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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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italienischen Feldzugs 1859 übernahm E. auf Veranlassung der Regierung für kurze Zeit an Stelle Lapeyrieres interimistisch die Gesamtleitung der Südbahn. Unter seiner Leitung wurden teils vollendet, teils neugebaut die Linien Ofen-Pragerhof, Alba-Uj-Szöny, Steinbrück-Sissek, Agram-Karlstadt, Marburg-Villach, Ödenburg-Kanizsa; auch wurden die meisten Brücken und Stationen der Linie Wien-Triest umgebaut. Die Vollendung seines größten und liebsten Werks, der Brennerbahn (s. d.), das er wohl selbst als Schlußstein seines Wirkens im praktischen Eisenbahndienst betrachtet hatte, sollte er nicht erleben. Immerhin wird E. Name mit diesem großartigen Denkmal der Ingenieurkunst, das in seinem Geist von seinen getreuesten und hervorragendsten Schülern zu Ende geführt wurde, stets verknüpft bleiben. Eben waren die ersten Lieferungen seines Werks "Österreichische Eisenbahnen, entworfen und ausgeführt in den Jahren 1857-1865 von Karl v. E." erschienen, als den kräftigen Mann am 13. November 1864 ein Schlaganfall traf, der am 2. Mai 1865 seinem Leben ein Ziel setzte.

E. hatte über 1500 km Eisenbahnen selbständig gebaut und nebst den erwähnten größeren auch zahlreiche kleinere literarische Arbeiten verfaßt. Im Jahr 1844 redigierte er mit Oberbaurat Klein die in Stuttgart erschienene Eisenbahnzeitung und verfaßte für diese zahlreiche Aufsätze. E. war ein Meister des Stils. Die von ihm hinausgegebenen Instruktionen sind von einer unübertrefflichen Kürze.


Evans, hervorragender amerikanischer Mechaniker, geb. 1755, gest. 15. März 1811, war unzweifelhaft der erste der einen für eine Schienenbahn bestimmten Dampfwagen zur Ausführung brachte. Bereits 1784 faßte er die Idee der Verwendung einer Hochdruckdampfmaschine als bewegende Kraft auf Straßen und Schienenwegen. 1785 suchte E. bei der Legislatur von Pennsylvanien um ein Patent auf einen Wagen an, den er mittels einer Maschine betreiben wollte, die durch Wasserdampf von 10 Atmosphären Druck bewegt werden sollte.

Seine Idee wurde für eine Chimäre erklärt und das Patent abgeschlagen. 1797 kam er nochmals, und zwar diesmal bei der Regierung von Maryland um ein Patent für einen Dampfwagen ein. Sein Gesuch wurde bewilligt. Er fand aber niemanden, der die Mittel zur Ausführung seines Projekts herrgegeben hätte. Er begann deshalb 1799 selbst den Bau der Lokomotive, die auf einer besonders zu diesem Zweck angelegten Eisenbahn versucht werden sollte. Nach vielen Unterbrechungen wurde endlich 1801 die erste Lokomotive, die den Namen "Oructer Amphibolos" führte, vollendet. Im Winter 1803 bis 1804 wurde sie nach mehrfachen Verbesserungen im Angesicht von vielen tausend Zuschauern durch die Straßen von Philadelphia bis an den Schuylkillfluß erprobt. Leider fehlten E. die Mittel, um, wie er es beabsichtigt hatte, einen Schienenweg anzulegen. Dies war wohl der Grund, daß alle seine Bestrebungen in Amerika fruchtlos blieben. Aus dem Jahr 1809 stammt seine denkwürdige Prophezeiung, die er in einem Schriftchen veröffentlichte: "Die jetzige Generation will sich mit Kanälen begnügen, die nächste wird Eisenbahnen und Pferde vorziehen, aber ihre mehr aufgeklärten Nachkommen werden meinen Dampfwagen als die größte Vollkommenheit des Transports anwenden."

Literatur: Hermann Köhler in der Übersetzung von Woods praktischem Handbuch der Eisenbahnkunde, Braunschweig 1839. - Rühlmann, Allgemeine Maschinenlehre, Bd. I, Leipzig 1876. - Heusinger, Handbuch für spezielle Eisenbahntechnik, Bd. III, Leipzig 1882.


Explosive Gegenstände (explosives goods; produits explosifs; materie esplodenti), insbesondere Spreng- und Schießmittel, sowie Munition, gehören, soweit ihre Beförderung auf Eisenbahnen überhaupt gestattet wird, zu den bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenständen (s. d.).

Die Erzeugung, der Verkehr und die Beförderung der E. im allgemeinen und vor allem jene der Sprengstoffe sind in fast allen Staaten durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt; auch für die Beförderung auf Eisenbahnen bestehen eingehende Vorschriften.

In Deutschland regeln die Beförderung der E. außer den Bestimmungen der Verkehrsordnung die dem Bundesratbeschluß vom 13. Juli 1879 entsprechenden Verfügungen der Einzelstaaten über den Verkehr mit Sprengstoffen (in Preußen vom 29. August 1879), ferner das Gesetz vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen, zu dem eine ergänzende Bekanntmachung des Reichskanzlers unterm 13. März 1885 und in den Bundesstaaten Ausführungsverordnungen erschienen sind.

In Österreich besteht das Pulvermonopol seit dem Jahr 1807. Im Jahr 1853 wurde die Erzeugung von Salpeter, die bis dahin monopolistisch war, freigegeben und im Ges. neuerdings für die Erzeugung und den Verschleiß des Schießpulvers oder der etwa an dessen Stelle tretenden Stoffe dem Staat das Alleinrecht vorbehalten; die Verwaltung besorgt die Militärbehörde. In der Ministerialverordnung vom 2. Juli 1877, R. G. Bl. Nr. 68, wodurch gewerbliche und sicherheitspolizeiliche Bestimmungen für die Erzeugung von Sprengstoffen und den Verkehr damit erlassen wurden (ergänzt durch die Verordnung vom 22. September 1883), ist verfügt, daß Sprengmittel, die aus den Bestandteilen des

italienischen Feldzugs 1859 übernahm E. auf Veranlassung der Regierung für kurze Zeit an Stelle Lapeyrieres interimistisch die Gesamtleitung der Südbahn. Unter seiner Leitung wurden teils vollendet, teils neugebaut die Linien Ofen-Pragerhof, Alba-Uj-Szöny, Steinbrück-Sissek, Agram-Karlstadt, Marburg-Villach, Ödenburg-Kanizsa; auch wurden die meisten Brücken und Stationen der Linie Wien-Triest umgebaut. Die Vollendung seines größten und liebsten Werks, der Brennerbahn (s. d.), das er wohl selbst als Schlußstein seines Wirkens im praktischen Eisenbahndienst betrachtet hatte, sollte er nicht erleben. Immerhin wird E. Name mit diesem großartigen Denkmal der Ingenieurkunst, das in seinem Geist von seinen getreuesten und hervorragendsten Schülern zu Ende geführt wurde, stets verknüpft bleiben. Eben waren die ersten Lieferungen seines Werks „Österreichische Eisenbahnen, entworfen und ausgeführt in den Jahren 1857–1865 von Karl v. E.“ erschienen, als den kräftigen Mann am 13. November 1864 ein Schlaganfall traf, der am 2. Mai 1865 seinem Leben ein Ziel setzte.

E. hatte über 1500 km Eisenbahnen selbständig gebaut und nebst den erwähnten größeren auch zahlreiche kleinere literarische Arbeiten verfaßt. Im Jahr 1844 redigierte er mit Oberbaurat Klein die in Stuttgart erschienene Eisenbahnzeitung und verfaßte für diese zahlreiche Aufsätze. E. war ein Meister des Stils. Die von ihm hinausgegebenen Instruktionen sind von einer unübertrefflichen Kürze.


Evans, hervorragender amerikanischer Mechaniker, geb. 1755, gest. 15. März 1811, war unzweifelhaft der erste der einen für eine Schienenbahn bestimmten Dampfwagen zur Ausführung brachte. Bereits 1784 faßte er die Idee der Verwendung einer Hochdruckdampfmaschine als bewegende Kraft auf Straßen und Schienenwegen. 1785 suchte E. bei der Legislatur von Pennsylvanien um ein Patent auf einen Wagen an, den er mittels einer Maschine betreiben wollte, die durch Wasserdampf von 10 Atmosphären Druck bewegt werden sollte.

Seine Idee wurde für eine Chimäre erklärt und das Patent abgeschlagen. 1797 kam er nochmals, und zwar diesmal bei der Regierung von Maryland um ein Patent für einen Dampfwagen ein. Sein Gesuch wurde bewilligt. Er fand aber niemanden, der die Mittel zur Ausführung seines Projekts herrgegeben hätte. Er begann deshalb 1799 selbst den Bau der Lokomotive, die auf einer besonders zu diesem Zweck angelegten Eisenbahn versucht werden sollte. Nach vielen Unterbrechungen wurde endlich 1801 die erste Lokomotive, die den Namen „Oructer Amphibolos“ führte, vollendet. Im Winter 1803 bis 1804 wurde sie nach mehrfachen Verbesserungen im Angesicht von vielen tausend Zuschauern durch die Straßen von Philadelphia bis an den Schuylkillfluß erprobt. Leider fehlten E. die Mittel, um, wie er es beabsichtigt hatte, einen Schienenweg anzulegen. Dies war wohl der Grund, daß alle seine Bestrebungen in Amerika fruchtlos blieben. Aus dem Jahr 1809 stammt seine denkwürdige Prophezeiung, die er in einem Schriftchen veröffentlichte: „Die jetzige Generation will sich mit Kanälen begnügen, die nächste wird Eisenbahnen und Pferde vorziehen, aber ihre mehr aufgeklärten Nachkommen werden meinen Dampfwagen als die größte Vollkommenheit des Transports anwenden.“

Literatur: Hermann Köhler in der Übersetzung von Woods praktischem Handbuch der Eisenbahnkunde, Braunschweig 1839. – Rühlmann, Allgemeine Maschinenlehre, Bd. I, Leipzig 1876. – Heusinger, Handbuch für spezielle Eisenbahntechnik, Bd. III, Leipzig 1882.


Explosive Gegenstände (explosives goods; produits explosifs; materie esplodenti), insbesondere Spreng- und Schießmittel, sowie Munition, gehören, soweit ihre Beförderung auf Eisenbahnen überhaupt gestattet wird, zu den bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenständen (s. d.).

Die Erzeugung, der Verkehr und die Beförderung der E. im allgemeinen und vor allem jene der Sprengstoffe sind in fast allen Staaten durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt; auch für die Beförderung auf Eisenbahnen bestehen eingehende Vorschriften.

In Deutschland regeln die Beförderung der E. außer den Bestimmungen der Verkehrsordnung die dem Bundesratbeschluß vom 13. Juli 1879 entsprechenden Verfügungen der Einzelstaaten über den Verkehr mit Sprengstoffen (in Preußen vom 29. August 1879), ferner das Gesetz vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen, zu dem eine ergänzende Bekanntmachung des Reichskanzlers unterm 13. März 1885 und in den Bundesstaaten Ausführungsverordnungen erschienen sind.

In Österreich besteht das Pulvermonopol seit dem Jahr 1807. Im Jahr 1853 wurde die Erzeugung von Salpeter, die bis dahin monopolistisch war, freigegeben und im Ges. neuerdings für die Erzeugung und den Verschleiß des Schießpulvers oder der etwa an dessen Stelle tretenden Stoffe dem Staat das Alleinrecht vorbehalten; die Verwaltung besorgt die Militärbehörde. In der Ministerialverordnung vom 2. Juli 1877, R. G. Bl. Nr. 68, wodurch gewerbliche und sicherheitspolizeiliche Bestimmungen für die Erzeugung von Sprengstoffen und den Verkehr damit erlassen wurden (ergänzt durch die Verordnung vom 22. September 1883), ist verfügt, daß Sprengmittel, die aus den Bestandteilen des

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[411/0427] italienischen Feldzugs 1859 übernahm E. auf Veranlassung der Regierung für kurze Zeit an Stelle Lapeyrieres interimistisch die Gesamtleitung der Südbahn. Unter seiner Leitung wurden teils vollendet, teils neugebaut die Linien Ofen-Pragerhof, Alba-Uj-Szöny, Steinbrück-Sissek, Agram-Karlstadt, Marburg-Villach, Ödenburg-Kanizsa; auch wurden die meisten Brücken und Stationen der Linie Wien-Triest umgebaut. Die Vollendung seines größten und liebsten Werks, der Brennerbahn (s. d.), das er wohl selbst als Schlußstein seines Wirkens im praktischen Eisenbahndienst betrachtet hatte, sollte er nicht erleben. Immerhin wird E. Name mit diesem großartigen Denkmal der Ingenieurkunst, das in seinem Geist von seinen getreuesten und hervorragendsten Schülern zu Ende geführt wurde, stets verknüpft bleiben. Eben waren die ersten Lieferungen seines Werks „Österreichische Eisenbahnen, entworfen und ausgeführt in den Jahren 1857–1865 von Karl v. E.“ erschienen, als den kräftigen Mann am 13. November 1864 ein Schlaganfall traf, der am 2. Mai 1865 seinem Leben ein Ziel setzte. E. hatte über 1500 km Eisenbahnen selbständig gebaut und nebst den erwähnten größeren auch zahlreiche kleinere literarische Arbeiten verfaßt. Im Jahr 1844 redigierte er mit Oberbaurat Klein die in Stuttgart erschienene Eisenbahnzeitung und verfaßte für diese zahlreiche Aufsätze. E. war ein Meister des Stils. Die von ihm hinausgegebenen Instruktionen sind von einer unübertrefflichen Kürze. Evans, hervorragender amerikanischer Mechaniker, geb. 1755, gest. 15. März 1811, war unzweifelhaft der erste der einen für eine Schienenbahn bestimmten Dampfwagen zur Ausführung brachte. Bereits 1784 faßte er die Idee der Verwendung einer Hochdruckdampfmaschine als bewegende Kraft auf Straßen und Schienenwegen. 1785 suchte E. bei der Legislatur von Pennsylvanien um ein Patent auf einen Wagen an, den er mittels einer Maschine betreiben wollte, die durch Wasserdampf von 10 Atmosphären Druck bewegt werden sollte. Seine Idee wurde für eine Chimäre erklärt und das Patent abgeschlagen. 1797 kam er nochmals, und zwar diesmal bei der Regierung von Maryland um ein Patent für einen Dampfwagen ein. Sein Gesuch wurde bewilligt. Er fand aber niemanden, der die Mittel zur Ausführung seines Projekts herrgegeben hätte. Er begann deshalb 1799 selbst den Bau der Lokomotive, die auf einer besonders zu diesem Zweck angelegten Eisenbahn versucht werden sollte. Nach vielen Unterbrechungen wurde endlich 1801 die erste Lokomotive, die den Namen „Oructer Amphibolos“ führte, vollendet. Im Winter 1803 bis 1804 wurde sie nach mehrfachen Verbesserungen im Angesicht von vielen tausend Zuschauern durch die Straßen von Philadelphia bis an den Schuylkillfluß erprobt. Leider fehlten E. die Mittel, um, wie er es beabsichtigt hatte, einen Schienenweg anzulegen. Dies war wohl der Grund, daß alle seine Bestrebungen in Amerika fruchtlos blieben. Aus dem Jahr 1809 stammt seine denkwürdige Prophezeiung, die er in einem Schriftchen veröffentlichte: „Die jetzige Generation will sich mit Kanälen begnügen, die nächste wird Eisenbahnen und Pferde vorziehen, aber ihre mehr aufgeklärten Nachkommen werden meinen Dampfwagen als die größte Vollkommenheit des Transports anwenden.“ Literatur: Hermann Köhler in der Übersetzung von Woods praktischem Handbuch der Eisenbahnkunde, Braunschweig 1839. – Rühlmann, Allgemeine Maschinenlehre, Bd. I, Leipzig 1876. – Heusinger, Handbuch für spezielle Eisenbahntechnik, Bd. III, Leipzig 1882. Explosive Gegenstände (explosives goods; produits explosifs; materie esplodenti), insbesondere Spreng- und Schießmittel, sowie Munition, gehören, soweit ihre Beförderung auf Eisenbahnen überhaupt gestattet wird, zu den bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenständen (s. d.). Die Erzeugung, der Verkehr und die Beförderung der E. im allgemeinen und vor allem jene der Sprengstoffe sind in fast allen Staaten durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt; auch für die Beförderung auf Eisenbahnen bestehen eingehende Vorschriften. In Deutschland regeln die Beförderung der E. außer den Bestimmungen der Verkehrsordnung die dem Bundesratbeschluß vom 13. Juli 1879 entsprechenden Verfügungen der Einzelstaaten über den Verkehr mit Sprengstoffen (in Preußen vom 29. August 1879), ferner das Gesetz vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen, zu dem eine ergänzende Bekanntmachung des Reichskanzlers unterm 13. März 1885 und in den Bundesstaaten Ausführungsverordnungen erschienen sind. In Österreich besteht das Pulvermonopol seit dem Jahr 1807. Im Jahr 1853 wurde die Erzeugung von Salpeter, die bis dahin monopolistisch war, freigegeben und im Ges. neuerdings für die Erzeugung und den Verschleiß des Schießpulvers oder der etwa an dessen Stelle tretenden Stoffe dem Staat das Alleinrecht vorbehalten; die Verwaltung besorgt die Militärbehörde. In der Ministerialverordnung vom 2. Juli 1877, R. G. Bl. Nr. 68, wodurch gewerbliche und sicherheitspolizeiliche Bestimmungen für die Erzeugung von Sprengstoffen und den Verkehr damit erlassen wurden (ergänzt durch die Verordnung vom 22. September 1883), ist verfügt, daß Sprengmittel, die aus den Bestandteilen des

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/427>, abgerufen am 01.11.2024.