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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Für den Personenverkehr bestehen 4 Wagenklassen. Der Personen- und der Gütertarif sind Staffeltarife.

b) Porto Novo-Sakete.

Nahe der Ostküste, dem englischen Nigerien benachbart, besteht die gleichfalls in 1 m-Spur von der Kolonie angelegte, trambahnartig betriebene Nebenbahn vom Hafen Porto Novo in nördlicher Richtung nach Sakete, 38·5 km, seit Juli 1908 im Betriebe; sie soll den Verkehr möglichst von der englischen Grenze weg, dem eigenen Hafen Porto Novo zuführen. Größte Steigung 15%0, kleinster Bogenhalbmesser 300 m. Die Baukosten haben 2,092.294 Fr. betragen. Eine Verlängerung um 41 km nach Pobe ist in Angriff genommen. Die Betriebsergebnisse sind:



Geplant sind ferner eine nach Westen gerichtete Bahn in den reichen Ölpalmenbezirk des Monuflusses nahe der deutschen Togogrenze, 50 km, veranschlagt zu 5 Mill. Fr., sowie eine Bahn von Porto Novo nach Kotonu, 27 km, mit dem gleichen Kostenbetrage, um die Ausfuhrgüter, die jetzt meist von Porto Novo nach Lagos weitergehen, dem französischen Ausfuhrhafen zuzuleiten.

Literatur: Amtliche Denkschrift an den Reichstag: Die Eisenbahnen Afrikas u. s. w. 1907. - Godfernaux, Les chemins de fer Coloniaux Francais. Paris 1911. - La depeche Coloniale Illustree: Jan.-Febr. 1911: Chemin de fer de Konakry a Kurussa. - Revue de Paris. 1911. S. 652 ff.: Alfr. Guignard, Les chemins de fer de l'Afrique occidentale. - Statistiques des chemins de fer des Colonies francaises, publies sous l'administration de M. Lebrun, ministre des Colonies. 1911. - Archiv für Eisenbahnwesen. 1907, S. 1116: Die Eisenbahnen am Senegal von Dr. Kirchhoff. - Verkehrstechnische Werke 1911, S. 81 und 101: Baltzer, Die Eisenbahnen in den französischen Kolonien von Westafrika.

Baltzer.


Frauenabteil (ladies compartment; compartiment pour dames; compartimento signore sole), Wagenabteil, das ausschließlich für Frauen, die ohne männliche Begleitung reisen, bestimmt ist.

Nach der deutschen EVO. und dem österreichisch-ungarischen BR. muß jeder Zug mindestens je ein, durch eine Aufschrift kenntlich zu machendes, F. zweiter und dritter Klasse, enthalten, wenn er drei oder mehrere Abteile der betreffenden Klasse führt. Hierüber hinausgehend ist zwischen den deutschen Eisenbahnverwaltungen die Ausdehnung dieser Maßnahme auch auf die erste und vierte Klasse durch § 91 der FV. vereinbart. In die F. dürfen Männer, auch wenn es die darin fahrenden Frauen zugeben, nicht zugelassen, werden, doch ist die Mitnahme von Knaben bis zum vollendeten zehnten Lebensjahre gestattet. In den F. darf selbst mit Zustimmung der Mitreisenden nicht geraucht werden und auch das Betreten der F. mit brennenden Zigarren, Zigaretten oder Tabakpfeifen ist untersagt. In Zügen, in denen sich keine Wagen mit geschlossenen Abteilen befinden, ist für gesonderte Unterbringung von Frauen tunlichst Sorge zu tragen.

In Deutschland werden F. in den Vorortzügen sowie in den Triebwagen und in Österreich auf Lokalbahnen im allgemeinen nicht geführt.

Auf den dänischen Staatsbahnen soll Frauen, die allein reisen, auf Verlangen und soweit tunlich, Platz in besonderen F. angewiesen werden.

In Frankreich ist nach Art. 32 des Cahier des charges die Verwaltung verpflichtet, ein F. in jeder Wagenklasse für allein reisende Frauen vorzubehalten.

Nach dem Reglement der italienischen Eisenbahnen sollen in den direkten Zügen Abteile erster und zweiter Klasse, und, soweit es mit den Erfordernissen und der Ökonomie des Dienstes vereinbar



Für den Personenverkehr bestehen 4 Wagenklassen. Der Personen- und der Gütertarif sind Staffeltarife.

b) Porto Novo–Sakete.

Nahe der Ostküste, dem englischen Nigerien benachbart, besteht die gleichfalls in 1 m-Spur von der Kolonie angelegte, trambahnartig betriebene Nebenbahn vom Hafen Porto Novo in nördlicher Richtung nach Sakete, 38·5 km, seit Juli 1908 im Betriebe; sie soll den Verkehr möglichst von der englischen Grenze weg, dem eigenen Hafen Porto Novo zuführen. Größte Steigung 15‰, kleinster Bogenhalbmesser 300 m. Die Baukosten haben 2,092.294 Fr. betragen. Eine Verlängerung um 41 km nach Pobe ist in Angriff genommen. Die Betriebsergebnisse sind:



Geplant sind ferner eine nach Westen gerichtete Bahn in den reichen Ölpalmenbezirk des Monuflusses nahe der deutschen Togogrenze, 50 km, veranschlagt zu 5 Mill. Fr., sowie eine Bahn von Porto Novo nach Kotonu, 27 km, mit dem gleichen Kostenbetrage, um die Ausfuhrgüter, die jetzt meist von Porto Novo nach Lagos weitergehen, dem französischen Ausfuhrhafen zuzuleiten.

Literatur: Amtliche Denkschrift an den Reichstag: Die Eisenbahnen Afrikas u. s. w. 1907. – Godfernaux, Les chemins de fer Coloniaux Français. Paris 1911. – La dépêche Coloniale Illustrée: Jan.-Febr. 1911: Chemin de fer de Konakry à Kurussa. – Revue de Paris. 1911. S. 652 ff.: Alfr. Guignard, Les chemins de fer de l'Afrique occidentale. – Statistiques des chemins de fer des Colonies françaises, publiés sous l'administration de M. Lebrun, ministre des Colonies. 1911. – Archiv für Eisenbahnwesen. 1907, S. 1116: Die Eisenbahnen am Senegal von Dr. Kirchhoff. – Verkehrstechnische Werke 1911, S. 81 und 101: Baltzer, Die Eisenbahnen in den französischen Kolonien von Westafrika.

Baltzer.


Frauenabteil (ladies compartment; compartiment pour dames; compartimento signore sole), Wagenabteil, das ausschließlich für Frauen, die ohne männliche Begleitung reisen, bestimmt ist.

Nach der deutschen EVO. und dem österreichisch-ungarischen BR. muß jeder Zug mindestens je ein, durch eine Aufschrift kenntlich zu machendes, F. zweiter und dritter Klasse, enthalten, wenn er drei oder mehrere Abteile der betreffenden Klasse führt. Hierüber hinausgehend ist zwischen den deutschen Eisenbahnverwaltungen die Ausdehnung dieser Maßnahme auch auf die erste und vierte Klasse durch § 91 der FV. vereinbart. In die F. dürfen Männer, auch wenn es die darin fahrenden Frauen zugeben, nicht zugelassen, werden, doch ist die Mitnahme von Knaben bis zum vollendeten zehnten Lebensjahre gestattet. In den F. darf selbst mit Zustimmung der Mitreisenden nicht geraucht werden und auch das Betreten der F. mit brennenden Zigarren, Zigaretten oder Tabakpfeifen ist untersagt. In Zügen, in denen sich keine Wagen mit geschlossenen Abteilen befinden, ist für gesonderte Unterbringung von Frauen tunlichst Sorge zu tragen.

In Deutschland werden F. in den Vorortzügen sowie in den Triebwagen und in Österreich auf Lokalbahnen im allgemeinen nicht geführt.

Auf den dänischen Staatsbahnen soll Frauen, die allein reisen, auf Verlangen und soweit tunlich, Platz in besonderen F. angewiesen werden.

In Frankreich ist nach Art. 32 des Cahier des charges die Verwaltung verpflichtet, ein F. in jeder Wagenklasse für allein reisende Frauen vorzubehalten.

Nach dem Reglement der italienischen Eisenbahnen sollen in den direkten Zügen Abteile erster und zweiter Klasse, und, soweit es mit den Erfordernissen und der Ökonomie des Dienstes vereinbar

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[204/0213] Für den Personenverkehr bestehen 4 Wagenklassen. Der Personen- und der Gütertarif sind Staffeltarife. b) Porto Novo–Sakete. Nahe der Ostküste, dem englischen Nigerien benachbart, besteht die gleichfalls in 1 m-Spur von der Kolonie angelegte, trambahnartig betriebene Nebenbahn vom Hafen Porto Novo in nördlicher Richtung nach Sakete, 38·5 km, seit Juli 1908 im Betriebe; sie soll den Verkehr möglichst von der englischen Grenze weg, dem eigenen Hafen Porto Novo zuführen. Größte Steigung 15‰, kleinster Bogenhalbmesser 300 m. Die Baukosten haben 2,092.294 Fr. betragen. Eine Verlängerung um 41 km nach Pobe ist in Angriff genommen. Die Betriebsergebnisse sind: Geplant sind ferner eine nach Westen gerichtete Bahn in den reichen Ölpalmenbezirk des Monuflusses nahe der deutschen Togogrenze, 50 km, veranschlagt zu 5 Mill. Fr., sowie eine Bahn von Porto Novo nach Kotonu, 27 km, mit dem gleichen Kostenbetrage, um die Ausfuhrgüter, die jetzt meist von Porto Novo nach Lagos weitergehen, dem französischen Ausfuhrhafen zuzuleiten. Literatur: Amtliche Denkschrift an den Reichstag: Die Eisenbahnen Afrikas u. s. w. 1907. – Godfernaux, Les chemins de fer Coloniaux Français. Paris 1911. – La dépêche Coloniale Illustrée: Jan.-Febr. 1911: Chemin de fer de Konakry à Kurussa. – Revue de Paris. 1911. S. 652 ff.: Alfr. Guignard, Les chemins de fer de l'Afrique occidentale. – Statistiques des chemins de fer des Colonies françaises, publiés sous l'administration de M. Lebrun, ministre des Colonies. 1911. – Archiv für Eisenbahnwesen. 1907, S. 1116: Die Eisenbahnen am Senegal von Dr. Kirchhoff. – Verkehrstechnische Werke 1911, S. 81 und 101: Baltzer, Die Eisenbahnen in den französischen Kolonien von Westafrika. Baltzer. Frauenabteil (ladies compartment; compartiment pour dames; compartimento signore sole), Wagenabteil, das ausschließlich für Frauen, die ohne männliche Begleitung reisen, bestimmt ist. Nach der deutschen EVO. und dem österreichisch-ungarischen BR. muß jeder Zug mindestens je ein, durch eine Aufschrift kenntlich zu machendes, F. zweiter und dritter Klasse, enthalten, wenn er drei oder mehrere Abteile der betreffenden Klasse führt. Hierüber hinausgehend ist zwischen den deutschen Eisenbahnverwaltungen die Ausdehnung dieser Maßnahme auch auf die erste und vierte Klasse durch § 91 der FV. vereinbart. In die F. dürfen Männer, auch wenn es die darin fahrenden Frauen zugeben, nicht zugelassen, werden, doch ist die Mitnahme von Knaben bis zum vollendeten zehnten Lebensjahre gestattet. In den F. darf selbst mit Zustimmung der Mitreisenden nicht geraucht werden und auch das Betreten der F. mit brennenden Zigarren, Zigaretten oder Tabakpfeifen ist untersagt. In Zügen, in denen sich keine Wagen mit geschlossenen Abteilen befinden, ist für gesonderte Unterbringung von Frauen tunlichst Sorge zu tragen. In Deutschland werden F. in den Vorortzügen sowie in den Triebwagen und in Österreich auf Lokalbahnen im allgemeinen nicht geführt. Auf den dänischen Staatsbahnen soll Frauen, die allein reisen, auf Verlangen und soweit tunlich, Platz in besonderen F. angewiesen werden. In Frankreich ist nach Art. 32 des Cahier des charges die Verwaltung verpflichtet, ein F. in jeder Wagenklasse für allein reisende Frauen vorzubehalten. Nach dem Reglement der italienischen Eisenbahnen sollen in den direkten Zügen Abteile erster und zweiter Klasse, und, soweit es mit den Erfordernissen und der Ökonomie des Dienstes vereinbar

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/213>, abgerufen am 24.11.2024.