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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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Für die bayerischen Staatsbahnen ist vorgeschrieben, daß das E. nicht weiter, als es die Umstände erfordern, mindestens aber 100 m vor dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden soll. Die gleiche Entfernung fordern die österreichischen Signalvorschriften für den Abstand des E. von der äußersten Weiche der Station (Ausweiche), bzw. vor jenem Punkt der Station (Ausweiche), Bahnabzweigung oder Bahnkreuzung in Schienenhöhe, der gedeckt werden soll. Finden Verschiebungen auf dem Einfahrgleis statt, so sind nach diesen Vorschriften die E. 50 m vor jenem Punkt aufzustellen, bis zu dem die regelmäßigen Verschiebungen reichen dürfen.

Dem E. der deutschen Bahnen entspricht auf den englischen Bahnen das gleichfalls als Flügelsignal ausgebildete home signal, das allerdings nicht nur zum Abschluß der Bahnhöfe gegen die freie Strecke dient, sondern auch als Deckungssignal vor den einzelnen Stellwerksbezirken innerhalb des Bahnhofes verwendet wird. In der engeren Bedeutung als "Einfahrsignal" wird es auch "outer home signal" genannt, im Gegensatz zu dem als "inner home signal" bezeichneten Wege- und Deckungssignal innerhalb des Bahnhofes. Auf den französischen Bahnen vertritt die Stelle des E. ein Scheibensignal, das "Signal d'arret absolu". Die belgischen Eisenbahnen verwenden als E. Flügelsignale (semaphores), deren Flügel verschiedene Form haben, je nachdem die Einfahrt mit gewöhnlicher oder mit verminderter Geschwindigkeit zu erfolgen hat. Sie stehen 60 m vom Gefahrpunkt entfernt.

Mit den E. sind Vorsignale (s. d.) verbunden, die dem Lokomotivführer anzeigen, ob am Hauptsignal "Fahrt frei" oder "Halt" zu erwarten ist (Näheres s. Signalwesen).

Hoogen.


Einfriedung (fencing; cloture; chiusara) der Bahn und der Bahnhöfe ist erforderlich, wenn ein Betreten dieser Anlagen durch Menschen oder Tiere vermieden werden soll und die vorhandene Bahnüberwachung oder die Lage und Form des Bahnkörpers hierzu nicht ausreichen. Schutzwehren mit kräftigen Abmessungen sind überall dort anzuordnen, wo Straßen oder Wege unmittelbar neben der Bahn in nahezu gleicher Höhe mit ihr liegen.

Schutzgeländer an Stützmauern auf Brücken und Durchlässen sind nicht zu den E. zu rechnen.

Da bei geringer Fahrgeschwindigkeit der Züge, etwa unter 30 bis 40 km/Std., die durch das Betreten der Bahn entstehende Gefahr gering ist, so werden in solchen Fällen, also auf Neben- und Kleinbahnen, E. zumeist nicht oder nur in beschränktem Umfange ausgeführt. Nur bei größeren, in Bahnhöhe liegenden, unmittelbar anschließenden Viehweiden, sind auch in diesem Falle E. der Bahn sehr zu empfehlen, falls sie nicht schon durch die betreffenden Grundbesitzer hergestellt worden sind (vgl. § 23 der TV.1).

Auf den europäischen Hauptbahnen finden sich, im Gegensatz zu den amerikanischen Bahnen, E. in ausgedehntem Maße. Bei Herstellung der E. ist namentlich auf etwa erforderliche Schneeschutzanlagen (s. d.) Rücksicht zu nehmen, damit durch sie die Verwehungen der Bahn durch Schnee nicht gesteigert werde.

Breite und tiefere Gräben mit Seitenaufwürfen werden in manchen Fällen die Bahn vor dem Betreten schützen und daher an Stelle der E. treten können.

Man verwendet für E.:

1. Lebende Hecken aus Pflanzen (2-3jährige), die der Bodenart und dem Klima angepaßt sind, wie u. a. Rot- und Weißdorn, Liguster, Fichten und Buchen, Akazien u. s. w. mit etwa 0·3-0·6 m Breite und 1·2-1·5 m Höhe.

Ihre Erhaltung erfolgt durch entsprechendes Beschneiden, ist also billig; dagegen schützen sie nicht in allen Fällen ausreichend.

2. Heckenzäune, wobei die in Abständen von etwa 1·5-2 m versetzten Ständer durch Querriegel, oft auch noch durch ein Lattenwerk verbunden werden. Vor die Zäune sind junge, etwa 2-3jährige Pflanzen, wie unter 1 angegeben, in 1 oder 2 Reihen so zu versetzen, daß sie sich im Wachstume nicht hindern.

Diese Anordnung gewährt größere Sicherheit als 1; die Zäune schützen auch die jungen Pflanzen, bis sie ausreichend hoch gewachsen sind und können dann unter Umständen fortfallen.

3. Holzzäune (Spriegelzäune, Schluchterwerke, Lattenzäune). Hierzu wird zweckmäßig nicht entrindetes Rundholz, seltener Kantholz verwendet.

Die 2-2·25 m langen Ständer oder Pfosten werden in Abständen von 2-2·5 m und etwa 0·75 m tief in den Boden versetzt und durch 2, auch 3 Reihen 6-10 cm starken Rund- oder Halbholzes mittels Nägel verbunden.

Es empfiehlt sich, die Ständer oder Pfosten an dem ins Erdreich einzutreibenden Ende zum Schutze gegen Fäulnis anzukohlen, mit Schutzmitteln anzustreichen oder zu tränken.

4. Drahtzäune oder Drahtgitter. Die 2-2·25 m langen Ständer aus Rund, Kantholz, alten

1 Über die E. von Stationen schreibt § 47 der TV. folgendes vor: "Auf Hauptbahnen sind die Bahnhöfe in der Regel einzufriedigen; insbesondere sind für die Bahnsteige E. oder andere Einrichtungen zu empfehlen, wodurch der Zu- und Abgang nach und von den Zügen überwacht und nötigenfalls verhindert werden kann. Auf Nebenbahnen sind die Bahnhöfe nur nach Bedarf einzufriedigen."

Für die bayerischen Staatsbahnen ist vorgeschrieben, daß das E. nicht weiter, als es die Umstände erfordern, mindestens aber 100 m vor dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden soll. Die gleiche Entfernung fordern die österreichischen Signalvorschriften für den Abstand des E. von der äußersten Weiche der Station (Ausweiche), bzw. vor jenem Punkt der Station (Ausweiche), Bahnabzweigung oder Bahnkreuzung in Schienenhöhe, der gedeckt werden soll. Finden Verschiebungen auf dem Einfahrgleis statt, so sind nach diesen Vorschriften die E. 50 m vor jenem Punkt aufzustellen, bis zu dem die regelmäßigen Verschiebungen reichen dürfen.

Dem E. der deutschen Bahnen entspricht auf den englischen Bahnen das gleichfalls als Flügelsignal ausgebildete home signal, das allerdings nicht nur zum Abschluß der Bahnhöfe gegen die freie Strecke dient, sondern auch als Deckungssignal vor den einzelnen Stellwerksbezirken innerhalb des Bahnhofes verwendet wird. In der engeren Bedeutung als „Einfahrsignal“ wird es auch „outer home signal“ genannt, im Gegensatz zu dem als „inner home signal“ bezeichneten Wege- und Deckungssignal innerhalb des Bahnhofes. Auf den französischen Bahnen vertritt die Stelle des E. ein Scheibensignal, das „Signal d'arrêt absolu“. Die belgischen Eisenbahnen verwenden als E. Flügelsignale (sémaphores), deren Flügel verschiedene Form haben, je nachdem die Einfahrt mit gewöhnlicher oder mit verminderter Geschwindigkeit zu erfolgen hat. Sie stehen 60 m vom Gefahrpunkt entfernt.

Mit den E. sind Vorsignale (s. d.) verbunden, die dem Lokomotivführer anzeigen, ob am Hauptsignal „Fahrt frei“ oder „Halt“ zu erwarten ist (Näheres s. Signalwesen).

Hoogen.


Einfriedung (fencing; cloture; chiusara) der Bahn und der Bahnhöfe ist erforderlich, wenn ein Betreten dieser Anlagen durch Menschen oder Tiere vermieden werden soll und die vorhandene Bahnüberwachung oder die Lage und Form des Bahnkörpers hierzu nicht ausreichen. Schutzwehren mit kräftigen Abmessungen sind überall dort anzuordnen, wo Straßen oder Wege unmittelbar neben der Bahn in nahezu gleicher Höhe mit ihr liegen.

Schutzgeländer an Stützmauern auf Brücken und Durchlässen sind nicht zu den E. zu rechnen.

Da bei geringer Fahrgeschwindigkeit der Züge, etwa unter 30 bis 40 km/Std., die durch das Betreten der Bahn entstehende Gefahr gering ist, so werden in solchen Fällen, also auf Neben- und Kleinbahnen, E. zumeist nicht oder nur in beschränktem Umfange ausgeführt. Nur bei größeren, in Bahnhöhe liegenden, unmittelbar anschließenden Viehweiden, sind auch in diesem Falle E. der Bahn sehr zu empfehlen, falls sie nicht schon durch die betreffenden Grundbesitzer hergestellt worden sind (vgl. § 23 der TV.1).

Auf den europäischen Hauptbahnen finden sich, im Gegensatz zu den amerikanischen Bahnen, E. in ausgedehntem Maße. Bei Herstellung der E. ist namentlich auf etwa erforderliche Schneeschutzanlagen (s. d.) Rücksicht zu nehmen, damit durch sie die Verwehungen der Bahn durch Schnee nicht gesteigert werde.

Breite und tiefere Gräben mit Seitenaufwürfen werden in manchen Fällen die Bahn vor dem Betreten schützen und daher an Stelle der E. treten können.

Man verwendet für E.:

1. Lebende Hecken aus Pflanzen (2–3jährige), die der Bodenart und dem Klima angepaßt sind, wie u. a. Rot- und Weißdorn, Liguster, Fichten und Buchen, Akazien u. s. w. mit etwa 0·3–0·6 m Breite und 1·2–1·5 m Höhe.

Ihre Erhaltung erfolgt durch entsprechendes Beschneiden, ist also billig; dagegen schützen sie nicht in allen Fällen ausreichend.

2. Heckenzäune, wobei die in Abständen von etwa 1·5–2 m versetzten Ständer durch Querriegel, oft auch noch durch ein Lattenwerk verbunden werden. Vor die Zäune sind junge, etwa 2–3jährige Pflanzen, wie unter 1 angegeben, in 1 oder 2 Reihen so zu versetzen, daß sie sich im Wachstume nicht hindern.

Diese Anordnung gewährt größere Sicherheit als 1; die Zäune schützen auch die jungen Pflanzen, bis sie ausreichend hoch gewachsen sind und können dann unter Umständen fortfallen.

3. Holzzäune (Spriegelzäune, Schluchterwerke, Lattenzäune). Hierzu wird zweckmäßig nicht entrindetes Rundholz, seltener Kantholz verwendet.

Die 2–2·25 m langen Ständer oder Pfosten werden in Abständen von 2–2·5 m und etwa 0·75 m tief in den Boden versetzt und durch 2, auch 3 Reihen 6–10 cm starken Rund- oder Halbholzes mittels Nägel verbunden.

Es empfiehlt sich, die Ständer oder Pfosten an dem ins Erdreich einzutreibenden Ende zum Schutze gegen Fäulnis anzukohlen, mit Schutzmitteln anzustreichen oder zu tränken.

4. Drahtzäune oder Drahtgitter. Die 2–2·25 m langen Ständer aus Rund, Kantholz, alten

1 Über die E. von Stationen schreibt § 47 der TV. folgendes vor: „Auf Hauptbahnen sind die Bahnhöfe in der Regel einzufriedigen; insbesondere sind für die Bahnsteige E. oder andere Einrichtungen zu empfehlen, wodurch der Zu- und Abgang nach und von den Zügen überwacht und nötigenfalls verhindert werden kann. Auf Nebenbahnen sind die Bahnhöfe nur nach Bedarf einzufriedigen.“
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[2/0010] Für die bayerischen Staatsbahnen ist vorgeschrieben, daß das E. nicht weiter, als es die Umstände erfordern, mindestens aber 100 m vor dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden soll. Die gleiche Entfernung fordern die österreichischen Signalvorschriften für den Abstand des E. von der äußersten Weiche der Station (Ausweiche), bzw. vor jenem Punkt der Station (Ausweiche), Bahnabzweigung oder Bahnkreuzung in Schienenhöhe, der gedeckt werden soll. Finden Verschiebungen auf dem Einfahrgleis statt, so sind nach diesen Vorschriften die E. 50 m vor jenem Punkt aufzustellen, bis zu dem die regelmäßigen Verschiebungen reichen dürfen. Dem E. der deutschen Bahnen entspricht auf den englischen Bahnen das gleichfalls als Flügelsignal ausgebildete home signal, das allerdings nicht nur zum Abschluß der Bahnhöfe gegen die freie Strecke dient, sondern auch als Deckungssignal vor den einzelnen Stellwerksbezirken innerhalb des Bahnhofes verwendet wird. In der engeren Bedeutung als „Einfahrsignal“ wird es auch „outer home signal“ genannt, im Gegensatz zu dem als „inner home signal“ bezeichneten Wege- und Deckungssignal innerhalb des Bahnhofes. Auf den französischen Bahnen vertritt die Stelle des E. ein Scheibensignal, das „Signal d'arrêt absolu“. Die belgischen Eisenbahnen verwenden als E. Flügelsignale (sémaphores), deren Flügel verschiedene Form haben, je nachdem die Einfahrt mit gewöhnlicher oder mit verminderter Geschwindigkeit zu erfolgen hat. Sie stehen 60 m vom Gefahrpunkt entfernt. Mit den E. sind Vorsignale (s. d.) verbunden, die dem Lokomotivführer anzeigen, ob am Hauptsignal „Fahrt frei“ oder „Halt“ zu erwarten ist (Näheres s. Signalwesen). Hoogen. Einfriedung (fencing; cloture; chiusara) der Bahn und der Bahnhöfe ist erforderlich, wenn ein Betreten dieser Anlagen durch Menschen oder Tiere vermieden werden soll und die vorhandene Bahnüberwachung oder die Lage und Form des Bahnkörpers hierzu nicht ausreichen. Schutzwehren mit kräftigen Abmessungen sind überall dort anzuordnen, wo Straßen oder Wege unmittelbar neben der Bahn in nahezu gleicher Höhe mit ihr liegen. Schutzgeländer an Stützmauern auf Brücken und Durchlässen sind nicht zu den E. zu rechnen. Da bei geringer Fahrgeschwindigkeit der Züge, etwa unter 30 bis 40 km/Std., die durch das Betreten der Bahn entstehende Gefahr gering ist, so werden in solchen Fällen, also auf Neben- und Kleinbahnen, E. zumeist nicht oder nur in beschränktem Umfange ausgeführt. Nur bei größeren, in Bahnhöhe liegenden, unmittelbar anschließenden Viehweiden, sind auch in diesem Falle E. der Bahn sehr zu empfehlen, falls sie nicht schon durch die betreffenden Grundbesitzer hergestellt worden sind (vgl. § 23 der TV. 1). Auf den europäischen Hauptbahnen finden sich, im Gegensatz zu den amerikanischen Bahnen, E. in ausgedehntem Maße. Bei Herstellung der E. ist namentlich auf etwa erforderliche Schneeschutzanlagen (s. d.) Rücksicht zu nehmen, damit durch sie die Verwehungen der Bahn durch Schnee nicht gesteigert werde. Breite und tiefere Gräben mit Seitenaufwürfen werden in manchen Fällen die Bahn vor dem Betreten schützen und daher an Stelle der E. treten können. Man verwendet für E.: 1. Lebende Hecken aus Pflanzen (2–3jährige), die der Bodenart und dem Klima angepaßt sind, wie u. a. Rot- und Weißdorn, Liguster, Fichten und Buchen, Akazien u. s. w. mit etwa 0·3–0·6 m Breite und 1·2–1·5 m Höhe. Ihre Erhaltung erfolgt durch entsprechendes Beschneiden, ist also billig; dagegen schützen sie nicht in allen Fällen ausreichend. 2. Heckenzäune, wobei die in Abständen von etwa 1·5–2 m versetzten Ständer durch Querriegel, oft auch noch durch ein Lattenwerk verbunden werden. Vor die Zäune sind junge, etwa 2–3jährige Pflanzen, wie unter 1 angegeben, in 1 oder 2 Reihen so zu versetzen, daß sie sich im Wachstume nicht hindern. Diese Anordnung gewährt größere Sicherheit als 1; die Zäune schützen auch die jungen Pflanzen, bis sie ausreichend hoch gewachsen sind und können dann unter Umständen fortfallen. 3. Holzzäune (Spriegelzäune, Schluchterwerke, Lattenzäune). Hierzu wird zweckmäßig nicht entrindetes Rundholz, seltener Kantholz verwendet. Die 2–2·25 m langen Ständer oder Pfosten werden in Abständen von 2–2·5 m und etwa 0·75 m tief in den Boden versetzt und durch 2, auch 3 Reihen 6–10 cm starken Rund- oder Halbholzes mittels Nägel verbunden. Es empfiehlt sich, die Ständer oder Pfosten an dem ins Erdreich einzutreibenden Ende zum Schutze gegen Fäulnis anzukohlen, mit Schutzmitteln anzustreichen oder zu tränken. 4. Drahtzäune oder Drahtgitter. Die 2–2·25 m langen Ständer aus Rund, Kantholz, alten 1 Über die E. von Stationen schreibt § 47 der TV. folgendes vor: „Auf Hauptbahnen sind die Bahnhöfe in der Regel einzufriedigen; insbesondere sind für die Bahnsteige E. oder andere Einrichtungen zu empfehlen, wodurch der Zu- und Abgang nach und von den Zügen überwacht und nötigenfalls verhindert werden kann. Auf Nebenbahnen sind die Bahnhöfe nur nach Bedarf einzufriedigen.“

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/10>, abgerufen am 03.12.2024.