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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Diesem Standpunkte entspricht auch die Bestimmung, die in dem erwähnten Berner Entwurf Aufnahme gefunden hat; darnach sind Fahrausweise, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten oder mit einer Fahrpreisermäßigung oder sonstigen Vergünstigung verbunden sind, die nur dem Reisenden, der die ganze im Fahrausweise angegebene Strecke befährt, zukommen soll (z. B. Fahrausweise des Differentialtarifes, ermäßigte Rückfahrkarten und Fahrscheinhefte, Fahrausweise, die wahlweise über verschiedene Strecken gelten u. a.) nicht übertragbar, alle anderen Fahrausweise jedoch übertragbar, insoferne der Tarif nicht weitere Ausnahmen bestimmt.

In Belgien, Frankreich und Italien geht man zumeist davon aus, daß die F. kein Inhaberpapier ist, sondern einen Vertrag verkörpert, der als mit einer bestimmten Person geschlossen anzusehen ist.

Nach den Bestimmungen des ungarischen Personentarifs ist jede F. nur für die Person gültig, die mit derselben die Reise angetreten hat.

Bestimmt ein Tarif, daß gewisse F., in denen der Berechtigte nicht benannt wird (z. B. ermäßigte Rückfahrkarten), unübertragbar sein sollen, so darf die ganze Leistung nur an eine Person bewirkt werden. Bis zum Beginn der Reise sind jedoch auch solche F. frei übertragbar.

V. Form und Ausstattung der F.

In der ersten Zeit der Eisenbahnen standen ausschließlich Zettelfahrkarten in Verwendung, die den Postfahrscheinen nachgebildet waren. Sie haben sich noch in den für wenig befahrene Strecken bestehenden Blankokarten (s. d.) erhalten. Dem rasch steigenden Personenverkehr konnte die Zettelkarte bald nicht mehr genügen.

Zu Anfang der Vierzigerjahre des vorigen Jahrhunderts wurde auf der Eisenbahn von Manchester nach Leeds das von Edmonson (s. d.) erfundene und nach ihm benannte Fahrkartensystem eingeführt. Es sind das Kärtchen aus starkem Karton von 55-60 mm Länge und 30 mm Breite, auf denen Abgangs- und Ankunftsstation, Wagenklasse und Fahrpreis aufgedruckt sind. Im innerdeutschen Verkehr ist unterhalb der Klassenangabe die Gepäckzone mit arabischer Ziffer, die Nahzone mit dem Buchstaben N bezeichnet. Sie tragen, u. zw. vielfach auf beiden Schmalseiten, eine Nummer. Die Nummern beginnen mit 00001 und enden mit 10000, u. zw. für jede einzelne Fahrkartengattung und Relation gesondert. Zur leichteren äußeren Unterscheidung der Karten dient der Aufdruck von Serienbuchstaben, Diagonal- oder Querstreifen in verschiedenen Farben. Zur Unterscheidung der Wagenklassen werden gewöhnlich verschiedene Farben (I. Klasse gelb, II. Klasse grün, III. Klasse braun, IV. Klasse grau) gewählt.

Vgl. die EVO., § 13;

das österr.-ungar. BR., § 13;

den belgischen Personen- und Gepäckstarif, Art. 2;

die französischen Tarifs generaux de grande vitesse, Art. 4;

die Transportbedingungen im Verkehre der italienischen Eisenbahnen, Art. 16;

das allg. Reglement für die Beförderung auf den Eisenbahnen in den Niederlanden, Art. 10;

das russische Eisenbahnges., Art. 17;

das Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen, § 9.

Nach dem Berner Entwurf soll aus den Fahrausweisen ersichtlich sein, daß sie für eine diesem Übereinkommen unterstehende internationale Beförderung gelten. Hierfür genügt die Anbringung des Zeichens .

Ferner soll in den Fahrausweisen angegeben sein:

"Abgangs- und Bestimmungsstation, Beförderungsweg (wenn die Benutzung verschiedener Wege oder Beförderungsmittel gestattet werden soll, ist dies ersichtlich zu machen), Zuggattung und Wagenklasse, Fahrpreis, erster Geltungstag und Geltungsdauer."

Besondere Bestimmungen auf die Karte aufzudrucken, bietet die Vorderseite wenig Platz; ein Vordruck auf der Rückseite erschwert die Revision und wird, besonders dort, wo die Karten mehrsprachig sind, in der Nacht völlig unlesbar.

Für ausgedehnte Reisen, insbesondere durch verschiedene Ländergebiete, werden Buchfahrkarten und Fahrscheinhefte ausgegeben, deren einzelne Scheine Platz für den nötigen Vordruck bieten und die Möglichkeit der Vormerkung öfterer Fahrtunterbrechungen gewähren.

Die Edmonsonsche Karte hat die Welt erobert, sie wird in Milliarden von Exemplaren gedruckt, und ihre Vorzüge überbieten ihre Mängel so weit, daß es bisher keinem der zahlreichen Erfinder gelungen ist, ein anderes System dauernd an deren Stelle zu setzen.

Erwähnt seien von den zahlreichen aufgetauchten Systemen die der Rollfahrkarten, bei denen mehrere tausend aus schwachem Karton nach Art der Telegraphenstreifen auf Rollen aufgewickelt sind und von diesen bei der Ausgabe abgetrennt werden. Als Vorzüge dieser F. führt man an: die Ermäßigung des Anschaffungspreises, die Verbesserung und Vereinfachung der Kontrolle, Vereinfachung und Erleichterung

Diesem Standpunkte entspricht auch die Bestimmung, die in dem erwähnten Berner Entwurf Aufnahme gefunden hat; darnach sind Fahrausweise, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten oder mit einer Fahrpreisermäßigung oder sonstigen Vergünstigung verbunden sind, die nur dem Reisenden, der die ganze im Fahrausweise angegebene Strecke befährt, zukommen soll (z. B. Fahrausweise des Differentialtarifes, ermäßigte Rückfahrkarten und Fahrscheinhefte, Fahrausweise, die wahlweise über verschiedene Strecken gelten u. a.) nicht übertragbar, alle anderen Fahrausweise jedoch übertragbar, insoferne der Tarif nicht weitere Ausnahmen bestimmt.

In Belgien, Frankreich und Italien geht man zumeist davon aus, daß die F. kein Inhaberpapier ist, sondern einen Vertrag verkörpert, der als mit einer bestimmten Person geschlossen anzusehen ist.

Nach den Bestimmungen des ungarischen Personentarifs ist jede F. nur für die Person gültig, die mit derselben die Reise angetreten hat.

Bestimmt ein Tarif, daß gewisse F., in denen der Berechtigte nicht benannt wird (z. B. ermäßigte Rückfahrkarten), unübertragbar sein sollen, so darf die ganze Leistung nur an eine Person bewirkt werden. Bis zum Beginn der Reise sind jedoch auch solche F. frei übertragbar.

V. Form und Ausstattung der F.

In der ersten Zeit der Eisenbahnen standen ausschließlich Zettelfahrkarten in Verwendung, die den Postfahrscheinen nachgebildet waren. Sie haben sich noch in den für wenig befahrene Strecken bestehenden Blankokarten (s. d.) erhalten. Dem rasch steigenden Personenverkehr konnte die Zettelkarte bald nicht mehr genügen.

Zu Anfang der Vierzigerjahre des vorigen Jahrhunderts wurde auf der Eisenbahn von Manchester nach Leeds das von Edmonson (s. d.) erfundene und nach ihm benannte Fahrkartensystem eingeführt. Es sind das Kärtchen aus starkem Karton von 55–60 mm Länge und 30 mm Breite, auf denen Abgangs- und Ankunftsstation, Wagenklasse und Fahrpreis aufgedruckt sind. Im innerdeutschen Verkehr ist unterhalb der Klassenangabe die Gepäckzone mit arabischer Ziffer, die Nahzone mit dem Buchstaben N bezeichnet. Sie tragen, u. zw. vielfach auf beiden Schmalseiten, eine Nummer. Die Nummern beginnen mit 00001 und enden mit 10000, u. zw. für jede einzelne Fahrkartengattung und Relation gesondert. Zur leichteren äußeren Unterscheidung der Karten dient der Aufdruck von Serienbuchstaben, Diagonal- oder Querstreifen in verschiedenen Farben. Zur Unterscheidung der Wagenklassen werden gewöhnlich verschiedene Farben (I. Klasse gelb, II. Klasse grün, III. Klasse braun, IV. Klasse grau) gewählt.

Vgl. die EVO., § 13;

das österr.-ungar. BR., § 13;

den belgischen Personen- und Gepäckstarif, Art. 2;

die französischen Tarifs généraux de grande vitesse, Art. 4;

die Transportbedingungen im Verkehre der italienischen Eisenbahnen, Art. 16;

das allg. Reglement für die Beförderung auf den Eisenbahnen in den Niederlanden, Art. 10;

das russische Eisenbahnges., Art. 17;

das Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen, § 9.

Nach dem Berner Entwurf soll aus den Fahrausweisen ersichtlich sein, daß sie für eine diesem Übereinkommen unterstehende internationale Beförderung gelten. Hierfür genügt die Anbringung des Zeichens .

Ferner soll in den Fahrausweisen angegeben sein:

„Abgangs- und Bestimmungsstation, Beförderungsweg (wenn die Benutzung verschiedener Wege oder Beförderungsmittel gestattet werden soll, ist dies ersichtlich zu machen), Zuggattung und Wagenklasse, Fahrpreis, erster Geltungstag und Geltungsdauer.“

Besondere Bestimmungen auf die Karte aufzudrucken, bietet die Vorderseite wenig Platz; ein Vordruck auf der Rückseite erschwert die Revision und wird, besonders dort, wo die Karten mehrsprachig sind, in der Nacht völlig unlesbar.

Für ausgedehnte Reisen, insbesondere durch verschiedene Ländergebiete, werden Buchfahrkarten und Fahrscheinhefte ausgegeben, deren einzelne Scheine Platz für den nötigen Vordruck bieten und die Möglichkeit der Vormerkung öfterer Fahrtunterbrechungen gewähren.

Die Edmonsonsche Karte hat die Welt erobert, sie wird in Milliarden von Exemplaren gedruckt, und ihre Vorzüge überbieten ihre Mängel so weit, daß es bisher keinem der zahlreichen Erfinder gelungen ist, ein anderes System dauernd an deren Stelle zu setzen.

Erwähnt seien von den zahlreichen aufgetauchten Systemen die der Rollfahrkarten, bei denen mehrere tausend aus schwachem Karton nach Art der Telegraphenstreifen auf Rollen aufgewickelt sind und von diesen bei der Ausgabe abgetrennt werden. Als Vorzüge dieser F. führt man an: die Ermäßigung des Anschaffungspreises, die Verbesserung und Vereinfachung der Kontrolle, Vereinfachung und Erleichterung

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[460/0477] Diesem Standpunkte entspricht auch die Bestimmung, die in dem erwähnten Berner Entwurf Aufnahme gefunden hat; darnach sind Fahrausweise, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten oder mit einer Fahrpreisermäßigung oder sonstigen Vergünstigung verbunden sind, die nur dem Reisenden, der die ganze im Fahrausweise angegebene Strecke befährt, zukommen soll (z. B. Fahrausweise des Differentialtarifes, ermäßigte Rückfahrkarten und Fahrscheinhefte, Fahrausweise, die wahlweise über verschiedene Strecken gelten u. a.) nicht übertragbar, alle anderen Fahrausweise jedoch übertragbar, insoferne der Tarif nicht weitere Ausnahmen bestimmt. In Belgien, Frankreich und Italien geht man zumeist davon aus, daß die F. kein Inhaberpapier ist, sondern einen Vertrag verkörpert, der als mit einer bestimmten Person geschlossen anzusehen ist. Nach den Bestimmungen des ungarischen Personentarifs ist jede F. nur für die Person gültig, die mit derselben die Reise angetreten hat. Bestimmt ein Tarif, daß gewisse F., in denen der Berechtigte nicht benannt wird (z. B. ermäßigte Rückfahrkarten), unübertragbar sein sollen, so darf die ganze Leistung nur an eine Person bewirkt werden. Bis zum Beginn der Reise sind jedoch auch solche F. frei übertragbar. V. Form und Ausstattung der F. In der ersten Zeit der Eisenbahnen standen ausschließlich Zettelfahrkarten in Verwendung, die den Postfahrscheinen nachgebildet waren. Sie haben sich noch in den für wenig befahrene Strecken bestehenden Blankokarten (s. d.) erhalten. Dem rasch steigenden Personenverkehr konnte die Zettelkarte bald nicht mehr genügen. Zu Anfang der Vierzigerjahre des vorigen Jahrhunderts wurde auf der Eisenbahn von Manchester nach Leeds das von Edmonson (s. d.) erfundene und nach ihm benannte Fahrkartensystem eingeführt. Es sind das Kärtchen aus starkem Karton von 55–60 mm Länge und 30 mm Breite, auf denen Abgangs- und Ankunftsstation, Wagenklasse und Fahrpreis aufgedruckt sind. Im innerdeutschen Verkehr ist unterhalb der Klassenangabe die Gepäckzone mit arabischer Ziffer, die Nahzone mit dem Buchstaben N bezeichnet. Sie tragen, u. zw. vielfach auf beiden Schmalseiten, eine Nummer. Die Nummern beginnen mit 00001 und enden mit 10000, u. zw. für jede einzelne Fahrkartengattung und Relation gesondert. Zur leichteren äußeren Unterscheidung der Karten dient der Aufdruck von Serienbuchstaben, Diagonal- oder Querstreifen in verschiedenen Farben. Zur Unterscheidung der Wagenklassen werden gewöhnlich verschiedene Farben (I. Klasse gelb, II. Klasse grün, III. Klasse braun, IV. Klasse grau) gewählt. Vgl. die EVO., § 13; das österr.-ungar. BR., § 13; den belgischen Personen- und Gepäckstarif, Art. 2; die französischen Tarifs généraux de grande vitesse, Art. 4; die Transportbedingungen im Verkehre der italienischen Eisenbahnen, Art. 16; das allg. Reglement für die Beförderung auf den Eisenbahnen in den Niederlanden, Art. 10; das russische Eisenbahnges., Art. 17; das Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffahrtsunternehmungen, § 9. Nach dem Berner Entwurf soll aus den Fahrausweisen ersichtlich sein, daß sie für eine diesem Übereinkommen unterstehende internationale Beförderung gelten. Hierfür genügt die Anbringung des Zeichens [Abbildung] . Ferner soll in den Fahrausweisen angegeben sein: „Abgangs- und Bestimmungsstation, Beförderungsweg (wenn die Benutzung verschiedener Wege oder Beförderungsmittel gestattet werden soll, ist dies ersichtlich zu machen), Zuggattung und Wagenklasse, Fahrpreis, erster Geltungstag und Geltungsdauer.“ Besondere Bestimmungen auf die Karte aufzudrucken, bietet die Vorderseite wenig Platz; ein Vordruck auf der Rückseite erschwert die Revision und wird, besonders dort, wo die Karten mehrsprachig sind, in der Nacht völlig unlesbar. Für ausgedehnte Reisen, insbesondere durch verschiedene Ländergebiete, werden Buchfahrkarten und Fahrscheinhefte ausgegeben, deren einzelne Scheine Platz für den nötigen Vordruck bieten und die Möglichkeit der Vormerkung öfterer Fahrtunterbrechungen gewähren. Die Edmonsonsche Karte hat die Welt erobert, sie wird in Milliarden von Exemplaren gedruckt, und ihre Vorzüge überbieten ihre Mängel so weit, daß es bisher keinem der zahlreichen Erfinder gelungen ist, ein anderes System dauernd an deren Stelle zu setzen. Erwähnt seien von den zahlreichen aufgetauchten Systemen die der Rollfahrkarten, bei denen mehrere tausend aus schwachem Karton nach Art der Telegraphenstreifen auf Rollen aufgewickelt sind und von diesen bei der Ausgabe abgetrennt werden. Als Vorzüge dieser F. führt man an: die Ermäßigung des Anschaffungspreises, die Verbesserung und Vereinfachung der Kontrolle, Vereinfachung und Erleichterung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/477>, abgerufen am 01.11.2024.