Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.Zinsgarantie und finanzieller Beteiligung des Staates zu schaffen, scheiterte an dem Widerstand der ersten Kammer. Ein im Jahre 1860 vorgelegter neuer Gesetzentwurf wurde von den beiden Kammern angenommen. Mit der Annahme dieses Gesetzes (18. August 1860) hatte man sich endgültig für den Staatsbau ausgesprochen. Dieses Gesetz betraf die Anlage der Linien: 1. Von Arnheim nach Leeuwarden (eröffnet 1865 bis 1868); 2. von Harlingen nach der hannöverschen Grenze (eröffnet 1863-1876); 3. von Groningen nach Meppel (eröffnet 1870); 4. von Zutphen über Hengelo nach der deutschen Grenze (eröffnet 1865-1868); 5. von Maastricht nach Venlo (eröffnet 1865); 6. von Breda nach Venlo (eröffnet 1863-1866); 7. von Roosendaal nach Vlissingen (eröffnet 1863 bis 1873); 8. von Venlo nach der preußischen Grenze (eröffnet 1866-1867); 9. von Utrecht über's Hertogenbosch nach Boxtel (eröffnet 1868-1870); 10. von Breda nach Rotterdam (eröffnet 1866 bis 1877); 11. von Nieuwe diep (Den Helder) nach Amsterdam (eröffnet 1865-1878). Durch die Ausführung vorstehender Linien wurde das Netz um 900 km vergrößert. 1873 wurde der Bau der Linien Arnheim-Nymegen (eröffnet 1879) und Zwaluwe-Zevenbergen (eröffnet 1876) beschlossen. Ein Ges. vom 10. November 1875 ordnete die Anlage folgender Linien auf Staatskosten an: a) Zwolle-Almelo (eröffnet 1881), b) Elst-Dordrecht (eröffnet 1882-1885), c) Nymegen-Amersfoort (nur die Strecke Amersfoort-Kesteren kam in Ausführung und wurde am 18. Februar 1886 eröffnet). Die Strecke Kesteren-Nymegen fiel zusammen mit Teilstrecken der Linien Elst-Dordrecht und Arnheim-Nymegen), d) Zaandam-Enkhuizen (eröffnet 1884-1885), e) Leeuwarden-Stavoren (eröffnet 1883-1885), f) Nymegen-Venlo (eröffnet 1883), g) Schiedam-Maassluis-Hoek van Holland (eröffnet 1891 bis 1893), h) Zwaluwe-'s Hertogenbosch (eröffnet 1886-1890), i) Groningen-Delfzyl (eröffnet 1884). Nachdem man sich 1860 für den Bau der Bahnen auf Rechnung des Staates ausgesprochen hatte, entschied man sich dafür, den Betrieb einer Privatgesellschaft zu übertragen. Durch Ges. vom 3. Juli 1863 sind die Grundlagen für die Betriebsüberlassung festgestellt und ein Übereinkommen mit der Gesellschaft für den Betrieb niederländischer Staatseisenbahnen auf die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen worden. Die Linie von Amsterdam nach Nieuwe diep wurde unter gleichen Bedingungen der holländischen Eisenbahngesellschaft verpachtet. Der Betrieb der Linie Venlo-Grenze (Richtung Kaldenkirchen) wurde laut Vertrag von 1866 der rheinischen und bergisch-märkischen Eisenbahn übertragen. Am 24./25. Mai 1876 wurde mit dem Staat ein neuer, für die Gesellschaft günstigerer Vertrag abgeschlossen, der bis 21. Januar 1890 (s. u.) in Kraft blieb. Auch an Stelle des mit der holländischen Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Übereinkommens über den Betrieb der Linie Amsterdam-Nieuwe diep trat der Vertrag vom 21. Januar 1890. Neben den Staatsbahnlinien sind noch verschiedene Privatbahnen zur Ausführung gekommen. Zunächst wurde eine Linie von Utrecht nach Zwolle konzessioniert. Die Konzession wurde der 1860 gegründeten niederländischen Zentral-Eisenbahngesellschaft übertragen, an die 1863 auch die Konzession für die Fortsetzung von Zwolle nach Kampen verliehen wurde. Damit war eine wichtige Verbindung zwischen dem Norden und Süden des Landes geschaffen. Im Jahre 1885 hatte die niederländische Rheinbahn-Gesellschaft die Mehrzahl der Aktien der Zentral-Eisenbahngesellschaft angekauft, die 1890 mit der Übernahme der Rheinbahn in den Besitz der Staatseisenbahngesellschaft kamen. Aus nachstehender Tabelle sind die weiter verliehenen Konzessionen ersichtlich, soweit sie ausgeführt wurden. Zinsgarantie und finanzieller Beteiligung des Staates zu schaffen, scheiterte an dem Widerstand der ersten Kammer. Ein im Jahre 1860 vorgelegter neuer Gesetzentwurf wurde von den beiden Kammern angenommen. Mit der Annahme dieses Gesetzes (18. August 1860) hatte man sich endgültig für den Staatsbau ausgesprochen. Dieses Gesetz betraf die Anlage der Linien: 1. Von Arnheim nach Leeuwarden (eröffnet 1865 bis 1868); 2. von Harlingen nach der hannöverschen Grenze (eröffnet 1863–1876); 3. von Groningen nach Meppel (eröffnet 1870); 4. von Zutphen über Hengelo nach der deutschen Grenze (eröffnet 1865–1868); 5. von Maastricht nach Venlo (eröffnet 1865); 6. von Breda nach Venlo (eröffnet 1863–1866); 7. von Roosendaal nach Vlissingen (eröffnet 1863 bis 1873); 8. von Venlo nach der preußischen Grenze (eröffnet 1866–1867); 9. von Utrecht über's Hertogenbosch nach Boxtel (eröffnet 1868–1870); 10. von Breda nach Rotterdam (eröffnet 1866 bis 1877); 11. von Nieuwe diep (Den Helder) nach Amsterdam (eröffnet 1865–1878). Durch die Ausführung vorstehender Linien wurde das Netz um 900 km vergrößert. 1873 wurde der Bau der Linien Arnheim-Nymegen (eröffnet 1879) und Zwaluwe-Zevenbergen (eröffnet 1876) beschlossen. Ein Ges. vom 10. November 1875 ordnete die Anlage folgender Linien auf Staatskosten an: a) Zwolle-Almelo (eröffnet 1881), b) Elst-Dordrecht (eröffnet 1882–1885), c) Nymegen-Amersfoort (nur die Strecke Amersfoort-Kesteren kam in Ausführung und wurde am 18. Februar 1886 eröffnet). Die Strecke Kesteren-Nymegen fiel zusammen mit Teilstrecken der Linien Elst-Dordrecht und Arnheim-Nymegen), d) Zaandam-Enkhuizen (eröffnet 1884–1885), e) Leeuwarden-Stavoren (eröffnet 1883–1885), f) Nymegen-Venlo (eröffnet 1883), g) Schiedam-Maassluis-Hoek van Holland (eröffnet 1891 bis 1893), h) Zwaluwe–'s Hertogenbosch (eröffnet 1886–1890), i) Groningen-Delfzyl (eröffnet 1884). Nachdem man sich 1860 für den Bau der Bahnen auf Rechnung des Staates ausgesprochen hatte, entschied man sich dafür, den Betrieb einer Privatgesellschaft zu übertragen. Durch Ges. vom 3. Juli 1863 sind die Grundlagen für die Betriebsüberlassung festgestellt und ein Übereinkommen mit der Gesellschaft für den Betrieb niederländischer Staatseisenbahnen auf die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen worden. Die Linie von Amsterdam nach Nieuwe diep wurde unter gleichen Bedingungen der holländischen Eisenbahngesellschaft verpachtet. Der Betrieb der Linie Venlo-Grenze (Richtung Kaldenkirchen) wurde laut Vertrag von 1866 der rheinischen und bergisch-märkischen Eisenbahn übertragen. Am 24./25. Mai 1876 wurde mit dem Staat ein neuer, für die Gesellschaft günstigerer Vertrag abgeschlossen, der bis 21. Januar 1890 (s. u.) in Kraft blieb. Auch an Stelle des mit der holländischen Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Übereinkommens über den Betrieb der Linie Amsterdam-Nieuwe diep trat der Vertrag vom 21. Januar 1890. Neben den Staatsbahnlinien sind noch verschiedene Privatbahnen zur Ausführung gekommen. Zunächst wurde eine Linie von Utrecht nach Zwolle konzessioniert. Die Konzession wurde der 1860 gegründeten niederländischen Zentral-Eisenbahngesellschaft übertragen, an die 1863 auch die Konzession für die Fortsetzung von Zwolle nach Kampen verliehen wurde. Damit war eine wichtige Verbindung zwischen dem Norden und Süden des Landes geschaffen. Im Jahre 1885 hatte die niederländische Rheinbahn-Gesellschaft die Mehrzahl der Aktien der Zentral-Eisenbahngesellschaft angekauft, die 1890 mit der Übernahme der Rheinbahn in den Besitz der Staatseisenbahngesellschaft kamen. Aus nachstehender Tabelle sind die weiter verliehenen Konzessionen ersichtlich, soweit sie ausgeführt wurden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0364" n="348"/> Zinsgarantie und finanzieller Beteiligung des Staates zu schaffen, scheiterte an dem Widerstand der ersten Kammer.</p><lb/> <p>Ein im Jahre 1860 vorgelegter neuer Gesetzentwurf wurde von den beiden Kammern angenommen. Mit der Annahme dieses Gesetzes (18. 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Zinsgarantie und finanzieller Beteiligung des Staates zu schaffen, scheiterte an dem Widerstand der ersten Kammer.
Ein im Jahre 1860 vorgelegter neuer Gesetzentwurf wurde von den beiden Kammern angenommen. Mit der Annahme dieses Gesetzes (18. August 1860) hatte man sich endgültig für den Staatsbau ausgesprochen.
Dieses Gesetz betraf die Anlage der Linien:
1. Von Arnheim nach Leeuwarden (eröffnet 1865 bis 1868);
2. von Harlingen nach der hannöverschen Grenze (eröffnet 1863–1876);
3. von Groningen nach Meppel (eröffnet 1870);
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Durch die Ausführung vorstehender Linien wurde das Netz um 900 km vergrößert.
1873 wurde der Bau der Linien Arnheim-Nymegen (eröffnet 1879) und Zwaluwe-Zevenbergen (eröffnet 1876) beschlossen.
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Nachdem man sich 1860 für den Bau der Bahnen auf Rechnung des Staates ausgesprochen hatte, entschied man sich dafür, den Betrieb einer Privatgesellschaft zu übertragen. Durch Ges. vom 3. Juli 1863 sind die Grundlagen für die Betriebsüberlassung festgestellt und ein Übereinkommen mit der Gesellschaft für den Betrieb niederländischer Staatseisenbahnen auf die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen worden. Die Linie von Amsterdam nach Nieuwe diep wurde unter gleichen Bedingungen der holländischen Eisenbahngesellschaft verpachtet. Der Betrieb der Linie Venlo-Grenze (Richtung Kaldenkirchen) wurde laut Vertrag von 1866 der rheinischen und bergisch-märkischen Eisenbahn übertragen. Am 24./25. Mai 1876 wurde mit dem Staat ein neuer, für die Gesellschaft günstigerer Vertrag abgeschlossen, der bis 21. Januar 1890 (s. u.) in Kraft blieb.
Auch an Stelle des mit der holländischen Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Übereinkommens über den Betrieb der Linie Amsterdam-Nieuwe diep trat der Vertrag vom 21. Januar 1890.
Neben den Staatsbahnlinien sind noch verschiedene Privatbahnen zur Ausführung gekommen. Zunächst wurde eine Linie von Utrecht nach Zwolle konzessioniert. Die Konzession wurde der 1860 gegründeten niederländischen Zentral-Eisenbahngesellschaft übertragen, an die 1863 auch die Konzession für die Fortsetzung von Zwolle nach Kampen verliehen wurde. Damit war eine wichtige Verbindung zwischen dem Norden und Süden des Landes geschaffen. Im Jahre 1885 hatte die niederländische Rheinbahn-Gesellschaft die Mehrzahl der Aktien der Zentral-Eisenbahngesellschaft angekauft, die 1890 mit der Übernahme der Rheinbahn in den Besitz der Staatseisenbahngesellschaft kamen.
Aus nachstehender Tabelle sind die weiter verliehenen Konzessionen ersichtlich, soweit sie ausgeführt wurden.
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