Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

Bild:
<< vorherige Seite
E.

Eilzüge (fast trains; trains express; treni diretti), eine in Deutschland seit 1907 eingeführte Bezeichnung für zuschlagfreie Schnellzüge; im Gegensatz hierzu werden die zuschlagpflichtigen, für den großen Durchgangsverkehr bestimmten Züge allgemein als D.-Züge (s. d.) bezeichnet. Die E., die in erster Linie für den Schnellverkehr auf geringere Entfernungen bestimmt sind, führen durchweg die 1., 2. und 3. Wagenklasse, während bei einem Teil der D-Züge die 3. Wagenklasse fehlt. Auf den preuß.-hess. und einigen anderen Bahnen werden die E. grundsätzlich aus Abteilwagen gebildet, um das Ein- und Aussteigen auf den Zwischenstationen zu erleichtern. Speisewagen, Schlafwagen und Kurswagen werden in den E. in Deutschland im allgemeinen nicht geführt. (Bis zu der im Jahre 1889 auf der internationalen Fahrplankonferenz vereinbarten ausschließlichen Benennung aller schnellfahrenden Züge, bei denen erhöhte Fahrpreise eingehoben werden, als "Schnellzüge" pflegte man für derartige Züge auch die Bezeichnung E. anzuwenden.)

Breusing.


Einbuffersystem, s. Buffer.


Einfahrgleis (arrival line; voie d'entree; binario di entrata), Einlaufgleis, Anfahrgleis, nennt man jedes Hauptgleis eines Bahnhofes, in das nach der Bahnhofsfahrordnung Einfahrten stattfinden können. Bei mittleren und größeren Bahnhöfen sind in der Regel für Personenzüge und für Güterzüge getrennte E. vorhanden. Auf Verschiebebahnhöfen finden sich zahlreiche E.; sie bilden eine oder mehrere geschlossene Gruppen, die zuweilen als Einfahrbahnhöfe (receiving yards) bezeichnet werden.

In Deutschland ist nach BO., § 51, das Verschieben auf dem E. über die Einfahrsignale hinaus in der Regel verboten; läßt es sich im einzelnen Falle nicht vermeiden, so ist dazu die ausdrückliche Erlaubnis des Fahrdienstleiters einzuholen. Ähnlich sind die Bestimmungen des Art. 30 der österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst.


Einfahrsignale (home signals; signaux d'entree; segnali d'entrata) sind Hauptsignale, die die Bahnhöfe an ihrem Eingang gegen die freie Strecke abschließen.

Auf den deutschen Eisenbahnen müssen die Bahnhöfe der Hauptbahnen und die Kreuzungsstationen der Nebenbahnstrecken, die mit mehr als 40 km Geschwindigkeit befahren werden, mit E. versehen werden. Nach den österreichischen Signal Vorschriften sind E. vor Stationen (Ausweichen), außerdem aber auch vor Bahnkreuzungen in Schienenhöhe und Bahnabzweigungen anzuwenden und dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob er in die Station (Ausweiche) einfahren darf oder nicht, bei Bahnabzweigungen oder Bahnkreuzungen, ob die zu deckende Stelle befahren werden darf oder nicht. Auf den deutschen und österreichischen Bahnen sind die E. als Flügelsignale ausgebildet.

Die E. müssen in ausreichender Entfernung von dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden. Als Gefahrpunkt gilt nach der für die preußisch-hessischen Staatsbahnen gültigen Anweisung für das Entwerfen von Eisenbahnstationen die erste Weichenspitze oder das zu der ersten Weiche oder Kreuzung gehörige Grenzzeichen, oder wenn hierüber hinaus verschoben wird, die besonders zu bezeichnende Stelle, bis zu der im regelmäßigen Betriebe Verschubbewegungen vorgenommen werden dürfen, oder endlich die Stelle, wo der Schluß eines Zuges vor der Eingangsweiche oder Eingangskreuzung nach der Einfahrt hält. Die Entfernung des E. vom Gefahrpunkt soll nach den preußischen Vorschriften mindestens 50 m betragen. Diese Entfernung ist angemessen zu vergrößern, wenn a) an dem Bahnhofsende, für das das E. gilt, eine Kreuzung oder Berührung des Einfahrweges durch andere Züge oder Verschubfahrten stattfindet, b) vor dem E. ein Gefälle von mehr als 1 : 300 liegt, das sich auf mindestens 1 km Länge erstreckt, oder wenn der Höhenunterschied der Gleisstrecke zwischen dem E. und einem 1 km vor diesem liegenden Punkte ein Durchschnittsgefälle von mehr als 1 : 300 ergibt. Läßt sich der Mindestabstand von 50 m oder der wegen der örtlichen Verhältnisse erforderliche größere Abstand ausnahmsweise nicht herstellen, so sind besondere Schutzmaßregeln zu treffen.

E.

Eilzüge (fast trains; trains express; treni diretti), eine in Deutschland seit 1907 eingeführte Bezeichnung für zuschlagfreie Schnellzüge; im Gegensatz hierzu werden die zuschlagpflichtigen, für den großen Durchgangsverkehr bestimmten Züge allgemein als D.-Züge (s. d.) bezeichnet. Die E., die in erster Linie für den Schnellverkehr auf geringere Entfernungen bestimmt sind, führen durchweg die 1., 2. und 3. Wagenklasse, während bei einem Teil der D-Züge die 3. Wagenklasse fehlt. Auf den preuß.-hess. und einigen anderen Bahnen werden die E. grundsätzlich aus Abteilwagen gebildet, um das Ein- und Aussteigen auf den Zwischenstationen zu erleichtern. Speisewagen, Schlafwagen und Kurswagen werden in den E. in Deutschland im allgemeinen nicht geführt. (Bis zu der im Jahre 1889 auf der internationalen Fahrplankonferenz vereinbarten ausschließlichen Benennung aller schnellfahrenden Züge, bei denen erhöhte Fahrpreise eingehoben werden, als „Schnellzüge“ pflegte man für derartige Züge auch die Bezeichnung E. anzuwenden.)

Breusing.


Einbuffersystem, s. Buffer.


Einfahrgleis (arrival line; voie d'entrée; binario di entrata), Einlaufgleis, Anfahrgleis, nennt man jedes Hauptgleis eines Bahnhofes, in das nach der Bahnhofsfahrordnung Einfahrten stattfinden können. Bei mittleren und größeren Bahnhöfen sind in der Regel für Personenzüge und für Güterzüge getrennte E. vorhanden. Auf Verschiebebahnhöfen finden sich zahlreiche E.; sie bilden eine oder mehrere geschlossene Gruppen, die zuweilen als Einfahrbahnhöfe (receiving yards) bezeichnet werden.

In Deutschland ist nach BO., § 51, das Verschieben auf dem E. über die Einfahrsignale hinaus in der Regel verboten; läßt es sich im einzelnen Falle nicht vermeiden, so ist dazu die ausdrückliche Erlaubnis des Fahrdienstleiters einzuholen. Ähnlich sind die Bestimmungen des Art. 30 der österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst.


Einfahrsignale (home signals; signaux d'entrée; segnali d'entrata) sind Hauptsignale, die die Bahnhöfe an ihrem Eingang gegen die freie Strecke abschließen.

Auf den deutschen Eisenbahnen müssen die Bahnhöfe der Hauptbahnen und die Kreuzungsstationen der Nebenbahnstrecken, die mit mehr als 40 km Geschwindigkeit befahren werden, mit E. versehen werden. Nach den österreichischen Signal Vorschriften sind E. vor Stationen (Ausweichen), außerdem aber auch vor Bahnkreuzungen in Schienenhöhe und Bahnabzweigungen anzuwenden und dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob er in die Station (Ausweiche) einfahren darf oder nicht, bei Bahnabzweigungen oder Bahnkreuzungen, ob die zu deckende Stelle befahren werden darf oder nicht. Auf den deutschen und österreichischen Bahnen sind die E. als Flügelsignale ausgebildet.

Die E. müssen in ausreichender Entfernung von dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden. Als Gefahrpunkt gilt nach der für die preußisch-hessischen Staatsbahnen gültigen Anweisung für das Entwerfen von Eisenbahnstationen die erste Weichenspitze oder das zu der ersten Weiche oder Kreuzung gehörige Grenzzeichen, oder wenn hierüber hinaus verschoben wird, die besonders zu bezeichnende Stelle, bis zu der im regelmäßigen Betriebe Verschubbewegungen vorgenommen werden dürfen, oder endlich die Stelle, wo der Schluß eines Zuges vor der Eingangsweiche oder Eingangskreuzung nach der Einfahrt hält. Die Entfernung des E. vom Gefahrpunkt soll nach den preußischen Vorschriften mindestens 50 m betragen. Diese Entfernung ist angemessen zu vergrößern, wenn a) an dem Bahnhofsende, für das das E. gilt, eine Kreuzung oder Berührung des Einfahrweges durch andere Züge oder Verschubfahrten stattfindet, b) vor dem E. ein Gefälle von mehr als 1 : 300 liegt, das sich auf mindestens 1 km Länge erstreckt, oder wenn der Höhenunterschied der Gleisstrecke zwischen dem E. und einem 1 km vor diesem liegenden Punkte ein Durchschnittsgefälle von mehr als 1 : 300 ergibt. Läßt sich der Mindestabstand von 50 m oder der wegen der örtlichen Verhältnisse erforderliche größere Abstand ausnahmsweise nicht herstellen, so sind besondere Schutzmaßregeln zu treffen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <pb facs="#f0009" n="[1]"/>
      <div n="1">
        <head>E.</head><lb/>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Eilzüge</hi><hi rendition="#i">(fast trains; trains express; treni diretti),</hi> eine in Deutschland seit 1907 eingeführte Bezeichnung für zuschlagfreie Schnellzüge; im Gegensatz hierzu werden die zuschlagpflichtigen, für den großen Durchgangsverkehr bestimmten Züge allgemein als D.-<hi rendition="#g">Züge</hi> (s. d.) bezeichnet. Die E., die in erster Linie für den Schnellverkehr auf geringere Entfernungen bestimmt sind, führen durchweg die 1., 2. und 3. Wagenklasse, während bei einem Teil der D-Züge die 3. Wagenklasse fehlt. Auf den preuß.-hess. und einigen anderen Bahnen werden die E. grundsätzlich aus Abteilwagen gebildet, um das Ein- und Aussteigen auf den Zwischenstationen zu erleichtern. Speisewagen, Schlafwagen und Kurswagen werden in den E. in Deutschland im allgemeinen nicht geführt. (Bis zu der im Jahre 1889 auf der internationalen Fahrplankonferenz vereinbarten ausschließlichen Benennung aller schnellfahrenden Züge, bei denen erhöhte Fahrpreise eingehoben werden, als &#x201E;Schnellzüge&#x201C; pflegte man für derartige Züge auch die Bezeichnung E. anzuwenden.)</p><lb/>
          <p rendition="#right">Breusing.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Einbuffersystem,</hi> s. Buffer.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Einfahrgleis</hi><hi rendition="#i">(arrival line; voie d'entrée; binario di entrata),</hi> Einlaufgleis, Anfahrgleis, nennt man jedes Hauptgleis eines Bahnhofes, in das nach der Bahnhofsfahrordnung Einfahrten stattfinden können. Bei mittleren und größeren Bahnhöfen sind in der Regel für Personenzüge und für Güterzüge getrennte E. vorhanden. Auf Verschiebebahnhöfen finden sich zahlreiche E.; sie bilden eine oder mehrere geschlossene Gruppen, die zuweilen als Einfahrbahnhöfe (receiving yards) bezeichnet werden.</p><lb/>
          <p>In <hi rendition="#g">Deutschland</hi> ist nach BO., § 51, das Verschieben auf dem E. über die Einfahrsignale hinaus in der Regel verboten; läßt es sich im einzelnen Falle nicht vermeiden, so ist dazu die ausdrückliche Erlaubnis des Fahrdienstleiters einzuholen. Ähnlich sind die Bestimmungen des Art. 30 der <hi rendition="#g">österreichischen</hi> Vorschriften für den Verkehrsdienst.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Einfahrsignale</hi><hi rendition="#i">(home signals; signaux d'entrée; segnali d'entrata)</hi> sind Hauptsignale, die die Bahnhöfe an ihrem Eingang gegen die freie Strecke abschließen.</p><lb/>
          <p>Auf den <hi rendition="#g">deutschen</hi> Eisenbahnen müssen die Bahnhöfe der Hauptbahnen und die Kreuzungsstationen der Nebenbahnstrecken, die mit mehr als 40 <hi rendition="#i">km</hi> Geschwindigkeit befahren werden, mit E. versehen werden. Nach den <hi rendition="#g">österreichischen</hi> Signal Vorschriften sind E. vor Stationen (Ausweichen), außerdem aber auch vor Bahnkreuzungen in Schienenhöhe und Bahnabzweigungen anzuwenden und dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob er in die Station (Ausweiche) einfahren darf oder nicht, bei Bahnabzweigungen oder Bahnkreuzungen, ob die zu deckende Stelle befahren werden darf oder nicht. Auf den deutschen und österreichischen Bahnen sind die E. als Flügelsignale ausgebildet.</p><lb/>
          <p>Die E. müssen in ausreichender Entfernung von dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden. Als Gefahrpunkt gilt nach der für die <hi rendition="#g">preußisch-hessischen</hi> Staatsbahnen gültigen Anweisung für das Entwerfen von Eisenbahnstationen die erste Weichenspitze oder das zu der ersten Weiche oder Kreuzung gehörige Grenzzeichen, oder wenn hierüber hinaus verschoben wird, die besonders zu bezeichnende Stelle, bis zu der im regelmäßigen Betriebe Verschubbewegungen vorgenommen werden dürfen, oder endlich die Stelle, wo der Schluß eines Zuges vor der Eingangsweiche oder Eingangskreuzung nach der Einfahrt hält. Die Entfernung des E. vom Gefahrpunkt soll nach den <hi rendition="#g">preußischen</hi> Vorschriften mindestens 50 <hi rendition="#i">m</hi> betragen. Diese Entfernung ist angemessen zu vergrößern, wenn <hi rendition="#i">a)</hi> an dem Bahnhofsende, für das das E. gilt, eine Kreuzung oder Berührung des Einfahrweges durch andere Züge oder Verschubfahrten stattfindet, <hi rendition="#i">b)</hi> vor dem E. ein Gefälle von mehr als 1 : 300 liegt, das sich auf mindestens 1 <hi rendition="#i">km</hi> Länge erstreckt, oder wenn der Höhenunterschied der Gleisstrecke zwischen dem E. und einem 1 <hi rendition="#i">km</hi> vor diesem liegenden Punkte ein Durchschnittsgefälle von mehr als 1 : 300 ergibt. Läßt sich der Mindestabstand von 50 <hi rendition="#i">m</hi> oder der wegen der örtlichen Verhältnisse erforderliche größere Abstand ausnahmsweise nicht herstellen, so sind besondere Schutzmaßregeln zu treffen.
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[1]/0009] E. Eilzüge (fast trains; trains express; treni diretti), eine in Deutschland seit 1907 eingeführte Bezeichnung für zuschlagfreie Schnellzüge; im Gegensatz hierzu werden die zuschlagpflichtigen, für den großen Durchgangsverkehr bestimmten Züge allgemein als D.-Züge (s. d.) bezeichnet. Die E., die in erster Linie für den Schnellverkehr auf geringere Entfernungen bestimmt sind, führen durchweg die 1., 2. und 3. Wagenklasse, während bei einem Teil der D-Züge die 3. Wagenklasse fehlt. Auf den preuß.-hess. und einigen anderen Bahnen werden die E. grundsätzlich aus Abteilwagen gebildet, um das Ein- und Aussteigen auf den Zwischenstationen zu erleichtern. Speisewagen, Schlafwagen und Kurswagen werden in den E. in Deutschland im allgemeinen nicht geführt. (Bis zu der im Jahre 1889 auf der internationalen Fahrplankonferenz vereinbarten ausschließlichen Benennung aller schnellfahrenden Züge, bei denen erhöhte Fahrpreise eingehoben werden, als „Schnellzüge“ pflegte man für derartige Züge auch die Bezeichnung E. anzuwenden.) Breusing. Einbuffersystem, s. Buffer. Einfahrgleis (arrival line; voie d'entrée; binario di entrata), Einlaufgleis, Anfahrgleis, nennt man jedes Hauptgleis eines Bahnhofes, in das nach der Bahnhofsfahrordnung Einfahrten stattfinden können. Bei mittleren und größeren Bahnhöfen sind in der Regel für Personenzüge und für Güterzüge getrennte E. vorhanden. Auf Verschiebebahnhöfen finden sich zahlreiche E.; sie bilden eine oder mehrere geschlossene Gruppen, die zuweilen als Einfahrbahnhöfe (receiving yards) bezeichnet werden. In Deutschland ist nach BO., § 51, das Verschieben auf dem E. über die Einfahrsignale hinaus in der Regel verboten; läßt es sich im einzelnen Falle nicht vermeiden, so ist dazu die ausdrückliche Erlaubnis des Fahrdienstleiters einzuholen. Ähnlich sind die Bestimmungen des Art. 30 der österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst. Einfahrsignale (home signals; signaux d'entrée; segnali d'entrata) sind Hauptsignale, die die Bahnhöfe an ihrem Eingang gegen die freie Strecke abschließen. Auf den deutschen Eisenbahnen müssen die Bahnhöfe der Hauptbahnen und die Kreuzungsstationen der Nebenbahnstrecken, die mit mehr als 40 km Geschwindigkeit befahren werden, mit E. versehen werden. Nach den österreichischen Signal Vorschriften sind E. vor Stationen (Ausweichen), außerdem aber auch vor Bahnkreuzungen in Schienenhöhe und Bahnabzweigungen anzuwenden und dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob er in die Station (Ausweiche) einfahren darf oder nicht, bei Bahnabzweigungen oder Bahnkreuzungen, ob die zu deckende Stelle befahren werden darf oder nicht. Auf den deutschen und österreichischen Bahnen sind die E. als Flügelsignale ausgebildet. Die E. müssen in ausreichender Entfernung von dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden. Als Gefahrpunkt gilt nach der für die preußisch-hessischen Staatsbahnen gültigen Anweisung für das Entwerfen von Eisenbahnstationen die erste Weichenspitze oder das zu der ersten Weiche oder Kreuzung gehörige Grenzzeichen, oder wenn hierüber hinaus verschoben wird, die besonders zu bezeichnende Stelle, bis zu der im regelmäßigen Betriebe Verschubbewegungen vorgenommen werden dürfen, oder endlich die Stelle, wo der Schluß eines Zuges vor der Eingangsweiche oder Eingangskreuzung nach der Einfahrt hält. Die Entfernung des E. vom Gefahrpunkt soll nach den preußischen Vorschriften mindestens 50 m betragen. Diese Entfernung ist angemessen zu vergrößern, wenn a) an dem Bahnhofsende, für das das E. gilt, eine Kreuzung oder Berührung des Einfahrweges durch andere Züge oder Verschubfahrten stattfindet, b) vor dem E. ein Gefälle von mehr als 1 : 300 liegt, das sich auf mindestens 1 km Länge erstreckt, oder wenn der Höhenunterschied der Gleisstrecke zwischen dem E. und einem 1 km vor diesem liegenden Punkte ein Durchschnittsgefälle von mehr als 1 : 300 ergibt. Läßt sich der Mindestabstand von 50 m oder der wegen der örtlichen Verhältnisse erforderliche größere Abstand ausnahmsweise nicht herstellen, so sind besondere Schutzmaßregeln zu treffen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-06-17T17:32:48Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-06-17T17:32:48Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein

Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben.

Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/9
Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/9>, abgerufen am 21.11.2024.