Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.Einrichtung der G. für besondere Zwecke. a) Die gedeckten G. sollen sich auch für die Beförderung von Militärmannschaft und -pferden eignen. Zu diesem Zweck werden die Wagen mit schließbaren Klappläden oder Schiebern von etwa 0·5 m2 und mehr Luftfläche sowie mit Anbindringen an den Innenwänden versehen. Für die Mannschaft werden gewöhnlich tragbare Bänke eingestellt und muß im allgemeinen jene Einrichtung als die zweckmäßigste bezeichnet werden, die ohne Rücksicht auf die Bauart der Wagen und ohne Beeinträchtigung der anderen Beförderungszwecke in jedem Wagen angebracht werden kann. Für Militärmannschafts- und -pferdebeförderung erhalten die Wagen gewöhnlich bleibende Einrichtungen zum Anbringen einer Hängelaterne, ferner in den Wagen fest angebrachte umlegbare Türvorleger, damit die Mannschaft bei offenen Türen gegen Hinausstürzen geschützt werden kann. Für die Mannschaftsbeförderung werden in einem Wagen von 6·5-7·0 m lichter Kastenlänge gewöhnlich vier einfache Bänke ohne Rücklehne längs den Seitenwänden und zwei Doppelbänke mit einer gemeinsamen Rücklehne in der Mitte zwischen den Seitenbänken eingestellt. Die Bänke können hierfür etwa 2·5 m lang gemacht werden, so daß in einem derartigen Wagen (0·5 m Sitzlänge für einen Mann gerechnet) 40 Mann Platz finden. An den Seitenwänden der G. einiger Bahnen sind in entsprechender Höhe über dem Fußboden Holzleisten angebracht, auf denen in Ausschnitten 360 mm breite Sitzbretter in Entfernungen von etwa 520 mm aufgelegt werden. Beiläufig 400 mm über den Brettersitzen werden 150 mm breite Rücklehnbretter in mit passenden Einschnitten versehene Holzleisten eingeschoben, die an den Seitenwänden befestigt sind. Bei dieser Anordnung, zufolge der die Sitzbretter senkrecht zur Wagenlängsachse zu liegen kommen, können, die gleichen Kastenausmaße wie oben vorausgesetzt, ebenfalls 40 Mann untergebracht werden. Letztere Anordnung hat den Vorteil, daß die Rücklehnen geneigt und gegen die Sitzbretter nach rückwärts verschoben angebracht werden können, wodurch ein besseres Ausruhen der Mannschaft beim Sitzen ermöglicht wird. Erstere Anordnung hat den Vorteil der Unabhängigkeit von der Wagenbreite und des leichteren Verkehrs zwischen den Bänken. Häufig sind die gedeckten G. auch mit sog. Gepäckleisten zum Aufhängen der Tornister versehen; es sind dies Holzleisten von etwa 8-10 cm Höhe und 7 cm Dicke, die ungefähr 1·7-1·8 m über dem Fußboden so an den Stirnseiten oder Langwänden angebracht sind, daß zwischen diesen Leisten und der Wand ein Zwischenraum von ungefähr 4 cm verbleibt, durch den die Riemen des Rüstzeugs hindurchgezogen und an den Leisten befestigt werden können. Endlich werden in den gedeckten G. auch Rechen in den Dachinnenseiten oder an den Stirnwänden zum Versorgen der Gewehre während der Fahrt angebracht. Für Pferde werden die Wagen an den Stirn- und Seitenwänden mit Anbindringen versehen. Die Verladung der Pferde erfolgt zu je drei auf jeder Seite neben der Türöffnung entweder parallel zur Längsachse der Wagen, wobei die Pferde mit gegen die Wagenmitte gerichtetem Kopf an besonderen, an den Türsäulen befestigten Querstangen (Brustriegeln) angehängt sind, oder rechtwinklig zur Wagenachse. Zwischen je zwei Pferde werden häufig Streichriegel (Streichbäume) mittels Ketten und Knebel in passende Ringe, die an den Wagenwänden und an den Brustriegeln angebracht sind, eingehängt. Eiserne Dachrippen, an denen sich Pferde verletzen könnten, besitzen Holzverkleidung. b) Die gedeckten G. finden auch für die Beförderung von Verwundeten Verwendung und werden in diesem Fall gewöhnlich acht bis zwölf Betten (Tragbahren) in einem Wagen untergebracht. c) Gedeckte G. dienen ferner zum Versand von Groß- und Kleinvieh (Hornvieh, Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine u. s. w.). Bei solchen Wagen muß für ausreichende Lüftung und für Befestigungsmittel zum Anhängen der Tiere vorgesorgt werden. Zur Lüftung sind an den Langseiten der Wagen unterhalb der oberen Kastenlangrahmen Luftöffnungen von mindestens je 0·12 m2 Querschnitt angebracht, die entweder jalousienartig verschalt oder mit Schiebern oder Klappläden verschließbar sind, welch letztere entweder nach dem Wageninnern oder nach außen zu umgelegt werden können. Die nach außen umlegbaren Klappläden müssen im umgelegten Zustande sicher befestigt werden können. In beiden Fällen werden die Öffnungen meist vergittert. In Deutschland, Österreich und Ungarn sollen solche Wagen ausgewählt werden, deren lichte Breite mindestens 2·6 m beträgt und die an den Türen mit Vorrichtungen versehen sind, die ihr Offenhalten in einer Breite von 0·35 m bei Großvieh und 0·15 m bei Kleinvieh Einrichtung der G. für besondere Zwecke. a) Die gedeckten G. sollen sich auch für die Beförderung von Militärmannschaft und -pferden eignen. Zu diesem Zweck werden die Wagen mit schließbaren Klappläden oder Schiebern von etwa 0·5 m2 und mehr Luftfläche sowie mit Anbindringen an den Innenwänden versehen. Für die Mannschaft werden gewöhnlich tragbare Bänke eingestellt und muß im allgemeinen jene Einrichtung als die zweckmäßigste bezeichnet werden, die ohne Rücksicht auf die Bauart der Wagen und ohne Beeinträchtigung der anderen Beförderungszwecke in jedem Wagen angebracht werden kann. Für Militärmannschafts- und -pferdebeförderung erhalten die Wagen gewöhnlich bleibende Einrichtungen zum Anbringen einer Hängelaterne, ferner in den Wagen fest angebrachte umlegbare Türvorleger, damit die Mannschaft bei offenen Türen gegen Hinausstürzen geschützt werden kann. Für die Mannschaftsbeförderung werden in einem Wagen von 6·5–7·0 m lichter Kastenlänge gewöhnlich vier einfache Bänke ohne Rücklehne längs den Seitenwänden und zwei Doppelbänke mit einer gemeinsamen Rücklehne in der Mitte zwischen den Seitenbänken eingestellt. Die Bänke können hierfür etwa 2·5 m lang gemacht werden, so daß in einem derartigen Wagen (0·5 m Sitzlänge für einen Mann gerechnet) 40 Mann Platz finden. An den Seitenwänden der G. einiger Bahnen sind in entsprechender Höhe über dem Fußboden Holzleisten angebracht, auf denen in Ausschnitten 360 mm breite Sitzbretter in Entfernungen von etwa 520 mm aufgelegt werden. Beiläufig 400 mm über den Brettersitzen werden 150 mm breite Rücklehnbretter in mit passenden Einschnitten versehene Holzleisten eingeschoben, die an den Seitenwänden befestigt sind. Bei dieser Anordnung, zufolge der die Sitzbretter senkrecht zur Wagenlängsachse zu liegen kommen, können, die gleichen Kastenausmaße wie oben vorausgesetzt, ebenfalls 40 Mann untergebracht werden. Letztere Anordnung hat den Vorteil, daß die Rücklehnen geneigt und gegen die Sitzbretter nach rückwärts verschoben angebracht werden können, wodurch ein besseres Ausruhen der Mannschaft beim Sitzen ermöglicht wird. Erstere Anordnung hat den Vorteil der Unabhängigkeit von der Wagenbreite und des leichteren Verkehrs zwischen den Bänken. Häufig sind die gedeckten G. auch mit sog. Gepäckleisten zum Aufhängen der Tornister versehen; es sind dies Holzleisten von etwa 8–10 cm Höhe und 7 cm Dicke, die ungefähr 1·7–1·8 m über dem Fußboden so an den Stirnseiten oder Langwänden angebracht sind, daß zwischen diesen Leisten und der Wand ein Zwischenraum von ungefähr 4 cm verbleibt, durch den die Riemen des Rüstzeugs hindurchgezogen und an den Leisten befestigt werden können. Endlich werden in den gedeckten G. auch Rechen in den Dachinnenseiten oder an den Stirnwänden zum Versorgen der Gewehre während der Fahrt angebracht. Für Pferde werden die Wagen an den Stirn- und Seitenwänden mit Anbindringen versehen. Die Verladung der Pferde erfolgt zu je drei auf jeder Seite neben der Türöffnung entweder parallel zur Längsachse der Wagen, wobei die Pferde mit gegen die Wagenmitte gerichtetem Kopf an besonderen, an den Türsäulen befestigten Querstangen (Brustriegeln) angehängt sind, oder rechtwinklig zur Wagenachse. Zwischen je zwei Pferde werden häufig Streichriegel (Streichbäume) mittels Ketten und Knebel in passende Ringe, die an den Wagenwänden und an den Brustriegeln angebracht sind, eingehängt. Eiserne Dachrippen, an denen sich Pferde verletzen könnten, besitzen Holzverkleidung. b) Die gedeckten G. finden auch für die Beförderung von Verwundeten Verwendung und werden in diesem Fall gewöhnlich acht bis zwölf Betten (Tragbahren) in einem Wagen untergebracht. c) Gedeckte G. dienen ferner zum Versand von Groß- und Kleinvieh (Hornvieh, Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine u. s. w.). Bei solchen Wagen muß für ausreichende Lüftung und für Befestigungsmittel zum Anhängen der Tiere vorgesorgt werden. Zur Lüftung sind an den Langseiten der Wagen unterhalb der oberen Kastenlangrahmen Luftöffnungen von mindestens je 0·12 m2 Querschnitt angebracht, die entweder jalousienartig verschalt oder mit Schiebern oder Klappläden verschließbar sind, welch letztere entweder nach dem Wageninnern oder nach außen zu umgelegt werden können. Die nach außen umlegbaren Klappläden müssen im umgelegten Zustande sicher befestigt werden können. In beiden Fällen werden die Öffnungen meist vergittert. In Deutschland, Österreich und Ungarn sollen solche Wagen ausgewählt werden, deren lichte Breite mindestens 2·6 m beträgt und die an den Türen mit Vorrichtungen versehen sind, die ihr Offenhalten in einer Breite von 0·35 m bei Großvieh und 0·15 m bei Kleinvieh <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0036" n="28"/> </p><lb/> <p><hi rendition="#g">Einrichtung der</hi> G. <hi rendition="#g">für besondere Zwecke</hi>.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">a)</hi> Die gedeckten G. sollen sich auch für die Beförderung von <hi rendition="#g">Militärmannschaft</hi> und -<hi rendition="#g">pferden</hi> eignen.</p><lb/> <p>Zu diesem Zweck werden die Wagen mit schließbaren Klappläden oder Schiebern von etwa 0·5 <hi rendition="#i">m</hi><hi rendition="#sup">2</hi> und mehr Luftfläche sowie mit Anbindringen an den Innenwänden versehen.</p><lb/> <p>Für die Mannschaft werden gewöhnlich tragbare Bänke eingestellt und muß im allgemeinen jene Einrichtung als die zweckmäßigste bezeichnet werden, die ohne Rücksicht auf die Bauart der Wagen und ohne Beeinträchtigung der anderen Beförderungszwecke in jedem Wagen angebracht werden kann. 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Einrichtung der G. für besondere Zwecke.
a) Die gedeckten G. sollen sich auch für die Beförderung von Militärmannschaft und -pferden eignen.
Zu diesem Zweck werden die Wagen mit schließbaren Klappläden oder Schiebern von etwa 0·5 m2 und mehr Luftfläche sowie mit Anbindringen an den Innenwänden versehen.
Für die Mannschaft werden gewöhnlich tragbare Bänke eingestellt und muß im allgemeinen jene Einrichtung als die zweckmäßigste bezeichnet werden, die ohne Rücksicht auf die Bauart der Wagen und ohne Beeinträchtigung der anderen Beförderungszwecke in jedem Wagen angebracht werden kann. Für Militärmannschafts- und -pferdebeförderung erhalten die Wagen gewöhnlich bleibende Einrichtungen zum Anbringen einer Hängelaterne, ferner in den Wagen fest angebrachte umlegbare Türvorleger, damit die Mannschaft bei offenen Türen gegen Hinausstürzen geschützt werden kann. Für die Mannschaftsbeförderung werden in einem Wagen von 6·5–7·0 m lichter Kastenlänge gewöhnlich vier einfache Bänke ohne Rücklehne längs den Seitenwänden und zwei Doppelbänke mit einer gemeinsamen Rücklehne in der Mitte zwischen den Seitenbänken eingestellt. Die Bänke können hierfür etwa 2·5 m lang gemacht werden, so daß in einem derartigen Wagen (0·5 m Sitzlänge für einen Mann gerechnet) 40 Mann Platz finden.
An den Seitenwänden der G. einiger Bahnen sind in entsprechender Höhe über dem Fußboden Holzleisten angebracht, auf denen in Ausschnitten 360 mm breite Sitzbretter in Entfernungen von etwa 520 mm aufgelegt werden.
Beiläufig 400 mm über den Brettersitzen werden 150 mm breite Rücklehnbretter in mit passenden Einschnitten versehene Holzleisten eingeschoben, die an den Seitenwänden befestigt sind. Bei dieser Anordnung, zufolge der die Sitzbretter senkrecht zur Wagenlängsachse zu liegen kommen, können, die gleichen Kastenausmaße wie oben vorausgesetzt, ebenfalls 40 Mann untergebracht werden. Letztere Anordnung hat den Vorteil, daß die Rücklehnen geneigt und gegen die Sitzbretter nach rückwärts verschoben angebracht werden können, wodurch ein besseres Ausruhen der Mannschaft beim Sitzen ermöglicht wird.
Erstere Anordnung hat den Vorteil der Unabhängigkeit von der Wagenbreite und des leichteren Verkehrs zwischen den Bänken.
Häufig sind die gedeckten G. auch mit sog. Gepäckleisten zum Aufhängen der Tornister versehen; es sind dies Holzleisten von etwa 8–10 cm Höhe und 7 cm Dicke, die ungefähr 1·7–1·8 m über dem Fußboden so an den Stirnseiten oder Langwänden angebracht sind, daß zwischen diesen Leisten und der Wand ein Zwischenraum von ungefähr 4 cm verbleibt, durch den die Riemen des Rüstzeugs hindurchgezogen und an den Leisten befestigt werden können.
Endlich werden in den gedeckten G. auch Rechen in den Dachinnenseiten oder an den Stirnwänden zum Versorgen der Gewehre während der Fahrt angebracht.
Für Pferde werden die Wagen an den Stirn- und Seitenwänden mit Anbindringen versehen. Die Verladung der Pferde erfolgt zu je drei auf jeder Seite neben der Türöffnung entweder parallel zur Längsachse der Wagen, wobei die Pferde mit gegen die Wagenmitte gerichtetem Kopf an besonderen, an den Türsäulen befestigten Querstangen (Brustriegeln) angehängt sind, oder rechtwinklig zur Wagenachse. Zwischen je zwei Pferde werden häufig Streichriegel (Streichbäume) mittels Ketten und Knebel in passende Ringe, die an den Wagenwänden und an den Brustriegeln angebracht sind, eingehängt. Eiserne Dachrippen, an denen sich Pferde verletzen könnten, besitzen Holzverkleidung.
b) Die gedeckten G. finden auch für die Beförderung von Verwundeten Verwendung und werden in diesem Fall gewöhnlich acht bis zwölf Betten (Tragbahren) in einem Wagen untergebracht.
c) Gedeckte G. dienen ferner zum Versand von Groß- und Kleinvieh (Hornvieh, Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine u. s. w.).
Bei solchen Wagen muß für ausreichende Lüftung und für Befestigungsmittel zum Anhängen der Tiere vorgesorgt werden. Zur Lüftung sind an den Langseiten der Wagen unterhalb der oberen Kastenlangrahmen Luftöffnungen von mindestens je 0·12 m2 Querschnitt angebracht, die entweder jalousienartig verschalt oder mit Schiebern oder Klappläden verschließbar sind, welch letztere entweder nach dem Wageninnern oder nach außen zu umgelegt werden können.
Die nach außen umlegbaren Klappläden müssen im umgelegten Zustande sicher befestigt werden können.
In beiden Fällen werden die Öffnungen meist vergittert.
In Deutschland, Österreich und Ungarn sollen solche Wagen ausgewählt werden, deren lichte Breite mindestens 2·6 m beträgt und die an den Türen mit Vorrichtungen versehen sind, die ihr Offenhalten in einer Breite von 0·35 m bei Großvieh und 0·15 m bei Kleinvieh
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