Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.300 km, 3 bei nicht mehr als 500 km und je einen Delegierten mehr für jede weitere angefangene Strecke von 500 km. Bei Eröffnung jeder Kongreßtagung übt zunächst das Bureau der ständigen Kommission die Tätigkeit des Kongreßbureaus aus. Der Kongreß wählt jedoch für die Dauer seiner Tagung alsbald ein besonderes Bureau, das sich zusammensetzt aus einem oder mehreren Ehrenpräsidenten, einem Präsidenten, mehreren Vizepräsidenten und Sektionspräsidenten sowie einem Generalsekretär und Sekretären. Der erste Delegierte einer Regierung ist ohne weiteres Vizepräsident. Die Verhandlungen des Kongresses finden in französischer Sprache, in der auch die Protokolle und Berichte abgefaßt werden, oder in der Sprache des Landes, in dem der Kongreß tagt, statt. Der Kongreß hat mehrere Sektionen (Bau und Unterhaltung der Schienenwege, Lokomotiven und Wagen, Betrieb, allgemeine Fragen u. s. w.). Die Bureaus der Sektionen machen eine Zusammenstellung, in der sie die verschiedenen in der Sektion zum Ausdruck gebrachten Meinungen wiedergeben. Diese Zusammenstellungen werden nach Zustimmung der Sektion der Plenarversammlung vorgelegt. Der Abstimmung des Kongresses unterliegen jedoch nur Fragen, die sich auf die Organisation des Verbandes und seiner Einrichtungen beziehen (Art. 10-16). Die Kosten des Verbandes und der Kongresse werden aus einem Fonds bestritten, der gebildet wird: 1. durch jährliche Beiträge der Verbandsmitglieder; 2. durch besondere Zuwendungen. Die jährlichen Beiträge der Verbandsmitglieder bestehen: a) für die Regierungen aus einem von ihnen selbst festgesetzten Beitrage, b) für die Eisenbahnverwaltungen aus einem festen Jahresbeiträge von 100 Fr. zuzüglich eines beweglichen nach dem Bedarf des Verbandes sich richtenden Beitrages, der jedoch nicht mehr als 25 Centimes auf 1 km betragen darf. Außer den schon erwähnten Tagungen des Kongresses in Brüssel und Mailand ist der Kongreß zusammengetreten in Paris 1889, in St. Petersburg 1892, in London 1895, in Paris 1900, in Washington 1905 und in Bern 1910. Die nächste Tagung soll im Jahre 1915 in Berlin stattfinden. Dem letzten Kongreß in Bern haben 20 Fragen vorgelegen, u. zw. folgende: 1. Schienenstöße; 2. Verstärkung der Gleise und Brücken mit Rücksicht auf größere Lokomotivgewichte und höhere Zuggeschwindigkeiten; 3. Abzweigungen und Drehbrücken, Vermeidung des Langsamfahrens; 4. lange Eisenbahntunnel, Bau, Lüftung und Betrieb; 5. Verwendung von Stahl, besondere Stahlarten; 6. Vervollkommnungen an den Lokomotivkesseln; 7. Dampflokomotiven für sehr große Geschwindigkeiten; 8. elektrische Zugförderung; 9. große Bahnhöfe; 10. Weichen- und Signalstellung; 11. Fahrkarten; 12. Wagen mit Selbstantrieb; 13. Eisenbahnen und Wasserstraßen; 14. Statistik: 15. Automobilbetrieb; 16. leicht verderbliche Lebensmittel; 17. verkehrsarme Seitenstrecken großer Eisenbahnlinien; 18. Betrieb auf den Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung; 19. Lokomotiven und Wagen der Schmalspurbahnen; 20. Umladungen. Auf die Tagesordnung des in Berlin 1915 stattfindenden E. sind folgende Fragen gesetzt: 1. Gleise und Gleisarbeiten (Anordnung des Planums und der Gleise, Unterhaltung und Bewachung der Bahn, Verwendung besonderer Stahlarten, dann von Beton und Eisenbeton). 2. Zugförderung und Fahrzeuge (wirtschaftliche Erzeugung des Lokomotivdampfes, Drehgestelle, Achsen und Aufhängevorrichtung der Lokomotiven, Vervollkommnungen im Bau der Personenwagen, elektrische Zugförderung). 3. Betrieb (Endbahnhöfe für den Personenverkehr, Güterbahnhöfe, Einrichtung der Frachtgutbeförderung, Führerstandsignale). 4. Allgemeines (Selbstkosten, Tarifbildung, zollamtliche Behandlung des Reisegepäcks, Güterwagenaustausch, Arbeiterwohnungen). 5. Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung (Bauart der Personen- und Güterwagen, Vereinfachungen im Betriebe, Zugförderung, Sicherheitsanlagen). Zurzeit gehören dem internationalen Eisenbahnkongreßverband die Regierungen aller Kulturstaaten der Erde und alle bedeutenden Eisenbahnverwaltungen als Mitglieder an; die Anzahl der Delegierten im Jahre 1910 betrug 1415. Seit dem Jahre 1887 wird ursprünglich von der Gründungskommission, später von dem Verband eine Zeitschrift, die über die einzelnen Fragen Referate mit reichem vergleichenden Material enthält, herausgegeben; sie erscheint in Brüssel unter dem Titel "Bulletin des Internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes" in französischer, englischer und deutscher Sprache; die Redaktion liegt in den Händen des Direktionskomitees. Zu den internationalen E. sind ferner die Kongresse des internationalen Straßenbahn- und Kleinbahnvereines zu rechnen. Begründet wurde dieser Verein auf einem internationalen Kongreß der Straßenbahndirektoren in Berlin im Jahre 1886 zunächst als internationaler permanenter Straßenbahnverein mit dem Zweck, technische und finanzielle Verbesserungen der Straßenbahnen sowie überhaupt das öffentliche Verkehrsinteresse zu fördern. Zurzeit besteht dieser Verein unter dem oben bereits genannten Namen mit einer der des internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes ähnlichen Organisation zur Förderung der Interessen nicht nur der Straßenbahnen sondern auch der Kleinbahnen. Auch in ihm sind 300 km, 3 bei nicht mehr als 500 km und je einen Delegierten mehr für jede weitere angefangene Strecke von 500 km. Bei Eröffnung jeder Kongreßtagung übt zunächst das Bureau der ständigen Kommission die Tätigkeit des Kongreßbureaus aus. Der Kongreß wählt jedoch für die Dauer seiner Tagung alsbald ein besonderes Bureau, das sich zusammensetzt aus einem oder mehreren Ehrenpräsidenten, einem Präsidenten, mehreren Vizepräsidenten und Sektionspräsidenten sowie einem Generalsekretär und Sekretären. Der erste Delegierte einer Regierung ist ohne weiteres Vizepräsident. Die Verhandlungen des Kongresses finden in französischer Sprache, in der auch die Protokolle und Berichte abgefaßt werden, oder in der Sprache des Landes, in dem der Kongreß tagt, statt. Der Kongreß hat mehrere Sektionen (Bau und Unterhaltung der Schienenwege, Lokomotiven und Wagen, Betrieb, allgemeine Fragen u. s. w.). Die Bureaus der Sektionen machen eine Zusammenstellung, in der sie die verschiedenen in der Sektion zum Ausdruck gebrachten Meinungen wiedergeben. Diese Zusammenstellungen werden nach Zustimmung der Sektion der Plenarversammlung vorgelegt. Der Abstimmung des Kongresses unterliegen jedoch nur Fragen, die sich auf die Organisation des Verbandes und seiner Einrichtungen beziehen (Art. 10–16). Die Kosten des Verbandes und der Kongresse werden aus einem Fonds bestritten, der gebildet wird: 1. durch jährliche Beiträge der Verbandsmitglieder; 2. durch besondere Zuwendungen. Die jährlichen Beiträge der Verbandsmitglieder bestehen: a) für die Regierungen aus einem von ihnen selbst festgesetzten Beitrage, b) für die Eisenbahnverwaltungen aus einem festen Jahresbeiträge von 100 Fr. zuzüglich eines beweglichen nach dem Bedarf des Verbandes sich richtenden Beitrages, der jedoch nicht mehr als 25 Centimes auf 1 km betragen darf. Außer den schon erwähnten Tagungen des Kongresses in Brüssel und Mailand ist der Kongreß zusammengetreten in Paris 1889, in St. Petersburg 1892, in London 1895, in Paris 1900, in Washington 1905 und in Bern 1910. Die nächste Tagung soll im Jahre 1915 in Berlin stattfinden. Dem letzten Kongreß in Bern haben 20 Fragen vorgelegen, u. zw. folgende: 1. Schienenstöße; 2. Verstärkung der Gleise und Brücken mit Rücksicht auf größere Lokomotivgewichte und höhere Zuggeschwindigkeiten; 3. Abzweigungen und Drehbrücken, Vermeidung des Langsamfahrens; 4. lange Eisenbahntunnel, Bau, Lüftung und Betrieb; 5. Verwendung von Stahl, besondere Stahlarten; 6. Vervollkommnungen an den Lokomotivkesseln; 7. Dampflokomotiven für sehr große Geschwindigkeiten; 8. elektrische Zugförderung; 9. große Bahnhöfe; 10. Weichen- und Signalstellung; 11. Fahrkarten; 12. Wagen mit Selbstantrieb; 13. Eisenbahnen und Wasserstraßen; 14. Statistik: 15. Automobilbetrieb; 16. leicht verderbliche Lebensmittel; 17. verkehrsarme Seitenstrecken großer Eisenbahnlinien; 18. Betrieb auf den Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung; 19. Lokomotiven und Wagen der Schmalspurbahnen; 20. Umladungen. Auf die Tagesordnung des in Berlin 1915 stattfindenden E. sind folgende Fragen gesetzt: 1. Gleise und Gleisarbeiten (Anordnung des Planums und der Gleise, Unterhaltung und Bewachung der Bahn, Verwendung besonderer Stahlarten, dann von Beton und Eisenbeton). 2. Zugförderung und Fahrzeuge (wirtschaftliche Erzeugung des Lokomotivdampfes, Drehgestelle, Achsen und Aufhängevorrichtung der Lokomotiven, Vervollkommnungen im Bau der Personenwagen, elektrische Zugförderung). 3. Betrieb (Endbahnhöfe für den Personenverkehr, Güterbahnhöfe, Einrichtung der Frachtgutbeförderung, Führerstandsignale). 4. Allgemeines (Selbstkosten, Tarifbildung, zollamtliche Behandlung des Reisegepäcks, Güterwagenaustausch, Arbeiterwohnungen). 5. Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung (Bauart der Personen- und Güterwagen, Vereinfachungen im Betriebe, Zugförderung, Sicherheitsanlagen). Zurzeit gehören dem internationalen Eisenbahnkongreßverband die Regierungen aller Kulturstaaten der Erde und alle bedeutenden Eisenbahnverwaltungen als Mitglieder an; die Anzahl der Delegierten im Jahre 1910 betrug 1415. Seit dem Jahre 1887 wird ursprünglich von der Gründungskommission, später von dem Verband eine Zeitschrift, die über die einzelnen Fragen Referate mit reichem vergleichenden Material enthält, herausgegeben; sie erscheint in Brüssel unter dem Titel „Bulletin des Internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes“ in französischer, englischer und deutscher Sprache; die Redaktion liegt in den Händen des Direktionskomitees. Zu den internationalen E. sind ferner die Kongresse des internationalen Straßenbahn- und Kleinbahnvereines zu rechnen. Begründet wurde dieser Verein auf einem internationalen Kongreß der Straßenbahndirektoren in Berlin im Jahre 1886 zunächst als internationaler permanenter Straßenbahnverein mit dem Zweck, technische und finanzielle Verbesserungen der Straßenbahnen sowie überhaupt das öffentliche Verkehrsinteresse zu fördern. 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Die Verhandlungen des Kongresses finden in französischer Sprache, in der auch die Protokolle und Berichte abgefaßt werden, oder in der Sprache des Landes, in dem der Kongreß tagt, statt. Der Kongreß hat mehrere Sektionen (Bau und Unterhaltung der Schienenwege, Lokomotiven und Wagen, Betrieb, allgemeine Fragen u. s. w.). Die Bureaus der Sektionen machen eine Zusammenstellung, in der sie die verschiedenen in der Sektion zum Ausdruck gebrachten Meinungen wiedergeben. Diese Zusammenstellungen werden nach Zustimmung der Sektion der Plenarversammlung vorgelegt. Der Abstimmung des Kongresses unterliegen jedoch nur Fragen, die sich auf die Organisation des Verbandes und seiner Einrichtungen beziehen (Art. 10–16).</p><lb/> <p>Die Kosten des Verbandes und der Kongresse werden aus einem Fonds bestritten, der gebildet wird: 1. durch jährliche Beiträge der Verbandsmitglieder; 2. durch besondere Zuwendungen. 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300 km, 3 bei nicht mehr als 500 km und je einen Delegierten mehr für jede weitere angefangene Strecke von 500 km. Bei Eröffnung jeder Kongreßtagung übt zunächst das Bureau der ständigen Kommission die Tätigkeit des Kongreßbureaus aus. Der Kongreß wählt jedoch für die Dauer seiner Tagung alsbald ein besonderes Bureau, das sich zusammensetzt aus einem oder mehreren Ehrenpräsidenten, einem Präsidenten, mehreren Vizepräsidenten und Sektionspräsidenten sowie einem Generalsekretär und Sekretären. Der erste Delegierte einer Regierung ist ohne weiteres Vizepräsident. Die Verhandlungen des Kongresses finden in französischer Sprache, in der auch die Protokolle und Berichte abgefaßt werden, oder in der Sprache des Landes, in dem der Kongreß tagt, statt. Der Kongreß hat mehrere Sektionen (Bau und Unterhaltung der Schienenwege, Lokomotiven und Wagen, Betrieb, allgemeine Fragen u. s. w.). Die Bureaus der Sektionen machen eine Zusammenstellung, in der sie die verschiedenen in der Sektion zum Ausdruck gebrachten Meinungen wiedergeben. Diese Zusammenstellungen werden nach Zustimmung der Sektion der Plenarversammlung vorgelegt. Der Abstimmung des Kongresses unterliegen jedoch nur Fragen, die sich auf die Organisation des Verbandes und seiner Einrichtungen beziehen (Art. 10–16).
Die Kosten des Verbandes und der Kongresse werden aus einem Fonds bestritten, der gebildet wird: 1. durch jährliche Beiträge der Verbandsmitglieder; 2. durch besondere Zuwendungen. Die jährlichen Beiträge der Verbandsmitglieder bestehen: a) für die Regierungen aus einem von ihnen selbst festgesetzten Beitrage, b) für die Eisenbahnverwaltungen aus einem festen Jahresbeiträge von 100 Fr. zuzüglich eines beweglichen nach dem Bedarf des Verbandes sich richtenden Beitrages, der jedoch nicht mehr als 25 Centimes auf 1 km betragen darf.
Außer den schon erwähnten Tagungen des Kongresses in Brüssel und Mailand ist der Kongreß zusammengetreten in Paris 1889, in St. Petersburg 1892, in London 1895, in Paris 1900, in Washington 1905 und in Bern 1910. Die nächste Tagung soll im Jahre 1915 in Berlin stattfinden.
Dem letzten Kongreß in Bern haben 20 Fragen vorgelegen, u. zw. folgende:
1. Schienenstöße; 2. Verstärkung der Gleise und Brücken mit Rücksicht auf größere Lokomotivgewichte und höhere Zuggeschwindigkeiten; 3. Abzweigungen und Drehbrücken, Vermeidung des Langsamfahrens; 4. lange Eisenbahntunnel, Bau, Lüftung und Betrieb; 5. Verwendung von Stahl, besondere Stahlarten; 6. Vervollkommnungen an den Lokomotivkesseln; 7. Dampflokomotiven für sehr große Geschwindigkeiten; 8. elektrische Zugförderung; 9. große Bahnhöfe; 10. Weichen- und Signalstellung; 11. Fahrkarten; 12. Wagen mit Selbstantrieb; 13. Eisenbahnen und Wasserstraßen; 14. Statistik: 15. Automobilbetrieb; 16. leicht verderbliche Lebensmittel; 17. verkehrsarme Seitenstrecken großer Eisenbahnlinien; 18. Betrieb auf den Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung; 19. Lokomotiven und Wagen der Schmalspurbahnen; 20. Umladungen.
Auf die Tagesordnung des in Berlin 1915 stattfindenden E. sind folgende Fragen gesetzt:
1. Gleise und Gleisarbeiten (Anordnung des Planums und der Gleise, Unterhaltung und Bewachung der Bahn, Verwendung besonderer Stahlarten, dann von Beton und Eisenbeton).
2. Zugförderung und Fahrzeuge (wirtschaftliche Erzeugung des Lokomotivdampfes, Drehgestelle, Achsen und Aufhängevorrichtung der Lokomotiven, Vervollkommnungen im Bau der Personenwagen, elektrische Zugförderung).
3. Betrieb (Endbahnhöfe für den Personenverkehr, Güterbahnhöfe, Einrichtung der Frachtgutbeförderung, Führerstandsignale).
4. Allgemeines (Selbstkosten, Tarifbildung, zollamtliche Behandlung des Reisegepäcks, Güterwagenaustausch, Arbeiterwohnungen).
5. Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung (Bauart der Personen- und Güterwagen, Vereinfachungen im Betriebe, Zugförderung, Sicherheitsanlagen).
Zurzeit gehören dem internationalen Eisenbahnkongreßverband die Regierungen aller Kulturstaaten der Erde und alle bedeutenden Eisenbahnverwaltungen als Mitglieder an; die Anzahl der Delegierten im Jahre 1910 betrug 1415.
Seit dem Jahre 1887 wird ursprünglich von der Gründungskommission, später von dem Verband eine Zeitschrift, die über die einzelnen Fragen Referate mit reichem vergleichenden Material enthält, herausgegeben; sie erscheint in Brüssel unter dem Titel „Bulletin des Internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes“ in französischer, englischer und deutscher Sprache; die Redaktion liegt in den Händen des Direktionskomitees.
Zu den internationalen E. sind ferner die Kongresse des internationalen Straßenbahn- und Kleinbahnvereines zu rechnen. Begründet wurde dieser Verein auf einem internationalen Kongreß der Straßenbahndirektoren in Berlin im Jahre 1886 zunächst als internationaler permanenter Straßenbahnverein mit dem Zweck, technische und finanzielle Verbesserungen der Straßenbahnen sowie überhaupt das öffentliche Verkehrsinteresse zu fördern. Zurzeit besteht dieser Verein unter dem oben bereits genannten Namen mit einer der des internationalen Eisenbahnkongreß-Verbandes ähnlichen Organisation zur Förderung der Interessen nicht nur der Straßenbahnen sondern auch der Kleinbahnen. Auch in ihm sind
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