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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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100 Rubel bestraft (§ 399). Wer im Eisenbahnbetriebsdienst eine Person anstellt, von der er weiß, daß sie dazu nicht berechtigt ist, oder in solchem Betrieb die Erfüllung von Verpflichtungen an Personen überträgt, von denen er weiß, daß sie dazu unfähig sind, wird mit Haft nicht über 3 Monaten oder mit Geldstrafe nicht über 300 Rubel bestraft (§ 400).

Als Straftat, die sich mittelbar gegen den Eisenbahnverkehr richte, ist noch zu erwähnen der Diebstahl während der Bewegung eines Eisenbahnzuges oder während seines Anhaltens (erhöhte Strafe Gefängnis bis zu 2 Jahren, § 581, abgesehen von sonstigen Straferhöhungsumständen).

Literatur: Müller, Verbrechen gegen die materielle Integrität der Eisenbahnen. 1846. - Morin, Kommentar zum französischen Eisenbahnpolizeigesetz, J. d. droit crim. 1846. - Meili, Internat. Eisenbahnverträge. 1887. - Strafgesetzgebung der Gegenwart. 1894 und 1899. - Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechtes IX, Ullmann, Gefährdung des Eisenbahn betriebes, S. 85. 1906. - Ferner die Darstellung in den Handbüchern des Strafrechtes der einzelnen Staaten.

Hoegel.


Eisenbahntruppen (railway troups; troupes de chemln de fer; truppe ferroviarie), besondere Truppen für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen im Kriege. Um für diese Aufgabe vorbereitet zu sein, müssen sie schon im Frieden militärisch und technisch ausgebildet werden. Die meisten Militärstaaten haben jetzt ständige E. Die Einleitung des Betriebes auf den feindlichen, im Laufe des Feldzuges besetzten Bahnen (s. Kriegsbetrieb), der in der Regel eine Wiederherstellung der zerstörten Bahnanlagen vorausgehen muß, sowie die Herstellung flüchtiger Feldeisenbahnen zum Heranschaffen von Verpflegungs- und Kriegsmaterial bilden die Hauptaufgabe der E. Daneben obliegt ihnen die Zerstörung von Eisenbahnen, eine Aufgabe, die auch anderen Truppen, insbesondere der Kavallerie, zufallen kann.

Ihrer Aufgabe im Kriege entsprechend, geht neben der rein militärischen Ausbildung der E. die besondere Ausbildung im Eisenbahndienst. Um sie zu erleichtern, wird der Ersatz, so weit irgend möglich, aus im praktischen Eisenbahndienst ausgebildeten Wehrpflichtigen ausgehoben, auch Handwerker aller Art werden den E. zugeteilt. Nur dadurch, daß die E. bereits im Frieden bestehen und Eisenbahnen betreiben, ist es möglich, mit der nötigen Schnelligkeit die für den Kriegsfall erforderlichen Kräfte zu entfalten und für die vielseitigen und umfangreichen Aufgaben rechtzeitig bereitzuhalten. Um Neuerungen auf dem Gebiete des Verkehrs zu erproben, namentlich insoweit sie für militärische Zwecke in Frage kommen, bestehen bei einigen Heeren besondere Versuchstruppen. Diese, die Telegraphen- und Kraftfahrtruppen bilden mit den E. zusammen die Verkehrstruppen.

Die Uniform der E. entspricht meist der der Pioniere, aus denen sie hervorgegangen sind, mit besonderen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Abzeichen.

Die ersten E. wurden im amerikanischen Bürgerkrieg (1862-1864) aufgestellt. Ihr Begründer war der General Daniel C. Mac Callum, der als Military Director und Superintendent of Railroads in the United States den Befehl erhielt, sich in den Besitz aller Eisenbahnen auf dem Kriegsschauplatze zu setzen. Bezüglich der Verfügung über die Eisenbahnen und ihre Betriebsmittel erhielt er fast unumschränkte Machtvollkommenheit. Die ihm unterstellten Truppen, die zeitweilig eine Stärke von 24.000 Köpfen erreichten, bestanden aus einem Betriebs- und einem Baukorps. Da Soldaten sich in diesem Dienst nicht bewährten, wurden freiwillig sich meldende Eisenbahntechniker und Handwerker aller Art eingestellt. Nach notdürftiger militärischer Ausbildung wurden die E. nach Bedarf den einzelnen Truppenkörpern zugewiesen, wo sie beim Vorrücken die vom Feinde beim Rückzug zerstörten Eisenbahnen wiederherstellten, anderseits beim eigenen Rückzug Eisenbahnen hinter sich zerstörten, Betriebsmittel heranschafften und in Stand setzten und den Betrieb auf verlassenen, besetzten und neuerbauten Eisenbahnen einrichteten. In diesem Kriege wurden auch zum ersten Male neue Eisenbahnen für die Zwecke der Kriegführung angelegt, die eine Länge von etwa 2000 km erreichten; dabei waren Talbrücken bis zu 250 m Länge und 30 m Höhe in der in Amerika üblichen Holzbauweise (trestle-work) zu erbauen.

Die amerikanischen E. wurden im Jahre 1865 aufgelöst. Ihre Tätigkeit im Befreiungskriege wurde von den Großstaaten Europas aufmerksam verfolgt und gab diesen Anlaß, auch ihrerseits E. zu gründen.

A. Deutschland. Nachdem Moltke schon 1836 und 1841 in kleineren Veröffentlichungen auf die Bedeutung der Eisenbahnen für die Kriegführung hingewiesen hatte, kamen die ersten größeren Truppenbewegungen mit der Eisenbahn im schleswig-holsteinischen Feldzuge in den Jahren 1849-1851 vor. Preußen war der erste Staat, in dem auf Grund der hierbei gesammelten Erfahrungen und einer für die Benutzung durch die Offiziere des Generalstabs bestimmten Denkschrift die Behörden, die den Eisenbahnbetrieb im Kriege zu leiten haben, schon im Frieden bestimmt worden sind. Die im Frieden getroffenen Vorbereitungen wurden im Feldzuge gegen

100 Rubel bestraft (§ 399). Wer im Eisenbahnbetriebsdienst eine Person anstellt, von der er weiß, daß sie dazu nicht berechtigt ist, oder in solchem Betrieb die Erfüllung von Verpflichtungen an Personen überträgt, von denen er weiß, daß sie dazu unfähig sind, wird mit Haft nicht über 3 Monaten oder mit Geldstrafe nicht über 300 Rubel bestraft (§ 400).

Als Straftat, die sich mittelbar gegen den Eisenbahnverkehr richte, ist noch zu erwähnen der Diebstahl während der Bewegung eines Eisenbahnzuges oder während seines Anhaltens (erhöhte Strafe Gefängnis bis zu 2 Jahren, § 581, abgesehen von sonstigen Straferhöhungsumständen).

Literatur: Müller, Verbrechen gegen die materielle Integrität der Eisenbahnen. 1846. – Morin, Kommentar zum französischen Eisenbahnpolizeigesetz, J. d. droit crim. 1846. – Meili, Internat. Eisenbahnverträge. 1887. – Strafgesetzgebung der Gegenwart. 1894 und 1899. – Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechtes IX, Ullmann, Gefährdung des Eisenbahn betriebes, S. 85. 1906. – Ferner die Darstellung in den Handbüchern des Strafrechtes der einzelnen Staaten.

Hoegel.


Eisenbahntruppen (railway troups; troupes de chemln de fer; truppe ferroviarie), besondere Truppen für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen im Kriege. Um für diese Aufgabe vorbereitet zu sein, müssen sie schon im Frieden militärisch und technisch ausgebildet werden. Die meisten Militärstaaten haben jetzt ständige E. Die Einleitung des Betriebes auf den feindlichen, im Laufe des Feldzuges besetzten Bahnen (s. Kriegsbetrieb), der in der Regel eine Wiederherstellung der zerstörten Bahnanlagen vorausgehen muß, sowie die Herstellung flüchtiger Feldeisenbahnen zum Heranschaffen von Verpflegungs- und Kriegsmaterial bilden die Hauptaufgabe der E. Daneben obliegt ihnen die Zerstörung von Eisenbahnen, eine Aufgabe, die auch anderen Truppen, insbesondere der Kavallerie, zufallen kann.

Ihrer Aufgabe im Kriege entsprechend, geht neben der rein militärischen Ausbildung der E. die besondere Ausbildung im Eisenbahndienst. Um sie zu erleichtern, wird der Ersatz, so weit irgend möglich, aus im praktischen Eisenbahndienst ausgebildeten Wehrpflichtigen ausgehoben, auch Handwerker aller Art werden den E. zugeteilt. Nur dadurch, daß die E. bereits im Frieden bestehen und Eisenbahnen betreiben, ist es möglich, mit der nötigen Schnelligkeit die für den Kriegsfall erforderlichen Kräfte zu entfalten und für die vielseitigen und umfangreichen Aufgaben rechtzeitig bereitzuhalten. Um Neuerungen auf dem Gebiete des Verkehrs zu erproben, namentlich insoweit sie für militärische Zwecke in Frage kommen, bestehen bei einigen Heeren besondere Versuchstruppen. Diese, die Telegraphen- und Kraftfahrtruppen bilden mit den E. zusammen die Verkehrstruppen.

Die Uniform der E. entspricht meist der der Pioniere, aus denen sie hervorgegangen sind, mit besonderen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Abzeichen.

Die ersten E. wurden im amerikanischen Bürgerkrieg (1862–1864) aufgestellt. Ihr Begründer war der General Daniel C. Mac Callum, der als Military Director und Superintendent of Railroads in the United States den Befehl erhielt, sich in den Besitz aller Eisenbahnen auf dem Kriegsschauplatze zu setzen. Bezüglich der Verfügung über die Eisenbahnen und ihre Betriebsmittel erhielt er fast unumschränkte Machtvollkommenheit. Die ihm unterstellten Truppen, die zeitweilig eine Stärke von 24.000 Köpfen erreichten, bestanden aus einem Betriebs- und einem Baukorps. Da Soldaten sich in diesem Dienst nicht bewährten, wurden freiwillig sich meldende Eisenbahntechniker und Handwerker aller Art eingestellt. Nach notdürftiger militärischer Ausbildung wurden die E. nach Bedarf den einzelnen Truppenkörpern zugewiesen, wo sie beim Vorrücken die vom Feinde beim Rückzug zerstörten Eisenbahnen wiederherstellten, anderseits beim eigenen Rückzug Eisenbahnen hinter sich zerstörten, Betriebsmittel heranschafften und in Stand setzten und den Betrieb auf verlassenen, besetzten und neuerbauten Eisenbahnen einrichteten. In diesem Kriege wurden auch zum ersten Male neue Eisenbahnen für die Zwecke der Kriegführung angelegt, die eine Länge von etwa 2000 km erreichten; dabei waren Talbrücken bis zu 250 m Länge und 30 m Höhe in der in Amerika üblichen Holzbauweise (trestle-work) zu erbauen.

Die amerikanischen E. wurden im Jahre 1865 aufgelöst. Ihre Tätigkeit im Befreiungskriege wurde von den Großstaaten Europas aufmerksam verfolgt und gab diesen Anlaß, auch ihrerseits E. zu gründen.

A. Deutschland. Nachdem Moltke schon 1836 und 1841 in kleineren Veröffentlichungen auf die Bedeutung der Eisenbahnen für die Kriegführung hingewiesen hatte, kamen die ersten größeren Truppenbewegungen mit der Eisenbahn im schleswig-holsteinischen Feldzuge in den Jahren 1849–1851 vor. Preußen war der erste Staat, in dem auf Grund der hierbei gesammelten Erfahrungen und einer für die Benutzung durch die Offiziere des Generalstabs bestimmten Denkschrift die Behörden, die den Eisenbahnbetrieb im Kriege zu leiten haben, schon im Frieden bestimmt worden sind. Die im Frieden getroffenen Vorbereitungen wurden im Feldzuge gegen

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[139/0148] 100 Rubel bestraft (§ 399). Wer im Eisenbahnbetriebsdienst eine Person anstellt, von der er weiß, daß sie dazu nicht berechtigt ist, oder in solchem Betrieb die Erfüllung von Verpflichtungen an Personen überträgt, von denen er weiß, daß sie dazu unfähig sind, wird mit Haft nicht über 3 Monaten oder mit Geldstrafe nicht über 300 Rubel bestraft (§ 400). Als Straftat, die sich mittelbar gegen den Eisenbahnverkehr richte, ist noch zu erwähnen der Diebstahl während der Bewegung eines Eisenbahnzuges oder während seines Anhaltens (erhöhte Strafe Gefängnis bis zu 2 Jahren, § 581, abgesehen von sonstigen Straferhöhungsumständen). Literatur: Müller, Verbrechen gegen die materielle Integrität der Eisenbahnen. 1846. – Morin, Kommentar zum französischen Eisenbahnpolizeigesetz, J. d. droit crim. 1846. – Meili, Internat. Eisenbahnverträge. 1887. – Strafgesetzgebung der Gegenwart. 1894 und 1899. – Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechtes IX, Ullmann, Gefährdung des Eisenbahn betriebes, S. 85. 1906. – Ferner die Darstellung in den Handbüchern des Strafrechtes der einzelnen Staaten. Hoegel. Eisenbahntruppen (railway troups; troupes de chemln de fer; truppe ferroviarie), besondere Truppen für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen im Kriege. Um für diese Aufgabe vorbereitet zu sein, müssen sie schon im Frieden militärisch und technisch ausgebildet werden. Die meisten Militärstaaten haben jetzt ständige E. Die Einleitung des Betriebes auf den feindlichen, im Laufe des Feldzuges besetzten Bahnen (s. Kriegsbetrieb), der in der Regel eine Wiederherstellung der zerstörten Bahnanlagen vorausgehen muß, sowie die Herstellung flüchtiger Feldeisenbahnen zum Heranschaffen von Verpflegungs- und Kriegsmaterial bilden die Hauptaufgabe der E. Daneben obliegt ihnen die Zerstörung von Eisenbahnen, eine Aufgabe, die auch anderen Truppen, insbesondere der Kavallerie, zufallen kann. Ihrer Aufgabe im Kriege entsprechend, geht neben der rein militärischen Ausbildung der E. die besondere Ausbildung im Eisenbahndienst. Um sie zu erleichtern, wird der Ersatz, so weit irgend möglich, aus im praktischen Eisenbahndienst ausgebildeten Wehrpflichtigen ausgehoben, auch Handwerker aller Art werden den E. zugeteilt. Nur dadurch, daß die E. bereits im Frieden bestehen und Eisenbahnen betreiben, ist es möglich, mit der nötigen Schnelligkeit die für den Kriegsfall erforderlichen Kräfte zu entfalten und für die vielseitigen und umfangreichen Aufgaben rechtzeitig bereitzuhalten. Um Neuerungen auf dem Gebiete des Verkehrs zu erproben, namentlich insoweit sie für militärische Zwecke in Frage kommen, bestehen bei einigen Heeren besondere Versuchstruppen. Diese, die Telegraphen- und Kraftfahrtruppen bilden mit den E. zusammen die Verkehrstruppen. Die Uniform der E. entspricht meist der der Pioniere, aus denen sie hervorgegangen sind, mit besonderen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Abzeichen. Die ersten E. wurden im amerikanischen Bürgerkrieg (1862–1864) aufgestellt. Ihr Begründer war der General Daniel C. Mac Callum, der als Military Director und Superintendent of Railroads in the United States den Befehl erhielt, sich in den Besitz aller Eisenbahnen auf dem Kriegsschauplatze zu setzen. Bezüglich der Verfügung über die Eisenbahnen und ihre Betriebsmittel erhielt er fast unumschränkte Machtvollkommenheit. Die ihm unterstellten Truppen, die zeitweilig eine Stärke von 24.000 Köpfen erreichten, bestanden aus einem Betriebs- und einem Baukorps. Da Soldaten sich in diesem Dienst nicht bewährten, wurden freiwillig sich meldende Eisenbahntechniker und Handwerker aller Art eingestellt. Nach notdürftiger militärischer Ausbildung wurden die E. nach Bedarf den einzelnen Truppenkörpern zugewiesen, wo sie beim Vorrücken die vom Feinde beim Rückzug zerstörten Eisenbahnen wiederherstellten, anderseits beim eigenen Rückzug Eisenbahnen hinter sich zerstörten, Betriebsmittel heranschafften und in Stand setzten und den Betrieb auf verlassenen, besetzten und neuerbauten Eisenbahnen einrichteten. In diesem Kriege wurden auch zum ersten Male neue Eisenbahnen für die Zwecke der Kriegführung angelegt, die eine Länge von etwa 2000 km erreichten; dabei waren Talbrücken bis zu 250 m Länge und 30 m Höhe in der in Amerika üblichen Holzbauweise (trestle-work) zu erbauen. Die amerikanischen E. wurden im Jahre 1865 aufgelöst. Ihre Tätigkeit im Befreiungskriege wurde von den Großstaaten Europas aufmerksam verfolgt und gab diesen Anlaß, auch ihrerseits E. zu gründen. A. Deutschland. Nachdem Moltke schon 1836 und 1841 in kleineren Veröffentlichungen auf die Bedeutung der Eisenbahnen für die Kriegführung hingewiesen hatte, kamen die ersten größeren Truppenbewegungen mit der Eisenbahn im schleswig-holsteinischen Feldzuge in den Jahren 1849–1851 vor. Preußen war der erste Staat, in dem auf Grund der hierbei gesammelten Erfahrungen und einer für die Benutzung durch die Offiziere des Generalstabs bestimmten Denkschrift die Behörden, die den Eisenbahnbetrieb im Kriege zu leiten haben, schon im Frieden bestimmt worden sind. Die im Frieden getroffenen Vorbereitungen wurden im Feldzuge gegen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/148>, abgerufen am 21.11.2024.