Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.der Kassarichtigkeit dienen, geordnet. Die Ordnung erfolgt meist durch einen Restrichtigstellungsmangel (Saldoberichtigung). Bei der Direktion der ungarischen Staatsbahnen bestehen in der finanziellen Hauptsektion folgende besondere Sektionen für die E.: 1. Lokalgüterverkehr; 2. Kontrolle des Stationskassendienstes, sowie sonstiger Verrechnungsstellen, Kontrolle der Nachnahmen und Frankaturdepositen; 3. Zusammenstellung der gesamten Transporteinnahmen; 4. Auslandspersonen- und Güterverkehr. Die Prüfung und Abrechnung des Lokalpersonenverkehrs sowie des gesamten direkten Verkehrs mit österr.-ungar. und bosn.-herceg. Bahnen ist dem Zentralabrechnungsbureau in Szeged übertragen. Für die belgischen Staatsbahnen besteht bei der Generaldirektion eine besondere Direction du controle des recettes et des matieres. Sie umfaßt, soweit die E. in Frage kommt, folgende Hauptgruppen: 1. Zentralrechnungsamt; 2. Außerordentliche Einnahmen - Rückzahlungen; 3. Güterverkehr: Inländischer Verkehr; 4. Güterverkehr: Gemischter Verkehr, Postdienst und Paketverkehr, niederländischer und englischer Verkehr; 5. Güterverkehr - Internationaler Verkehr; 6. Personen- und Gepäckverkehr. In Frankreich obliegt die Kontrolle des direkten Verkehrs der sieben großen Netze der gemeinsamen Kontrolle (controle commun) in Paris. Die E. des Lokalverkehrs ist eine Abteilung der Betriebsverwaltung, geleitet von einem besonderen Chef, und umfaßt außer der E. auch die Statistik. Die E. als solche ist in 4 Sektionen eingeteilt, die erste hat allgemeine Agenden, die zweite die Gebührenprüfung des Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs und die Fahrkartendruckerei, die dritte die Prüfung der Übereinstimmung zwischen Auf- und Abgabeverrechnung, die Nachnahmen, die Postkolli und die vierte den Verkehr mit fremden Bahnen und dem Staate, die Zusammenstellung der Betriebseinnahmen u. s. w. zu besorgen. Beiden italienischen Staatsbahnen fällt die oberste Leitung des Dienstes der E. und die Entscheidung grundsätzlicher Fragen, die den direkten Güterverkehr betreffen, in den Wirkungskreis der Generaldirektion (Zentralbureau VIII). Im übrigen obliegen die Geschäfte der E. sowohl bezüglich des Lokalverkehrs als auch des direkten Verkehrs: der E. in Florenz für den Personen-, Gepäck-, Eilgut- und beschleunigten Frachtgüterverkehr und der E. in Turin für die gewöhnlichen Frachtsendungen. In Florenz besteht überdies eine besondere Einnahmenabrechnungsstelle, der die Verfassung der Abrechnungen obliegt. Die Verbandsabrechnungen und die Saldierung besorgt bei letzterer Stelle das Zentralbureau II. In den Niederlanden besteht bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatseisenbahnen eine Zentraleinnahmenkontrolle, deren Wirkungskreis sich auch auf den wechselseitigen Verkehr mit der niederländischen Zentralbahngesellschaft erstreckt; im übrigen haben die Privatbahnen besondere E. Bei den Schweizer Bundesbahnen fällt die E. nebst Fahrkartendruck in den Wirkungskreis der Generaldirektion, u. zw. in den des II. Departements (kommerzielles Departement). In den Dienstbereich der E. fallen außer der Überwachung der Drucklegung der Fahrkarten insbesondere: Die Kontrolle über die richtige Anwendung der Tarife, die Prüfung der Monatsrechnungen der Stationen, die Abrechnung mit anderen Transportanstalten über den direkten Verkehr, die Abrechnung über Verkehrsgemeinschaften, die Rechnungsstellung für Militär-, Polizei-, Posttransporte u. s. w., die Buchführung über die Transporteinnahmen, die Zusammenstellung der monatlichen Transporteinnahmen, die Überwachung und die Revision der Rechnungs- und Kassaführung bei den Stationen und die Prüfung und Begutachtung der Gesuche von Geschäftsfirmen um Bewilligung von Frachtkrediten und sonstigen Erleichterungen in der Frachtzahlung, sowie die Überwachung des Frachtkreditwesens bei den Stationen u. s. w. Bei den englischen Bahnen ist meist dem Sekretariat als selbständige Dienststelle die Verkehrskontrolle (audit office) für das Rechnungs- und Buchungswesen mit einem Oberkontrolleur (chief auditor) angegliedert. In England überläßt man die Vorbereitung der Abschlüsse den Stationspaaren, die ihre Monatsbilanzen gegenseitig kontrollieren und richtig stellen, so daß das Clearinghouse nur eine Abrechnungsarbeit zu leisten hat; in Nordamerika stellen sich die miteinander arbeitenden Bahnen täglich (oder auch wöchentlich) Schecks zur gegenseitigen Abrechnung aus, es entfällt also jegliche weitere E. bezüglich dieses Verkehrs. Die Arbeitslast, die den E. obliegt, ist, eine außerordentlich große. Infolgedessen nehmen die E. ein sehr zahlreiches Personal in Anspruch und erfordern gegenwärtig einen hohen Kostenaufwand (vgl. auch S. 10). Österreichische Staatsbahnen 1911:
Anzahl der geprüften und verrechneten Rechnungspositionen (Expedition):
Hiervon Lokalverkehr einschl. Nachzahlungen:
Das Anwachsen der Kosten der E. ist zum Teile auf die in den letzten Jahren allgemein durchgeführte materielle Besserstellung der Eisenbahnbediensteten (höheres Anfangsgehalt, Automatik u. s. w.), dann auf die Kürzung der Bureaustunden zurückzuführen, andernteils der Kassarichtigkeit dienen, geordnet. Die Ordnung erfolgt meist durch einen Restrichtigstellungsmangel (Saldoberichtigung). Bei der Direktion der ungarischen Staatsbahnen bestehen in der finanziellen Hauptsektion folgende besondere Sektionen für die E.: 1. Lokalgüterverkehr; 2. Kontrolle des Stationskassendienstes, sowie sonstiger Verrechnungsstellen, Kontrolle der Nachnahmen und Frankaturdepositen; 3. Zusammenstellung der gesamten Transporteinnahmen; 4. Auslandspersonen- und Güterverkehr. Die Prüfung und Abrechnung des Lokalpersonenverkehrs sowie des gesamten direkten Verkehrs mit österr.-ungar. und bosn.-herceg. Bahnen ist dem Zentralabrechnungsbureau in Szeged übertragen. Für die belgischen Staatsbahnen besteht bei der Generaldirektion eine besondere Direction du contrôle des recettes et des matières. Sie umfaßt, soweit die E. in Frage kommt, folgende Hauptgruppen: 1. Zentralrechnungsamt; 2. Außerordentliche Einnahmen – Rückzahlungen; 3. Güterverkehr: Inländischer Verkehr; 4. Güterverkehr: Gemischter Verkehr, Postdienst und Paketverkehr, niederländischer und englischer Verkehr; 5. Güterverkehr – Internationaler Verkehr; 6. Personen- und Gepäckverkehr. In Frankreich obliegt die Kontrolle des direkten Verkehrs der sieben großen Netze der gemeinsamen Kontrolle (contrôle commun) in Paris. Die E. des Lokalverkehrs ist eine Abteilung der Betriebsverwaltung, geleitet von einem besonderen Chef, und umfaßt außer der E. auch die Statistik. Die E. als solche ist in 4 Sektionen eingeteilt, die erste hat allgemeine Agenden, die zweite die Gebührenprüfung des Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs und die Fahrkartendruckerei, die dritte die Prüfung der Übereinstimmung zwischen Auf- und Abgabeverrechnung, die Nachnahmen, die Postkolli und die vierte den Verkehr mit fremden Bahnen und dem Staate, die Zusammenstellung der Betriebseinnahmen u. s. w. zu besorgen. Beiden italienischen Staatsbahnen fällt die oberste Leitung des Dienstes der E. und die Entscheidung grundsätzlicher Fragen, die den direkten Güterverkehr betreffen, in den Wirkungskreis der Generaldirektion (Zentralbureau VIII). Im übrigen obliegen die Geschäfte der E. sowohl bezüglich des Lokalverkehrs als auch des direkten Verkehrs: der E. in Florenz für den Personen-, Gepäck-, Eilgut- und beschleunigten Frachtgüterverkehr und der E. in Turin für die gewöhnlichen Frachtsendungen. In Florenz besteht überdies eine besondere Einnahmenabrechnungsstelle, der die Verfassung der Abrechnungen obliegt. Die Verbandsabrechnungen und die Saldierung besorgt bei letzterer Stelle das Zentralbureau II. In den Niederlanden besteht bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatseisenbahnen eine Zentraleinnahmenkontrolle, deren Wirkungskreis sich auch auf den wechselseitigen Verkehr mit der niederländischen Zentralbahngesellschaft erstreckt; im übrigen haben die Privatbahnen besondere E. Bei den Schweizer Bundesbahnen fällt die E. nebst Fahrkartendruck in den Wirkungskreis der Generaldirektion, u. zw. in den des II. Departements (kommerzielles Departement). In den Dienstbereich der E. fallen außer der Überwachung der Drucklegung der Fahrkarten insbesondere: Die Kontrolle über die richtige Anwendung der Tarife, die Prüfung der Monatsrechnungen der Stationen, die Abrechnung mit anderen Transportanstalten über den direkten Verkehr, die Abrechnung über Verkehrsgemeinschaften, die Rechnungsstellung für Militär-, Polizei-, Posttransporte u. s. w., die Buchführung über die Transporteinnahmen, die Zusammenstellung der monatlichen Transporteinnahmen, die Überwachung und die Revision der Rechnungs- und Kassaführung bei den Stationen und die Prüfung und Begutachtung der Gesuche von Geschäftsfirmen um Bewilligung von Frachtkrediten und sonstigen Erleichterungen in der Frachtzahlung, sowie die Überwachung des Frachtkreditwesens bei den Stationen u. s. w. Bei den englischen Bahnen ist meist dem Sekretariat als selbständige Dienststelle die Verkehrskontrolle (audit office) für das Rechnungs- und Buchungswesen mit einem Oberkontrolleur (chief auditor) angegliedert. In England überläßt man die Vorbereitung der Abschlüsse den Stationspaaren, die ihre Monatsbilanzen gegenseitig kontrollieren und richtig stellen, so daß das Clearinghouse nur eine Abrechnungsarbeit zu leisten hat; in Nordamerika stellen sich die miteinander arbeitenden Bahnen täglich (oder auch wöchentlich) Schecks zur gegenseitigen Abrechnung aus, es entfällt also jegliche weitere E. bezüglich dieses Verkehrs. Die Arbeitslast, die den E. obliegt, ist, eine außerordentlich große. Infolgedessen nehmen die E. ein sehr zahlreiches Personal in Anspruch und erfordern gegenwärtig einen hohen Kostenaufwand (vgl. auch S. 10). Österreichische Staatsbahnen 1911:
Anzahl der geprüften und verrechneten Rechnungspositionen (Expedition):
Hiervon Lokalverkehr einschl. Nachzahlungen:
Das Anwachsen der Kosten der E. ist zum Teile auf die in den letzten Jahren allgemein durchgeführte materielle Besserstellung der Eisenbahnbediensteten (höheres Anfangsgehalt, Automatik u. s. w.), dann auf die Kürzung der Bureaustunden zurückzuführen, andernteils <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0017" n="9"/> der Kassarichtigkeit dienen, geordnet. Die Ordnung erfolgt meist durch einen Restrichtigstellungsmangel (Saldoberichtigung).</p><lb/> <p>Bei der <hi rendition="#g">Direktion der ungarischen Staatsbahnen</hi> bestehen in der finanziellen Hauptsektion folgende besondere Sektionen für die E.: 1. Lokalgüterverkehr; 2. Kontrolle des Stationskassendienstes, sowie sonstiger Verrechnungsstellen, Kontrolle der Nachnahmen und Frankaturdepositen; 3. Zusammenstellung der gesamten Transporteinnahmen; 4. 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der Kassarichtigkeit dienen, geordnet. Die Ordnung erfolgt meist durch einen Restrichtigstellungsmangel (Saldoberichtigung).
Bei der Direktion der ungarischen Staatsbahnen bestehen in der finanziellen Hauptsektion folgende besondere Sektionen für die E.: 1. Lokalgüterverkehr; 2. Kontrolle des Stationskassendienstes, sowie sonstiger Verrechnungsstellen, Kontrolle der Nachnahmen und Frankaturdepositen; 3. Zusammenstellung der gesamten Transporteinnahmen; 4. Auslandspersonen- und Güterverkehr.
Die Prüfung und Abrechnung des Lokalpersonenverkehrs sowie des gesamten direkten Verkehrs mit österr.-ungar. und bosn.-herceg. Bahnen ist dem Zentralabrechnungsbureau in Szeged übertragen.
Für die belgischen Staatsbahnen besteht bei der Generaldirektion eine besondere Direction du contrôle des recettes et des matières. Sie umfaßt, soweit die E. in Frage kommt, folgende Hauptgruppen: 1. Zentralrechnungsamt; 2. Außerordentliche Einnahmen – Rückzahlungen; 3. Güterverkehr: Inländischer Verkehr; 4. Güterverkehr: Gemischter Verkehr, Postdienst und Paketverkehr, niederländischer und englischer Verkehr; 5. Güterverkehr – Internationaler Verkehr; 6. Personen- und Gepäckverkehr.
In Frankreich obliegt die Kontrolle des direkten Verkehrs der sieben großen Netze der gemeinsamen Kontrolle (contrôle commun) in Paris. Die E. des Lokalverkehrs ist eine Abteilung der Betriebsverwaltung, geleitet von einem besonderen Chef, und umfaßt außer der E. auch die Statistik.
Die E. als solche ist in 4 Sektionen eingeteilt, die erste hat allgemeine Agenden, die zweite die Gebührenprüfung des Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs und die Fahrkartendruckerei, die dritte die Prüfung der Übereinstimmung zwischen Auf- und Abgabeverrechnung, die Nachnahmen, die Postkolli und die vierte den Verkehr mit fremden Bahnen und dem Staate, die Zusammenstellung der Betriebseinnahmen u. s. w. zu besorgen.
Beiden italienischen Staatsbahnen fällt die oberste Leitung des Dienstes der E. und die Entscheidung grundsätzlicher Fragen, die den direkten Güterverkehr betreffen, in den Wirkungskreis der Generaldirektion (Zentralbureau VIII).
Im übrigen obliegen die Geschäfte der E. sowohl bezüglich des Lokalverkehrs als auch des direkten Verkehrs: der E. in Florenz für den Personen-, Gepäck-, Eilgut- und beschleunigten Frachtgüterverkehr und der E. in Turin für die gewöhnlichen Frachtsendungen.
In Florenz besteht überdies eine besondere Einnahmenabrechnungsstelle, der die Verfassung der Abrechnungen obliegt. Die Verbandsabrechnungen und die Saldierung besorgt bei letzterer Stelle das Zentralbureau II.
In den Niederlanden besteht bei der Betriebsgesellschaft der niederländischen Staatseisenbahnen eine Zentraleinnahmenkontrolle, deren Wirkungskreis sich auch auf den wechselseitigen Verkehr mit der niederländischen Zentralbahngesellschaft erstreckt; im übrigen haben die Privatbahnen besondere E.
Bei den Schweizer Bundesbahnen fällt die E. nebst Fahrkartendruck in den Wirkungskreis der Generaldirektion, u. zw. in den des II. Departements (kommerzielles Departement).
In den Dienstbereich der E. fallen außer der Überwachung der Drucklegung der Fahrkarten insbesondere:
Die Kontrolle über die richtige Anwendung der Tarife, die Prüfung der Monatsrechnungen der Stationen, die Abrechnung mit anderen Transportanstalten über den direkten Verkehr, die Abrechnung über Verkehrsgemeinschaften, die Rechnungsstellung für Militär-, Polizei-, Posttransporte u. s. w., die Buchführung über die Transporteinnahmen, die Zusammenstellung der monatlichen Transporteinnahmen, die Überwachung und die Revision der Rechnungs- und Kassaführung bei den Stationen und die Prüfung und Begutachtung der Gesuche von Geschäftsfirmen um Bewilligung von Frachtkrediten und sonstigen Erleichterungen in der Frachtzahlung, sowie die Überwachung des Frachtkreditwesens bei den Stationen u. s. w.
Bei den englischen Bahnen ist meist dem Sekretariat als selbständige Dienststelle die Verkehrskontrolle (audit office) für das Rechnungs- und Buchungswesen mit einem Oberkontrolleur (chief auditor) angegliedert.
In England überläßt man die Vorbereitung der Abschlüsse den Stationspaaren, die ihre Monatsbilanzen gegenseitig kontrollieren und richtig stellen, so daß das Clearinghouse nur eine Abrechnungsarbeit zu leisten hat; in Nordamerika stellen sich die miteinander arbeitenden Bahnen täglich (oder auch wöchentlich) Schecks zur gegenseitigen Abrechnung aus, es entfällt also jegliche weitere E. bezüglich dieses Verkehrs.
Die Arbeitslast, die den E. obliegt, ist, eine außerordentlich große. Infolgedessen nehmen die E. ein sehr zahlreiches Personal in Anspruch und erfordern gegenwärtig einen hohen Kostenaufwand (vgl. auch S. 10).
Österreichische Staatsbahnen 1911:
Betriebslänge km 19.200
Rechnungsstellen 4.176
Kontrollen 15
Verbandabrechnungsstelle 1
Personale 2.084
Gesamteinnahmen 779,028.534 K
Kosten der E. 7,615.486 K
Anzahl der geprüften und verrechneten Rechnungspositionen (Expedition):
Personen 8,085.408
Gepäck 4,813.740
Güter Aufgabe 29,428.709
Güter Abgabe 29,577.975
Hiervon Lokalverkehr einschl. Nachzahlungen:
Personen 5,738.810
Gepäck 4,205.380
Güter Aufgabe 23,275.308
Güter Abgabe 23,478.982
Barvorschüsse 108,724.580 K
Nachnahmen 2,067.343, Betrag 138,435.710 K
Ersatzmängel 362.391, Betrag 9,814.180 K
Guthabenmängel 151,407, Betrag 8,401.770 K
Gesamtbruttoeingänge 996,850.100 K
Rückvergütungs- und Refaktiefälle 2,498.746 K
Hierfür liquidiert 22,776.610 K
Das Anwachsen der Kosten der E. ist zum Teile auf die in den letzten Jahren allgemein durchgeführte materielle Besserstellung der Eisenbahnbediensteten (höheres Anfangsgehalt, Automatik u. s. w.), dann auf die Kürzung der Bureaustunden zurückzuführen, andernteils
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