwirklichen sie das Ideal einer Eisenbahnakademie insofern nicht, als nur die technische Seite des Eisenbahnwesens berücksichtigt wird. Beide Institute sind Internate und unterstehen dem Ministerium der Verkehrswege; ersteres ist für 50, letzteres für 200 Zöglinge eingerichtet. Die theoretischen Kurse finden nur in der schlechteren Jahreszeit statt, während die Sommermonate dem praktischen Dienst im Eisenbahnbau und -betrieb vorbehalten sind. Wenn man von diesen beiden technischen Anstalten absieht, die durch Verbindung theoretischer und praktischer Unterweisungen der Ausbildung höherer Eisenbahningenieure dienen, gibt es keine Spezialschulen für höhere Eisenbahnbeamte.

In den meisten Ländern versucht man aber, den Technikern und Juristen, die sich dem Eisenbahnerberufe widmen wollen, Gelegenheit zu geben, sich durch den Besuch fachwissenschaftlicher Vorlesungen Kenntnisse auf allen Gebieten des Eisenbahnwesens zu erwerben. Diese Vorlesungen werden vorwiegend an den höheren Lehranstalten, technischen Hochschulen und Universitäten teils von Hochschulprofessoren, teils von höheren Eisenbahnbeamten gehalten.

Im Deutschen Reiche sind diese Vorlesungen in sehr ausgedehntem Maße eingerichtet worden. So sind zu erwähnen die an der Universität Berlin gehaltenen Vorlesungen über:

Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarifwesen;

Verwaltung der preußischen Staatseisenbahnen;

Technologie der Eisenbahnen;

Betrieb der Eisenbahnen;

Preußisches Eisenbahnrecht;

Gütertarifwesen der deutschen Eisenbahnen, unter besonderer Berücksichtigung seiner praktischen Handhabung;

Eisenbahnfrachtrecht.

Ähnliche Vorlesungen werden teils in den Räumen der Hochschulen, teils in anderen Räumlichkeiten gehalten in Breslau, Köln, Elberfeld, Halle a. S., Hannover, Frankfurt am

Ziele haben. Im weiteren Sinne können zu den E. auch die Kurse gerechnet werden, die an Lehranstalten allgemeiner Art (Hochschulen, Handelsschulen u. s. w.) und innerhalb der Eisenbahnverwaltungen zur Ausbildung im Eisenbahnberuf eingerichtet sind.

Mit der zunehmenden Entwicklung des Eisenbahnwesens wird die Frage der Ausbildung des Eisenbahnpersonals immer wichtiger und zugleich schwieriger. Es ist daher erklärlich, daß man dieser Frage seit einigen Jahrzehnten fast in allen Ländern ein lebhaftes Interesse entgegenbringt. Eine sehr eingehende Erörterung auf dem internationalen Eisenbahnkongreß in Paris im Jahre 1900 hat ergeben, daß die einzelnen Eisenbahnverwaltungen sehr ungleich vorgegangen sind, und daß auch die Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung besonderer Schulen und Kurse weit auseinandergehen. In einigen Ländern wird noch immer an der früher fast allgemein üblichen Art der Ausbildung lediglich im Dienst und durch den Dienst festgehalten, während in anderen Staaten die Verwaltungen der Ansicht sind, daß die auf dem Wege der Praxis zu erlangenden Kenntnisse des Eisenbahnwesens nicht mehr genügen und ein völliges Erfassen der einschlägigen Materien nur dann möglich ist, wenn zu der empirischen Schulung ein umfassendes theoretisches Fachstudium, wenigstens für die höheren und mittleren Beamten, hinzutritt.

1. E. für den höheren Dienst. Für höhere Eisenbahnbeamte wird fast überall als Bedingung für ihre Anstellung ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften oder der Jurisprudenz auf technischen Hochschulen oder Universitäten gefordert. Die Vielseitigkeit des Eisenbahndienstes bringt es aber mit sich, daß der höhere Beamte daneben auch Einblick in diejenigen Gebiete des Eisenbahnwesens gewinnen muß, die nicht seinem eigentlichen Fache angehören. Je höher die Dienststellung ist, desto mehr ist eine gründliche Kenntnis aller zum Eisenbahnwesen gehörenden Materien nötig, weil die meisten Aufgaben, die zu erledigen sind, sich nicht bloß auf technischem oder auf juristischem Gebiete bewegen, sondern verschiedene Gebiete zugleich berühren. Die Beamten werden sich diese Vielseitigkeit zwar zum großen Teile durch die Praxis und durch Selbststudium aneignen müssen; es ist aber von großem Wert, daß sie die Grundlagen durch eine theoretische Anleitung gewinnen.

Die vollkommenste Lösung dieser Aufgabe würde die Einrichtung besonderer Hochschulen für Eisenbahnwesen (Eisenbahnakademien) sein, für die einzelne Fachmänner eingetreten sind. Sie ist aber bisher noch nirgends verwirklicht worden.

Höchstens könnte man dazu die beiden aus älterer Zeit (1823 und 1896) stammenden russischen Ingenieurschulen rechnen, nämlich das Institut der Ingenieure der Verkehrswege Alexanders I. und die kaiserliche Ingenieurschule in Moskau, die beide (vor allem letztere) vorwiegend zur Ausbildung von höheren Eisenbahningenieuren bestimmt sind. Allerdings verwirklichen sie das Ideal einer Eisenbahnakademie insofern nicht, als nur die technische Seite des Eisenbahnwesens berücksichtigt wird. Beide Institute sind Internate und unterstehen dem Ministerium der Verkehrswege; ersteres ist für 50, letzteres für 200 Zöglinge eingerichtet. Die theoretischen Kurse finden nur in der schlechteren Jahreszeit statt, während die Sommermonate dem praktischen Dienst im Eisenbahnbau und -betrieb vorbehalten sind. Wenn man von diesen beiden technischen Anstalten absieht, die durch Verbindung theoretischer und praktischer Unterweisungen der Ausbildung höherer Eisenbahningenieure dienen, gibt es keine Spezialschulen für höhere Eisenbahnbeamte.

In den meisten Ländern versucht man aber, den Technikern und Juristen, die sich dem Eisenbahnerberufe widmen wollen, Gelegenheit zu geben, sich durch den Besuch fachwissenschaftlicher Vorlesungen Kenntnisse auf allen Gebieten des Eisenbahnwesens zu erwerben. Diese Vorlesungen werden vorwiegend an den höheren Lehranstalten, technischen Hochschulen und Universitäten teils von Hochschulprofessoren, teils von höheren Eisenbahnbeamten gehalten.

Im Deutschen Reiche sind diese Vorlesungen in sehr ausgedehntem Maße eingerichtet worden. So sind zu erwähnen die an der Universität Berlin gehaltenen Vorlesungen über:

Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarifwesen;

Verwaltung der preußischen Staatseisenbahnen;

Technologie der Eisenbahnen;

Betrieb der Eisenbahnen;

Preußisches Eisenbahnrecht;

Gütertarifwesen der deutschen Eisenbahnen, unter besonderer Berücksichtigung seiner praktischen Handhabung;

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[121/0130] Ziele haben. Im weiteren Sinne können zu den E. auch die Kurse gerechnet werden, die an Lehranstalten allgemeiner Art (Hochschulen, Handelsschulen u. s. w.) und innerhalb der Eisenbahnverwaltungen zur Ausbildung im Eisenbahnberuf eingerichtet sind. Mit der zunehmenden Entwicklung des Eisenbahnwesens wird die Frage der Ausbildung des Eisenbahnpersonals immer wichtiger und zugleich schwieriger. Es ist daher erklärlich, daß man dieser Frage seit einigen Jahrzehnten fast in allen Ländern ein lebhaftes Interesse entgegenbringt. Eine sehr eingehende Erörterung auf dem internationalen Eisenbahnkongreß in Paris im Jahre 1900 hat ergeben, daß die einzelnen Eisenbahnverwaltungen sehr ungleich vorgegangen sind, und daß auch die Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung besonderer Schulen und Kurse weit auseinandergehen. In einigen Ländern wird noch immer an der früher fast allgemein üblichen Art der Ausbildung lediglich im Dienst und durch den Dienst festgehalten, während in anderen Staaten die Verwaltungen der Ansicht sind, daß die auf dem Wege der Praxis zu erlangenden Kenntnisse des Eisenbahnwesens nicht mehr genügen und ein völliges Erfassen der einschlägigen Materien nur dann möglich ist, wenn zu der empirischen Schulung ein umfassendes theoretisches Fachstudium, wenigstens für die höheren und mittleren Beamten, hinzutritt. 1. E. für den höheren Dienst. Für höhere Eisenbahnbeamte wird fast überall als Bedingung für ihre Anstellung ein abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften oder der Jurisprudenz auf technischen Hochschulen oder Universitäten gefordert. Die Vielseitigkeit des Eisenbahndienstes bringt es aber mit sich, daß der höhere Beamte daneben auch Einblick in diejenigen Gebiete des Eisenbahnwesens gewinnen muß, die nicht seinem eigentlichen Fache angehören. Je höher die Dienststellung ist, desto mehr ist eine gründliche Kenntnis aller zum Eisenbahnwesen gehörenden Materien nötig, weil die meisten Aufgaben, die zu erledigen sind, sich nicht bloß auf technischem oder auf juristischem Gebiete bewegen, sondern verschiedene Gebiete zugleich berühren. Die Beamten werden sich diese Vielseitigkeit zwar zum großen Teile durch die Praxis und durch Selbststudium aneignen müssen; es ist aber von großem Wert, daß sie die Grundlagen durch eine theoretische Anleitung gewinnen. Die vollkommenste Lösung dieser Aufgabe würde die Einrichtung besonderer Hochschulen für Eisenbahnwesen (Eisenbahnakademien) sein, für die einzelne Fachmänner eingetreten sind. Sie ist aber bisher noch nirgends verwirklicht worden. Höchstens könnte man dazu die beiden aus älterer Zeit (1823 und 1896) stammenden russischen Ingenieurschulen rechnen, nämlich das Institut der Ingenieure der Verkehrswege Alexanders I. und die kaiserliche Ingenieurschule in Moskau, die beide (vor allem letztere) vorwiegend zur Ausbildung von höheren Eisenbahningenieuren bestimmt sind. Allerdings verwirklichen sie das Ideal einer Eisenbahnakademie insofern nicht, als nur die technische Seite des Eisenbahnwesens berücksichtigt wird. Beide Institute sind Internate und unterstehen dem Ministerium der Verkehrswege; ersteres ist für 50, letzteres für 200 Zöglinge eingerichtet. Die theoretischen Kurse finden nur in der schlechteren Jahreszeit statt, während die Sommermonate dem praktischen Dienst im Eisenbahnbau und -betrieb vorbehalten sind. Wenn man von diesen beiden technischen Anstalten absieht, die durch Verbindung theoretischer und praktischer Unterweisungen der Ausbildung höherer Eisenbahningenieure dienen, gibt es keine Spezialschulen für höhere Eisenbahnbeamte. In den meisten Ländern versucht man aber, den Technikern und Juristen, die sich dem Eisenbahnerberufe widmen wollen, Gelegenheit zu geben, sich durch den Besuch fachwissenschaftlicher Vorlesungen Kenntnisse auf allen Gebieten des Eisenbahnwesens zu erwerben. Diese Vorlesungen werden vorwiegend an den höheren Lehranstalten, technischen Hochschulen und Universitäten teils von Hochschulprofessoren, teils von höheren Eisenbahnbeamten gehalten. Im Deutschen Reiche sind diese Vorlesungen in sehr ausgedehntem Maße eingerichtet worden. So sind zu erwähnen die an der Universität Berlin gehaltenen Vorlesungen über: Nationalökonomie der Eisenbahnen, insbesondere das Tarifwesen; Verwaltung der preußischen Staatseisenbahnen; Technologie der Eisenbahnen; Betrieb der Eisenbahnen; Preußisches Eisenbahnrecht; Gütertarifwesen der deutschen Eisenbahnen, unter besonderer Berücksichtigung seiner praktischen Handhabung; Eisenbahnfrachtrecht. Ähnliche Vorlesungen werden teils in den Räumen der Hochschulen, teils in anderen Räumlichkeiten gehalten in Breslau, Köln, Elberfeld, Halle a. S., Hannover, Frankfurt am

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/130>, abgerufen am 21.11.2024.