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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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ist, auch Abteile dritter Klasse für Frauen, die allein oder mit Kindern unter 12 Jahren reisen, vorhanden sein.

In den Niederlanden werden Frauen über Verlangen auf den Hauptstationen und, soweit möglich, auch auf anderen Stationen besondere F. angewiesen. Für jede Klasse eines jeden Zuges muß eine genügende Anzahl in- und auswendig auf sichtbare Weise bezeichneter Wagenabteilungen ausschließlich für Frauen vorbehalten sein. Knaben unter 13 Jahren werden, wenn sie von Frauen begleitet sind, in den F. zugelassen.

Die genannten Bestimmungen gelten bezüglich der nach amerikanischem System gebauten Fahrzeuge nur insoweit, als sie mit der Einrichtung dieser Fahrzeuge in Einklang zu bringen sind.

Unbenutzt gebliebene F. brauchen auf den Zwischenstationen nicht weiter zur Verfügung gehalten zu werden, sofern in anderen Abteilungen derselben Klasse Mangel an Platz für die Reisenden ist.

Bei den schweizerischen Bahnen werden allein reisenden Frauen keine besonderen F., sondern Nichtraucherabteile angewiesen.

In Rußland gilt (Zirkularvorschrift vom 22. Februar 1891) bezüglich der F. folgendes:

1. Auf allen Bahnen, bzw. auf einzelnen Teilen, auf denen in jeder Richtung während des ganzen Jahrs täglich zwei oder mehr Züge befördert werden, sollen, falls ihr Lauf während mindestens 2 Stunden in die Zeit von Mitternacht bis 7 Uhr morgens fällt, in allen drei Wagenklassen F. vorhanden sein;

2. auf den Bahnen, die täglich nur einen Personenzug oder nur einen gemischten Zug befördern, sollen für den unter 1. bezeichneten Fall obligatorisch nur in einem Wagen II. und III. Klasse F. vorhanden sein; falls im Zug nur ein gemischter Wagen I. und II. Klasse vorhanden ist, braucht in der Abteilung für die II. Klasse kein F. reserviert zu werden;

3. in den gemischten Zügen, sofern auf der Bahn noch Personenzüge verkehren, und in den Zügen, die zur Arbeiterbeförderung bestimmt sind, braucht kein besonderer F. vorhanden zu sein;

4. in den F. ist das Rauchen verboten.

Auf den englischen Bahnen müssen sich die Schaffner auf Verlangen bemühen, allein reisenden Frauen einen der Klasse ihrer Fahrkarte entsprechenden Wagen auszuwählen, in dem andere Frauen reisen.

Grünthal.


Frei aufliegende Balken (Träger). Alle mit voller oder durchbrochener Wandung (Vollwand-, Gitter- oder Fachwerksträger) ausgeführten Träger, die auf zwei festen Stützen derart gelagert sind, daß zum mindesten der Druck auf eine der beiden Stützen stets lotrecht gerichtet ist. Hiezu ist erforderlich, daß ein Lager wagrecht verschiebbar ist. In allgemeinerer Auffassung müßten auch jene Träger hierher gezählt werden, bei denen ein Stützendruck eine unveränderliche, durch die Neigung des Gleitlagers bestimmte Richtung hat (schief gelagerter Balkenträger). Für lotrecht wirkende Belastungen, mit denen man es der Hauptsache nach immer zu tun hat, sind demnach bei wagrechter Auflagerung auch beide Stützendrücke lotrecht.

I. Die äußeren Kräfte.

Führt man in der Entfernung x vom linken Auflager A (Abb. 128) einen Schnitt durch den Träger senkrecht zu dessen Längsachse, so müssen die in diesem Querschnitt auftretenden Spannungen den äußeren Kräften, die auf den abgetrennten Trägerteil wirken, das Gleichgewicht halten. Diese äußeren Kräfte lassen sich durch eine in der Querschnittsebene wirkende lotrechte Kraft (Querkraft, Transversalkraft) Q und durch ihr drehendes Moment (Angriffs- oder Biegungsmoment) M


Abb. 128.
ersetzen. Die Querkraft wird positiv genommen, wenn sie auf den linken Trägerteil nach aufwärts wirkt, und das Moment, wenn es die beiden Trägerteile nach oben gegen einander zu drehen, also den Träger nach oben konkav () zu biegen sucht. Es handelt sich zunächst um Bestimmung dieser Größen, wobei mit Rücksicht auf die zufällige (Verkehrs-) Belastung die ungünstigsten Einwirkungen in Betracht zu ziehen sind.

a) Ruhende oder bleibende Belastung. Besteht diese aus einer Reihe von Einzellasten,


Abb. 129.
die in bestimmten Abständen von den Stützen angreifen (Abb. 129) und bezeichnet man die Strecken BP1 mit x1, BP2 mit x2 ....., so berechnen sich die Stützendrücke aus
    1)
und es werden die Querkräfte für alle Querschnitte


in der Strecke AC1Q1 = A
in der Strecke C1C2Q2 = A - P1
in der Strecke G2C3Q3 = A - P1 - P2

u. s. w. Das Angriffsmoment im Punkt M wird
M = Ax - P1 (x + x1 - l) - P2 (x + x2 - l)     2)

ist, auch Abteile dritter Klasse für Frauen, die allein oder mit Kindern unter 12 Jahren reisen, vorhanden sein.

In den Niederlanden werden Frauen über Verlangen auf den Hauptstationen und, soweit möglich, auch auf anderen Stationen besondere F. angewiesen. Für jede Klasse eines jeden Zuges muß eine genügende Anzahl in- und auswendig auf sichtbare Weise bezeichneter Wagenabteilungen ausschließlich für Frauen vorbehalten sein. Knaben unter 13 Jahren werden, wenn sie von Frauen begleitet sind, in den F. zugelassen.

Die genannten Bestimmungen gelten bezüglich der nach amerikanischem System gebauten Fahrzeuge nur insoweit, als sie mit der Einrichtung dieser Fahrzeuge in Einklang zu bringen sind.

Unbenutzt gebliebene F. brauchen auf den Zwischenstationen nicht weiter zur Verfügung gehalten zu werden, sofern in anderen Abteilungen derselben Klasse Mangel an Platz für die Reisenden ist.

Bei den schweizerischen Bahnen werden allein reisenden Frauen keine besonderen F., sondern Nichtraucherabteile angewiesen.

In Rußland gilt (Zirkularvorschrift vom 22. Februar 1891) bezüglich der F. folgendes:

1. Auf allen Bahnen, bzw. auf einzelnen Teilen, auf denen in jeder Richtung während des ganzen Jahrs täglich zwei oder mehr Züge befördert werden, sollen, falls ihr Lauf während mindestens 2 Stunden in die Zeit von Mitternacht bis 7 Uhr morgens fällt, in allen drei Wagenklassen F. vorhanden sein;

2. auf den Bahnen, die täglich nur einen Personenzug oder nur einen gemischten Zug befördern, sollen für den unter 1. bezeichneten Fall obligatorisch nur in einem Wagen II. und III. Klasse F. vorhanden sein; falls im Zug nur ein gemischter Wagen I. und II. Klasse vorhanden ist, braucht in der Abteilung für die II. Klasse kein F. reserviert zu werden;

3. in den gemischten Zügen, sofern auf der Bahn noch Personenzüge verkehren, und in den Zügen, die zur Arbeiterbeförderung bestimmt sind, braucht kein besonderer F. vorhanden zu sein;

4. in den F. ist das Rauchen verboten.

Auf den englischen Bahnen müssen sich die Schaffner auf Verlangen bemühen, allein reisenden Frauen einen der Klasse ihrer Fahrkarte entsprechenden Wagen auszuwählen, in dem andere Frauen reisen.

Grünthal.


Frei aufliegende Balken (Träger). Alle mit voller oder durchbrochener Wandung (Vollwand-, Gitter- oder Fachwerksträger) ausgeführten Träger, die auf zwei festen Stützen derart gelagert sind, daß zum mindesten der Druck auf eine der beiden Stützen stets lotrecht gerichtet ist. Hiezu ist erforderlich, daß ein Lager wagrecht verschiebbar ist. In allgemeinerer Auffassung müßten auch jene Träger hierher gezählt werden, bei denen ein Stützendruck eine unveränderliche, durch die Neigung des Gleitlagers bestimmte Richtung hat (schief gelagerter Balkenträger). Für lotrecht wirkende Belastungen, mit denen man es der Hauptsache nach immer zu tun hat, sind demnach bei wagrechter Auflagerung auch beide Stützendrücke lotrecht.

I. Die äußeren Kräfte.

Führt man in der Entfernung x vom linken Auflager A (Abb. 128) einen Schnitt durch den Träger senkrecht zu dessen Längsachse, so müssen die in diesem Querschnitt auftretenden Spannungen den äußeren Kräften, die auf den abgetrennten Trägerteil wirken, das Gleichgewicht halten. Diese äußeren Kräfte lassen sich durch eine in der Querschnittsebene wirkende lotrechte Kraft (Querkraft, Transversalkraft) Q und durch ihr drehendes Moment (Angriffs- oder Biegungsmoment) M


Abb. 128.
ersetzen. Die Querkraft wird positiv genommen, wenn sie auf den linken Trägerteil nach aufwärts wirkt, und das Moment, wenn es die beiden Trägerteile nach oben gegen einander zu drehen, also den Träger nach oben konkav () zu biegen sucht. Es handelt sich zunächst um Bestimmung dieser Größen, wobei mit Rücksicht auf die zufällige (Verkehrs-) Belastung die ungünstigsten Einwirkungen in Betracht zu ziehen sind.

a) Ruhende oder bleibende Belastung. Besteht diese aus einer Reihe von Einzellasten,


Abb. 129.
die in bestimmten Abständen von den Stützen angreifen (Abb. 129) und bezeichnet man die Strecken BP1 mit ξ1, BP2 mit ξ2 ....., so berechnen sich die Stützendrücke aus
    1)
und es werden die Querkräfte für alle Querschnitte


in der Strecke AC1Q1 = A
in der Strecke C1C2Q2 = AP1
in der Strecke G2C3Q3 = AP1P2

u. s. w. Das Angriffsmoment im Punkt M wird
M = AxP1 (x + ξ1l)P2 (x + ξ2l)     2)

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[205/0214] ist, auch Abteile dritter Klasse für Frauen, die allein oder mit Kindern unter 12 Jahren reisen, vorhanden sein. In den Niederlanden werden Frauen über Verlangen auf den Hauptstationen und, soweit möglich, auch auf anderen Stationen besondere F. angewiesen. Für jede Klasse eines jeden Zuges muß eine genügende Anzahl in- und auswendig auf sichtbare Weise bezeichneter Wagenabteilungen ausschließlich für Frauen vorbehalten sein. Knaben unter 13 Jahren werden, wenn sie von Frauen begleitet sind, in den F. zugelassen. Die genannten Bestimmungen gelten bezüglich der nach amerikanischem System gebauten Fahrzeuge nur insoweit, als sie mit der Einrichtung dieser Fahrzeuge in Einklang zu bringen sind. Unbenutzt gebliebene F. brauchen auf den Zwischenstationen nicht weiter zur Verfügung gehalten zu werden, sofern in anderen Abteilungen derselben Klasse Mangel an Platz für die Reisenden ist. Bei den schweizerischen Bahnen werden allein reisenden Frauen keine besonderen F., sondern Nichtraucherabteile angewiesen. In Rußland gilt (Zirkularvorschrift vom 22. Februar 1891) bezüglich der F. folgendes: 1. Auf allen Bahnen, bzw. auf einzelnen Teilen, auf denen in jeder Richtung während des ganzen Jahrs täglich zwei oder mehr Züge befördert werden, sollen, falls ihr Lauf während mindestens 2 Stunden in die Zeit von Mitternacht bis 7 Uhr morgens fällt, in allen drei Wagenklassen F. vorhanden sein; 2. auf den Bahnen, die täglich nur einen Personenzug oder nur einen gemischten Zug befördern, sollen für den unter 1. bezeichneten Fall obligatorisch nur in einem Wagen II. und III. Klasse F. vorhanden sein; falls im Zug nur ein gemischter Wagen I. und II. Klasse vorhanden ist, braucht in der Abteilung für die II. Klasse kein F. reserviert zu werden; 3. in den gemischten Zügen, sofern auf der Bahn noch Personenzüge verkehren, und in den Zügen, die zur Arbeiterbeförderung bestimmt sind, braucht kein besonderer F. vorhanden zu sein; 4. in den F. ist das Rauchen verboten. Auf den englischen Bahnen müssen sich die Schaffner auf Verlangen bemühen, allein reisenden Frauen einen der Klasse ihrer Fahrkarte entsprechenden Wagen auszuwählen, in dem andere Frauen reisen. Grünthal. Frei aufliegende Balken (Träger). Alle mit voller oder durchbrochener Wandung (Vollwand-, Gitter- oder Fachwerksträger) ausgeführten Träger, die auf zwei festen Stützen derart gelagert sind, daß zum mindesten der Druck auf eine der beiden Stützen stets lotrecht gerichtet ist. Hiezu ist erforderlich, daß ein Lager wagrecht verschiebbar ist. In allgemeinerer Auffassung müßten auch jene Träger hierher gezählt werden, bei denen ein Stützendruck eine unveränderliche, durch die Neigung des Gleitlagers bestimmte Richtung hat (schief gelagerter Balkenträger). Für lotrecht wirkende Belastungen, mit denen man es der Hauptsache nach immer zu tun hat, sind demnach bei wagrechter Auflagerung auch beide Stützendrücke lotrecht. I. Die äußeren Kräfte. Führt man in der Entfernung x vom linken Auflager A (Abb. 128) einen Schnitt durch den Träger senkrecht zu dessen Längsachse, so müssen die in diesem Querschnitt auftretenden Spannungen den äußeren Kräften, die auf den abgetrennten Trägerteil wirken, das Gleichgewicht halten. Diese äußeren Kräfte lassen sich durch eine in der Querschnittsebene wirkende lotrechte Kraft (Querkraft, Transversalkraft) Q und durch ihr drehendes Moment (Angriffs- oder Biegungsmoment) M [Abbildung Abb. 128. ] ersetzen. Die Querkraft wird positiv genommen, wenn sie auf den linken Trägerteil nach aufwärts wirkt, und das Moment, wenn es die beiden Trägerteile nach oben gegen einander zu drehen, also den Träger nach oben konkav ( [Abbildung] ) zu biegen sucht. Es handelt sich zunächst um Bestimmung dieser Größen, wobei mit Rücksicht auf die zufällige (Verkehrs-) Belastung die ungünstigsten Einwirkungen in Betracht zu ziehen sind. a) Ruhende oder bleibende Belastung. Besteht diese aus einer Reihe von Einzellasten, [Abbildung Abb. 129. ] die in bestimmten Abständen von den Stützen angreifen (Abb. 129) und bezeichnet man die Strecken BP1 mit ξ1, BP2 mit ξ2 ....., so berechnen sich die Stützendrücke aus [FORMEL] 1) und es werden die Querkräfte für alle Querschnitte in der Strecke AC1 Q1 = A in der Strecke C1C2 Q2 = A – P1 in der Strecke G2C3 Q3 = A – P1 – P2 u. s. w. Das Angriffsmoment im Punkt M [FORMEL] wird M = Ax – P1 (x + ξ1 – l) – P2 (x + ξ2 – l) 2)

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/214>, abgerufen am 21.11.2024.