Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.vom Vorplatz nicht zugänglich und nicht erweiterungsfähig ist. Abb. 214 u. 216 haben den Nachteil, daß beim Wege von der Fahrkartenausgabe zur Gepäckabfertigung der Weg der Reisenden gekreuzt wird, die, ohne sich in der Halle aufzuhalten, den Bahnhof betreten oder verlassen. Um eine genügende Erhellung der Schalterräume zu ermöglichen, ist es nötig, an ihrer Rückwand Fenster anzulegen. Diese muß also entweder eine Außenwand des Gebäudes sein oder an einem Innenhof liegen. Hierdurch allein ist aber eine genügende Erhellung des eigentlichen Schalters noch nicht erreicht, weil das Licht für den Beamten im Rücken ist. Auch eine Lichtzuführung von einem hochliegenden Fenster in der gegenüberliegenden Außenwand der Halle reicht nicht aus, weil dann der Reisende, der Fahrkarten löst, den Schalter verdunkelt. Man muß daher darauf Bedacht nehmen, dem Fahrkartenschalter unmittelbar von oben Licht zuzuführen und hier im Schalterraum ein, wenn auch schmales, Oberlicht anlegen. Ist der Schalterraum in die Halle eingebaut, d. h. fällt seine Rückwand mit der Außenwand der Halle zusammen, so ist die Schaffung eines unmittelbaren Oberlichtes nicht möglich. Zweckmäßiger ist es daher, den Schalterraum ganz aus der Halle herauszulegen und als Anbau zu behandeln, so daß die Schalterwand mit der Hallenwand zusammenfällt. Man muß dann die Steinwand an dieser Stelle durch eiserne Säulen ersetzen, damit die Teilung der Schalter nicht durch starke Mauerwerkspfeiler unterbrochen wird. Legt man die Fahrkartenausgabe an die Rückwand gegenüber dem Eingang und die Gepäckabfertigung an die Seiten wand nach Abb. 217, so erreicht man gleichzeitig eine gute Auffindbarkeit und Erhellung der Fahrkartenausgabe sowie die bequeme Zugänglichkeit der Gepäckabfertigung vom Vorplatz nicht zugänglich und nicht erweiterungsfähig ist. Abb. 214 u. 216 haben den Nachteil, daß beim Wege von der Fahrkartenausgabe zur Gepäckabfertigung der Weg der Reisenden gekreuzt wird, die, ohne sich in der Halle aufzuhalten, den Bahnhof betreten oder verlassen. Um eine genügende Erhellung der Schalterräume zu ermöglichen, ist es nötig, an ihrer Rückwand Fenster anzulegen. Diese muß also entweder eine Außenwand des Gebäudes sein oder an einem Innenhof liegen. Hierdurch allein ist aber eine genügende Erhellung des eigentlichen Schalters noch nicht erreicht, weil das Licht für den Beamten im Rücken ist. Auch eine Lichtzuführung von einem hochliegenden Fenster in der gegenüberliegenden Außenwand der Halle reicht nicht aus, weil dann der Reisende, der Fahrkarten löst, den Schalter verdunkelt. Man muß daher darauf Bedacht nehmen, dem Fahrkartenschalter unmittelbar von oben Licht zuzuführen und hier im Schalterraum ein, wenn auch schmales, Oberlicht anlegen. Ist der Schalterraum in die Halle eingebaut, d. h. fällt seine Rückwand mit der Außenwand der Halle zusammen, so ist die Schaffung eines unmittelbaren Oberlichtes nicht möglich. Zweckmäßiger ist es daher, den Schalterraum ganz aus der Halle herauszulegen und als Anbau zu behandeln, so daß die Schalterwand mit der Hallenwand zusammenfällt. Man muß dann die Steinwand an dieser Stelle durch eiserne Säulen ersetzen, damit die Teilung der Schalter nicht durch starke Mauerwerkspfeiler unterbrochen wird. Legt man die Fahrkartenausgabe an die Rückwand gegenüber dem Eingang und die Gepäckabfertigung an die Seiten wand nach Abb. 217, so erreicht man gleichzeitig eine gute Auffindbarkeit und Erhellung der Fahrkartenausgabe sowie die bequeme Zugänglichkeit der Gepäckabfertigung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0320" n="306"/> vom Vorplatz nicht zugänglich und nicht erweiterungsfähig ist. Abb. 214 u. 216 haben den Nachteil, daß beim Wege von der Fahrkartenausgabe zur Gepäckabfertigung der Weg der Reisenden gekreuzt wird, die, ohne sich in der Halle aufzuhalten, den Bahnhof betreten oder verlassen.</p><lb/> <p>Um eine genügende Erhellung der Schalterräume zu ermöglichen, ist es nötig, an ihrer Rückwand Fenster anzulegen. 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Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.</head><lb/></figure><lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen04_1913/figures/roell_eisenbahnwesen04_1913_figure-0256.jpg"><head>Abb. 218. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.</head><lb/></figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen04_1913/figures/roell_eisenbahnwesen04_1913_figure-0257.jpg"><head>Abb. 220. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.</head><lb/></figure><lb/> vom Vorplatz aus. Ein Nachteil ist aber die Kreuzung der Verkehrsströme. Sie wird dann keine großen Bedenken haben, wenn nur ein Bruchteil der Reisenden Gepäck aufgibt, also beispielsweise in Industriegegenden, wo der Geschäftsverkehr (meist ein Verkehr auf kurze Entfernungen) ohne Reisegepäck überwiegt. Bei den Abb. 214–217 war angenommen, daß der Eingang vom Vorplatz und der Ausgang zu den Bahnsteigen einander gegenüberliegen, das Gebäude also von der Längsseite betreten wird. Ist der Hauptzugang zum E. an einer Schmalseite, z. B. von einer die Bahn kreuzenden Straße aus, so legt man die Gepäckabfertigung an die bahnseitige Längswand, die Fahrkartenausgabe ihr gegenüber (Abb. 218). </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [306/0320]
vom Vorplatz nicht zugänglich und nicht erweiterungsfähig ist. Abb. 214 u. 216 haben den Nachteil, daß beim Wege von der Fahrkartenausgabe zur Gepäckabfertigung der Weg der Reisenden gekreuzt wird, die, ohne sich in der Halle aufzuhalten, den Bahnhof betreten oder verlassen.
Um eine genügende Erhellung der Schalterräume zu ermöglichen, ist es nötig, an ihrer Rückwand Fenster anzulegen. Diese muß also entweder eine Außenwand des Gebäudes sein oder an einem Innenhof liegen.
Hierdurch allein ist aber eine genügende Erhellung des eigentlichen Schalters noch nicht erreicht, weil das Licht für den Beamten im Rücken ist. Auch eine Lichtzuführung von einem hochliegenden Fenster in der gegenüberliegenden Außenwand der Halle reicht nicht aus, weil dann der Reisende, der Fahrkarten löst, den Schalter verdunkelt. Man muß daher darauf Bedacht nehmen, dem Fahrkartenschalter unmittelbar von oben Licht zuzuführen und hier im Schalterraum ein, wenn auch schmales, Oberlicht anlegen. Ist der Schalterraum in die Halle eingebaut, d. h. fällt seine Rückwand mit der Außenwand der Halle zusammen, so ist die Schaffung eines unmittelbaren Oberlichtes nicht möglich. Zweckmäßiger ist es daher, den Schalterraum ganz aus der Halle herauszulegen und als Anbau zu behandeln, so daß die Schalterwand mit der Hallenwand zusammenfällt. Man muß dann die Steinwand an dieser Stelle durch eiserne Säulen ersetzen, damit die Teilung der Schalter nicht durch starke Mauerwerkspfeiler unterbrochen wird.
Legt man die Fahrkartenausgabe an die Rückwand gegenüber dem Eingang und die Gepäckabfertigung an die Seiten wand nach Abb. 217, so erreicht man gleichzeitig eine gute Auffindbarkeit und Erhellung der Fahrkartenausgabe sowie die bequeme Zugänglichkeit der Gepäckabfertigung
[Abbildung Abb. 217. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.
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[Abbildung Abb. 219. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.
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[Abbildung Abb. 218. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.
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[Abbildung Abb. 220. Gestaltung der Halle, Anordnung der Fahrkartenausgabe und Gepäckabfertigung.
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vom Vorplatz aus. Ein Nachteil ist aber die Kreuzung der Verkehrsströme. Sie wird dann keine großen Bedenken haben, wenn nur ein Bruchteil der Reisenden Gepäck aufgibt, also beispielsweise in Industriegegenden, wo der Geschäftsverkehr (meist ein Verkehr auf kurze Entfernungen) ohne Reisegepäck überwiegt. Bei den Abb. 214–217 war angenommen, daß der Eingang vom Vorplatz und der Ausgang zu den Bahnsteigen einander gegenüberliegen, das Gebäude also von der Längsseite betreten wird. Ist der Hauptzugang zum E. an einer Schmalseite, z. B. von einer die Bahn kreuzenden Straße aus, so legt man die Gepäckabfertigung an die bahnseitige Längswand, die Fahrkartenausgabe ihr gegenüber (Abb. 218).
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