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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Die ersteren werden gewöhnlich in verkehrsreichen Hauptstationen, die letzteren je nach der Dichtigkeit des Kühlwagenverkehrs in einzelnen Stationen in bestimmter Entfernung errichtet.

Im europäischen Rußland, in Sibirien und in Nordamerika sind solche Anlagen in größerem Umfang vorhanden, so z. B. in Rußland in Entfernungen von 250-260 Werst angelegt.

Für den Fleischverkehr zwischen Galizien und Wien sind 16 Eisfüllstationen in Galizien vorgesehen.

Der Kühlwagenverkehr kann solche Anlagen nicht entbehren.

Die K. können nach der Art des Betriebes und der Größe eingeteilt werden:

in solche, bei denen der Kühlraum mittels eines Eisbehälters gekühlt wird, in dem von Zeit zu Zeit Eis nachgefüllt werden muß,

in solche, die mit einem anschließenden Eisraum (Eisvorratraum) versehen sind, dessen Eis für den Jahresbedarf ausreicht und

in solche, bei denen die Kühlräume durch eine besondere Maschinenanlage gekühlt werden.

Die Anlagen mit Maschinenbetrieb werden zumeist von Privatgesellschaften betrieben.

Die modernen Anlagen der ersten zwei Arten werden auch als Trockenluft-K. bezeichnet, weil mittels der Luftzirkulation, die zwischen Eisbehälter bzw. Eisraum und dem Kühlraum stattfindet, die Luft in letzterem verhältnismäßig trocken erhalten wird.

Diese Anlagen werden zum größten Teil nur oberirdisch im Mauerwerk oder Holz angelegt oder höchstens bis zu einigen Metern in die Erde eingebaut (in Rußland sind noch ältere, ganz in die Erde eingebaute Bauarten in Gebrauch).

Als Hauptbedingung hat zu gelten, daß die obgenannten Anlagen, bei guter Isolierung, nicht in der Nähe von Heizungsanlagen gebaut oder eingerichtet werden.

Ein Wasserzutritt soll unter keinen Umständen stattfinden, das Schmelzwasser auf dem kürzesten Weg abgeführt und die Ableitung mit Wasserverschluß versehen werden.

Die Eisbehälter sind aus Holz und Eisenblech hergestellt und mit einem Holzrost versehen, auf dem das Eis aufgeschüttet wird und der den freien Abfluß des Schmelzwassers gestattet.

Für eine vollkommene Isolierung muß vorgesorgt werden, wobei als Isolierungsmaterial in erster Linie Korkplatten, Korkschrot, Torfziegel und Asche - die letztere hauptsächlich als Fußbodenisolierung verwendet - in Betracht kommen. Die Grundmauern sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.

Der Lüftung der Kühlräume muß dadurch Rechnung getragen werden, daß die verbrauchte Luft entweder durch entsprechend angeordnete Luftzüge oder durch Ventilatoren abgesaugt wird.

Bei Anlagen, die in Mauerwerk ausgeführt sind, soll der innere und äußere Verputz in Zementmörtel ausgeführt werden.

v. Garlik.


Kühlwagen (refrigerator vans; wagons refrigerant; carri refrigerante), gedeckte Güterwagen mit besonderen Einrichtungen zur Erzielung einer niedrigeren als der Außentemperatur im Wageninnern zu dem Zwecke, um leicht verderbliche Nahrungsmittel, Blumen u. s. w. in wärmerer Jahreszeit ohne Gefahr des Verderbens zu befördern. Diese Einrichtungen bestehen in der Anwendung mehrfacher Kastenwände, -decken und Fußböden, in der Anbringung von die Wärme schlecht leitenden Stoffen zwischen den einzelnen Schalungen, in möglichst guter Abdichtung aller Verschlüsse, in Kühlung der Kastenwände und Kastendecken mittels bewegter Luft, in der Kühlung des Wageninnenraumes durch eingebaute Kühlsysteme.

Die Anforderungen, die im allgemeinen an einen K. gestellt werden, sind:

a) ausreichende Kühlung und Möglichkeit einer Regelung derselben;

b) trockene Beschaffenheit der Innenluft;

c) leichte Handhabung der Kühlmittel;

d) geringes totes Gewicht des Wagens;

e) möglichst geringer Verlust an Laderaum durch die Kühlanlage;

f) leichte Manipulation bei dem Ein- und Ausladen;

g) mäßige Betriebskosten durch geringen Verbrauch an Kühlmitteln.

Die Abkühlung eines Kühlwagenraumes wird dadurch bewirkt, daß man künstlich in diesem eine niedrigere Temperatur erzeugt und dem Wärmezuwachs entgegenarbeitet.

Der letztere wird bedingt durch die:

Wärmeleitung der Verschalungswände, der Dach- und Fußbodenkonstruktion,

Zufuhr von Luft und

durch die Wärmeabgabe der eingeladenen Güter.

Als Kühlmittel kommt in erster Linie Natureis in Betracht, das aus einwandfreiem Wasser entstanden sein muß.

Hinsichtlich der notwendigen Eismenge werden die verschiedensten Angaben gemacht; diese hängt von der Bauart des Wagens und der herrschenden Außentemperatur ab.

In neuester Zeit sind auch Versuche mit Minuseis (Kunsteis, entstanden aus Lösungen, die unter 0° frieren) gemacht worden.

Die ersteren werden gewöhnlich in verkehrsreichen Hauptstationen, die letzteren je nach der Dichtigkeit des Kühlwagenverkehrs in einzelnen Stationen in bestimmter Entfernung errichtet.

Im europäischen Rußland, in Sibirien und in Nordamerika sind solche Anlagen in größerem Umfang vorhanden, so z. B. in Rußland in Entfernungen von 250–260 Werst angelegt.

Für den Fleischverkehr zwischen Galizien und Wien sind 16 Eisfüllstationen in Galizien vorgesehen.

Der Kühlwagenverkehr kann solche Anlagen nicht entbehren.

Die K. können nach der Art des Betriebes und der Größe eingeteilt werden:

in solche, bei denen der Kühlraum mittels eines Eisbehälters gekühlt wird, in dem von Zeit zu Zeit Eis nachgefüllt werden muß,

in solche, die mit einem anschließenden Eisraum (Eisvorratraum) versehen sind, dessen Eis für den Jahresbedarf ausreicht und

in solche, bei denen die Kühlräume durch eine besondere Maschinenanlage gekühlt werden.

Die Anlagen mit Maschinenbetrieb werden zumeist von Privatgesellschaften betrieben.

Die modernen Anlagen der ersten zwei Arten werden auch als Trockenluft-K. bezeichnet, weil mittels der Luftzirkulation, die zwischen Eisbehälter bzw. Eisraum und dem Kühlraum stattfindet, die Luft in letzterem verhältnismäßig trocken erhalten wird.

Diese Anlagen werden zum größten Teil nur oberirdisch im Mauerwerk oder Holz angelegt oder höchstens bis zu einigen Metern in die Erde eingebaut (in Rußland sind noch ältere, ganz in die Erde eingebaute Bauarten in Gebrauch).

Als Hauptbedingung hat zu gelten, daß die obgenannten Anlagen, bei guter Isolierung, nicht in der Nähe von Heizungsanlagen gebaut oder eingerichtet werden.

Ein Wasserzutritt soll unter keinen Umständen stattfinden, das Schmelzwasser auf dem kürzesten Weg abgeführt und die Ableitung mit Wasserverschluß versehen werden.

Die Eisbehälter sind aus Holz und Eisenblech hergestellt und mit einem Holzrost versehen, auf dem das Eis aufgeschüttet wird und der den freien Abfluß des Schmelzwassers gestattet.

Für eine vollkommene Isolierung muß vorgesorgt werden, wobei als Isolierungsmaterial in erster Linie Korkplatten, Korkschrot, Torfziegel und Asche – die letztere hauptsächlich als Fußbodenisolierung verwendet – in Betracht kommen. Die Grundmauern sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.

Der Lüftung der Kühlräume muß dadurch Rechnung getragen werden, daß die verbrauchte Luft entweder durch entsprechend angeordnete Luftzüge oder durch Ventilatoren abgesaugt wird.

Bei Anlagen, die in Mauerwerk ausgeführt sind, soll der innere und äußere Verputz in Zementmörtel ausgeführt werden.

v. Garlik.


Kühlwagen (refrigerator vans; wagons réfrigérant; carri refrigerante), gedeckte Güterwagen mit besonderen Einrichtungen zur Erzielung einer niedrigeren als der Außentemperatur im Wageninnern zu dem Zwecke, um leicht verderbliche Nahrungsmittel, Blumen u. s. w. in wärmerer Jahreszeit ohne Gefahr des Verderbens zu befördern. Diese Einrichtungen bestehen in der Anwendung mehrfacher Kastenwände, -decken und Fußböden, in der Anbringung von die Wärme schlecht leitenden Stoffen zwischen den einzelnen Schalungen, in möglichst guter Abdichtung aller Verschlüsse, in Kühlung der Kastenwände und Kastendecken mittels bewegter Luft, in der Kühlung des Wageninnenraumes durch eingebaute Kühlsysteme.

Die Anforderungen, die im allgemeinen an einen K. gestellt werden, sind:

a) ausreichende Kühlung und Möglichkeit einer Regelung derselben;

b) trockene Beschaffenheit der Innenluft;

c) leichte Handhabung der Kühlmittel;

d) geringes totes Gewicht des Wagens;

e) möglichst geringer Verlust an Laderaum durch die Kühlanlage;

f) leichte Manipulation bei dem Ein- und Ausladen;

g) mäßige Betriebskosten durch geringen Verbrauch an Kühlmitteln.

Die Abkühlung eines Kühlwagenraumes wird dadurch bewirkt, daß man künstlich in diesem eine niedrigere Temperatur erzeugt und dem Wärmezuwachs entgegenarbeitet.

Der letztere wird bedingt durch die:

Wärmeleitung der Verschalungswände, der Dach- und Fußbodenkonstruktion,

Zufuhr von Luft und

durch die Wärmeabgabe der eingeladenen Güter.

Als Kühlmittel kommt in erster Linie Natureis in Betracht, das aus einwandfreiem Wasser entstanden sein muß.

Hinsichtlich der notwendigen Eismenge werden die verschiedensten Angaben gemacht; diese hängt von der Bauart des Wagens und der herrschenden Außentemperatur ab.

In neuester Zeit sind auch Versuche mit Minuseis (Kunsteis, entstanden aus Lösungen, die unter 0° frieren) gemacht worden.

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[6/0014] Die ersteren werden gewöhnlich in verkehrsreichen Hauptstationen, die letzteren je nach der Dichtigkeit des Kühlwagenverkehrs in einzelnen Stationen in bestimmter Entfernung errichtet. Im europäischen Rußland, in Sibirien und in Nordamerika sind solche Anlagen in größerem Umfang vorhanden, so z. B. in Rußland in Entfernungen von 250–260 Werst angelegt. Für den Fleischverkehr zwischen Galizien und Wien sind 16 Eisfüllstationen in Galizien vorgesehen. Der Kühlwagenverkehr kann solche Anlagen nicht entbehren. Die K. können nach der Art des Betriebes und der Größe eingeteilt werden: in solche, bei denen der Kühlraum mittels eines Eisbehälters gekühlt wird, in dem von Zeit zu Zeit Eis nachgefüllt werden muß, in solche, die mit einem anschließenden Eisraum (Eisvorratraum) versehen sind, dessen Eis für den Jahresbedarf ausreicht und in solche, bei denen die Kühlräume durch eine besondere Maschinenanlage gekühlt werden. Die Anlagen mit Maschinenbetrieb werden zumeist von Privatgesellschaften betrieben. Die modernen Anlagen der ersten zwei Arten werden auch als Trockenluft-K. bezeichnet, weil mittels der Luftzirkulation, die zwischen Eisbehälter bzw. Eisraum und dem Kühlraum stattfindet, die Luft in letzterem verhältnismäßig trocken erhalten wird. Diese Anlagen werden zum größten Teil nur oberirdisch im Mauerwerk oder Holz angelegt oder höchstens bis zu einigen Metern in die Erde eingebaut (in Rußland sind noch ältere, ganz in die Erde eingebaute Bauarten in Gebrauch). Als Hauptbedingung hat zu gelten, daß die obgenannten Anlagen, bei guter Isolierung, nicht in der Nähe von Heizungsanlagen gebaut oder eingerichtet werden. Ein Wasserzutritt soll unter keinen Umständen stattfinden, das Schmelzwasser auf dem kürzesten Weg abgeführt und die Ableitung mit Wasserverschluß versehen werden. Die Eisbehälter sind aus Holz und Eisenblech hergestellt und mit einem Holzrost versehen, auf dem das Eis aufgeschüttet wird und der den freien Abfluß des Schmelzwassers gestattet. Für eine vollkommene Isolierung muß vorgesorgt werden, wobei als Isolierungsmaterial in erster Linie Korkplatten, Korkschrot, Torfziegel und Asche – die letztere hauptsächlich als Fußbodenisolierung verwendet – in Betracht kommen. Die Grundmauern sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Der Lüftung der Kühlräume muß dadurch Rechnung getragen werden, daß die verbrauchte Luft entweder durch entsprechend angeordnete Luftzüge oder durch Ventilatoren abgesaugt wird. Bei Anlagen, die in Mauerwerk ausgeführt sind, soll der innere und äußere Verputz in Zementmörtel ausgeführt werden. v. Garlik. Kühlwagen (refrigerator vans; wagons réfrigérant; carri refrigerante), gedeckte Güterwagen mit besonderen Einrichtungen zur Erzielung einer niedrigeren als der Außentemperatur im Wageninnern zu dem Zwecke, um leicht verderbliche Nahrungsmittel, Blumen u. s. w. in wärmerer Jahreszeit ohne Gefahr des Verderbens zu befördern. Diese Einrichtungen bestehen in der Anwendung mehrfacher Kastenwände, -decken und Fußböden, in der Anbringung von die Wärme schlecht leitenden Stoffen zwischen den einzelnen Schalungen, in möglichst guter Abdichtung aller Verschlüsse, in Kühlung der Kastenwände und Kastendecken mittels bewegter Luft, in der Kühlung des Wageninnenraumes durch eingebaute Kühlsysteme. Die Anforderungen, die im allgemeinen an einen K. gestellt werden, sind: a) ausreichende Kühlung und Möglichkeit einer Regelung derselben; b) trockene Beschaffenheit der Innenluft; c) leichte Handhabung der Kühlmittel; d) geringes totes Gewicht des Wagens; e) möglichst geringer Verlust an Laderaum durch die Kühlanlage; f) leichte Manipulation bei dem Ein- und Ausladen; g) mäßige Betriebskosten durch geringen Verbrauch an Kühlmitteln. Die Abkühlung eines Kühlwagenraumes wird dadurch bewirkt, daß man künstlich in diesem eine niedrigere Temperatur erzeugt und dem Wärmezuwachs entgegenarbeitet. Der letztere wird bedingt durch die: Wärmeleitung der Verschalungswände, der Dach- und Fußbodenkonstruktion, Zufuhr von Luft und durch die Wärmeabgabe der eingeladenen Güter. Als Kühlmittel kommt in erster Linie Natureis in Betracht, das aus einwandfreiem Wasser entstanden sein muß. Hinsichtlich der notwendigen Eismenge werden die verschiedensten Angaben gemacht; diese hängt von der Bauart des Wagens und der herrschenden Außentemperatur ab. In neuester Zeit sind auch Versuche mit Minuseis (Kunsteis, entstanden aus Lösungen, die unter 0° frieren) gemacht worden.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/14>, abgerufen am 03.12.2024.