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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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L. Klein bearbeitet in der Schrift "Die inneren Kommunikationen der Vereinigten Staaten von Nordamerika", Wien 1842, 2 Bände.


Gerüste (scaffolds; echaffauds; armature) sind Tragkonstruktionen, die bei der Neuausführung von Bauwerken oder bei Erhaltungsarbeiten an diesen, vorübergehend zur Aufstellung gelangen, z. B. bei Ausführung von Gründungsarbeiten (s. Gründung), zur Herstellung des Mauerwerks bei Hochbauten, bei der Aufstellung von Eisentragwerken, bei der Ausführung von Gewölben und Bogenkonstruktionen, von hohen Erddämmen u. dgl.

Sämtliche Gerüstherstellungen kann man einteilen in feste und bewegliche (fliegende) G. Feste G. bleiben während der Dauer des Baues unverändert und werden die fertiggestellten Bauteile nur wenig oder gar nicht als Stützpunkte benutzt. Die beweglichen G. werden allmählich mit dem Fortschreiten der Bauarbeiten unter Benutzung einzelner fertiger Bauteile als Stützpunkte gehoben oder gesenkt.

Als Baumaterial der G. wird wohl in der Regel Rund- und Bauholz, nur in seltenen Fällen insbesonders bei Lehrgerüsten Schmiedeeisen benutzt (s. Lehrgerüste).

Als feste G. werden meist die Haupt-, Förder-, Versetz-, Lehr-, Aufstellungs- (Montierungs-)G. hergestellt. Die Hauptgerüste umfassen die aufzuführenden Bauwerke von allen Seiten (soweit örtliche Verhältnisse dies gestatten); sie werden errichtet, um in den entsprechenden Höhen


Abb. 218.
feste Förder-, Arbeits- oder Rüstböden anbringen zu können, auf denen die Baustoffe für den nächsten Bedarf gelagert und rasch zur Verwendungsstelle geschafft werden; auf diesen Plattformen finden auch die Arbeiter einen festen Boden für ihre Tätigkeit. Die Abstände, in denen die Böden voneinander angelegt werden, sind verschieden. Bei Brücken, Pfeilern, Viadukten u. a. ähnlichen Bauwerken schwankt der Abstand zwischen 4·0 und 8·0 m, bei den Hochbauten richtet sich der Abstand nach den Stockwerkshöhen des Gebäudes. Die Hauptgerüste bestehen aus Reihen von senkrecht

L. Klein bearbeitet in der Schrift „Die inneren Kommunikationen der Vereinigten Staaten von Nordamerika“, Wien 1842, 2 Bände.


Gerüste (scaffolds; échaffauds; armature) sind Tragkonstruktionen, die bei der Neuausführung von Bauwerken oder bei Erhaltungsarbeiten an diesen, vorübergehend zur Aufstellung gelangen, z. B. bei Ausführung von Gründungsarbeiten (s. Gründung), zur Herstellung des Mauerwerks bei Hochbauten, bei der Aufstellung von Eisentragwerken, bei der Ausführung von Gewölben und Bogenkonstruktionen, von hohen Erddämmen u. dgl.

Sämtliche Gerüstherstellungen kann man einteilen in feste und bewegliche (fliegende) G. Feste G. bleiben während der Dauer des Baues unverändert und werden die fertiggestellten Bauteile nur wenig oder gar nicht als Stützpunkte benutzt. Die beweglichen G. werden allmählich mit dem Fortschreiten der Bauarbeiten unter Benutzung einzelner fertiger Bauteile als Stützpunkte gehoben oder gesenkt.

Als Baumaterial der G. wird wohl in der Regel Rund- und Bauholz, nur in seltenen Fällen insbesonders bei Lehrgerüsten Schmiedeeisen benutzt (s. Lehrgerüste).

Als feste G. werden meist die Haupt-, Förder-, Versetz-, Lehr-, Aufstellungs- (Montierungs-)G. hergestellt. Die Hauptgerüste umfassen die aufzuführenden Bauwerke von allen Seiten (soweit örtliche Verhältnisse dies gestatten); sie werden errichtet, um in den entsprechenden Höhen


Abb. 218.
feste Förder-, Arbeits- oder Rüstböden anbringen zu können, auf denen die Baustoffe für den nächsten Bedarf gelagert und rasch zur Verwendungsstelle geschafft werden; auf diesen Plattformen finden auch die Arbeiter einen festen Boden für ihre Tätigkeit. Die Abstände, in denen die Böden voneinander angelegt werden, sind verschieden. Bei Brücken, Pfeilern, Viadukten u. a. ähnlichen Bauwerken schwankt der Abstand zwischen 4·0 und 8·0 m, bei den Hochbauten richtet sich der Abstand nach den Stockwerkshöhen des Gebäudes. Die Hauptgerüste bestehen aus Reihen von senkrecht

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[307/0317] L. Klein bearbeitet in der Schrift „Die inneren Kommunikationen der Vereinigten Staaten von Nordamerika“, Wien 1842, 2 Bände. Gerüste (scaffolds; échaffauds; armature) sind Tragkonstruktionen, die bei der Neuausführung von Bauwerken oder bei Erhaltungsarbeiten an diesen, vorübergehend zur Aufstellung gelangen, z. B. bei Ausführung von Gründungsarbeiten (s. Gründung), zur Herstellung des Mauerwerks bei Hochbauten, bei der Aufstellung von Eisentragwerken, bei der Ausführung von Gewölben und Bogenkonstruktionen, von hohen Erddämmen u. dgl. Sämtliche Gerüstherstellungen kann man einteilen in feste und bewegliche (fliegende) G. Feste G. bleiben während der Dauer des Baues unverändert und werden die fertiggestellten Bauteile nur wenig oder gar nicht als Stützpunkte benutzt. Die beweglichen G. werden allmählich mit dem Fortschreiten der Bauarbeiten unter Benutzung einzelner fertiger Bauteile als Stützpunkte gehoben oder gesenkt. Als Baumaterial der G. wird wohl in der Regel Rund- und Bauholz, nur in seltenen Fällen insbesonders bei Lehrgerüsten Schmiedeeisen benutzt (s. Lehrgerüste). Als feste G. werden meist die Haupt-, Förder-, Versetz-, Lehr-, Aufstellungs- (Montierungs-)G. hergestellt. Die Hauptgerüste umfassen die aufzuführenden Bauwerke von allen Seiten (soweit örtliche Verhältnisse dies gestatten); sie werden errichtet, um in den entsprechenden Höhen [Abbildung Abb. 218. ] feste Förder-, Arbeits- oder Rüstböden anbringen zu können, auf denen die Baustoffe für den nächsten Bedarf gelagert und rasch zur Verwendungsstelle geschafft werden; auf diesen Plattformen finden auch die Arbeiter einen festen Boden für ihre Tätigkeit. Die Abstände, in denen die Böden voneinander angelegt werden, sind verschieden. Bei Brücken, Pfeilern, Viadukten u. a. ähnlichen Bauwerken schwankt der Abstand zwischen 4·0 und 8·0 m, bei den Hochbauten richtet sich der Abstand nach den Stockwerkshöhen des Gebäudes. Die Hauptgerüste bestehen aus Reihen von senkrecht

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/317>, abgerufen am 22.11.2024.