Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.zu genießen, statt ihn einem dritten Unbeteiligten zufallen zu lassen. Bei den kleinsten Stationsanlagen wird ein Warteraum angelegt, bei größeren werden verschiedene Wartesäle für die Reisenden der verschiedenen Wagenklassen geschaffen; diese Trennung wird meist auch in den Restaurationsräumen durchgeführt. Die herrschende Gepflogenheit ist die, einen Wartesaal für die I. und II. Klasse, einen zweiten für die III. und IV. Klasse einzurichten. Diese Trennung ist nicht mehr zeitgemäß, weil zwischen den Schnellzugsreisenden III. Klasse und den Reisenden IV. Klasse ein großer sozialer Unterschied besteht und die größte Zahl der Reisenden III. Klasse daher den Wartesaal I. und II. Klasse mitbenutzt. Es wäre wohl richtiger, da wo eine IV. Klasse besteht, für die drei oberen Klassen einen gemeinsamen Wartesaal einzurichten, von dem aus besondere Räume für die Reisenden I. und II. Klasse zugänglich sind und der IV. Klasse einen besonderen Warteraum zuzuweisen. Bis jetzt finden sich solche Wartesäle nur in sehr großen Städten und in Bergbaugebieten (Wartesaal für Bergarbeiter). Ebenso werden auch besondere Wartesäle für Auswanderer und Rückwanderer eingerichtet und mit eigenen Zugängen von der Straße und vom Bahnsteige versehen. Diese Gebäudegruppe wird mit Fahrkartenausgaben, Waschräumen und Aborten, ärztlichem Untersuchungszimmer, Geldwechselstand u. dgl. ausgerüstet. Befindet sich auf größeren Bahnhöfen eine besondere Ausgangshalle, so wird an ihr bisweilen ein Wartesaal für abholende Personen eingerichtet. Wenn in den Wartesälen Wirtschaftsbetrieb stattfindet, so wird häufig außerdem ein Speisesaal für das Einnehmen warmer Speisen angegliedert. Dieser Speisesaal ist gewöhnlich durch den Wartesaal I. und II. Klasse zugänglich. Gelegentlich wird auch ein Wartezimmer I. Klasse angelegt, das durch den Wartesaal II. Klasse erreicht wird, oder es werden besondere Räume für Nichtraucher oder Frauen an jeden Wartesaal angegliedert. Bisweilen werden auch noch Sonderzimmer oder Sitzungszimmer angelegt. Sie bilden mit den zugehörigen Kleiderablagen, Aborten und Anrichteräumen eine Baugruppe, die einen Eingang von der Straße hat und von dem Bahnhofswirt auch zu Gesellschaftszwecken vermietet werden kann. Auf größeren Stationen werden häufig Übernachtungszimmer für höhere Beamte und für Kontrolleure eingerichtet. Die Unterhaltung und Bedienung wird meist dem Bahnhofswirt übertragen. Diese Räume sind daher den Bahnhofswirtschaften anzugliedern. Sie sollen einen besonderen Zugang von der Straße erhalten. Auch können (in einsam liegenden Stationen) Übernachtungszimmer für Reisende eingerichtet werden. Die Anordnung dieser Räume im E. ist schwierig, da sie von dem Lärm des Eisenbahnbetriebes, des Straßenverkehrs und des Wirtschaftsbetriebes nicht erreicht werden sollen (vgl. Bahnhotels). Für die Lage der Warteräume im Gebäude wurde früher die Forderung aufgestellt, daß von ihnen möglich sein soll, den Lauf der Züge zu beobachten, damit man bei Zugverspätungen bis kurz vor der wirklichen Abfahrt im Wartesaal verbleiben könne. Dieser Forderung läßt sich aber jetzt nur noch bei den allerkleinsten Anlagen Rechnung tragen. Sie ist unerfüllbar, sobald die Bahnsteige schienenfrei zugänglich gemacht werden. Nachdem die Bahnsteigsperre fast überall eingeführt ist, ist für die Anordnung der Warteräume im Gebäude die Entscheidung der Frage maßgebend, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperre liegen sollen. Die Lage in der Sperre hat den Vorzug, daß man die Wartesäle kleiner bemessen kann, weil ihre Benutzung durch Nichtreisende fortfällt. Dies kann namentlich dann ein Vorzug sein, wenn man sonst gezwungen wäre, das E. zu vergrößern. Dagegen hat die Einbeziehung der Wartesäle in die Sperre den Nachteil, daß der Fahrkartenschalter und die Bahnsteigsperre selbst dauernd mit einem Beamten besetzt sein müssen, was allerdings auf größeren Stationen meist der Fall ist. Aber auch hier legt man die Wartesäle nur dann in die Sperre, wenn auf dem Bahnhof ein großer Übergangsverkehr stattfindet, oder wenn die Wartesäle während des Aufenthalts der Züge von den Reisenden stark besucht werden. Das war früher auf vielen Stationen der Fall, auf denen die Züge Aufenthalt zur Einnahme einer Mittagsmahlzeit hatten. Mit der Einführung von Speisewagen sind aber diese Mittagsaufenthalte fast verschwunden. Liegen die Wartesäle in einem ganz von Gleisen eingeschlossenen Inselgebäude, so werden sie stets in die Bahnsteigsperre eingeschlossen. Bisweilen findet man die Einrichtung, daß der Wartesaal durch eine Schranke geteilt wird, so daß ein Teil innerhalb, ein Teil außerhalb der Bahnsteigsperre liegt. In die Schranke wird dann meist ein Durchgang eingebaut, der ständig mit einem Beamten besetzt sein muß. Für Stationen, auf denen gewöhnlich ein schwacher Verkehr, zeitweise aber ein großer Andrang stattfindet (Ausflugs- oder Marktverkehr), trifft man auch die Einrichtung so, daß die Wartesäle zwar außerhalb der Sperre liegen, nach Bedarf aber in sie einbezogen werden können. Bei sehr zu genießen, statt ihn einem dritten Unbeteiligten zufallen zu lassen. Bei den kleinsten Stationsanlagen wird ein Warteraum angelegt, bei größeren werden verschiedene Wartesäle für die Reisenden der verschiedenen Wagenklassen geschaffen; diese Trennung wird meist auch in den Restaurationsräumen durchgeführt. Die herrschende Gepflogenheit ist die, einen Wartesaal für die I. und II. Klasse, einen zweiten für die III. und IV. Klasse einzurichten. Diese Trennung ist nicht mehr zeitgemäß, weil zwischen den Schnellzugsreisenden III. Klasse und den Reisenden IV. Klasse ein großer sozialer Unterschied besteht und die größte Zahl der Reisenden III. Klasse daher den Wartesaal I. und II. Klasse mitbenutzt. Es wäre wohl richtiger, da wo eine IV. Klasse besteht, für die drei oberen Klassen einen gemeinsamen Wartesaal einzurichten, von dem aus besondere Räume für die Reisenden I. und II. Klasse zugänglich sind und der IV. Klasse einen besonderen Warteraum zuzuweisen. Bis jetzt finden sich solche Wartesäle nur in sehr großen Städten und in Bergbaugebieten (Wartesaal für Bergarbeiter). Ebenso werden auch besondere Wartesäle für Auswanderer und Rückwanderer eingerichtet und mit eigenen Zugängen von der Straße und vom Bahnsteige versehen. Diese Gebäudegruppe wird mit Fahrkartenausgaben, Waschräumen und Aborten, ärztlichem Untersuchungszimmer, Geldwechselstand u. dgl. ausgerüstet. Befindet sich auf größeren Bahnhöfen eine besondere Ausgangshalle, so wird an ihr bisweilen ein Wartesaal für abholende Personen eingerichtet. Wenn in den Wartesälen Wirtschaftsbetrieb stattfindet, so wird häufig außerdem ein Speisesaal für das Einnehmen warmer Speisen angegliedert. Dieser Speisesaal ist gewöhnlich durch den Wartesaal I. und II. Klasse zugänglich. Gelegentlich wird auch ein Wartezimmer I. Klasse angelegt, das durch den Wartesaal II. Klasse erreicht wird, oder es werden besondere Räume für Nichtraucher oder Frauen an jeden Wartesaal angegliedert. Bisweilen werden auch noch Sonderzimmer oder Sitzungszimmer angelegt. Sie bilden mit den zugehörigen Kleiderablagen, Aborten und Anrichteräumen eine Baugruppe, die einen Eingang von der Straße hat und von dem Bahnhofswirt auch zu Gesellschaftszwecken vermietet werden kann. Auf größeren Stationen werden häufig Übernachtungszimmer für höhere Beamte und für Kontrolleure eingerichtet. Die Unterhaltung und Bedienung wird meist dem Bahnhofswirt übertragen. Diese Räume sind daher den Bahnhofswirtschaften anzugliedern. Sie sollen einen besonderen Zugang von der Straße erhalten. Auch können (in einsam liegenden Stationen) Übernachtungszimmer für Reisende eingerichtet werden. Die Anordnung dieser Räume im E. ist schwierig, da sie von dem Lärm des Eisenbahnbetriebes, des Straßenverkehrs und des Wirtschaftsbetriebes nicht erreicht werden sollen (vgl. Bahnhotels). Für die Lage der Warteräume im Gebäude wurde früher die Forderung aufgestellt, daß von ihnen möglich sein soll, den Lauf der Züge zu beobachten, damit man bei Zugverspätungen bis kurz vor der wirklichen Abfahrt im Wartesaal verbleiben könne. Dieser Forderung läßt sich aber jetzt nur noch bei den allerkleinsten Anlagen Rechnung tragen. Sie ist unerfüllbar, sobald die Bahnsteige schienenfrei zugänglich gemacht werden. Nachdem die Bahnsteigsperre fast überall eingeführt ist, ist für die Anordnung der Warteräume im Gebäude die Entscheidung der Frage maßgebend, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperre liegen sollen. Die Lage in der Sperre hat den Vorzug, daß man die Wartesäle kleiner bemessen kann, weil ihre Benutzung durch Nichtreisende fortfällt. Dies kann namentlich dann ein Vorzug sein, wenn man sonst gezwungen wäre, das E. zu vergrößern. Dagegen hat die Einbeziehung der Wartesäle in die Sperre den Nachteil, daß der Fahrkartenschalter und die Bahnsteigsperre selbst dauernd mit einem Beamten besetzt sein müssen, was allerdings auf größeren Stationen meist der Fall ist. Aber auch hier legt man die Wartesäle nur dann in die Sperre, wenn auf dem Bahnhof ein großer Übergangsverkehr stattfindet, oder wenn die Wartesäle während des Aufenthalts der Züge von den Reisenden stark besucht werden. Das war früher auf vielen Stationen der Fall, auf denen die Züge Aufenthalt zur Einnahme einer Mittagsmahlzeit hatten. Mit der Einführung von Speisewagen sind aber diese Mittagsaufenthalte fast verschwunden. Liegen die Wartesäle in einem ganz von Gleisen eingeschlossenen Inselgebäude, so werden sie stets in die Bahnsteigsperre eingeschlossen. Bisweilen findet man die Einrichtung, daß der Wartesaal durch eine Schranke geteilt wird, so daß ein Teil innerhalb, ein Teil außerhalb der Bahnsteigsperre liegt. In die Schranke wird dann meist ein Durchgang eingebaut, der ständig mit einem Beamten besetzt sein muß. Für Stationen, auf denen gewöhnlich ein schwacher Verkehr, zeitweise aber ein großer Andrang stattfindet (Ausflugs- oder Marktverkehr), trifft man auch die Einrichtung so, daß die Wartesäle zwar außerhalb der Sperre liegen, nach Bedarf aber in sie einbezogen werden können. Bei sehr <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0324" n="310"/> zu genießen, statt ihn einem dritten Unbeteiligten zufallen zu lassen.</p><lb/> <p>Bei den kleinsten Stationsanlagen wird <hi rendition="#g">ein</hi> Warteraum angelegt, bei größeren werden verschiedene Wartesäle für die Reisenden der verschiedenen Wagenklassen geschaffen; diese Trennung wird meist auch in den Restaurationsräumen durchgeführt. Die herrschende Gepflogenheit ist die, einen Wartesaal für die I. und II. Klasse, einen zweiten für die III. und IV. Klasse einzurichten. Diese Trennung ist nicht mehr zeitgemäß, weil zwischen den Schnellzugsreisenden III. Klasse und den Reisenden IV. Klasse ein großer sozialer Unterschied besteht und die größte Zahl der Reisenden III. Klasse daher den Wartesaal I. und II. Klasse mitbenutzt. Es wäre wohl richtiger, da wo eine IV. Klasse besteht, für die drei oberen Klassen einen gemeinsamen Wartesaal einzurichten, von dem aus besondere Räume für die Reisenden I. und II. Klasse zugänglich sind und der IV. Klasse einen besonderen Warteraum zuzuweisen. Bis jetzt finden sich solche Wartesäle nur in sehr großen Städten und in Bergbaugebieten (Wartesaal für Bergarbeiter).</p><lb/> <p>Ebenso werden auch besondere Wartesäle für Auswanderer und Rückwanderer eingerichtet und mit eigenen Zugängen von der Straße und vom Bahnsteige versehen. Diese Gebäudegruppe wird mit Fahrkartenausgaben, Waschräumen und Aborten, ärztlichem Untersuchungszimmer, Geldwechselstand u. dgl. ausgerüstet. Befindet sich auf größeren Bahnhöfen eine besondere Ausgangshalle, so wird an ihr bisweilen ein Wartesaal für abholende Personen eingerichtet. Wenn in den Wartesälen Wirtschaftsbetrieb stattfindet, so wird häufig außerdem ein Speisesaal für das Einnehmen warmer Speisen angegliedert. Dieser Speisesaal ist gewöhnlich durch den Wartesaal I. und II. Klasse zugänglich.</p><lb/> <p>Gelegentlich wird auch ein Wartezimmer I. Klasse angelegt, das durch den Wartesaal II. Klasse erreicht wird, oder es werden besondere Räume für Nichtraucher oder Frauen an jeden Wartesaal angegliedert.</p><lb/> <p>Bisweilen werden auch noch Sonderzimmer oder Sitzungszimmer angelegt. Sie bilden mit den zugehörigen Kleiderablagen, Aborten und Anrichteräumen eine Baugruppe, die einen Eingang von der Straße hat und von dem Bahnhofswirt auch zu Gesellschaftszwecken vermietet werden kann. Auf größeren Stationen werden häufig Übernachtungszimmer für höhere Beamte und für Kontrolleure eingerichtet. Die Unterhaltung und Bedienung wird meist dem Bahnhofswirt übertragen. Diese Räume sind daher den Bahnhofswirtschaften anzugliedern. Sie sollen einen besonderen Zugang von der Straße erhalten. Auch können (in einsam liegenden Stationen) Übernachtungszimmer für Reisende eingerichtet werden. Die Anordnung dieser Räume im E. ist schwierig, da sie von dem Lärm des Eisenbahnbetriebes, des Straßenverkehrs und des Wirtschaftsbetriebes nicht erreicht werden sollen (vgl. Bahnhotels).</p><lb/> <p>Für die Lage der Warteräume im Gebäude wurde früher die Forderung aufgestellt, daß von ihnen möglich sein soll, den Lauf der Züge zu beobachten, damit man bei Zugverspätungen bis kurz vor der wirklichen Abfahrt im Wartesaal verbleiben könne. Dieser Forderung läßt sich aber jetzt nur noch bei den allerkleinsten Anlagen Rechnung tragen. Sie ist unerfüllbar, sobald die Bahnsteige schienenfrei zugänglich gemacht werden. Nachdem die Bahnsteigsperre fast überall eingeführt ist, ist für die Anordnung der Warteräume im Gebäude die Entscheidung der Frage maßgebend, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperre liegen sollen. Die Lage in der Sperre hat den Vorzug, daß man die Wartesäle kleiner bemessen kann, weil ihre Benutzung durch Nichtreisende fortfällt. Dies kann namentlich dann ein Vorzug sein, wenn man sonst gezwungen wäre, das E. zu vergrößern. Dagegen hat die Einbeziehung der Wartesäle in die Sperre den Nachteil, daß der Fahrkartenschalter und die Bahnsteigsperre selbst dauernd mit einem Beamten besetzt sein müssen, was allerdings auf größeren Stationen meist der Fall ist. Aber auch hier legt man die Wartesäle nur dann in die Sperre, wenn auf dem Bahnhof ein großer Übergangsverkehr stattfindet, oder wenn die Wartesäle während des Aufenthalts der Züge von den Reisenden stark besucht werden. Das war früher auf vielen Stationen der Fall, auf denen die Züge Aufenthalt zur Einnahme einer Mittagsmahlzeit hatten. Mit der Einführung von Speisewagen sind aber diese Mittagsaufenthalte fast verschwunden. Liegen die Wartesäle in einem ganz von Gleisen eingeschlossenen Inselgebäude, so werden sie stets in die Bahnsteigsperre eingeschlossen. Bisweilen findet man die Einrichtung, daß der Wartesaal durch eine Schranke geteilt wird, so daß ein Teil innerhalb, ein Teil außerhalb der Bahnsteigsperre liegt. In die Schranke wird dann meist ein Durchgang eingebaut, der ständig mit einem Beamten besetzt sein muß. Für Stationen, auf denen gewöhnlich ein schwacher Verkehr, zeitweise aber ein großer Andrang stattfindet (Ausflugs- oder Marktverkehr), trifft man auch die Einrichtung so, daß die Wartesäle zwar außerhalb der Sperre liegen, nach Bedarf aber in sie einbezogen werden können. Bei sehr </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [310/0324]
zu genießen, statt ihn einem dritten Unbeteiligten zufallen zu lassen.
Bei den kleinsten Stationsanlagen wird ein Warteraum angelegt, bei größeren werden verschiedene Wartesäle für die Reisenden der verschiedenen Wagenklassen geschaffen; diese Trennung wird meist auch in den Restaurationsräumen durchgeführt. Die herrschende Gepflogenheit ist die, einen Wartesaal für die I. und II. Klasse, einen zweiten für die III. und IV. Klasse einzurichten. Diese Trennung ist nicht mehr zeitgemäß, weil zwischen den Schnellzugsreisenden III. Klasse und den Reisenden IV. Klasse ein großer sozialer Unterschied besteht und die größte Zahl der Reisenden III. Klasse daher den Wartesaal I. und II. Klasse mitbenutzt. Es wäre wohl richtiger, da wo eine IV. Klasse besteht, für die drei oberen Klassen einen gemeinsamen Wartesaal einzurichten, von dem aus besondere Räume für die Reisenden I. und II. Klasse zugänglich sind und der IV. Klasse einen besonderen Warteraum zuzuweisen. Bis jetzt finden sich solche Wartesäle nur in sehr großen Städten und in Bergbaugebieten (Wartesaal für Bergarbeiter).
Ebenso werden auch besondere Wartesäle für Auswanderer und Rückwanderer eingerichtet und mit eigenen Zugängen von der Straße und vom Bahnsteige versehen. Diese Gebäudegruppe wird mit Fahrkartenausgaben, Waschräumen und Aborten, ärztlichem Untersuchungszimmer, Geldwechselstand u. dgl. ausgerüstet. Befindet sich auf größeren Bahnhöfen eine besondere Ausgangshalle, so wird an ihr bisweilen ein Wartesaal für abholende Personen eingerichtet. Wenn in den Wartesälen Wirtschaftsbetrieb stattfindet, so wird häufig außerdem ein Speisesaal für das Einnehmen warmer Speisen angegliedert. Dieser Speisesaal ist gewöhnlich durch den Wartesaal I. und II. Klasse zugänglich.
Gelegentlich wird auch ein Wartezimmer I. Klasse angelegt, das durch den Wartesaal II. Klasse erreicht wird, oder es werden besondere Räume für Nichtraucher oder Frauen an jeden Wartesaal angegliedert.
Bisweilen werden auch noch Sonderzimmer oder Sitzungszimmer angelegt. Sie bilden mit den zugehörigen Kleiderablagen, Aborten und Anrichteräumen eine Baugruppe, die einen Eingang von der Straße hat und von dem Bahnhofswirt auch zu Gesellschaftszwecken vermietet werden kann. Auf größeren Stationen werden häufig Übernachtungszimmer für höhere Beamte und für Kontrolleure eingerichtet. Die Unterhaltung und Bedienung wird meist dem Bahnhofswirt übertragen. Diese Räume sind daher den Bahnhofswirtschaften anzugliedern. Sie sollen einen besonderen Zugang von der Straße erhalten. Auch können (in einsam liegenden Stationen) Übernachtungszimmer für Reisende eingerichtet werden. Die Anordnung dieser Räume im E. ist schwierig, da sie von dem Lärm des Eisenbahnbetriebes, des Straßenverkehrs und des Wirtschaftsbetriebes nicht erreicht werden sollen (vgl. Bahnhotels).
Für die Lage der Warteräume im Gebäude wurde früher die Forderung aufgestellt, daß von ihnen möglich sein soll, den Lauf der Züge zu beobachten, damit man bei Zugverspätungen bis kurz vor der wirklichen Abfahrt im Wartesaal verbleiben könne. Dieser Forderung läßt sich aber jetzt nur noch bei den allerkleinsten Anlagen Rechnung tragen. Sie ist unerfüllbar, sobald die Bahnsteige schienenfrei zugänglich gemacht werden. Nachdem die Bahnsteigsperre fast überall eingeführt ist, ist für die Anordnung der Warteräume im Gebäude die Entscheidung der Frage maßgebend, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperre liegen sollen. Die Lage in der Sperre hat den Vorzug, daß man die Wartesäle kleiner bemessen kann, weil ihre Benutzung durch Nichtreisende fortfällt. Dies kann namentlich dann ein Vorzug sein, wenn man sonst gezwungen wäre, das E. zu vergrößern. Dagegen hat die Einbeziehung der Wartesäle in die Sperre den Nachteil, daß der Fahrkartenschalter und die Bahnsteigsperre selbst dauernd mit einem Beamten besetzt sein müssen, was allerdings auf größeren Stationen meist der Fall ist. Aber auch hier legt man die Wartesäle nur dann in die Sperre, wenn auf dem Bahnhof ein großer Übergangsverkehr stattfindet, oder wenn die Wartesäle während des Aufenthalts der Züge von den Reisenden stark besucht werden. Das war früher auf vielen Stationen der Fall, auf denen die Züge Aufenthalt zur Einnahme einer Mittagsmahlzeit hatten. Mit der Einführung von Speisewagen sind aber diese Mittagsaufenthalte fast verschwunden. Liegen die Wartesäle in einem ganz von Gleisen eingeschlossenen Inselgebäude, so werden sie stets in die Bahnsteigsperre eingeschlossen. Bisweilen findet man die Einrichtung, daß der Wartesaal durch eine Schranke geteilt wird, so daß ein Teil innerhalb, ein Teil außerhalb der Bahnsteigsperre liegt. In die Schranke wird dann meist ein Durchgang eingebaut, der ständig mit einem Beamten besetzt sein muß. Für Stationen, auf denen gewöhnlich ein schwacher Verkehr, zeitweise aber ein großer Andrang stattfindet (Ausflugs- oder Marktverkehr), trifft man auch die Einrichtung so, daß die Wartesäle zwar außerhalb der Sperre liegen, nach Bedarf aber in sie einbezogen werden können. Bei sehr
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:48Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:48Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |