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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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II. Teil. Anordnung der Räume.

Die folgenden Betrachtungen beziehen sich auf große E., mit möglichst vollkommener Ausstattung. Die Anwendung auf kleinere Gebäude ergibt sich durch Zusammenlegung mehrerer oder Fortlassung einzelner Räume.

1. Eingang und Halle.

Die Halle sollte von vornherein geräumig angelegt werden, da ihre Erweiterung schwierig ist. Der Eingang wird mit einem Windfang ausgestattet, der so viel Durchgänge erhält, als zu Zeiten des stärksten Verkehrs notwendig sind. Zu Zeiten des schwächeren Verkehrs werden einige Türen verschlossen.

Die Halle enthält die Fahrkartenausgabe und die Gepäckabfertigung. Für die Fahrkartenausgabe ist eine gute Erhellung der Schalter wichtig. Für die Gepäckabfertigung ist zu beachten, daß sie an der bahnseitigen Wand des E. liegen muß, um eine unmittelbare Verbindung mit dem Bahnsteig oder dem Gepäcktunnel zu erhalten, anderseits aber auch bis zu der Frontwand oder einer Seitenwand des Gebäudes reichen soll, um Gepäckstücke zwischen der Straße und dem Gepäckraum befördern zu können, ohne die Durchgänge für die Reisenden oder die Halle in Anspruch nehmen zu müssen.

Wenn die Halle auch als Ausgang dient, so gilt im Deutschen Reich wegen des Rechtsgehens die Regel, die Fahrkartenausgabe, die nur bei der Abfahrt benutzt wird, auf der rechten Seite anzuordnen. Auch die Gepäckabfertigung wird dann auf diese Seite gelegt, damit beide Stellen von den Diensträumen unmittelbar zugänglich gemacht werden können.

Früher lag die Fahrkartenausgabe oft in einem besonderen kleinen Inselgebäude (Pavillon) in der Mitte der Halle, weil sie hier leicht aufzufinden war. Es ergaben sich aber Schwierigkeiten für die Beleuchtung und Beheizung der Schalterräume; auch wurde der Überblick behindert. Die Anlage war meist nicht erweiterungsfähig und da die einzelnen Schalterräume im Innern spitz zuliefen, war der Raum für die Unterbringung der Fahrkartenschränke beengt. Aus diesen Gründen ist die Anordnung für Neuanlagen verlassen, und wo sie von früher bestand, meist durch Umbau beseitigt worden.

Eine Lage der Fahrkartenausgabe in der Eingangswand (in Abb. 214 punktiert angedeutet) hat den Nachteil, daß sie für den in die Halle eintretenden Reisenden nicht sofort sichtbar ist; außerdem ist bei der Fahrkartenlösung ein zweimaliger Richtungswechsel mit jedesmaliger Wendung um 180° erforderlich.

Man kann die Fahrkartenschalter an eine oder an beide Seitenwände der Halle legen (Abb. 214-2161).

Werden beide Seiten von der Fahrkartenausgabe in Anspruch genommen, so kommt die Gepäckabfertigung


Abb. 214-216. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.
an die Rückwand (Abb. 214 u. 215), sonst kann sie der Fahrkartenausgabe gegenüber an die andere Seitenwand gelegt werden (Abb. 216). Die Anordnung nach Abb. 214 u. 215 hat den Vorteil, daß Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung hintereinander an dem Wege des Reisenden zum Zuge liegen, dagegen den Nachteil, daß die Gepäckabfertigung

1 Erläuterung zu den Abkürzungen s. S. 318.

II. Teil. Anordnung der Räume.

Die folgenden Betrachtungen beziehen sich auf große E., mit möglichst vollkommener Ausstattung. Die Anwendung auf kleinere Gebäude ergibt sich durch Zusammenlegung mehrerer oder Fortlassung einzelner Räume.

1. Eingang und Halle.

Die Halle sollte von vornherein geräumig angelegt werden, da ihre Erweiterung schwierig ist. Der Eingang wird mit einem Windfang ausgestattet, der so viel Durchgänge erhält, als zu Zeiten des stärksten Verkehrs notwendig sind. Zu Zeiten des schwächeren Verkehrs werden einige Türen verschlossen.

Die Halle enthält die Fahrkartenausgabe und die Gepäckabfertigung. Für die Fahrkartenausgabe ist eine gute Erhellung der Schalter wichtig. Für die Gepäckabfertigung ist zu beachten, daß sie an der bahnseitigen Wand des E. liegen muß, um eine unmittelbare Verbindung mit dem Bahnsteig oder dem Gepäcktunnel zu erhalten, anderseits aber auch bis zu der Frontwand oder einer Seitenwand des Gebäudes reichen soll, um Gepäckstücke zwischen der Straße und dem Gepäckraum befördern zu können, ohne die Durchgänge für die Reisenden oder die Halle in Anspruch nehmen zu müssen.

Wenn die Halle auch als Ausgang dient, so gilt im Deutschen Reich wegen des Rechtsgehens die Regel, die Fahrkartenausgabe, die nur bei der Abfahrt benutzt wird, auf der rechten Seite anzuordnen. Auch die Gepäckabfertigung wird dann auf diese Seite gelegt, damit beide Stellen von den Diensträumen unmittelbar zugänglich gemacht werden können.

Früher lag die Fahrkartenausgabe oft in einem besonderen kleinen Inselgebäude (Pavillon) in der Mitte der Halle, weil sie hier leicht aufzufinden war. Es ergaben sich aber Schwierigkeiten für die Beleuchtung und Beheizung der Schalterräume; auch wurde der Überblick behindert. Die Anlage war meist nicht erweiterungsfähig und da die einzelnen Schalterräume im Innern spitz zuliefen, war der Raum für die Unterbringung der Fahrkartenschränke beengt. Aus diesen Gründen ist die Anordnung für Neuanlagen verlassen, und wo sie von früher bestand, meist durch Umbau beseitigt worden.

Eine Lage der Fahrkartenausgabe in der Eingangswand (in Abb. 214 punktiert angedeutet) hat den Nachteil, daß sie für den in die Halle eintretenden Reisenden nicht sofort sichtbar ist; außerdem ist bei der Fahrkartenlösung ein zweimaliger Richtungswechsel mit jedesmaliger Wendung um 180° erforderlich.

Man kann die Fahrkartenschalter an eine oder an beide Seitenwände der Halle legen (Abb. 214–2161).

Werden beide Seiten von der Fahrkartenausgabe in Anspruch genommen, so kommt die Gepäckabfertigung


Abb. 214-216. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.
an die Rückwand (Abb. 214 u. 215), sonst kann sie der Fahrkartenausgabe gegenüber an die andere Seitenwand gelegt werden (Abb. 216). Die Anordnung nach Abb. 214 u. 215 hat den Vorteil, daß Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung hintereinander an dem Wege des Reisenden zum Zuge liegen, dagegen den Nachteil, daß die Gepäckabfertigung

1 Erläuterung zu den Abkürzungen s. S. 318.
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[305/0319] II. Teil. Anordnung der Räume. Die folgenden Betrachtungen beziehen sich auf große E., mit möglichst vollkommener Ausstattung. Die Anwendung auf kleinere Gebäude ergibt sich durch Zusammenlegung mehrerer oder Fortlassung einzelner Räume. 1. Eingang und Halle. Die Halle sollte von vornherein geräumig angelegt werden, da ihre Erweiterung schwierig ist. Der Eingang wird mit einem Windfang ausgestattet, der so viel Durchgänge erhält, als zu Zeiten des stärksten Verkehrs notwendig sind. Zu Zeiten des schwächeren Verkehrs werden einige Türen verschlossen. Die Halle enthält die Fahrkartenausgabe und die Gepäckabfertigung. Für die Fahrkartenausgabe ist eine gute Erhellung der Schalter wichtig. Für die Gepäckabfertigung ist zu beachten, daß sie an der bahnseitigen Wand des E. liegen muß, um eine unmittelbare Verbindung mit dem Bahnsteig oder dem Gepäcktunnel zu erhalten, anderseits aber auch bis zu der Frontwand oder einer Seitenwand des Gebäudes reichen soll, um Gepäckstücke zwischen der Straße und dem Gepäckraum befördern zu können, ohne die Durchgänge für die Reisenden oder die Halle in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn die Halle auch als Ausgang dient, so gilt im Deutschen Reich wegen des Rechtsgehens die Regel, die Fahrkartenausgabe, die nur bei der Abfahrt benutzt wird, auf der rechten Seite anzuordnen. Auch die Gepäckabfertigung wird dann auf diese Seite gelegt, damit beide Stellen von den Diensträumen unmittelbar zugänglich gemacht werden können. Früher lag die Fahrkartenausgabe oft in einem besonderen kleinen Inselgebäude (Pavillon) in der Mitte der Halle, weil sie hier leicht aufzufinden war. Es ergaben sich aber Schwierigkeiten für die Beleuchtung und Beheizung der Schalterräume; auch wurde der Überblick behindert. Die Anlage war meist nicht erweiterungsfähig und da die einzelnen Schalterräume im Innern spitz zuliefen, war der Raum für die Unterbringung der Fahrkartenschränke beengt. Aus diesen Gründen ist die Anordnung für Neuanlagen verlassen, und wo sie von früher bestand, meist durch Umbau beseitigt worden. Eine Lage der Fahrkartenausgabe in der Eingangswand (in Abb. 214 punktiert angedeutet) hat den Nachteil, daß sie für den in die Halle eintretenden Reisenden nicht sofort sichtbar ist; außerdem ist bei der Fahrkartenlösung ein zweimaliger Richtungswechsel mit jedesmaliger Wendung um 180° erforderlich. Man kann die Fahrkartenschalter an eine oder an beide Seitenwände der Halle legen (Abb. 214–216 1). Werden beide Seiten von der Fahrkartenausgabe in Anspruch genommen, so kommt die Gepäckabfertigung [Abbildung Abb. 214-216. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung. ] an die Rückwand (Abb. 214 u. 215), sonst kann sie der Fahrkartenausgabe gegenüber an die andere Seitenwand gelegt werden (Abb. 216). Die Anordnung nach Abb. 214 u. 215 hat den Vorteil, daß Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung hintereinander an dem Wege des Reisenden zum Zuge liegen, dagegen den Nachteil, daß die Gepäckabfertigung 1 Erläuterung zu den Abkürzungen s. S. 318.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/319>, abgerufen am 01.11.2024.