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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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der Weichen der preußisch-hessischen Staatsbahnen mitgeteilt. Die Holzschwellenpreise enthalten die vollen Frachtkosten bis zur Tränkungsanstalt sowie die Tränkungs- und Nebenkosten; die Preise für die anderen Materialien enthalten die Fracht- und Nebenkosten nicht.

Zusammenstellung II.

Als Einheitspreis ist zu grunde gelegt:


für 1 t SchienenM. 118·-
für 1 t gewöhnlicher Schwellen bei
Form 6 und 8M. 109·-
desgleichen bei Form 15M. 111·-
für 1 t BreitschwellenM. 125·-
für 1 KiefernschwelleM. 4·71
für 1 EichenschwelleM. 6·20
für 1 BuchenschwelleM. 6·09

Hierzu kommen die Kosten für die Bettung. Erforderlich sind z. B. für O. auf Holzschwellen bei eingleisigen Bahnen f. d. laufende m rd. 1·8 m3 in der Geraden, 2 m3 in der Krümmung. Die Preise für 1 m3 Bettungsmaterial sind, je nachdem Kies oder Steinschlag verwendet wird, sehr verschieden. Sie schwanken etwa zwischen 3 und 7 M. einschließlich Fracht für bahneigene Zwecke.

Schließlich sind die Kosten für das Verlegen des Gleises in Rechnung zu stellen. Hierfür sind f. d. laufende m etwa 2-3 M. erforderlich; die Gesamtkosten f. d. laufende m Gleis betragen demnach etwa 28-45 M.

II. Der wirtschaftliche Wert verschiedener Bauarten. Über den Zusammenhang zwischen Neuwert, Altwert und Rücklagen herrschen vielfach unklare Vorstellungen. Bei der Aufstellung einer Beziehung zwischen ihnen muß man die Werte sämtlich für einen gemeinsamen - im übrigen beliebig zu wählenden - Zeitpunkt ermitteln. Hierzu ist es also erforderlich, die Werte nötigenfalls auf diesen Zeitpunkt ab- oder aufzuzinsen. Es sei:

N der Anschaffungswert,

A der Altwert,

R die jährliche Rücklage (die ausreicht, um das Anlagekapital in n Jahren zu verzinsen und außerdem bis auf den Altwert A zu amortisieren. Über den Zeitpunkt, an dem die Rücklage aufzubringen ist, gehen die Ansichten auseinander. Einzelne Schriftsteller wählen den Anfang, andere das Ende jedes Jahres. Wir wollen mit Dr. Kupferberg annehmen, daß die Entnahme in der Mitte des Jahres erfolgt. Damit dürfte der Umstand genügend berücksichtigt sein, daß die Rücklage laufend aus den Betriebseinnahmen aufgebracht wird),

n Anzahl der Jahre, die der betreffende Gegenstand benutzt wird (Lebensdauer, Liegedauer. Der Einfachheit wegen sei vorausgesetzt, daß der Gegenstand sofort nach Ankauf eingebaut und nach dem Ausbau wieder zum Altwert verkauft wird),

p der Zinsfuß.

Nimmt man als Zeitpunkt, auf den alle Werte bezogen werden, den Anfangspunkt der Liegedauer an, so ist

1. der Anschaffungswert N unverändert in Rechnung zu stellen;

2. die Jahresrücklagen R müssen auf diesen Zeitraum abgezinst werden, die erste, nach einem halben fahr falliere ist daher mit dem Wert in Rechnung zu stellen u. s. w.; für die Rücklage in der Mitte des nten Jahres ergibt sich der Wert

3. Ebenso muß man den Altwert (Rückerlös) A abzinsen. Sein Wert ist

Mithin muß für den Anfangspunkt der Liegedauer sein:

der Weichen der preußisch-hessischen Staatsbahnen mitgeteilt. Die Holzschwellenpreise enthalten die vollen Frachtkosten bis zur Tränkungsanstalt sowie die Tränkungs- und Nebenkosten; die Preise für die anderen Materialien enthalten die Fracht- und Nebenkosten nicht.

Zusammenstellung II.

Als Einheitspreis ist zu grunde gelegt:


für 1 t SchienenM. 118·–
für 1 t gewöhnlicher Schwellen bei
Form 6 und 8M. 109·–
desgleichen bei Form 15M. 111·–
für 1 t BreitschwellenM. 125·–
für 1 KiefernschwelleM. 4·71
für 1 EichenschwelleM. 6·20
für 1 BuchenschwelleM. 6·09

Hierzu kommen die Kosten für die Bettung. Erforderlich sind z. B. für O. auf Holzschwellen bei eingleisigen Bahnen f. d. laufende m rd. 1·8 m3 in der Geraden, 2 m3 in der Krümmung. Die Preise für 1 m3 Bettungsmaterial sind, je nachdem Kies oder Steinschlag verwendet wird, sehr verschieden. Sie schwanken etwa zwischen 3 und 7 M. einschließlich Fracht für bahneigene Zwecke.

Schließlich sind die Kosten für das Verlegen des Gleises in Rechnung zu stellen. Hierfür sind f. d. laufende m etwa 2–3 M. erforderlich; die Gesamtkosten f. d. laufende m Gleis betragen demnach etwa 28–45 M.

II. Der wirtschaftliche Wert verschiedener Bauarten. Über den Zusammenhang zwischen Neuwert, Altwert und Rücklagen herrschen vielfach unklare Vorstellungen. Bei der Aufstellung einer Beziehung zwischen ihnen muß man die Werte sämtlich für einen gemeinsamen – im übrigen beliebig zu wählenden – Zeitpunkt ermitteln. Hierzu ist es also erforderlich, die Werte nötigenfalls auf diesen Zeitpunkt ab- oder aufzuzinsen. Es sei:

N der Anschaffungswert,

A der Altwert,

R die jährliche Rücklage (die ausreicht, um das Anlagekapital in n Jahren zu verzinsen und außerdem bis auf den Altwert A zu amortisieren. Über den Zeitpunkt, an dem die Rücklage aufzubringen ist, gehen die Ansichten auseinander. Einzelne Schriftsteller wählen den Anfang, andere das Ende jedes Jahres. Wir wollen mit Dr. Kupferberg annehmen, daß die Entnahme in der Mitte des Jahres erfolgt. Damit dürfte der Umstand genügend berücksichtigt sein, daß die Rücklage laufend aus den Betriebseinnahmen aufgebracht wird),

n Anzahl der Jahre, die der betreffende Gegenstand benutzt wird (Lebensdauer, Liegedauer. Der Einfachheit wegen sei vorausgesetzt, daß der Gegenstand sofort nach Ankauf eingebaut und nach dem Ausbau wieder zum Altwert verkauft wird),

p der Zinsfuß.

Nimmt man als Zeitpunkt, auf den alle Werte bezogen werden, den Anfangspunkt der Liegedauer an, so ist

1. der Anschaffungswert N unverändert in Rechnung zu stellen;

2. die Jahresrücklagen R müssen auf diesen Zeitraum abgezinst werden, die erste, nach einem halben fahr falliere ist daher mit dem Wert in Rechnung zu stellen u. s. w.; für die Rücklage in der Mitte des nten Jahres ergibt sich der Wert

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[409/0426] der Weichen der preußisch-hessischen Staatsbahnen mitgeteilt. Die Holzschwellenpreise enthalten die vollen Frachtkosten bis zur Tränkungsanstalt sowie die Tränkungs- und Nebenkosten; die Preise für die anderen Materialien enthalten die Fracht- und Nebenkosten nicht. Zusammenstellung II. Als Einheitspreis ist zu grunde gelegt: für 1 t Schienen M. 118·– für 1 t gewöhnlicher Schwellen bei Form 6 und 8 M. 109·– desgleichen bei Form 15 M. 111·– für 1 t Breitschwellen M. 125·– für 1 Kiefernschwelle M. 4·71 für 1 Eichenschwelle M. 6·20 für 1 Buchenschwelle M. 6·09 Hierzu kommen die Kosten für die Bettung. Erforderlich sind z. B. für O. auf Holzschwellen bei eingleisigen Bahnen f. d. laufende m rd. 1·8 m3 in der Geraden, 2 m3 in der Krümmung. Die Preise für 1 m3 Bettungsmaterial sind, je nachdem Kies oder Steinschlag verwendet wird, sehr verschieden. Sie schwanken etwa zwischen 3 und 7 M. einschließlich Fracht für bahneigene Zwecke. Schließlich sind die Kosten für das Verlegen des Gleises in Rechnung zu stellen. Hierfür sind f. d. laufende m etwa 2–3 M. erforderlich; die Gesamtkosten f. d. laufende m Gleis betragen demnach etwa 28–45 M. II. Der wirtschaftliche Wert verschiedener Bauarten. Über den Zusammenhang zwischen Neuwert, Altwert und Rücklagen herrschen vielfach unklare Vorstellungen. Bei der Aufstellung einer Beziehung zwischen ihnen muß man die Werte sämtlich für einen gemeinsamen – im übrigen beliebig zu wählenden – Zeitpunkt ermitteln. Hierzu ist es also erforderlich, die Werte nötigenfalls auf diesen Zeitpunkt ab- oder aufzuzinsen. Es sei: N der Anschaffungswert, A der Altwert, R die jährliche Rücklage (die ausreicht, um das Anlagekapital in n Jahren zu verzinsen und außerdem bis auf den Altwert A zu amortisieren. Über den Zeitpunkt, an dem die Rücklage aufzubringen ist, gehen die Ansichten auseinander. Einzelne Schriftsteller wählen den Anfang, andere das Ende jedes Jahres. Wir wollen mit Dr. Kupferberg annehmen, daß die Entnahme in der Mitte des Jahres erfolgt. Damit dürfte der Umstand genügend berücksichtigt sein, daß die Rücklage laufend aus den Betriebseinnahmen aufgebracht wird), n Anzahl der Jahre, die der betreffende Gegenstand benutzt wird (Lebensdauer, Liegedauer. Der Einfachheit wegen sei vorausgesetzt, daß der Gegenstand sofort nach Ankauf eingebaut und nach dem Ausbau wieder zum Altwert verkauft wird), p der Zinsfuß. Nimmt man als Zeitpunkt, auf den alle Werte bezogen werden, den Anfangspunkt der Liegedauer an, so ist 1. der Anschaffungswert N unverändert in Rechnung zu stellen; 2. die Jahresrücklagen R müssen auf diesen Zeitraum abgezinst werden, die erste, nach einem halben fahr falliere ist daher mit dem Wert [FORMEL] in Rechnung zu stellen u. s. w.; für die Rücklage in der Mitte des nten Jahres ergibt sich der Wert [FORMEL] 3. Ebenso muß man den Altwert (Rückerlös) A abzinsen. Sein Wert ist [FORMEL] Mithin muß für den Anfangspunkt der Liegedauer sein:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 409. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/426>, abgerufen am 21.11.2024.