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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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ermöglichen. Bleiben die Türen halb oder ganz offen, so sind die Türöffnungen durch Verschalungen oder Türgitter von mindestens 1·5 m Höhe zu verwahren.

Die Tiere werden meist senkrecht zur Wagenachse eingestellt und zu diesem Zweck die Anbindringe an den Langseiten angebracht. In 6-7 m langen Wagen können etwa 8-12 Rinder verladen werden.

Tränkvorrichtungen werden für Kleinvieh immer, für Großvieh selten angebracht, weil die Tränktröge den Innenraum beschränken und es meist vorgezogen wird, die Tröge nur in Aufenthaltsstationen einzubringen oder die Tiere zum Tränken und Füttern in Stationen auszuwaggonieren, umsomehr als viele Tiere während der Fahrt überhaupt kein Futter nehmen.

V. Offene Güterwagen. Die offenen G. sind vielseitiger verwendbar als gedeckte G., haben außerdem ein verhältnismäßig geringeres Eigengewicht und erfordern geringere Herstellungs- und Erhaltungskosten.

Im Bereich des VDEV. sind rund 65% an gedeckten G. und 35% an offenen G. vorhanden. Bei Bahnen, in deren Bereich keine oder nur geringe Kohlengewinnung stattfindet, beispielsweise bei den italienischen, schweizerischen und rumänischen Bahnen verschiebt sich dieses Verhältnis zu gunsten einer größeren Anzahl der gedeckten G.

Die offenen G. haben auch den weiteren Vorteil der leichteren Be- und Entladung; sie werden namentlich in England vielfach statt der gedeckten G. benutzt.

Dort besitzen auch häufig selbst die gedeckten G. Ausschnitte in der Decke, die mit einem Schiebedeckel geschlossen werden können, lediglich in der Absicht, die Be- und Entladung zu erleichtern, zu welchem Zwecke größere Bahnhöfe sowie größere Werksanlagen mit mechanischen (hydraulischen) Hebevorrichtungen versehen sind.

Das Verhältnis des Ladegewichts zum Eigengewicht kann bei den offenen 15tonnigen G. mit 1·6-2·2, bei den 20tonnigen G. mit 2·2 bis 2·6, das tote Gewicht bei ersteren mit 630-450 kg, bei letzteren mit 450-370 kg angenommen werden.

Offene Wagen mit Bordwänden werden vorzugsweise mit eisernen Rungen ausgeführt. Die Bordwände werden entweder fest oder abnehmbar, umlegbar, die Stirnwände auch aufklappbar ausgeführt; die Stirnwand auf Seite des Bremserstandes ist fest. Zuweilen werden die Endteile der Seitenwände fest, deren zwischenliegende Teile und die Stirnwände abnehmbar angeordnet. Solche Wagen besitzen gegenüber jenen mit vollständig abnehmbaren Bordwänden eine größere Steifigkeit des Wagenkastens. Die Kohlenwagen haben in der Regel feste Seitenwände; die Stirnwände sind entweder gleichfalls fest oder für Stirnentladung auf Kippbühnen aufklappbar eingerichtet. Die Seitenwände der offenen G. weisen je eine oder auch zwei Seitentüren (Doppelflügeltüren, Schiebetüren, Falltüren) - bei abnehmbaren Seitenwänden gleichfalls abnehmbar - auf. Für rasche Entleerung hat sich die Anordnung von je zwei verschiebbaren Klapptüren an jeder Seitenwand gut bewährt.

Offene G. sind häufig mit Einsteckrungen (Seiten- und Stirnrungen) aus Eisen oder Holz zur Sicherung von Ladungen, die die Wände wesentlich überragen, gegen Verschiebungen ausgerüstet. Die Seitenrungen besitzen häufig oben Spannketten quer zur Wagenlängsachse. Am Untergestell befindet sich meist ein offener Kasten zur Unterbringung von abgenommenen Rungen.

Offene G. erhalten am Fußboden Anbindringe zum Befestigen von Fahrzeugen u. dgl., ferner Ringe an den Fußbodenrahmen zur Befestigung der Wagendecken mit Anbindleinen.

Die Stirnwände der offenen G. werden oft in der Mitte überhöht ausgeführt, um Kohlen-, Rüben- u. dgl. Ladungen in der Wagenmitte anhäufen zu können. Bei solchen Wagen werden oft die Stirnwände in der Mitte des obersten Teils mit Giebelstangen (Firstbäume, Planträger) verbunden, über die die Decken gelegt werden können.

Bei offenen G. werden die Fußbodenbretter zweckmäßigerweise nicht überplattet, sondern stumpf gestoßen aneinander gefügt, um den ungehinderten Abfluß des Regenwassers zu erleichtern; eiserne Fußboden erhalten Abflußöffnungen für das Regenwasser.

Bei offenen G. ohne Bremse, deren Bordwände so hoch sind, daß der Einblick in das Wageninnere von der Bahnebene nicht möglich ist, empfiehlt es sich, wenigstens an einer Kopfseite Fußtritte und passende Anhaltestangen anzubringen.

Werden Lowries (offene G. mit niederen Bordwänden) ohne Einsteckrungen zu Holzverladungen verwendet, so bedient man sich zur Sicherung der Ladung eiserner tragbarer Kippen (Geißfüße, Gabelstützen), deren obere Enden mit Ketten verbunden werden.

Die Plattformwagen weisen gleichfalls die vorbeschriebenen Anbinderinge und häufig auch Einsteckrungen auf.

ermöglichen. Bleiben die Türen halb oder ganz offen, so sind die Türöffnungen durch Verschalungen oder Türgitter von mindestens 1·5 m Höhe zu verwahren.

Die Tiere werden meist senkrecht zur Wagenachse eingestellt und zu diesem Zweck die Anbindringe an den Langseiten angebracht. In 6–7 m langen Wagen können etwa 8–12 Rinder verladen werden.

Tränkvorrichtungen werden für Kleinvieh immer, für Großvieh selten angebracht, weil die Tränktröge den Innenraum beschränken und es meist vorgezogen wird, die Tröge nur in Aufenthaltsstationen einzubringen oder die Tiere zum Tränken und Füttern in Stationen auszuwaggonieren, umsomehr als viele Tiere während der Fahrt überhaupt kein Futter nehmen.

V. Offene Güterwagen. Die offenen G. sind vielseitiger verwendbar als gedeckte G., haben außerdem ein verhältnismäßig geringeres Eigengewicht und erfordern geringere Herstellungs- und Erhaltungskosten.

Im Bereich des VDEV. sind rund 65% an gedeckten G. und 35% an offenen G. vorhanden. Bei Bahnen, in deren Bereich keine oder nur geringe Kohlengewinnung stattfindet, beispielsweise bei den italienischen, schweizerischen und rumänischen Bahnen verschiebt sich dieses Verhältnis zu gunsten einer größeren Anzahl der gedeckten G.

Die offenen G. haben auch den weiteren Vorteil der leichteren Be- und Entladung; sie werden namentlich in England vielfach statt der gedeckten G. benutzt.

Dort besitzen auch häufig selbst die gedeckten G. Ausschnitte in der Decke, die mit einem Schiebedeckel geschlossen werden können, lediglich in der Absicht, die Be- und Entladung zu erleichtern, zu welchem Zwecke größere Bahnhöfe sowie größere Werksanlagen mit mechanischen (hydraulischen) Hebevorrichtungen versehen sind.

Das Verhältnis des Ladegewichts zum Eigengewicht kann bei den offenen 15tonnigen G. mit 1·6–2·2, bei den 20tonnigen G. mit 2·2 bis 2·6, das tote Gewicht bei ersteren mit 630–450 kg, bei letzteren mit 450–370 kg angenommen werden.

Offene Wagen mit Bordwänden werden vorzugsweise mit eisernen Rungen ausgeführt. Die Bordwände werden entweder fest oder abnehmbar, umlegbar, die Stirnwände auch aufklappbar ausgeführt; die Stirnwand auf Seite des Bremserstandes ist fest. Zuweilen werden die Endteile der Seitenwände fest, deren zwischenliegende Teile und die Stirnwände abnehmbar angeordnet. Solche Wagen besitzen gegenüber jenen mit vollständig abnehmbaren Bordwänden eine größere Steifigkeit des Wagenkastens. Die Kohlenwagen haben in der Regel feste Seitenwände; die Stirnwände sind entweder gleichfalls fest oder für Stirnentladung auf Kippbühnen aufklappbar eingerichtet. Die Seitenwände der offenen G. weisen je eine oder auch zwei Seitentüren (Doppelflügeltüren, Schiebetüren, Falltüren) – bei abnehmbaren Seitenwänden gleichfalls abnehmbar – auf. Für rasche Entleerung hat sich die Anordnung von je zwei verschiebbaren Klapptüren an jeder Seitenwand gut bewährt.

Offene G. sind häufig mit Einsteckrungen (Seiten- und Stirnrungen) aus Eisen oder Holz zur Sicherung von Ladungen, die die Wände wesentlich überragen, gegen Verschiebungen ausgerüstet. Die Seitenrungen besitzen häufig oben Spannketten quer zur Wagenlängsachse. Am Untergestell befindet sich meist ein offener Kasten zur Unterbringung von abgenommenen Rungen.

Offene G. erhalten am Fußboden Anbindringe zum Befestigen von Fahrzeugen u. dgl., ferner Ringe an den Fußbodenrahmen zur Befestigung der Wagendecken mit Anbindleinen.

Die Stirnwände der offenen G. werden oft in der Mitte überhöht ausgeführt, um Kohlen-, Rüben- u. dgl. Ladungen in der Wagenmitte anhäufen zu können. Bei solchen Wagen werden oft die Stirnwände in der Mitte des obersten Teils mit Giebelstangen (Firstbäume, Planträger) verbunden, über die die Decken gelegt werden können.

Bei offenen G. werden die Fußbodenbretter zweckmäßigerweise nicht überplattet, sondern stumpf gestoßen aneinander gefügt, um den ungehinderten Abfluß des Regenwassers zu erleichtern; eiserne Fußboden erhalten Abflußöffnungen für das Regenwasser.

Bei offenen G. ohne Bremse, deren Bordwände so hoch sind, daß der Einblick in das Wageninnere von der Bahnebene nicht möglich ist, empfiehlt es sich, wenigstens an einer Kopfseite Fußtritte und passende Anhaltestangen anzubringen.

Werden Lowries (offene G. mit niederen Bordwänden) ohne Einsteckrungen zu Holzverladungen verwendet, so bedient man sich zur Sicherung der Ladung eiserner tragbarer Kippen (Geißfüße, Gabelstützen), deren obere Enden mit Ketten verbunden werden.

Die Plattformwagen weisen gleichfalls die vorbeschriebenen Anbinderinge und häufig auch Einsteckrungen auf.

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[29/0037] ermöglichen. Bleiben die Türen halb oder ganz offen, so sind die Türöffnungen durch Verschalungen oder Türgitter von mindestens 1·5 m Höhe zu verwahren. Die Tiere werden meist senkrecht zur Wagenachse eingestellt und zu diesem Zweck die Anbindringe an den Langseiten angebracht. In 6–7 m langen Wagen können etwa 8–12 Rinder verladen werden. Tränkvorrichtungen werden für Kleinvieh immer, für Großvieh selten angebracht, weil die Tränktröge den Innenraum beschränken und es meist vorgezogen wird, die Tröge nur in Aufenthaltsstationen einzubringen oder die Tiere zum Tränken und Füttern in Stationen auszuwaggonieren, umsomehr als viele Tiere während der Fahrt überhaupt kein Futter nehmen. V. Offene Güterwagen. Die offenen G. sind vielseitiger verwendbar als gedeckte G., haben außerdem ein verhältnismäßig geringeres Eigengewicht und erfordern geringere Herstellungs- und Erhaltungskosten. Im Bereich des VDEV. sind rund 65% an gedeckten G. und 35% an offenen G. vorhanden. Bei Bahnen, in deren Bereich keine oder nur geringe Kohlengewinnung stattfindet, beispielsweise bei den italienischen, schweizerischen und rumänischen Bahnen verschiebt sich dieses Verhältnis zu gunsten einer größeren Anzahl der gedeckten G. Die offenen G. haben auch den weiteren Vorteil der leichteren Be- und Entladung; sie werden namentlich in England vielfach statt der gedeckten G. benutzt. Dort besitzen auch häufig selbst die gedeckten G. Ausschnitte in der Decke, die mit einem Schiebedeckel geschlossen werden können, lediglich in der Absicht, die Be- und Entladung zu erleichtern, zu welchem Zwecke größere Bahnhöfe sowie größere Werksanlagen mit mechanischen (hydraulischen) Hebevorrichtungen versehen sind. Das Verhältnis des Ladegewichts zum Eigengewicht kann bei den offenen 15tonnigen G. mit 1·6–2·2, bei den 20tonnigen G. mit 2·2 bis 2·6, das tote Gewicht bei ersteren mit 630–450 kg, bei letzteren mit 450–370 kg angenommen werden. Offene Wagen mit Bordwänden werden vorzugsweise mit eisernen Rungen ausgeführt. Die Bordwände werden entweder fest oder abnehmbar, umlegbar, die Stirnwände auch aufklappbar ausgeführt; die Stirnwand auf Seite des Bremserstandes ist fest. Zuweilen werden die Endteile der Seitenwände fest, deren zwischenliegende Teile und die Stirnwände abnehmbar angeordnet. Solche Wagen besitzen gegenüber jenen mit vollständig abnehmbaren Bordwänden eine größere Steifigkeit des Wagenkastens. Die Kohlenwagen haben in der Regel feste Seitenwände; die Stirnwände sind entweder gleichfalls fest oder für Stirnentladung auf Kippbühnen aufklappbar eingerichtet. Die Seitenwände der offenen G. weisen je eine oder auch zwei Seitentüren (Doppelflügeltüren, Schiebetüren, Falltüren) – bei abnehmbaren Seitenwänden gleichfalls abnehmbar – auf. Für rasche Entleerung hat sich die Anordnung von je zwei verschiebbaren Klapptüren an jeder Seitenwand gut bewährt. Offene G. sind häufig mit Einsteckrungen (Seiten- und Stirnrungen) aus Eisen oder Holz zur Sicherung von Ladungen, die die Wände wesentlich überragen, gegen Verschiebungen ausgerüstet. Die Seitenrungen besitzen häufig oben Spannketten quer zur Wagenlängsachse. Am Untergestell befindet sich meist ein offener Kasten zur Unterbringung von abgenommenen Rungen. Offene G. erhalten am Fußboden Anbindringe zum Befestigen von Fahrzeugen u. dgl., ferner Ringe an den Fußbodenrahmen zur Befestigung der Wagendecken mit Anbindleinen. Die Stirnwände der offenen G. werden oft in der Mitte überhöht ausgeführt, um Kohlen-, Rüben- u. dgl. Ladungen in der Wagenmitte anhäufen zu können. Bei solchen Wagen werden oft die Stirnwände in der Mitte des obersten Teils mit Giebelstangen (Firstbäume, Planträger) verbunden, über die die Decken gelegt werden können. Bei offenen G. werden die Fußbodenbretter zweckmäßigerweise nicht überplattet, sondern stumpf gestoßen aneinander gefügt, um den ungehinderten Abfluß des Regenwassers zu erleichtern; eiserne Fußboden erhalten Abflußöffnungen für das Regenwasser. Bei offenen G. ohne Bremse, deren Bordwände so hoch sind, daß der Einblick in das Wageninnere von der Bahnebene nicht möglich ist, empfiehlt es sich, wenigstens an einer Kopfseite Fußtritte und passende Anhaltestangen anzubringen. Werden Lowries (offene G. mit niederen Bordwänden) ohne Einsteckrungen zu Holzverladungen verwendet, so bedient man sich zur Sicherung der Ladung eiserner tragbarer Kippen (Geißfüße, Gabelstützen), deren obere Enden mit Ketten verbunden werden. Die Plattformwagen weisen gleichfalls die vorbeschriebenen Anbinderinge und häufig auch Einsteckrungen auf.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/37>, abgerufen am 21.11.2024.