Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.(New York-Zentralbahn und Pennsylvaniabahn.) Veranlassung hierzu gab ein Staatsgesetz zur Abschaffung der lästigen Rauchplage in den Städten. Die elektrische Ausrüstung der Gleichstromfahrzeuge richtet sich zunächst nach dem Charakter der in Betracht kommenden Bahn. Bei Kleinbahnen stehen in der Regel Motorwagen in Anwendung, denen erforderlichenfalls ein oder zwei Anhängewagen beigegeben werden, oder es wird (z. B. bei Industriebahnen) eine verhältnismäßig kleine Lokomotive als Zugmittel benutzt. Bei Vollbahnen sind stets schwere Züge entweder mittels mehrerer Motorwagen oder mittels großer Lokomotiven zu befördern. Bemerkenswert ist, daß bei allen Gleichstromfahrzeugen keine Umformung des von der Fahrleitung abgenommenen oder von einer Batterie gelieferten Stromes stattfindet und daß keine besonders hohen Spannungen in Anwendung kommen (600, 800, 1200 Volt, in neuester Zeit auch höher). Die Höhe der Spannung ist lediglich durch die Kollektorkonstruktion der Motoren begrenzt, da die Spannung zwischen zwei Lamellen des Kollektors eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf. Die Anordnung der elektrischen Ausrüstung eines einzelnen Fahrzeuges (Motorwagen oder Lokomotive) erfolgt in den meisten Fällen nach Abb. 162. Der von der Fahrdrahtleitung mittels Stromabnehmer (Rolle, Bügel, Schleifschuh) abgenommene Abb. 162. O = Oberleitung. F = Fahrschalter. B = Blitzschutz. a = Ausschalter. S = Stromabnehmer. W = Widerstand. E = Erdungswiderstand. X = Glühlampen. D = Drosselspule. M = Motor. s = Sicherungen. h = Heizkörper. A = Automat. Die Stromabnehmer werden zumeist auf dem Dache des Fahrbetriebsmittels angebracht, und wird deren Kontaktrolle, Kontaktbügel u. dgl. federnd gegen die Fahrdrahtleitung (New York-Zentralbahn und Pennsylvaniabahn.) Veranlassung hierzu gab ein Staatsgesetz zur Abschaffung der lästigen Rauchplage in den Städten. Die elektrische Ausrüstung der Gleichstromfahrzeuge richtet sich zunächst nach dem Charakter der in Betracht kommenden Bahn. Bei Kleinbahnen stehen in der Regel Motorwagen in Anwendung, denen erforderlichenfalls ein oder zwei Anhängewagen beigegeben werden, oder es wird (z. B. bei Industriebahnen) eine verhältnismäßig kleine Lokomotive als Zugmittel benutzt. Bei Vollbahnen sind stets schwere Züge entweder mittels mehrerer Motorwagen oder mittels großer Lokomotiven zu befördern. Bemerkenswert ist, daß bei allen Gleichstromfahrzeugen keine Umformung des von der Fahrleitung abgenommenen oder von einer Batterie gelieferten Stromes stattfindet und daß keine besonders hohen Spannungen in Anwendung kommen (600, 800, 1200 Volt, in neuester Zeit auch höher). Die Höhe der Spannung ist lediglich durch die Kollektorkonstruktion der Motoren begrenzt, da die Spannung zwischen zwei Lamellen des Kollektors eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf. Die Anordnung der elektrischen Ausrüstung eines einzelnen Fahrzeuges (Motorwagen oder Lokomotive) erfolgt in den meisten Fällen nach Abb. 162. Der von der Fahrdrahtleitung mittels Stromabnehmer (Rolle, Bügel, Schleifschuh) abgenommene Abb. 162. O = Oberleitung. F = Fahrschalter. B = Blitzschutz. a = Ausschalter. S = Stromabnehmer. W = Widerstand. E = Erdungswiderstand. X = Glühlampen. D = Drosselspule. M = Motor. s = Sicherungen. h = Heizkörper. A = Automat. Die Stromabnehmer werden zumeist auf dem Dache des Fahrbetriebsmittels angebracht, und wird deren Kontaktrolle, Kontaktbügel u. dgl. federnd gegen die Fahrdrahtleitung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0255" n="244"/> (New York-Zentralbahn und Pennsylvaniabahn.) 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(New York-Zentralbahn und Pennsylvaniabahn.) Veranlassung hierzu gab ein Staatsgesetz zur Abschaffung der lästigen Rauchplage in den Städten.
Die elektrische Ausrüstung der Gleichstromfahrzeuge richtet sich zunächst nach dem Charakter der in Betracht kommenden Bahn.
Bei Kleinbahnen stehen in der Regel Motorwagen in Anwendung, denen erforderlichenfalls ein oder zwei Anhängewagen beigegeben werden, oder es wird (z. B. bei Industriebahnen) eine verhältnismäßig kleine Lokomotive als Zugmittel benutzt. Bei Vollbahnen sind stets schwere Züge entweder mittels mehrerer Motorwagen oder mittels großer Lokomotiven zu befördern.
Bemerkenswert ist, daß bei allen Gleichstromfahrzeugen keine Umformung des von der Fahrleitung abgenommenen oder von einer Batterie gelieferten Stromes stattfindet und daß keine besonders hohen Spannungen in Anwendung kommen (600, 800, 1200 Volt, in neuester Zeit auch höher). Die Höhe der Spannung ist lediglich durch die Kollektorkonstruktion der Motoren begrenzt, da die Spannung zwischen zwei Lamellen des Kollektors eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf.
Die Anordnung der elektrischen Ausrüstung eines einzelnen Fahrzeuges (Motorwagen oder Lokomotive) erfolgt in den meisten Fällen nach Abb. 162.
Der von der Fahrdrahtleitung mittels Stromabnehmer (Rolle, Bügel, Schleifschuh) abgenommene
[Abbildung Abb. 162.
O = Oberleitung. F = Fahrschalter. B = Blitzschutz. a = Ausschalter. S = Stromabnehmer. W = Widerstand. E = Erdungswiderstand. X = Glühlampen. D = Drosselspule. M = Motor. s = Sicherungen. h = Heizkörper. A = Automat.
]
Strom geht zunächst zu den am Fahrzeuge angebrachten, meist hintereinandergeschalteten Ausschaltern (Selbstschalter oder Handschalter, gewöhnlich beides zugleich) und dann zu den beiden parallel angeordneten Fahrschaltern (Kontrollern). Von den Fahrschaltern wird der Strom über die Anlaßwiderstände zu den Motoren geleitet und geht dann durch die Stromrückleitung (d. i. zumeist durch die Fahrschienen) zur Stromquelle zurück.
Die Stromabnehmer werden zumeist auf dem Dache des Fahrbetriebsmittels angebracht, und wird deren Kontaktrolle, Kontaktbügel u. dgl. federnd gegen die Fahrdrahtleitung
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