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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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namentlich für das Ein- und Aussteigen erzielt wird. Soll das Dach die Bahnsteigvorderkante nicht überragen, dann kann man durch Glasschürzen oder Stirnbretter, die vorne an das Dach angehängt werden, einen besseren Schutz gegen Schlagregen erzielen. Zwischen Umgrenzung des Lichtraumes und Dachvorderkante wird meist ein Spielraum von 25-30 cm freigehalten.

Um den Verkehr auf den Bahnsteigen möglichst wenig zu behindern, wählt man den Stützenabstand mindestens zu 4·50 m, besser zu 8-10 m und mehr. (Wegen der Breite der Bahnsteige s. Bahnsteige.)

Die Länge der Bahnsteige und ihrer Überdachungen ist nach der Länge und Zusammensetzung der auf der betreffenden Linie verkehrenden Züge mit Personenbeförderung zu bemessen, sie schwankt im allgemeinen zwischen 150-300 m; als Mindestmaß ist etwa 80 m anzusehen. Die Breite der H. hängt ab von der Zahl der Gleise und Bahnsteige, die sie aufnehmen soll (s. hierzu Zusammenstellung III, S. 92). Bei kleineren H. ist meist eine Breite von ungefähr 20 m vorhanden, bei großen beträgt sie bis zu 70 m und mehr. Um das Verqualmen der H. zu vermindern, ist eine Höhe von 20-25 m erwünscht. Bei geringerer Höhe muß für raschen Abzug der Rauchgase durch ausgiebige Lüftungsvorrichtungen gesorgt werden; man ist in neuerer Zeit mit der Höhe in solchen Fällen bis auf 12 m heruntergegangen. Sehr große Höhen haben wieder den Nachteil, daß die Rauchgase sich vorzeitig abkühlen und träge abziehen.

b) Grundlagen für die Berechnung.

1. Das Eigengewicht des Bauwerkes. Dieses setzt sich zusammen aus dem Gewicht der Deckung und dem der tragenden Teile. Das Gewicht der Deckung ist von vornherein genügend genau bekannt (s. Zusammenstellung I, S. 78). Das Gewicht der tragenden Teile dagegen hängt von der Art der Eindeckung und von der zulässigen Beanspruchung ab. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich, durch Vergleich mit ähnlichen, ausgeführten Konstruktionen das Gewicht schätzungsweise zu bestimmen; einige Angaben hierzu gibt die Zusammenstellung II auf S. 89. Bei Balkenbindern und kleinen Bogenbindern (bis etwa 25 m Spannweite) beträgt das Bindergewicht für 1 m2 Grundfläche bei leicht konstruierten Bindern 15-20 kg, bei schwereren 20-30 kg. Aus den angegebenen Zahlen erkennt man, daß ein Fehler in dieser Schätzung im Vergleich zu den übrigen Lasten nicht von allzu großer Bedeutung ist.

2. Die für die Berechnung anzunehmenden Belastungen und zulässigen Beanspruchungen sind in den einzelnen Ländern verschieden.

Es mögen hier kurz die in den "Bestimmungen über die bei Hochbauten anzunehmenden Belastungen und die Beanspruchungen der Baustoffe", Erlaß III, 55 D. B. des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 31. Januar 1910 angegeben werden (Zentralbl. d. Bauverw. 1910, Nr. 16).

Die Schneelast ist zu 75 kg/m2 der Dachfläche anzunehmen und dabei die Möglichkeit einer vollen oder einseitigen Schneebelastung zu berücksichtigen. Bei steilen Dächern kann die Schneebelastung geringer angenommen werden, sofern einzelne Dachteile nicht etwa Schneesäcke bilden. Der Schneedruck kann aus folgender Formel berechnet werden:
S = 75 cos a kg/m2
für 1 m2 der Horizontalprojektion. Bei ganz steilen Dächern, an denen nur geringfügige Schneelasten haften können, etwa von 50° an, ist eine Schneelast nicht weiter in Betracht zu ziehen.

Der Winddruck ist in der Regel zu 125 kg/m2 rechtwinklig getroffener Fläche anzunehmen. Bezeichnet a den Neigungswinkel eines Teiles F der Dachfläche gegen die wagrecht anzunehmende Windrichtung, dann ist der auf die Fläche F entfallende und rechtwinklig zu ihr wirkende Winddruck
W = 125 F sin2a.

Bei Dachneigungen unter 25° genügt es in der Regel, den Winddruck durch einen Zuschlag zur senkrechten Belastung zu berücksichtigen. Die wagrechte Seitenkraft darf vernachlässigt werden. Bei Dächern über offenen H. ist auch ein von innen nach außen wirkender Winddruck von etwa 60 kg/m2 rechtwinklig getroffener Fläche in Betracht zu ziehen.

Zulässige Beanspruchung des Flußeisens. Dächer, Fachwerkwände u. dgl. dürfen in den Teilen, deren Querschnittsgröße durch die ständige Last, die Nutzlast und den Schneedruck allein bedingt ist, mit 1200 kglcm2 beansprucht werden, während für die Teile, deren größte Spannung bei gleichzeitiger ungünstiger Wirkung der genannten Lasten und des Winddrucks eintritt, mit einer Beanspruchung des Eisens von 1400 kg/cm2 gerechnet werden darf. Die Spannung von 1400 kg/cm2 ist nur zulässig, wenn der Winddruck zu 150 kg/m2 angesetzt wird.

Die Spannung von 1400 kg/cm2 darf ausnahmsweise bis zu 1600 kg/cm2 bei Dächern gesteigert werden, wenn für eine den strengsten Anforderungen genügende Durchbildung, Berechnung und Ausführung volle Sicherheit gewährleistet erscheint.

Die Scherspannung der Niete und gedrehten Schraubenbolzen darf 1000 kg/cm2, der Lochleibungsdruck 2000 kg/cm2 betragen.

Die nach der Eulerschen Formel zu berechnende Sicherheit der auf Druck beanspruchten Glieder muß im ungünstigsten Falle eine vierfache sein (Jmin = 1·82 Pl2). Als Länge dieser Glieder ist die ganze Systemlänge einzuführen.

Anker dürfen nur mit 800 kg/cm2 beansprucht werden.

Ähnlich sind die Bestimmungen anderer Verwaltungen.

Bei statisch unbestimmten Systemen ist der Einfluß einer Temperaturänderung von im allgemeinen +/- 25°C zu untersuchen. Es empfiehlt sich, Knickstäbe mit l/i < 105 nach der Tetmajerschen Formel und gegliederte Knickstäbe nach der Krohnschen

namentlich für das Ein- und Aussteigen erzielt wird. Soll das Dach die Bahnsteigvorderkante nicht überragen, dann kann man durch Glasschürzen oder Stirnbretter, die vorne an das Dach angehängt werden, einen besseren Schutz gegen Schlagregen erzielen. Zwischen Umgrenzung des Lichtraumes und Dachvorderkante wird meist ein Spielraum von 25–30 cm freigehalten.

Um den Verkehr auf den Bahnsteigen möglichst wenig zu behindern, wählt man den Stützenabstand mindestens zu 4·50 m, besser zu 8–10 m und mehr. (Wegen der Breite der Bahnsteige s. Bahnsteige.)

Die Länge der Bahnsteige und ihrer Überdachungen ist nach der Länge und Zusammensetzung der auf der betreffenden Linie verkehrenden Züge mit Personenbeförderung zu bemessen, sie schwankt im allgemeinen zwischen 150–300 m; als Mindestmaß ist etwa 80 m anzusehen. Die Breite der H. hängt ab von der Zahl der Gleise und Bahnsteige, die sie aufnehmen soll (s. hierzu Zusammenstellung III, S. 92). Bei kleineren H. ist meist eine Breite von ungefähr 20 m vorhanden, bei großen beträgt sie bis zu 70 m und mehr. Um das Verqualmen der H. zu vermindern, ist eine Höhe von 20–25 m erwünscht. Bei geringerer Höhe muß für raschen Abzug der Rauchgase durch ausgiebige Lüftungsvorrichtungen gesorgt werden; man ist in neuerer Zeit mit der Höhe in solchen Fällen bis auf 12 m heruntergegangen. Sehr große Höhen haben wieder den Nachteil, daß die Rauchgase sich vorzeitig abkühlen und träge abziehen.

b) Grundlagen für die Berechnung.

1. Das Eigengewicht des Bauwerkes. Dieses setzt sich zusammen aus dem Gewicht der Deckung und dem der tragenden Teile. Das Gewicht der Deckung ist von vornherein genügend genau bekannt (s. Zusammenstellung I, S. 78). Das Gewicht der tragenden Teile dagegen hängt von der Art der Eindeckung und von der zulässigen Beanspruchung ab. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich, durch Vergleich mit ähnlichen, ausgeführten Konstruktionen das Gewicht schätzungsweise zu bestimmen; einige Angaben hierzu gibt die Zusammenstellung II auf S. 89. Bei Balkenbindern und kleinen Bogenbindern (bis etwa 25 m Spannweite) beträgt das Bindergewicht für 1 m2 Grundfläche bei leicht konstruierten Bindern 15–20 kg, bei schwereren 20–30 kg. Aus den angegebenen Zahlen erkennt man, daß ein Fehler in dieser Schätzung im Vergleich zu den übrigen Lasten nicht von allzu großer Bedeutung ist.

2. Die für die Berechnung anzunehmenden Belastungen und zulässigen Beanspruchungen sind in den einzelnen Ländern verschieden.

Es mögen hier kurz die in den „Bestimmungen über die bei Hochbauten anzunehmenden Belastungen und die Beanspruchungen der Baustoffe“, Erlaß III, 55 D. B. des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 31. Januar 1910 angegeben werden (Zentralbl. d. Bauverw. 1910, Nr. 16).

Die Schneelast ist zu 75 kg/m2 der Dachfläche anzunehmen und dabei die Möglichkeit einer vollen oder einseitigen Schneebelastung zu berücksichtigen. Bei steilen Dächern kann die Schneebelastung geringer angenommen werden, sofern einzelne Dachteile nicht etwa Schneesäcke bilden. Der Schneedruck kann aus folgender Formel berechnet werden:
S = 75 cos α kg/m2
für 1 m2 der Horizontalprojektion. Bei ganz steilen Dächern, an denen nur geringfügige Schneelasten haften können, etwa von 50° an, ist eine Schneelast nicht weiter in Betracht zu ziehen.

Der Winddruck ist in der Regel zu 125 kg/m2 rechtwinklig getroffener Fläche anzunehmen. Bezeichnet a den Neigungswinkel eines Teiles F der Dachfläche gegen die wagrecht anzunehmende Windrichtung, dann ist der auf die Fläche F entfallende und rechtwinklig zu ihr wirkende Winddruck
W = 125 F sin2α.

Bei Dachneigungen unter 25° genügt es in der Regel, den Winddruck durch einen Zuschlag zur senkrechten Belastung zu berücksichtigen. Die wagrechte Seitenkraft darf vernachlässigt werden. Bei Dächern über offenen H. ist auch ein von innen nach außen wirkender Winddruck von etwa 60 kg/m2 rechtwinklig getroffener Fläche in Betracht zu ziehen.

Zulässige Beanspruchung des Flußeisens. Dächer, Fachwerkwände u. dgl. dürfen in den Teilen, deren Querschnittsgröße durch die ständige Last, die Nutzlast und den Schneedruck allein bedingt ist, mit 1200 kglcm2 beansprucht werden, während für die Teile, deren größte Spannung bei gleichzeitiger ungünstiger Wirkung der genannten Lasten und des Winddrucks eintritt, mit einer Beanspruchung des Eisens von 1400 kg/cm2 gerechnet werden darf. Die Spannung von 1400 kg/cm2 ist nur zulässig, wenn der Winddruck zu 150 kg/m2 angesetzt wird.

Die Spannung von 1400 kg/cm2 darf ausnahmsweise bis zu 1600 kg/cm2 bei Dächern gesteigert werden, wenn für eine den strengsten Anforderungen genügende Durchbildung, Berechnung und Ausführung volle Sicherheit gewährleistet erscheint.

Die Scherspannung der Niete und gedrehten Schraubenbolzen darf 1000 kg/cm2, der Lochleibungsdruck 2000 kg/cm2 betragen.

Die nach der Eulerschen Formel zu berechnende Sicherheit der auf Druck beanspruchten Glieder muß im ungünstigsten Falle eine vierfache sein (Jmin = 1·82 Pl2). Als Länge dieser Glieder ist die ganze Systemlänge einzuführen.

Anker dürfen nur mit 800 kg/cm2 beansprucht werden.

Ähnlich sind die Bestimmungen anderer Verwaltungen.

Bei statisch unbestimmten Systemen ist der Einfluß einer Temperaturänderung von im allgemeinen ± 25°C zu untersuchen. Es empfiehlt sich, Knickstäbe mit l/i < 105 nach der Tetmajerschen Formel und gegliederte Knickstäbe nach der Krohnschen

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[82/0093] namentlich für das Ein- und Aussteigen erzielt wird. Soll das Dach die Bahnsteigvorderkante nicht überragen, dann kann man durch Glasschürzen oder Stirnbretter, die vorne an das Dach angehängt werden, einen besseren Schutz gegen Schlagregen erzielen. Zwischen Umgrenzung des Lichtraumes und Dachvorderkante wird meist ein Spielraum von 25–30 cm freigehalten. Um den Verkehr auf den Bahnsteigen möglichst wenig zu behindern, wählt man den Stützenabstand mindestens zu 4·50 m, besser zu 8–10 m und mehr. (Wegen der Breite der Bahnsteige s. Bahnsteige.) Die Länge der Bahnsteige und ihrer Überdachungen ist nach der Länge und Zusammensetzung der auf der betreffenden Linie verkehrenden Züge mit Personenbeförderung zu bemessen, sie schwankt im allgemeinen zwischen 150–300 m; als Mindestmaß ist etwa 80 m anzusehen. Die Breite der H. hängt ab von der Zahl der Gleise und Bahnsteige, die sie aufnehmen soll (s. hierzu Zusammenstellung III, S. 92). Bei kleineren H. ist meist eine Breite von ungefähr 20 m vorhanden, bei großen beträgt sie bis zu 70 m und mehr. Um das Verqualmen der H. zu vermindern, ist eine Höhe von 20–25 m erwünscht. Bei geringerer Höhe muß für raschen Abzug der Rauchgase durch ausgiebige Lüftungsvorrichtungen gesorgt werden; man ist in neuerer Zeit mit der Höhe in solchen Fällen bis auf 12 m heruntergegangen. Sehr große Höhen haben wieder den Nachteil, daß die Rauchgase sich vorzeitig abkühlen und träge abziehen. b) Grundlagen für die Berechnung. 1. Das Eigengewicht des Bauwerkes. Dieses setzt sich zusammen aus dem Gewicht der Deckung und dem der tragenden Teile. Das Gewicht der Deckung ist von vornherein genügend genau bekannt (s. Zusammenstellung I, S. 78). Das Gewicht der tragenden Teile dagegen hängt von der Art der Eindeckung und von der zulässigen Beanspruchung ab. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich, durch Vergleich mit ähnlichen, ausgeführten Konstruktionen das Gewicht schätzungsweise zu bestimmen; einige Angaben hierzu gibt die Zusammenstellung II auf S. 89. Bei Balkenbindern und kleinen Bogenbindern (bis etwa 25 m Spannweite) beträgt das Bindergewicht für 1 m2 Grundfläche bei leicht konstruierten Bindern 15–20 kg, bei schwereren 20–30 kg. Aus den angegebenen Zahlen erkennt man, daß ein Fehler in dieser Schätzung im Vergleich zu den übrigen Lasten nicht von allzu großer Bedeutung ist. 2. Die für die Berechnung anzunehmenden Belastungen und zulässigen Beanspruchungen sind in den einzelnen Ländern verschieden. Es mögen hier kurz die in den „Bestimmungen über die bei Hochbauten anzunehmenden Belastungen und die Beanspruchungen der Baustoffe“, Erlaß III, 55 D. B. des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 31. Januar 1910 angegeben werden (Zentralbl. d. Bauverw. 1910, Nr. 16). Die Schneelast ist zu 75 kg/m2 der Dachfläche anzunehmen und dabei die Möglichkeit einer vollen oder einseitigen Schneebelastung zu berücksichtigen. Bei steilen Dächern kann die Schneebelastung geringer angenommen werden, sofern einzelne Dachteile nicht etwa Schneesäcke bilden. Der Schneedruck kann aus folgender Formel berechnet werden: S = 75 cos α kg/m2 für 1 m2 der Horizontalprojektion. Bei ganz steilen Dächern, an denen nur geringfügige Schneelasten haften können, etwa von 50° an, ist eine Schneelast nicht weiter in Betracht zu ziehen. Der Winddruck ist in der Regel zu 125 kg/m2 rechtwinklig getroffener Fläche anzunehmen. Bezeichnet a den Neigungswinkel eines Teiles F der Dachfläche gegen die wagrecht anzunehmende Windrichtung, dann ist der auf die Fläche F entfallende und rechtwinklig zu ihr wirkende Winddruck W = 125 F sin2α. Bei Dachneigungen unter 25° genügt es in der Regel, den Winddruck durch einen Zuschlag zur senkrechten Belastung zu berücksichtigen. Die wagrechte Seitenkraft darf vernachlässigt werden. Bei Dächern über offenen H. ist auch ein von innen nach außen wirkender Winddruck von etwa 60 kg/m2 rechtwinklig getroffener Fläche in Betracht zu ziehen. Zulässige Beanspruchung des Flußeisens. Dächer, Fachwerkwände u. dgl. dürfen in den Teilen, deren Querschnittsgröße durch die ständige Last, die Nutzlast und den Schneedruck allein bedingt ist, mit 1200 kglcm2 beansprucht werden, während für die Teile, deren größte Spannung bei gleichzeitiger ungünstiger Wirkung der genannten Lasten und des Winddrucks eintritt, mit einer Beanspruchung des Eisens von 1400 kg/cm2 gerechnet werden darf. Die Spannung von 1400 kg/cm2 ist nur zulässig, wenn der Winddruck zu 150 kg/m2 angesetzt wird. Die Spannung von 1400 kg/cm2 darf ausnahmsweise bis zu 1600 kg/cm2 bei Dächern gesteigert werden, wenn für eine den strengsten Anforderungen genügende Durchbildung, Berechnung und Ausführung volle Sicherheit gewährleistet erscheint. Die Scherspannung der Niete und gedrehten Schraubenbolzen darf 1000 kg/cm2, der Lochleibungsdruck 2000 kg/cm2 betragen. Die nach der Eulerschen Formel zu berechnende Sicherheit der auf Druck beanspruchten Glieder muß im ungünstigsten Falle eine vierfache sein (Jmin = 1·82 Pl2). Als Länge dieser Glieder ist die ganze Systemlänge einzuführen. Anker dürfen nur mit 800 kg/cm2 beansprucht werden. Ähnlich sind die Bestimmungen anderer Verwaltungen. Bei statisch unbestimmten Systemen ist der Einfluß einer Temperaturänderung von im allgemeinen ± 25°C zu untersuchen. Es empfiehlt sich, Knickstäbe mit l/i < 105 nach der Tetmajerschen Formel und gegliederte Knickstäbe nach der Krohnschen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/93>, abgerufen am 24.11.2024.